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für die bildende Kunst fruchtbarer sein müssen? Es ist dies thatsächlich nicht der Fall; doch glauben wir, wenn ihre guten staatlichen Einrichtungen aus der Zeit ihrer Könige fortbestanden hätten und es ihnen gelungen wäre, ihre selbständige Stellung unter den Völkern des Orients zu behaupten und ihre Macht zu erweitern, wie es den stamm und sinnverwandten Arabern, die das Bilderverbot nicht minder streng handhabten, gelungen ist, so würden ihre Leistungen vielleicht ebenso bedeutend sein, als deren, und die Juden hätten nicht nöthig, den ara= bisch-maurischen Styl für ihre heutigen Tempelbauten zu adoptiren.

Es bleibt uns zur Vervollständigung noch übrig, die Sinn- und Stammverwandtschaft der Araber, deren Baustyl hier in Betracht kommt, mit den angeführten ge= schichtlichen Beziehungen zu vergleichen, um die Anwen= dung ihres Baustyls für israelitische Gotteshäuser er= klären und rechtfertigen zu können.

Die Araber leiten ihre Abstammung von Abraham, dem Erzvater der Hebräer ab. Wie ihre Sprache auch zu der semitischen Gruppe gehört und ihre Lebensansich= ten denjenigen der Israeliten entsprechen, so war auch ihre Hauptbeschäftigung Ackerbau und Viehzucht. Die Lage des Landes, mit der unermeßlichen Wüste, welche weder abwechselnde landschaftliche Bilder mit üppiger Vegetation, noch mannigfache Gebirgsformen aufzuweisen hat, zeigt uns nirgends bestimmte Linien. Ueberhaupt mangeln alle Anhaltspunkte, die einen ruhigen festen Blick gewähren, und die Phantasie schweift in das Unendliche, was für die Erfassung bestimmter Gestalten störend wirkt. Hierin liegt auch die Verwandtschaft des Charakters des jüdischen Volks mit dem der Araber; daher auch der abstracte Monotheismus der beiden Völker, der schon früher gemeinsam war, und der sie beide zu dem bilderlosen Cultus führte. — Der uralte schwarze Stein in Mekka, den die Sage mit Adam in Beziehung brachte und den die Araber lange vor Muhammed in der Kaaba verehrten, war ein Ausdruck des auf Bilder verzichtenden Gottesdienstes.

Die Araber hatten von Hause aus keine nationale Kunst und leisteten ebenso wie die Juden in der Plastik so viel wie nichts; ihre Phantasie liebt das Willkührliche, Schrankenlose, das Mährchenhafte, was sich auch in ihrer Architektur abspiegelt, es fehlen ihr alle bestimmten For men. Ebenso wie in der jüdischen Architektur, die wir oben kennen lernten, finden wir auch hier den Innenbau hauptsächlich betont; die Wände ihrer Moscheen von

einem bunten Spiel von Linien und mit einer unerschöpf= lichen Fülle von reizenden Bildern bedeckt; so daß man hier immer an die prächtigen Teppiche des Orients und dann wieder an die leichten Zelte des Nomadenlebeus erinnert wird. Dieser arabische Styl erhielt seine edelste Ausbildung in Spanien, so lange es im Besitz der Mauren blieb, wo bei dem Bau der Alhambra dieser maurisch-arabische Styl seinen Höhepunkt erreichte und uns als Muster für diese Kunstrichtung mit bezaubern= der Pracht für alle Zeiten entgegenstrahlt.

Wie man ein Volk nach seinen zurückgelassenen Baudenkmälern beurtheilt, danach auf seine Lebensfähigkeiten und Anschauungen schließen kann, eben so, glauben wir, kann man auch umgekehrt aus letteren auf die denselben entsprechende Bauweise schließen. Hätten die Juden nicht in so ungünstigen politischen Verhältnissen gelebt und wäre es ihnen gelungen, sich einen einheitlichen Staat zu schaffen, so hätten sie wahrscheinlich einen Baustyl hervorgebracht, der ähnlich dem maurisch-arabischen ge= wesen wäre“.

Literarischer Wochenbericht.

