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tighin die Bundeskriegsmacht aus 1.) dem Bund es aus zuge, nämlich dem schlagfertigen Heere, 2.) der Bundesreserve,

die ganz so wie der Erste organisirt, und zu dessen Unterstüßung stets bereit seyn soll, und 3.) der Landwehre, welche sich im Nothfalle dem Heere anschließt, bestehen. Den Bundesauszug bilden die nach der Volkszahl der Kantone verschiedenen Kontingente derselben. Der Soldat muß beim Eintritt in das Kontingent schon zwanzig Jahre alt, vollkommen diensttauglich, und in Handhabung der Waffen geübt seyn. Die Dienstdauer wird auf zehn Jahre angetragen. Jedes Jahr tritt der am längsten dienende, zehnte Theil der Soldaten aus, und wird durch neue Mannschaft erfeßt. Das Kontingent zur Reserve beträgt für jeden Kans ton die Hälfte von ienem, das derselbe zum Bundesauszuge stellt. Sie besteht a) aus den Soldaten, welche zehn Jahre im Heere gedient haben, und nun noch fünf Jahre in der Reserve dienen müssen; - b) in den Jünglingen, welche, bei Vollzähligkeit der Kontingente, nicht mehr in den Bundesauszug aufgenommen wer den konnten, und daher in der Réserve fünfzehn Jahre dienen müssen. Die Landwehr begreift alle übrigen streitbaren Männer bis zum vollendeten fünfzigsten Jahre.

Zur guten Organisirung und steten Kompletirung ihrer Kons tingente wurden die Kantone verpflichtet. Ihre besonderen Militärgefeße und Verordnungen müssen von der Central-Militärbehörde der Eidgenossenschaft geprüft werden, damit sie nicht dem allges meinen Systeme des Staatenbundes widerstreiten. Die Erbauung neuer Festungswerke, so wie die Veränderung oder Schleifung schon bestehender, hängt ebenfalls nur allein von dieser Bez hörde ab. - Die Tagsakung erläßt durch den Vorort das AufgeBot. - Alle Offiziere, so wie die in Dienstaktivität tretende Mannschaft, legen der Eidgenossenschaft den Diensteid ab. Die im akti ven eidgenoffischen Dienste befindlichen Militär-Individuen stehen für alle aus diesem Dienstverhältnisse hervorgehenden Handlungen unter den eidgenossischen militärischen. Gefeßen und Gerichtsbar, keit. Für die militärische Rechtspflege wird ein eigenes Gefehbuch verfaßt werden. Die militärischen Ausgaben des Bundes were den a) aus dem schon bestehenden eidgenossischen Kriegsfond, b) aus den Geldbeiträgen der Kantone bestritten.

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Die Stärke der verschiedenen Waffengattungen des Bundesauszuges foll durch eine neue Revision der Bevölkerung, 4 Mann auf 100 Seelen gerechnet, auf 70,000 Mann gebracht werden. Für jekt würde dieselbe nach dem doppelten Kontingente nur 67,516 Mann ausmachen, und auf folgende Weise in die verschiedenen Waffengattungen vertheilt werden:

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mit 3,572 Tränpferden. Sollte der Dienststand sich auf 70,000 Mann erhöhen, so würden die mehreren 2,484 Mann noch zur Infanterie geschlagen.

Von den Bataillonen sind 59 zu 6, und 15 zu 5 Kompage nien, diese verschieden von 114 bis 141 Mann, nach der Stärke der einzelnen Kontingente der Kantone. Jedes Bataillon hat 4 Fu, felier- und 1 oder 2 Jäger-Kompagien. Die Bataillone werden von Majors, die halben Brigaden von Oberstlieutenants, die Briga den und Divisionen von Obersten befehligt. · Die ganze Infan: terie soll künftig kurze dunkelblaue Röcke mit rothen Aufschlägen erhalten. Die Truppen werden eidgenossische Fahnen und Armbinden, aber Kantonal-Kokarden führen. Die Feldartillerie wird aus 16 Zwölf- und 68 Sechspfündern, dann 8 vierundzwanzig und 20 zwölfpfündigen, endlich 12 Gebirgs-Haubißen, zusammen aus 124 Geschüßen bestehen, welche in Batterien zu 4, nur allein die Gebirgs-Haubißen zu 6 Stücken eingetheilt werden. Das Ergänzung sg e f chüß der Feldbatterien wird 20, und das Reserve geschüß 120 Stücke Feldgeschüß, und außerdem noch 80 schwere Kanonen und Haubißen, dann Mörser, zählen.

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Die Bundesreserve ist angetragen auf 500 Sappeure, 200 Pontonniere, 2,803 Artilleristen, 2,600 Scharfschüßen, 27,655 Infanteristen.

