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No 9.

Zweite Bekanntmchaung.

Es ist der Einwohner und Schiffer Claus Her: mannsen in Marstall am 24sten d. M. mit Tode ab: gangen und es wird sein Nachlaß gerichtlich regulirt werden. Wann nun die Erlassung eines Proclams für erforderlich erachtet worden, so werden Alle, welche an seine nachgelassene Güter Forderungen, An: und Zusprüche zu haben glauben, so wie diejenigen, welche Güter oder Pfänder von ihm besigen, hiemit ein für allemal, mithin peremtorie, bei Strafe der Aus schließung und des gedoppelten Werths der verseßten Sache, aufgefordert, daß sie sich, Auswärtige unter Bestellung gehöriger Procuratur, spätestens binnen 12 Wochen, vom Tage der lehten Bekanntmachung die ses Proclams angerechnet, im Actuariat zu Arrdes: kidping melden, die ihre Ansprüche begründenden Do: cumente produciren, beglaubigte Abschriften davon zurücklassen und weitere Verfügung gewärtigen. Wornach sich zu achten.

Arrõeskiöping, unter dem allerhöchst verordneten Gerichtssiegel, den 30ften März 1841.

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No 10.

Carstens.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Brocl. des 16ten Stücks No 9. Alle diejenigen, welche aus nachfolgenden protocol: lirten Documenten, als den

1) die dem D. Scheelhase und Hans Frahm zu Kleinbennebeck gehörigen resp. 3 Hufe und Hufe betreffenden Contracten vom 17ten Mai 1785, 7ten Mai 1763 und 26sten April 1769, so wie einem Vergleiche vom 26sten Mai 1773; 2) die Parcelenstelle des Friedrich Claussen zu Dammholm betreffenden Contracte vom 11ten Sept. 1830;

3) die Kathe des J. H. Thomsen in Kius betreffen: den Contracte vom 29sten Febr. 1779; 4) die Kathe_des D. J. Hansen jun. zu Brebel: hoiz betreffenden Contracte vom 23sten Oct. 1773. 5) die Colonistenstelle No 3 des Jacob Claussen zu Friederichsau betreffenden Obligation vom 11ten Juni 1797, Pfandwechsel vom 23sten Dec. 1802 und Kaufbriefe vom 14ten Oct. 1805; 6) die Festehufe des Hans Pöhlmann zu Jörtlebetreffenden Contracte vom 15ten Febr. 1794; 7) die Colonistenstelle No 3 des Hans Dockweiler zu Friedrichsaubau betreffenden Obligation vom 14ten Sept. 1816;

8) die Colonistenstellen No 4 & 6 des Johann Reble zu Friederichsaubau betreffenden Contracte vom 27sten Mai 1824;

9) die Parcelenstelle des Claus Andersen zu Reh: berg betreffenden Obligation vom 29ßten Sept. 1789:

Ansprüche haben, müssen sich damit bei Strafe der

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2) der verstorbenen Wittwe des weil. Johann Frie: drich Nissen hieselbst, Anna Catharina, geb. Schröder,

zu haben vermeinen, haben sich, bei Strafe der Aus: schließung, doppelter Zahlung, Verlust des Pfands und Compensationsrechtes, und zwar in Folge obergericht: licher Auctorisation, d. d. Gottorf den 29sten v. M., binnen 6 Wochen, a dato der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, inr Königlichen Stadtsecretariate all hier gehörig anzugeben und weitere Verfügung zu ́ge: wärtigen.

Husum in Curia, den 2ten April 1841.

S.

(LS) Bürgermeister und Rath.

In fidem: v. Kaup, Stadtsecretair.

No 15.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 16ten Stücks No 6, Alle, welche nichtprotocollirte Ansprüche irgend einer Art an die weil. Wittwe Kaicken Hans Hansen Worm, geb. Petersen, aus Westerland, hiesiger Landschaft, an deren ersten Ehemann, den weil. Seefahrenden Peter Jan Claasen, gleichfalls aus Westerland, oder an deren zweiten Ehemann, den weil. Mechani: kus Hans Hansen Worm (Wurm) aus Leck, Amts Tondern, zu haben vermeinen, werden, bei Strafe des ewigen Stillschweigens, peremtorisch hiemit auf gefordert, sich innerhalb 12 Wochen beim hiesigen Professionsprotocoll gesetzmäßig anzugeben. Königl. Landvogtei auf Sylt, den 7ten April 1841, Lassen.