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Bonn, 21. Dezemb. (Notizen.) 3n jüngster Zeit sind angekommen: an Predigten, die durch die jüngsten politischen Vorgänge veranlaßt wurden: Friedensfeier am 11. Nov. gehalten zu Caffel von Dr. L. Adler. Cassel 1866. Die Gefühle, die der eingetretene Regierungswechsel in uns erweckt. Predigt, gehalten zu Wiesbaden am 13. Oft. 1866, von S. Süßkind, Rabbiner. Wiesbaden 1866. Die drei Grundsäulen der Welt, Friedenspredigt, gehalten zu Memel am 11. Nov. von Dr. Rölf, Prediger. Memel 1866. Friede den Nahen und Fernen, Predigt gehalten zur Friedensfeier in Lissa von Dr. Samuel Bäck, Rabbiner. Lissa 1866. Ehrentod der Braven. Rede, gehalten zur Seelengedächtnißfeier für die im jüngsten Kriege gefallenen Soldaten israelitischer Religion am 11. Nov. 1866 zu Horic von Dr. Adolf Ehrentheil, Rabbiner. Prag 1866. Der Feldzug. Eine Reihe von acht Kanzelvorträgen an den Tischri-Feiertagen des Jahres 5627, gehalten in der Meisel-Synagoge zu Prag von Dr. A. Stein, Rabbiner: Prag 1866. - Zwei Predigten, gehalten in der Synagoge zu Flehingen von L. Schlesinger, cand. phil. Karlsruhe 1866.

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Religiöse Vorträge gehalten am Bettage, den 27. Juni und an dem Sieges-Dankfeste, den 14. Juli 1866 von Dr. M. Joel, Rabb. Breslau, 1866. Außerdem: Das freie Judenthum im freien Staate. Wissenschaft versöhnt. Zwei Gastpredigten gehalten zu Prag von Dr. G. Sonnenschein, Rabbiner in Warasdin. Prag

1867. Le Grand-Rabbin de Metz aux fidèles de sa communauté. Metz, 1866. Von Rabb. Dr. Schwabacher in Odessa sechs Predigten und zwar Festreden Denk- und Dankpredigt und Todtenfeier bei Ereignissen in der kaiserlichen Familie. — An anderweitigen Werken: Die Psalmen, Text und Ueberseßung mit Anmerkungen von Gottlieb Schwarz, Lehrer. Wien, 1867. Sepher Taghin liber coronularum, herausgegeben von 3. 3. L. Barges, Paris 1866. — Neuester Liederkranz, 70 nene Kinderlieder von S. Kohanyi. Pest 1867. Tempelgefänge für Chor und Solostimmen, componirt von D. Rubin. Prag, 1866. Das anschauliche Hebräischlesen. Eine Fibel, von Joachim Blum, Lehrer. Zweite Aufl. Pest, 1866. Zweiter Theil: Gebet- und Bibelstücke. Grammatikalische Uebungen neben den 7 Formen des Zeitwortes. Von demselben. --- Auf mehrere dieser Schriften werden wir zurückkommen.

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Bonn, im Dezemb. Die Juden in Deutschland während des Mittelalters in politischer, socialer und rechtlicher Beziehung. Von Otto Stobbe. Braunschweig, Schwetschke. 1866. (Besprochen von Dr. M. Ph.) Es ist dieses Werk eine höchst erfreuliche Bereicherung unferer historischen Literatur, sowohl durch die sichere Beherrschung des betreffenden Stoffes als auch durch die geschickte und richtige Gruppirung und Ausnutzung des selben; und um so erfreulicher, da sie von einem Nicht juden ausgeht und so den Beweis liefert, daß das Interesse an dem Judenthume und seiner Geschichte, welches seit einiger Zeit innerhalb der christlichen wissenschaftli= chen Kreise gänzlich erloschen schien, wieder erwacht ist. Allerdings hätte der Titel etwas verengert werden müssen, da der Verfasser nicht das ganze Mittelalter, sondern genauer nur die letzten drei Jahrhunderte desselben bei seinen Auseinandersetzungen berücksichtigt. Aber sieht Aber sieht man von diesem formalen Fehler ab, so hat Herr Stobbe seine Aufgabe sehr gut gelöst. Er kann natürlich innerhalb seiner Grenzen viel ausführlicher sein, als Grät in seiner Geschichte, und so hat er den Stoff gegen das bisher Gegebene sehr beträchtlich erweitert; es mögen

wohl wenige unter den neuern so zahlreich erschienenen Urkundenwerken über die von ihm behandelte Zeit vor= handen sein, die er nicht eingesehen und benutt hat. Da= bei geht er auch mit kritischer Vorsicht und Sorgfalt zu Wege, und so hat er manche Irrthümer, die sich in Gräß' umfangreichem Werke finden, korrigirt.