In jedem Kantone sollten militärische Schulen für die eigenen Kontingente unterhalten, und dann auch allgemeine Central Unterrichtsanstalten errichtet werden. Dieef

würden in Schulen für den Generalquartiermeisterstab, für daš Genie, für die Urtillerie, für die Kavallerie, für die Scharfschüßen, und für die Infanterie zerfallen, und darunter bei jeder Waffe be sondere Schulen für die Offiziere und für die Cadres der Mannschaft bestehen.

Der Entwurf des allgemeinen Militär-Reglements war am 12. August 1834 der Tagfahung vorgelegt worden. Die Ges feße über die militärische Rechtspflege wurden damals von einer Kommission revidirt. —

15.) Schutblatternimpfung beim preußischen Heere. Um 30. Mai 1826 wurde durch eine königliche Kabinetsordre befohlen, daß die in die Armee tretenden Leute, die noch nicht vaccinirt worden, oder keine unbezweifelbaren Merkmale der diesfälligen Operazion an ihrem Körper trugen, sogleich eingeimpft werden sollten. Ein neuer Befehl vom 16. Juni 1834 verordnete: weil die Erfahrung mehrerer Jahre dargethan; daß Individuen, welche in ihrer Jugend mit Erfolg vaccinirt worden, und mit diesfälligen Zeugnissen versehen sind, dennoch in ihrem weiter vorgerückten Alter von den Menschenpocken befallen wor den, so folle die Mannschaft, - ohne Unterschied, ob dieselbe Merkmale der Schußblatternimpfung an sich trage der nicht,

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vaccinirt, · nämlich zum zweiten Male mit Schuhpocken eingeimpft werden.

16.) Perkussions granaten und Kugeln, dann Perkussionszündungen und solche Schlösser für Gefchüße und Gewehre; nach der Zeitfolge ihrer Erfindung. 1804 schlug Graf Biszari Schlagröhren für Kanonen vor, wo an einem mit Mehlpulverteig geladenen Federkiel ein Ledersäckchen befestigt war, in welchem sich einige Körner muriatisches Pulver und ein Gläschen mit Schwefelsäure befan den. 1807 erhielt Forsyth das erste Patent auf ein Perkufsionsschloß, das nach einer Ladung vierzig Schüsse that. 1809 wurde in Frankreich Pauli ein Patent auf ein solches Schloß ertheilt. 1809 wurde zu Mek die Perkussionśzündung an Geschüßen versucht. 1810 sprachen englische und französische Journale sich zum Vortheil der Perkussionsschlösser aus, und behaupteten, daß sie auch dann Feuer geben, wenn der Zündkanal verstopft wäre. Lepage erfand folgendes Perkussionsschloß: die Pfanne hatte einen Deckel, der, wie die Batterie des FeuerSteinschlosses, übergeschlagen wurde. In diesem befand sich ein Stift, welchen der Hahn beim Abfeuern in die fanne, in der sich das Zündpulver befand, niederschlug, und der beim Lüften des Hahnes wieder gehoben wurde. For schlug ein Perkussionsschloß

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vor, bei welchem das Zündpulver in einer lackirten Papierröhre in die cylinderförmige hohle Pfanne eingeschoben wurde. 1811 ge schah in Preußen der erste Versuch der Geschüßzündung mit Pulver von chlorsauerem Kali. Deboubert erfand ein Schloß, das, mit zwei verschiedenen Hähnen versehen, mit dem Einen der selben als Perkussions- und mit dem Anderen als Steinschloß ges braucht werden konnte. 1812 versuchte Crivelli die Perkusfionszündung am Geschüße. 1814 schlug Thenard zür Perküßfionszündung ein Gemenge von 3 Theilen chlorsauerem Kali, 1 Schwefel, 1 Kohle vor. 1815 wurde die Perkussionszündung in Kassel angewendet. 1817 waren die kupfernen Zündhüt, chen schon in Amerika gekannt. 1818 erfanden Prelat in Frankreich und Hull in England die gewöhnliche Umänderung des Feuerschlosse * in ein Perkussionsschloß, wo der Hahn als Hammer auf einen vertikalen Piston schlägt, und der Zündkanal einen Winkel macht. Potet erfand ein Perkussionsschloß mit horis zontal schlagendem Hahne, der mit einem Piston in der Verties fung der Pfanne eine Zündpille trifft. 1819 wurde Knallquecks Filber als Zündung versucht.. 1820 entzündeten sich zu Essone Mischungen von selbst, welche chlorsaures Kali enthielten. Goss set erfand ein Perkussionsschloß, wo der Hahn unter dem Gewehre lag, und auf ein linfenförmiges, in Blei gehülltes Zündkorn schlug. Renette erhielt ein Patent auf ein Perkussionsschloß, wo der Hahn einen gehärteten Piston hatte, der in eine Vertiefung der Pfanne schlug. - Deboubert erhielt in Frankreich ein Patent auf kupferne Zündhütchen; - Bell in Amerika auf Perkussions: In Preußen stellte Blumenstein Versuche an mit blechernen Perkussions schlagröhren, wo ein Stift auf eine Zündlinse mit einem Handhammer niedergeschlagen wird, in England Müller mit einer Federkiel-Knieschlagröhre, wo ein überwurfmesser die Zündröhre trifft.

