MBW go7 Urkunden-Sammlung zur ältern Geschichte Preussens aus dem Königl. Geheimen Archiv zu Königsberg, nebit Reg e ft en herausgegeben von Johannes Voigt, Königl. Geheimen Regierungs-Rath, ordentl. Professor der Geschichte, Director des geheimen Archive zu Königsberg, Wissenschaften zu Berlin, München, Wien, Kopenhagen und mehrer gelehrten Gesellschaften. Regesten oder Chronologisches Verzeichniss der bereits gedruckten Urkunden zur ältern Geschichte Preussens, von 1213— 1399. Papst Innocenz III. schreibt an sämmtliche auf dem General-Kapitel der Cistercienser 1213 versammelte Aehte, dass die Cistercienser-Mönche Christian und Philipp nebst ihren Gefährten, welche unter päpstlicher Bewilligung den beidnischen Preussen das Evangelium mit glücklichem Erfolg predigten, gleichwohl von einigen Cistercienser-Klöstern jener Gegend feindselig aufgenommen wurden, dass er daber den Erzbischof von Gnesen beauftragt habe, solche Prediger genau zu prüfen, die als gut bewährten aber den Cisterciensern in Pommerellen und Polen angelegentlich zu empfehlen; weshalb die sämmtlichen Cistercienser-Aebte angewiesen würden, den vom Erzbischof von Gnesen empfohlenen Predigern durchaus kein Hinderniss in den Weg zu legen. Dat. Signie IV. Idus Augusti p. a. XV. Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 226—227. Voigt Cod. diplomat. I. p. 1. Papst Innocenz HI. schreibt den Herzogen von Polen und Pommern, er habe 1213 vernommen, dass einige von ihnen aus Eigennutz den vor kurzem in Preussen zum Christenthum Bekehrten schwere Dienste auflegten, so dass dadurch manche andere verhindert würden, den christlichen Glauben anzunehmen; deshalb verordne er, dass solche Neubekebrte durchaus nicht bedrückt werden sollen und babe den Erzbischof von Gnesen beauftragt, die dieser Verordnung zuwider handelnden durch die censura ecclesiastica zum Gehorsam zu bringen. Dat. Signie Idibus Angusti p. a. XV. Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 228. Voigt Cod. diplomat. I. p. 1. Papst Honorius III. fordert diejenigen Christen Polens und Pommerns, welttie an 1218 dem Kreuzzuge zur Unterstützung des heil. Landes Theil zu nehmen nicht beabsichtigen, zum Heeresdienst für die Vertheidigung der getauften Preussefi' gegen die Angriffe ihrer heidnischen Nachbarn auf und verheisst dafür sowohl denen, welche die A 1 Waffen führen, wie denen, welche Bewaffnete auf ihre Kosten ausrüsten oder Geld Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 266. Voigt Cod. diplomat. I. ar. 2. Daciens, Polens und Pommerns, welche zur Vertheidigung der getauften Preussen Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 269. Cf. Voigt Cod. diplom. I. p. 8. Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 268. Voigt Cod diplom. I. p. II Bischof Wilhelm von Modena zu ihnen abgesandt habe, damit er bei ihnen, sowie auf Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 361. Orden von Dobrin (militibus Christi) in seinem Lande überall volle Freiheit verliehen 1227 habe und befiehlt daher seinen Unterthanen, dass niemand sich unterfangen solle, jenen Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 372. Voigt Cod. Diplomat. I. p. IV. kund, dass sie für das Heil der Seelen ihres verstorbenen Bruders Wartislaw und ihrer Mutter dem Kloster Oliva die Landschaft Gymev, d. i. die nordwestliche Nachbarschaft der Stadt Mewe, nebst der gesammten Wansca und den durch diese Gegend hindurchfliessenden Strom Verissa oder Ferse, mit allen Nutzungen auf ewig verliehen haben. Dat. in castro de Liuhesow VI. Cal. Januar. anno 1230. Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 419. Papst Gregorius IX. giebt den Brüdern des Prediger-Ordens in Magdeburg, Bre- 1230 men, Polen, Pommern, Mähren, Sorabien, Holstein und Gothland den Auftrag, dass sie die in den genannten Landen wohnenden Christen auffordern sollen, die Waffen zu ergreifen, um dem Herzog Koprad von Masovien und dem Orden Beistand zu leisten gegen die heidnischen Preussen. Dat. Anagnie XV. Kal. Octob. p. a. IV. Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 416. Voigt Cod. diplomat. I. nro. 24. Papst Gregorius IX. ermahnt die Brüder des Prediger-Ordens in Pommern und 1231 Gothland, die in den genannten Ländern wohnenden Christen aufzufordern, die Waffen zu ergreifen, um dem Bischof von Preussen und dem D. Orden Beistand wider die heidnischen Preussen zu leisten. Dat. Reate XV. Kal. Augusti p. a. V. Koregarten Cod. Pomeran. I. p. 423. Voigt Cod. diplomat. I. nro. 28. Michael Bischof von Cajavien thut kund, dass, da der D. Orden für die Zehnten 1232 des Dorfes Orlow an die Kirche zu Wissegrad jährlich drei Mark zu zahlen versprochen und Herzog Swantepolk diese Zahlung genehmigt habe, nunmehr er, der Bischof, solchen Vertrag gleichfalls bestätige. Act. Visegrad in festo b. Katherine VII. Calend. Decembr. an. 1232. Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 447. Voigt Cod. diplomat. I. p. VI. Papst Gregorius IX. thut kund, dass er das Kloster Oliva, sammt allen bisher 1233 erworbenen und noch rechtmässig zu erwerbenden Gütern unter den Schutz des heil. Petrus und des päpstlichen Stubles nehme und dem Kloster seine Zehnten und alle sonstigen Besitzungen bestätige. Dat. Laterani Idus Junii p. a. VII. Ledebor, Neues Archiv II. 201—202. Kobegarten Cod. Pomeran. I. p. 453. Michael Bischof von Cujavien thut kund, dass, da der D. Orden für die Zehnten 1236 des Dorfes Zedlitz an die Kirche zu Wissegrad jährlich drei Mark zu zahlen verspro |