Nachdem der Verfasser kurz die Geschichte der Juden

im römischen*) und im fränkischen Reiche berührt hat, betrachtet er ausführlich das Verhältniß der Kammerknechtschaft, in welchem die Juden zu dem heil. römischen Reiche standen. Er widerlegt die Ansicht von Werthei= mer, Grätz und A., die diese besondere Unterthänigkeit der Juden unter dem Kaiser sich schon im 11. oder 12. Jahrhundert ausbilden lassen, und weist nach, daß die ersten deutlichen Spuren einer solchen rechtlichen Gliederung erst im 13. Jahrhundert vorkommen. In einer Urkunde Friedrichy's II. werden die Juden zum ersten Male ausdrücklich als die besonderen Knechte unserer Kammer" bezeichnet. Uebrigens wurden sie dadurch noch nicht zu Leibeigenen, sondern nur zu Unfreien gemacht. Ja, der Kaiser dehnte als Nachfolger des Vespasian und des Titus dieses Recht auf die Juden sogar auch über die anderen Länder des Abendlandes aus, und es gelang ihm in der That bisweilen, die Anerkennung dieses Schirm= rechtes von den ausländischen Monarchen zu erlangen.

Hatte schon im Beginne die kaiserliche Kammerknecht= schaft den Juden mehr Bedrückung als Schutz eingetra= gen, so verschlimmerte sich ihre rechtliche Lage in der Folge immer mehr. Kaiser Ludwig der Baier, der als außerordentlicher Begünstiger der Juden von seinen Zeitgenossen getadelt wurde (Graetz VII. S. 377), erließ im Jahre 1343 dem Burggrafen Johann von Nürnberg alle Schulden, die er den Juden gegenüber habe, denn die Juden gehörten dem Reiche mit Gut und Blut an, und der Kaiser möge mit ihnen thun, wie es ihm gut dünke. Kein Privileg gab ihnen auf die Dauer Schuß, denn einmal gilt es nur für die Lebensdauer des Ausstellers, und dann wurde es ihnen oft mit Güte oder mit Gewalt abgenommen. Jeder neuerwählte König, hieß es, habe das Recht, sämmtliche Juden im Reiche bis auf einen kleinen Rest zu tödten, und um dieses Unheil von sich abzuwenden, mußten sie bei der Königsund noch einmal bei der Kaiserkrönung den dritten Theil

*) Die Arbeit des Herrn Redakteurs dieser Blätter scheint Herr Stobbe nicht zu kennen.

ihres Vermögens oder doch ein beträchtliches Pauschquan= tum dafür bezahlen.