zündung beim Geschüße.

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1821 erfand Lepage ein Schloß, welches sowohl als Stein, wie als Perkussions - Schloß anzuwenden war. Richard gab ein Sicherheits-Perkussionsschloß an, bei welchem die Pille im Piz ston durch eine Klappe bedeckt wird, die man mit der Hand vor dem Feuer zurücklegt, Puiforcat ein ähnliches Schloß, wo 1822 wurde in Frank

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Rhode gab Pers

1823 flog

fich die Klappe von selbst zurückschlug. reich vorgeschlagen, zur Perkussionszündung Knallquecksilber, mit Schwefel und Kohle vermengt, anzuwenden. kussionsschlagröhren mit dem Knie, für Geschüße, an. die Zündhütchenfabrik zu Ibry bei Paris in die Luft. Wright fchlägt vor, die Kupferhütchen mit reinem Knallquecksilber zu las den. Über schon vor ihm soll Joice dieses vorgeschlagen haben •

Siegel erhielt ein Patent über das Schüßen der Perkussionszündungen vor Feuchtigkeit durch Schellackfirniß. — Davis ers hält in England ein Patent über ein Schloß, wo der Hahn zus gleich Feuersteinhalter und Hammer ist, und eine Pfanne nebst einem Piston sich an einem drehbaren Bolzen befinden; so daß man mit Stein und Perkussion, nach den jedesmaligen Umständen, feuern kann. - Barnstapel erhielt ein Patent auf ein für Zündhütchen eingerichtetes Gewehr. Congreves Perkussionszün≤ dung für Geschüße, mit Überwerfhammer und einer Art von kus pfernen Zündhütchen, wird bekannt.

1824. Versuche bei der hanöverischen Artillerie mit 51⁄2 ¡ölligen Haubißen und sechspfündigen Kanonen, welche mit Schlößfern und Perkussionsschlagröhren eingerichtet sind. Es versagt im Durchschnitt einer von neunundzwanzig Schüss *.. Versuche in Preußen und Weimar über Perkussionszündung; eben so im Königreich Sachsen, die Leßteren mit ungünstigen Erfolgen. — Vergnaud empfiehlt die Kna¤quecksilber-Mischungen zur Perkusfion. — In Schönebeck entzündete sich Knallquecksilber beim Reis ben feuchten Papieres. Berenger erhält ein Patent über ein Norton erfindet in

im Schaft liegendes Perkussionsschloß. Irland eine Perkussions-Handgranate.

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1825. Versuche der Perkusfionszündung am Geschüße in S ch w eden, dann in Nassau. — Gay, Lussac und Aubert stellen Versuche über die beste Art der Perkussionspräparate an. — Les pagniols Vorschlag einer Perkussionsgranate, die als Mine wirken sol. -Cookers Perkussionsgewehr, bei welchem eine in der Rohrachse liegende Spiralfeder den Hammer auf das ebenfalls in der Rohrachse befindliche Zündhütchen treibt. — Downing erhält ein Patent auf ein Perkussionsschloß mit geköratem Zündpulver. — Vers suche in Hannover mit dem Perkussionsschloß beim Infanteriedewehre, die bis 1827 fortgefeht werden. Gerodias, Romme und Mongery schlagen in Frankreich die Perkussionseinrichtung für die Seegefchüße vor.

1826. New march erhält ein Patent auf eine eigene Perkusz fionsvorrichtung an Gewehren, wo die Zündung durch die Schwanzschraube geschieht. — Versuche in Schweden mit einem Perkuss fionsschlosse an Infanteriegewehre und Pistole; mit günstigen Refultaten.

1828. In Hannover wird die Perkussionszündung am Ge: schüß, mit dem Schloß von Rötticher. eingeführt. Von 10,000 Schuß versagen 275; was den Schlagröhren zugeschrieben wird.

- Beim Herbstmanöver werden 200 Infanteriegewehre mit Perkussionsschlössern probirt. Von 41,000 Schuß versagen 72. Es ver

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