Allerhöchst privilegirte schleswig-holsteinische Anzeigen, Band 51841 |
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Seite 44
... Verordnung vom 5ten Januar 1813 Bes figer zweier Hufeu in Moorsee gewesen , er hat die Bankhaft von diesen beiden Hufen mit resp . 566 Rbt . 26 Bß . und 487 Rbthlr . 19 Bß . abgetragen und dafür die gewöhnliche Bankquitung erhalten . Jm ...
... Verordnung vom 5ten Januar 1813 Bes figer zweier Hufeu in Moorsee gewesen , er hat die Bankhaft von diesen beiden Hufen mit resp . 566 Rbt . 26 Bß . und 487 Rbthlr . 19 Bß . abgetragen und dafür die gewöhnliche Bankquitung erhalten . Jm ...
Seite 46
... Verordnung vom 31sten October 1804 nicht auf den Verkehr mit Staatspapieren und Bankquitungen extendirt sind , einen Actienbrief erlangen kann ; in fernerer Erwägung , daß im Jahre 1824 , zur Zeit des abgeschlossenen Handels über die ...
... Verordnung vom 31sten October 1804 nicht auf den Verkehr mit Staatspapieren und Bankquitungen extendirt sind , einen Actienbrief erlangen kann ; in fernerer Erwägung , daß im Jahre 1824 , zur Zeit des abgeschlossenen Handels über die ...
Seite 64
... Verordnung vom 15ten Decbr . 1802 ange : ordnete Steuer von 2 Tonnen Landes abgehalten habe , so wie dadurch , daß den Königl . Erbpachts : mühlen auf Alsen und Arroe und der Hörupper Mühle kein Land beigelegt worden sei . Endlich er ...
... Verordnung vom 15ten Decbr . 1802 ange : ordnete Steuer von 2 Tonnen Landes abgehalten habe , so wie dadurch , daß den Königl . Erbpachts : mühlen auf Alsen und Arroe und der Hörupper Mühle kein Land beigelegt worden sei . Endlich er ...
Seite 67
... Verordnung vom 31ften Oct. 1804 in schedulis testamentariis nichts in der Erbein : seßung verändert werden solle , die auf unsignirtem Papier errichtete Testamentsschedul daher deshalb uns gültig sei , weil darin in der Erbeseinfeßung ...
... Verordnung vom 31ften Oct. 1804 in schedulis testamentariis nichts in der Erbein : seßung verändert werden solle , die auf unsignirtem Papier errichtete Testamentsschedul daher deshalb uns gültig sei , weil darin in der Erbeseinfeßung ...
Seite 70
... Verordnung vom 31sten Octbr . 1804 , weder in einem , alle Form entbehrenden , auf unge : Stempeltem Papier geschriebenen Codicill , noch in einer Testamentsschedul solche das ganze Vermögen eines - Erblassers auftheilende Dispositionen ...
... Verordnung vom 31sten Octbr . 1804 , weder in einem , alle Form entbehrenden , auf unge : Stempeltem Papier geschriebenen Codicill , noch in einer Testamentsschedul solche das ganze Vermögen eines - Erblassers auftheilende Dispositionen ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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