Wie aber die deutschen Könige allmählich alle ihre Regalien für irgend welchen Entgelt an die Fürsten und Städte übertrugen, so auch ihr Schutzrecht über die Juden. Dies geschah auf zwei Weisen: entweder trat der König den Schutz über die an einem bestimmten Orte oder in einem gewissen Bezirke wohnende Judenschaft an einen Andern ab; oder er gestattete einem Landesherrn oder einer Obrigkeit, unter eigenem Schuße Juden in einem Theile ihres Gebietes, wo bisher keine Juden waren, anzusiedeln, wie man sich damals ausdrückte, Juden zu halten. Der erstere Modus wurde zuerst nur immer auf kurze Zeit geübt, oft wurden die Juden auch von den Berechtigten wieder an Andere abgetreten; nach und nach aber konsolidirte sich das Recht des Juden- | schußes in der Hand des Landesherrn. Die zweite Art, einem Landesherrn oder einer Stadt das Schußrecht über die Juden zu verleihen, kommt nicht, wie man bisher irrthümlich annahm, schon in der Mitte des zwölften Jahrhunderts vor, sondern erst unter Kaiser Friedrich | II. Der Judenschutz war zu nichts anderem geworden, als zu einer Einnahmequelle. Einmal gebrauchte man | die Juden als Bankiers, andrerseits aber und hauptsächlich preßte man sie auf jede nur mögliche Weise aus. | In der goldenen Bulle räumte Kaiser Karl IV. den Kurfürsten im Jahre 1356 ganz generell das Juden- | regal ein die Kurfürsten sollten in ihren Territorien alle Bergwerksnuzungen an Metallen und Salz, die Juden und die Einkünfte von den Zöllen haben! „Die Juden“, bemerkt Herr Stobbe, „erscheinen wie Bergwerke, aus denen sich nicht durch Arbeit, sondern durch Druck edle Metalle gewinnen lassen!" Wegen dieser finanziellen Bedeutung der Juden für Kaiser nnd Landesherren war es ihnen - mit geringen Ausnahmen — verboten, ohne Genehmigung ihrer Herren ihr Domizil zu verlassen.

Zeitungsnachrichten.

Deutschland.

Berlin, 15. Dezember. Die Justizcommission des Abgeordnetenhauses beschäftigte sich heute mit einer Petition des Rabbiners Dr. Heinrich Zolowicz zu Königsberg i. Pr., in welcher derselbe beantragt: die Aufhebung des Juden-Eides und Ersetzung desselben durch die Formel: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden .... So wahr mir Gott helfe!“ Es lag von einer Seite der Antrag vor, die Initiative zu ergreifen und der Staats-Regierung die Annahme eines besonderen Gesetzentwurfs zu empfehlen. Die Commission beschloß jedoch nach einer eingehenden Debatte dem Hause zu empfehlen, die Petition der Staats| Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Berlin, 20. Dezember (Privatmitth.). Wenn einer Ihrer Berliner Correspondenten jüngst ausgesprochen hat, daß es wünschenswerth sei, in diesem Blatte die hervorragenden Momente zu notiren, in welchen Mitglieder der verschiedenen Parlamente jüdischen Glaubens mitgewirkt, und überhaupt dann und wann einen Blick auf den Charakter und die Wirksamkeit dieser Männer zu werfen, so scheinen mir mehrfache Gründe hierfür zu sprechen. Ist nun damit bereits in der leßten Nummer der Anfang gemacht worden, so gestatten Sie mir, noch einmal bei Johann Jacoby einen Augenblick stehen zu bleiben. Eine Charakteristik dieses seltenen Mannes zu geben, ist nicht meine Absicht, wohl aber zu zeigen, wie man ihn auch in weiteren Kreisen anerkennt. Am vorigen Sonntag fand hier eine sehr zahlreich besuchte Volksversammlung statt, um über die Wahlen zum norddeutschen Parlament zu berathen. Als einer der ersten Candidaten wurde Johann Jacoby vorgeschlagen, und dieser Vorschlag brachte einen stürmi

Auf der andern Seite rief aber auch an manchen Orten der nationale Widerwille, die Wuth des Pöbels,|schen Beifall hervor. Der Redner sagte: Er stehe die Noth der Schuldner oder die Intoleranz des Klerus zu Zeiten entgegengesetzte Privilegien hervor, daß nie mals mehr ein Jude dort Aufnahme finden solle. (Schluß folgt.)

allerdings nicht auf dem Standpunkte Jacoby's in der deutschen Frage; wenn aber Jacoby von seinen bisherigen Wählern nicht wieder gewählt würde, so wäre das eine Verleugnung jedes politischen Tactes, eine Berleugnung der ewigen Ideen des Rechts und der Moral, die in diesem Mann verkörpert sind. (Lebhafter Beifall.) Mit diesen wenigen Worten ist der Charakter, der ganze Lebensinhalt dieses Mannes von seinem ersten Auftreten in den bekannten

Rabbiner Dr. Aub händigte der Minister bei der Audienz die an die Kirchen ergangene Ordre sofort ein, um rechtzeitig Vorbereitungen treffen zu können.

