| Henryk Konic - 1906 - 574 Seiten
...des Deutschen Str. GB lautet: »Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zurzeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. « Ganz gleichlautend... | |
| Iwan Bloch - 1907 - 864 Seiten
...Beichsstrafgesetzbuches nicht. Derselbe lautet : „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande...von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war." Hier ist... | |
| Hermann Roeren - 1907 - 146 Seiten
...Beziehung der z 51 d. St.-G.-N.: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn „der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich „in einem...von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen „feine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war." Wird... | |
| Hugo Hoppe - 1907 - 88 Seiten
...Wortlaut des Paragraphen ist folgender: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande...von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war." Die richterliche... | |
| Ewald Stier - 1907 - 172 Seiten
...bekannte § 51, welcher lautet: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zurzeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war." Weitere... | |
| Norway - 1907 - 258 Seiten
...des Deutschen Str. GB lautet: »Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zurzeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.« Ganz gleichlautend... | |
| Alexander Pilcz - 1908 - 230 Seiten
...entgegen. II. Deutsches Strafgesetz. § 51. Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande...von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie "Willensbestimmung ausgeschlossen war. (§ 52 handelt... | |
| Fedor Mamroth - 1908 - 372 Seiten
...Strafgesetzbuch bestimmt in Paragraph 51: Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande...von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. Kein Geschworenengericht... | |
| Theo Becker - 1908 - 256 Seiten
...1. Reichs -Straf -Gesetz -Buch. § 51. Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande...von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. § 56. Ein... | |
| Sigmund Knoch - 1908 - 240 Seiten
...Verschuldung, die Art der Schuld bleibe hier noch ganz dahingestellt, mangelt es aber, wenn der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande...von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand (§51 RStGB.), ferner wenn der Täter zur Zeit der Begehung das 12. Lebensjahr... | |
| |