No 16.

Zweite Bekanntmachung.
Extr. des Procl. des 16ten Stücks No 10.
Gläubiger, Schuldner, Pfand: und Sacheninhaber
des verstorbenen Kåthners und concessionirten Höfers
Reimer Struve, weil. in Schenefeldt, müssen sich, bei ́
Vermeidung der Ausschließung und der sonstigen Rechts:
nachtheile, binnen zwölf Wochen auf der Rendsburger
Amtstube rechtsbehörig angeben.

Rendsburger Amthaus, den 7ten April 1841..
Reventlow - Criminil.

In fidem: Feddersen.

No 17.

Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 16ten Stücks No 11. Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des zu Kaacks verstorbenen Johann Rademann Erb: oder sonstige Ansprüche zu haben glauben, müssen sich hie, selbst innerhalb 12 Wochen, vom Tage der lezten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, bei Strafe der Ausschließung, ordnungsmäßig angeben. Gegeben Wilster im Justitiariat des adel. Guts Mehlbeck, den 6ten April 1841,

Tetens.

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Zweite Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 16ten Stücks No 13. Nicht protocollirte Ansprüche und Forderungen an die Erben des weiland Bauervogts Clans Sieverts und seiner verstorbenen Wittwe Catharina, geb. Grapen: geter, zu Kembs, nämlich den jeßigen Bauervogt Claus Sieverts, den Einwohner Peter Sieverts und die Catharina Sieverts nebst Curator daselbst und ihre * dortige Hufenstelle mit Zubehör sind hieselbst, bei Strafe des Verlustes und des ewigen Stillschweigens, binnen 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses an, gehörig zu melden.

Justitiariat des St. Johannes: klöfterlichen Stifts: dorfes Kembs zu Oldenburg in Holstein, den 7ten April 1841. Petersen, Dr.

N 20.

Dritte und lehte Bekanntmachung. Wann zur Ermittelung der Erben und des Bestan des der Erbmasse der verstorbenen verwittweten Pas storin Anna Catharina Rinzè und der gleichfalls mit Tode abgegangenen Jungfer Margaretha Dorothea Detlefsen, beide weiland in Birzhaft, welche durch ein gegenseitiges, allerhöchst confirmirtes Testament, mit einander verbunden sind, die Erlassung eines Proclams erforderlich erachtet worden, so werden von Gerichtswegen alle diejenigen, welche an den Nachlaß der einen oder andern dieser Erblasserinnen Erb: oder andere Ansprüche und Forderungen zu haben glauben, hiemit befehligt, sich damit, bei Verlust derselben, in: nerhalb 12 Wochen, nach der leßten Bekanntmachung dieses Proclams, und zwar die Auswärtigen unter Bestellung eines Procurators zu den Acten, in der unterzeichneten Gerichtshalterschaft anzugeben, die Urkun den, worauf sie ihre Ansprüche gründen wollen, zu produ ciren, und beglaubigte Abschriften davon zurückzulassen. Nordskov im Justitiariat des adel. Guts Rund hof, den 22sten März 1841. C. Jaspersen. Berichtigung. In der ersten und zweiten Bekannt: machung dieses Proclams ist Zeile 3 statt RingeRinze u. 3.5 ft. Birghaft — Birzhaft zu lesen.

No 21.

Dritte und leßte Bekanntmachung.

