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Der Gott der Wahrheit nnd Gerechtigkeit laße an allen Orten jeden ohne ansehen der Persohn ihr Recht wiederfahren, und richte hinwiederum die Richter auf Erden mit Barmherzigkeit !

Uhrkundlich Wir dieses Unser Theologisches Zeugniß und Gutachten mit Unsern Theol. Facultät Insiegel bestättiget.

So geschehen

Leipzig, den 8ten May Anno 1714.

(L. S.) Dechand Senior auch andere Doctores und Pro fessores der Theologischen Facultät bei der Uni versität Leiptzig.

Concordat hæc Vidimus in omnibus punctis & Cosulis authentico veroq. suo Originali, Id quod attestor Ego

(L. S.) (L. S.)

JOHANN SIGMUND TELLMANN,

Imperiale Autoritate Notar publ.

in fidem

Demnach Ich Endesunterschriebener von dem Jonathan Eybeschit Prager Jüdischen Praedicanten im Nahmen der ganzen Jüdischen Gemeinde bittlich ersuchet worden, über die Frage: ob die Juden gemäs ihres Talmuds undt Rabinerischen gebräuchen des Christenblutts von nöthen hätten ? eine Zeugnis-förmige antworth zu ertheillen: Alß Bekenner hierdurch; daß weder in einem derer Jüdischen undt Rabinnerischen Schriften, noch in anderen in Druck gekommenen hebraischen Büchern gefunden habe, daß dergleichen denen Juden darinnen gebothen seye, Vielmehr ist Ihnen absolute aller gebrauch des blutts als ein abscheu Verbothen; Ingleichen ist in denen Schriften derer im Judenthumb gelehrten Christen als Burdorffer, Eisenmengers, undt anderer, welche doch die irrthümber undt aberglauben derer Juden genau untersuchet, undt an Tag geleget haben kein grundt, dießer Beschuldigung anzutreffen, undt endlich haben die sämbtl. Juden, welche sowohl Vor meiner als feiths 26: Jahren her meiner Profeßur zum Christlichen glauben getretter, undt die Schwäche ihrer nation offenherzig endecket, gleichwohl einmütthig Behauptet, daß dieße Beschuldigung des bedörffenden Christenblutts ein pur ertüchtete aufflage seye, welches zu steuer der Wahrheit hiermit attestire, undt durch meines nahmens unterschrift, undt Unseres Collegg Beygedrucktes Insigel corroborire.

Prag, den 20.te October 1736.

Franciscus Haselbauer

è Societate Jesu librorum Hebr. Censor m. p.

Auf der Rückseite steht:
20. Oct. 1736.

Attestatum meum de non usu. Sanguinis Christianorum. Daß obenstehenden Abschrift mit dem bey mir aufbewahrten, von dem Hochwürdigen P. Franz Haselbauer aus dem Jesuiten-Orden, Censor der hebräischen Bücher, am 20ten October 1736 zu Prag im Collegio Clementino verfaßten und eigenhändig unterschriebenen Zeugniß von Wort zu Wort und buchstäblich übereinstimment, wird hiermit bekräftiget und bestättiget. Zur Urkund dessen meine ämtliche Fertigung.

L. S.

Prag, am 21. May 1840.

Karl Fischer

t. f. Bücherrevisor und Censor im hebräisch-rabbinischen Fache, emeritirter Translator.

Dieses Actenstück wurde mir von Hrn. Dr. Ig Kuranda, Reichsraths - Abgeordneten für das Archiv geschenkt.

Wien, 24. Nombr. 1866.

2. A. Frankl.

Diese Abschrift stimmt mit der mir vorliegenden, auf einem fünfzehn Kreuzer Stempelbogen ausgefertigten beglaubigten Abschrift vollständig überein. Wien, siebenten (7.) September eintausend achthundertneunzig neun (1899).

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Dr. Joseph Rainer f. f. Notar.

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Franz Molitor*), Verfasser der „Philosophie der

Geschichte."

Erklärung.**)

über die Blutfrage im Judenthum.

