| Escher - 1864 - 716 Seiten
...wir uns auf die Verfassung, welche tz 1. wörtlich sagt: „der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den in der Verfassungsurkunde enthaltenen Bestimmungen aus." Also nicht das Ministerium, sondern der König... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze - 1865 - 388 Seiten
...ausgesprochen in der bayerischen Verfassung, Tit. II. §. l . : »Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. « Ebenso badische Verfassung,... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1865 - 796 Seiten
...dem l, Hausgesetz vom 30. Dec. 1837 geordnet. Der König ist das souveräne Oberhaupt des Staates; er vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den durch die Verfassung festge» sehten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich. Ohne... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 Seiten
...ausgesprochen in der bayerischen Verfassung, Tit. II. §. 1.: »Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. « Ebenso badische Verfassung,... | |
| Friedrich von Weech - 1868 - 222 Seiten
...als wörtlich in gegenwärtiger Urkunde aufgenommen betrachtet werden soll. §. 5. Der Grossherzog vereinigt in Sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den in dieser Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich.... | |
| Carl Friedrich von Gerber - 1869 - 284 Seiten
...des Monarchenrechts unten §. 46. No. 1. 2 Bayerische Verfassungsurkunde II. §. 1.: „Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle...Staatsgewalt , und übt sie unter den von ihm gegebenen, in der — Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus." Sächsische Verfassungsurkunde §. 4. Hannoversche... | |
| Lorenz von Stein - 1869 - 1174 Seiten
...fast wörtlich beibehalten ist. Sic lautet nach der bayerischen Verfassung von 1818: „der König ist Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt fie unter den in der Verfassungsurlunde festgefehten Bestimmungen aus" (Thl. II. ß. 1). Wort» lich... | |
| Gneist - 1872 - 214 Seiten
...noch in eorreeter Fassung den Grundsatz der Staatssouveränetät an die Spitze stellen: Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den in der Verfassungsurkunde festgesetzten Bedingungen aus. Vom Iahre 1830 an macht sich indessen der... | |
| Max von Seydel - 1873 - 318 Seiten
...heisst es doch in Tit. II §. l der bayerischen Verfassung? „Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus." Der König also schliesst die... | |
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