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Wenn von dem Herrn Heinrich Diercks hieselbst angezeigt worden, daß er das ihm zugehörige, im Amte Plön belegene Erbpachtsgehofte Stockseehof cum pert., unter Zusage eines reinen Folii, verkauft habe und demnach auf die Erlassung eines Real proclams über dieses Grundstück antrage: so werden von Gerichtswegen hiedurch Alle und Jede (nur mit Ausnahme der protocollirten Gläubiger), welche aus irgend einem Rechtsgrunde an das obbenannte Erb; pachtsgehörte Stockfeehof cum pert. dingliche An: sprüche, Forderungen und Gerechtsame irgend einer Art, namentlich Servituten, zu haben vermeinen möchten, aufgefordert und befehligt, ihre desfälligen Angaben, bei Strafe der Abweisung von dem procla: mirten Grundstücke und des Verlustes der dinglichen Eigenschaft ihrer Ansprüche oder Forderungen, binnen 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses, auf der Königl. Amtstube zu Plön, unter Wahruch: mung des Erforderlichen, insbesondere der Bestellung der Actenprocuratur für Auswärtige, zu beschaffen, zur etwanigen Justification derselben sich bereit zu halten und demnächst ferneres rechtliches Verfahren zu gewärtigen.

Gegeben Königl. Amthaus zu Plön, den 31sten März 1841. Rantzau.

Pro vera copia: Paysen,

No 22.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Die Erben des verstorbenen Arbeitsmannes Jür gen Hinrich Wiese hieselbst haben dem Klostergerichte angezeigt, daß sie das zum Nachlasse ihres Erblassers gehörige, im Ihlfaal sub No 172 hieselbst belegene halbe Haus nebst einer dabei befindlichen kleinen Wiese verkauft hätten und um den resp. Käufern ein reines Folium liefern und die Abschreibung der verkauften kleinen Wiese vom Folio des gedachten halben Haus ses veranlassen zu können, die Erlassung eines land: üblichen Proclams beantragt.

In Gewährung dieser Bitte werden daher von Gerichts und Rechtswegen Alle und Jede (mit Aus: nahme der protocollirten Gläubiger), welche an das vor: bezeichnete halbe Haus und die dabei befindliche Wiese aus irgend einem Grunde dingliche Forderungen und Ansprüche zu haben glauben, oder gegen die beabsich; tigte Trennung der Wiese von dem Hause Einsprüche erheben wollen, hiedurch aufgefordert und befehligt, fich damit, bei Strafe der Ausschließung, innerhalb 12 Wochen, von der lehten Bekanntmachung dieses -Proclams angerechnet, unter Producirung ihrer Docus mente und gehöriger Procuratur: Bestellung, bei dem klöfterlichen Professionsprotocolle zu melden und ihre Gerechtsame wahrzunehmen.

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No 23.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Wenn von dem Hufner Claus Steffen sen. in Bars: beck, sowohl um seine Vermögensverhältnisse zu ord: nen, als auch seinem Sohne die an ihn verkaufte, in Barsbeck sub N 33 belegene volle Hufe von allen. nicht übernommenen dinglichen Ansprüchen frei ge währen zu können, die Erlassung eines landüblichen Proclams beantragt worden: so werden in Gewährung dieser Bitte von Gerichts- und Rechtswegen Alle und Jede, welche aus irgend einem Grunde, entweder an Claus Steffen sen, in Barsbeck persönliche oder an deffen daselbst sub N 33 belegene volle Hufe aus irgend einem Grunde nicht protocollirte dingliche For: derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, hiemit: telst aufgefordert und befehligt, sich damit, bei Strafe der Ausschließung, innerhalb 12 Wochen, von der legten Bekanntmachung dieses Proclams angerechnet, Procuraturbestellung, bei dem klösterlichen Professions: unter Producirung ihrer Documente und gehöriger protocolle zu melden und ihre Gerechtsame wahrzus nehmen.

Klösterliche Obrigkeit zu Preeß, den 30sten Mårz
F. Reventlou.

1841.

No 24.

Dritte und legte Bekanntmachung.

Extr. des Procl. des 14ten Stücks No 9. Die Erben der beiden verstorbenen Eheleute, des Großkäthners Jacob Mohr und Rebecca, geb. Reis necke, zu Schleuer, so wie deren nicht protocollirte Gläubiger, haben sich, bei Strafe der Ausschließung, binnen 12 Wochen, von der leßten Bekanntmachung dieses, hieselbst rechtsbehörig zu melden. Seestermühe im Justitiariate zu Groß: Collmar, den 27sten März 1841. P. F. C. Matthiessen.

No 25.

