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REGIA

MONACENSIS.

Vorwort.

Mis zu Anfang dieses Jahres Deffentlichkeit und Mündlichkeit der Strafrechtspflege das frühere geheime Verfahren verdrängte, und die Volksgerichte der Geschwornen in das Leben traten, erachtete es der Gabelsberger - Stenographen - Verein in München für ein durch die eingetretenen Reformen selbst gerechtfertigtes, und den Juristen, sowie allen Freunden des Fortschrittes im Rechtsleben nicht unwillkommenes Unternehmen, eine Sammlung umfassender Berichte über die öffentlichen Strafverhandlungen dem Drucke zu übergeben.

So erschienen in diesem Frühjahre zwei Hefte der stenographisch aufgenommenen Verhandlungen des oberbayerischen Schwurgerichtshofes für das erste Duartal 1849. Wenn die Theilnahme des Publikums an diesem Werke (dem ersten derartigen in Bayern) eine wider Erwarten geringe zu nennen war, und hiedurch die Veröffentlichung der übrigen im Manuscripte vorliegenden Fälle gehindert wurde, so kann, da das allgemeine Intereffe für das neue Rechtsinstitut in keiner Weise verkannt werden will, die Ursache nur in dem durch die wortgetreue Darstellung der Rechtsfälle bedingten größeren Umfange des Werkes gefunden werden.

Die alsbald erfolgte Eröffnung der zweiten Schwurgerichtsfizung veranlaßte eine Anzahl Mitglieder des erwähnten Vereines, das Unternehmen nach theilweise geändertem Plane wieder aufzunehmen. Vollständige Mittheilung des interessanteren Theiles der Verhandlungen und möglichste Kürze der Darstellung waren hiebei die leitenden Grundsäge. Während jene nur durch stenographische Aufzeichnungen erzielt werden konnte, gebot die

lettere, einerseits sämmtliche Formalien des Verfahrens unbeachtet zu lassen, andererseits aber bei minder wichtigen Fällen auf eine summarische Bezeichnung des Faktums und des Resultates der Verhandlung sich zu beschränken; zugleich wurden die Ausfagen der Zeugen und in einigen Fällen auch die Vorträge der Staatsbehörde mur in so weit berücksichtiget, als dieselben neue, in der Anklageschrift nicht enthaltene Aufklärungen oder Deduktionen umfaßten.

Zwei Verhandlungen find es, welche in diesem Duartale die Aufmerksamkeit des Publikums in erhöhtem Grade feffelten: der erste öffentliche Preßprozeß und die Anklage gegen Martin Oberle und Complicen wegen Raubes; beiden mußte daher in gegenwärtiger Sammlung eine ausführlichere Darstellung gewidmet werden.

Wohl kann das neue Strafverfahren auch nach anderen Beziehungen, namentlich durch kritische Beleuchtung der den Verhandlungen zu Grunde liegenden Rechtsfragen, einen Gegenstand literarischer Thätigkeit bilden; wir wählten den der Stenographie gebührenden und von ihr allein erreichbaren Zweck, die Beurtheilung der juristischen Momente einer gewandteren Feder gerne überlassend.

Ob die uns vorgefeßte Aufgabe zur Befriedigung gelöft wurde, unterstellen wir der Würdigung der geneigten Leser, und bitten nur, allenfallsige Mängel und Ungenauigkeiten durch das in Folge der lokalen Verhältnisse des Schwurgerichtssaales erschwerte Verständniß und durch den Umstand zu entschuldigen, daß eine unterm 13. Juni bei dem k. Staatsministerium der Justiz eingereichte Vorstellung um Geftattung der Akteneinsicht zur Stunde noch der Bescheidung entgegensieht.

München, im August 1849.

Die Herausgeber.

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