| 1891 - 938 Seiten
...Schuld des B. aufhoben. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch liegt eine strafbare Handlung nicht vor, wenn der Thäter zur Zeit der, Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
| Otto Snell - 1897 - 272 Seiten
...anerkannt. Paragraph 51 des deutschen Reichs - Strafgesetzbuches lautet: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von BewussÜosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
| 1898 - 1050 Seiten
...von Rechtsbrüchen Betrunkener and Trunksüchtiger auf den §.51 angewiesen, Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewnsstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
| Georg Liebe - 1899 - 940 Seiten
...Ausdruck gegeben haben; so •/.. B. lautet § 51 des Deutschen Strafgesetzbuches: Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Gcistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
| 1899 - 840 Seiten
...Geisteszustandes § ó l des R.-Str.-G.-B. wichtiger, als $ 175. Derselbe lautet: Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
| 1901 - 764 Seiten
...maassgebende Paragraph 51 des Deutschen Reichsstrafgesetzbuches lautet: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
| Leopold Loewenfeld - 1901 - 560 Seiten
...Handlungen kommt zunächst Jj 51 des deutschen St. GB in Betracht, welcher lautet: Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande der Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
| Wilhelm Weygandt - 1902 - 796 Seiten
...wichtigsten ist der g 51 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich: „Kinc strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der ( ieistesthätigkcit befand, durch welchen seine freie... | |
| 1903 - 704 Seiten
...Strafgesetzbuches festgestellten Zurechnungsunfähigkeit die Rede sein: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
| 1903 - 236 Seiten
...Strafgesetzbuches festgestellten Zurechnungsunfähigkeit die Rede sein: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
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