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 15ten Stücks No 1. Auf Ansuchen des Hans Jensen in Böcklund, Be: fibers einer adel. Fahrenstedter Parcele und der Amts: Gottorfischen Koppel Norschau, werden, mit Bewilli gung des Schleswigschen Öbergerichts und der Fahr: stedter Gerichtshalterschaft, hiedurch nicht nur alle diejenigen, welche dingliche Ansprüche an gedachte Landstelle, sondern auch diejenigen, welche annoch For: derungen aus einem Contracte vom 25sten April 1801 an den Kaufgeldrest von 100 haben, bei Strafe ß der Ausschließung und Delirung, aufgefordert, sich damit binnen 12 Wochen im Amts Gottorfischen Amtsactuariate gehörig anzugeben.

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No 26.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 15ten Stücks No 2. Alle und Jede, welche aus dem abhanden gekom: menen, unterm 23sten Juni 1766 auf der Hufe des Nis Paulsen in Brabeck protocollirten Contracte vom 24ften Mai 1766, wornach der damalige Besißer der Stelle, Laurig Jensen, seinen Geschwistern Diens Jensen und Sara Jensdatter an väterlichem und mütterlichem Erbe resp. 200 und 100 außer einem Bette, zwei Kisten und einem kleinen Beitrage zu dem Hochzeitsmahle zu prästiren hat, Ansprüche zu erheben gesonnen sind, haben sich danties bei Strafe der Ausschließung, Mortificirung und Delirung, bins nen 12 Wochen in dem Actuariate der Tyrstrup-Harde in Hadersleben ordnungsmåßig anzugeben. Hadersleben in der Tyrstrup Hardesvogtei, den 25ften März 1841.

No 27.

Thomsen.

Dritte und leßte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 15ten Stücks N 3. Diejenigen, welche an Kirchenstånden in der hie: figen St. Marienkirche Eigenthumsrechte zu haben glauben, werden hiedurch aufgefordert und angewie: sen, ihre Eigenthumsrechte innerhalb 12 Wochen im hiesigen Stadtsecretariat anzugeben.

Rendsburg, den 16ten März 1841.

Präsident, Bürgermeister und Rath hieselbst.

No 28

Dritte und legte Bekanntmachung. Extr. des Procl. des 15ten Stücks No 4. Gläubiger, Erben und Pfandinhaber des am Sten September 1837 in Osterrönfeldt verstorbenen Ver: lehntsmannes Carsten Pahl, des am 4ten Februar 1838

auf dem Sandhofe vor Rendsburg verstorbenen Ab nahmemannes Nicolaus Loepthien, der am Sten April 1839 in Altona verstorbenen, in Rendsburg zu Hause gehörigen Margaretha Catharina Stave oder Staben, der am Sten October 1840 in Rendsburg verstorbenen Catharina Margaretha Schmidt und der am 10ten October 1840 in Rendsburg verstorbenen Wittwe Anna Christina Abel Steinfurdt (Steinfurth), geb. Neupert, werden hiedurch angewiesen, ihre Ansprüche und For derungen innerhalb 6 Wochen im hiesigen Stadtfecre tariat anzugeben.

Rendsburg, den 25ften März 1841.

Präsident, Bürgermeister und Rath hieselbst.

N. 29.

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der

Schleswig-Holsteinischen Anzeigen

vom 3. Mai 1841.

Schleswig Holstein : Lauenburgische Kanzelei.

Unterm 21ften April d. J. sind den Candidaten der Rechte, Johann Friedrich Schröder aus Kiel, Heinrich Christoph Schaeper aus Schleswig, Eduard Riffen aus Hadersleben und Jacob Peter Stolz aus Südensee, Beställungen als Untergerichtsadvocaten in den Herzogthümern Schleswig und Holstein aller: höchst ertheilt worden.

Unter demselben Datum ist dem Candidaten der Rechte und mosaischen Glaubensgenossen, Eleafer Co: hen aus Hadersleben, eine Conceffion zur Treibung der Advocatur bei den Untergerichten in den Herzog Thümern Schleswig und Holstein ertheilt worden.

Unterm 23sten desselben Monats haben Se. Ma: jestät der König die Kanzelisten bei der Kanzelei, Frie drich Wilhelm Romundt, Wilhelm Jahn und Gustav Conftantin Thomsen, zu wirklichen Kanzeleisecretairen allergnädigst zu ernennen geruht.