Obgleich ich bei Herausgabe des dritten Theils meiner Philosophie der Geschichte (Münster bei Theisinger 1839) die passendste Gelegenheit hatte, mich über die dem Judenthum fälschlich aufgebürdete Blutanklage wissenschaftlich zu äußern, so unterblieb dies doch aus dem Grunde, weil ich diese Anklage, deren Grundlosigkeit schon so vielfach nachgewiesen worden, für allzu abentheuerlich hielt, um ihr, wäre es auch zu ihrer Widerlegung, eine Stelle gönnen zu dürfen. Da mich aber Herr L. H. Loewenstein, Verf. der Schrift Damascia, dringend aufgefordert hat, zur Ehre der Wahrheit meine Ueberzeugung hinsichtlich dieses wichtigen Gegenstandes, welcher in neuester Zeit leider so viele blutige Opfer gekostet hat, öffentlich auszusprechen, so stehe ich keinen Augenblick an, mich über den fraglichen Gegenstand, meiner gewissenhaften Ueberzeugung gemäß, dahin zu erklären: Daß mir, der ich die Schriften der Rabbinen und der Kabbalisten zum Gegenstand vieljährigen Studiums gemacht, und mir daher wohl schmeicheln darf, mit dem kasuistischen wie mit dem mystischen Theile des Judenthums einigermaßen vertraut zu seyn, daß, erkläre ich, mir niemals, weder in den Schriften der Thalmudisten, noch in denen der Kabbalisten, noch überhaupt in irgend einer jüdischen Schrift jemals die entfernteste Veranlassung vorgekommen ist, an jene abgeschmackte Beschuldigung gegen das Judenthum zu glauben; daß ich auch nie, obwohl ich seit langer Zeit den jüdischen Ueberlieferungen nachgeforscht, auch nur die

*) Franz Molitor war einer der vollgiltigsten Autoritäten über Judenthum und Christenthum“ schrieb die „Wiener Kirchenzeitung“ om 11. April 1860.

**) Neuer Pitaval II (1842) S. XXX.-XXXIX.

leiseste Spur einer ähnlichen blutdürftigen Tradition unter den Juden entdeckt habe. Es ist auch, wie mir aus den jüdischen Gesetzgebungen bekannt, ganz und gar unmöglich, daß eine ähnliche schändliche Vorschrift je in das Judenthum hätte eingeschwärzt werden können, ohne das mosaische und thalmudische Geset vorher gänzlich zu vernichten. Denn der Pentateuch verbietet den Juden an mehreren Stellen den Genuß alles Blutes auf das bestimmteste und strengste und der Thalmud treibt dieses mosaische Verbot nach seiner Gewohnheit bis zu den ausgedehntesten Consequenzen, wie man dieses in der Schrift Damascia, Kap. VIII., S. 363-368 nachgewiesen finden kann.

Ich will zwar nicht in Abrede stellen, daß es einzelne verkehrte Juden geben kann, welche Menschenblut zu magischen Zwecken gebrauchen; allein das muß ich auf's nachdrücklichste behaupten, daß die schwarze Magie im Judenthum unbedingt verboten und mir keine Stelle in der Bibel, dem Thalmud nnd der Kabbalah bekannt ist, durch welche man dergleichen Verbrechen rechtfertigen könnte. Wenn also einzelne Juden sich dergleichen Unthaten zu Schulden kommen Lassen sollten, so würden sie eben so gut gegen ihr Geset handeln, als wenn Christen dergleichen Sünden vollbrächten.

Die Beschuldigung, als brauchten die Juden Christenblut bei ihren religiösen Zeremonien, eine Idee, die ursprünglich im Mittelalter aufgekommen ist, sest daher eine völlige Unkenntniß des Judenthums und seiner Gebräuche voraus und erinnert ohngefähr an eine ähnliche Beschuldigung, die ehemals den Christen von den Heiden gemacht worden, daß fie Menschenopfer darbrächten. Zu allen Zeiten haben sich jedoch in der Christenheit mächtige Stimmen gegen dieses, auf gänzlicher Unwissenheit beruhende Vorurtheil erhoben. Namentlich haben die Päbste Gregor IX. (1235) und Innocenz IV. (1247) in ihren Bullen ausdrücklich verboten, die Juden wegen dieser fabelhaften Beschuldigung zu verfolgen. Eben so erklärt sich Pabst Sixtus IV. auf's nachdrücklichste gegen die Verläumdung der Juden und nach gepflogener ge= nauer Untersuchung über den Tod des angeblich von den Juden zu religiösen Zwecken ermordeten heiligen Simeon von Trient, verbot er, denselben heilig zu sprechen und befahl, die Juden von Trient deshalb in Ruhe zu lassen. (Leider

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