Bekanntmachung über eine angetriebene Leiche.

Vor Kurzem wurde an dem Ostseestrande des adel. Guts Olpeniß der Leichnahm eines wahrscheinlich ver: unglückten Mannes gefunden. Derselbe war gegen 6 Fuß lang, von starkem Körperbau und dem An fcheine nach 50 bis 60 Jahre alt; das Haupthaar dunkelbraun mit einigen grauen Haaren untermischt, die sich auch im Backenbart zeigten; das Gesicht längs lich; die Kleidung desselben bestand aus: einem abge: tragenen grün und roth geflammten wollenen Hals: nez, unter welchem sich ein zweites befand von rother Farbe, einem bräunlich grauen abgetragenen Rocke von eigengemachtem Zeuge mit überzogenen hölzernen Kndpfen und mit einem bis an die Hüften reichen: den Schaafspelz unterfüttert, einer darunter befinds lichen leinenen Jacke mit zwei Reihen kndcherner Knöpfe, ohne Taschen, einer dunkelgrauen Tuchweste mit zwei Reihen glatter Metallknöpfe, einer zweiten dunkelblauen Weste mit einer Reihe Metallknöpfe, zwei Hosenträgern von bunt gestreiftem Gurtenband, einer Unterjacke von blauem Halbkrepp_mit einer Reihe verschiedenartiger, kndcherner und überzogener Knöpfe, einem sehr guten flächsenen Hemde mit den unter der Brustspige befindlichen roth gezeichneten Buchstaben J. M., einer bis an die Waden reichenden leinenen Hose und einer zweiten von dunkelblauem

Dreischacht; in der einen Hosentasche steckte ein mit den Geldbeutel, enthaltend einen halben Drittel und einige Buchstaben C. oder G. und P. gemerkter leinener Schillinge, in der andern Hosentasche fand man einen kleinen an ein Stück Holz gebundenen Schlüssel; einem leinenen Unterbeinkleide, einem Paar Stiefel, bestehend wollener Strümpfe und gleichartiger Fausthandschuhe. aus Kloßen und ledernem Schaft, und einem Paar

In dieser Leiche glaubt Jemand denselben Mann wiederzuerkennen, mit welchem er zu Anfang des vorigen Monats über die Cappeler Fähre gekommen und welcher sich dahin geäußert: er komme von Kiel, wo er als Steinhauer mit einer vor Kurzem mit Zwillin Eis nach Alsen zu gehen. gen entbundenen Frau lebe; es sei seine Absicht, übers

Die unterzeichnete Gerichtshalterschaft bringt die die Angehörigen jenes Verunglückten sich wegen Be sen Fall zur öffentlichen Kunde, mit der Anzeige, daß sichtigung der obbezeichneten Kleidungsstücke nach dem Hofe Olpenis unter Vorzeigung gehöriger Legitimas tionspapiere oder auch behuf Einziehung näherer Nach: richten an die Gerichtshalterschaft wenden können. Olpenißer Gerichtshalterschaft bei Schleswig, den 21ften April 1841. F. Seestern-Pauly.

Verkaufs Anzeige.

Zum Verkaufe der zur Concursmasse des Peter Jacob Friedrich Deppmann gehörenden, in Vormstes. gen belegenen Befißung cum pert., bestehend aus einem zum größten Theil von Brandmauer aufgeführ ten, zu zweien Wohnungen eingerichteten Wohnhause nebst dabei befindlichem Garten n. s. w., hat das Gericht einen Termin auf den 11ten Juni, als den. Freitag nach dem Gten Trinitatis: Sonntage d. J., an berahint. Kaufliebhaber wollen daher an diesem Tage, Vormittags 11 Uhr, im Concursgerichte sich einfinden. Pinneberger Concursgericht, den 23sten April 1841. v. Döring. Dumreicher.

Edictal Citation.

Wenn die Ehefrau Anna Dorothea Rieckler, geb. Fockins, cum cur., früher auf Duborg, jest in Flens; burg, um die Erlassung der gewöhnlichen edictales wider ihren seit mehr denn zwei Jahren abwesenden

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