,,Bier Fragen eines Ostpreußen" bis heute in strengster Consequenz gegeben, und weil diese Worte von einem Außenstehenden gesprochen und von den Zuhörern mit lebhaftem Beifall begrüßt wurden, mögen sie hier Eine zweite Correspondenz von der Leine in deraufbewahrt bleiben. Auch wir weichen in den politi- selben Nummer Ihrer Zeitung nimmt sich heraus, die schen Ansichten von Jacoby weit ab, aber wir verehren | israelitische Gemeinde zu Hannover auf Kosten der ihn als Mann des Rechts und der Wahrhaftigkeit. beiden großen Gemeinden Berlin und Hamburg zu Staatsmänner, Politiker, Diplomaten haben wir in rühmen. Wir kennen das Schulwesen in Hamburg Fülle, aber solcher Charaktere nur wenige, und darum zu wenig, um den Advokaten dieser Gemeinde machen ist uns Glück zu wünschen, daß wir ihn haben. Jüngst zu können; aber hier in Berlin wirken in dem Lehrernahm ein bekannter deutscher Romanschriftsteller in seminar, an den beiden Gemeindeschulen und an der einem vor Kurzem erschienenen politischen Romane Religionsschule 20-30 tüchtige Lehrkräfte in der schönJacoby zum Vorbild einer seiner Helden -aber ersten Harmonie, so daß die Anstalten unter der Wirkhatte die Falschheit, nicht zu erwähnen, daß er ein Jude | samkeit dieser Lehrer in der schönsten Blüthe stehen. sei, während er sociale Karrikaturen, Banquierssöhne Bonn, 19. Dez. (Privatmitth.) Nachträglich sind u. dgl. als Juden einführt und brandmarkt. Wir uns zu unseren Petitionen Vollmachten zugesandt von find weit davon entfernt, in Dichtungen und Charakter- den Gemeinden Marienwerder, Gräß, Löten, und Neuschilderungen zu verlangen, daß die Juden stets von wedell. Da wir auf den Wunsch des betreffenden vortheilhafter Seite gezeichnet werden. Aber wir | Berichterstatters der Petitionscommission des Abgeordwollen gerechte Vertheilung von Licht und Schatten. netenhauses die sämmtlichen Vollmachten eingesandt Daß wir Juden auch in der politischen und publizisti- haben, hatten wir Gelegenheit auch die Zustimmungen schen Sphäre ein Contingent unangenehmer und selbst der obigen Gemeinden troß ihrer verspäteten Ankunft schädlicher Persönlichkeiten liefern, stellen wir nicht in❘ noch hinzuzufügen. - Die Seminarangelegenheit der Abrede; aber wir können uns auch so bedeutender beiden Provinzen Westphalen und Rheinland hat in Charaktere rühmen, daß wir Jedem Ungerechtigkeit und | diesen Tagen einen Schritt vorwärts gethan. Die umGehässigkeit vorwerfen können, der uns nur von der fängliche Ansprache der Commission an die Gemeinden Schattenseite darstellt. beider Provinzen und das von derselben umgearbeitete Statut sind an die Gemeinden abgegangen. Nunmehr Berlin, im December. (Privatmitth.) Während ist es die Sache der Gemeinden, für die Erhaltung und in Nummer 49 Ihres weitverbreiteten Blattes von Reorganisation des Seminars thatkräftig einzutreten. hier aus berichtet wird, die jüdische Gemeinde sei von Die Gemeinden müssen feste Jahresbeiträge auf ihren der competenten Behörde zur Feier des Friedensfestes Etat übernehmen, um die Kosten des Seminars auaufgefordert worden, schreibt man in demselben Blatteßer den aus den Fonds fließenden Einnahmen zu decken. aus Breslau, die dortige Synagogengemeinde habe | Noch wesentlicher wäre es, wenn recht viele Gaben zu dazu keine Ordre erhalten. Es erscheint diese Incon- | diesen Fonds flössen, weil dadurch mit der Zeit der sequenz sehr auffallend. Wie wir hier aus verlässigem Bedarf an Jahresbeiträgen vermindert und die SicherMunde hörten, besuchte unser Rabbiner Dr. Aub 8 bis❘ stellung der Anstalt für alle Zeit erhöht würde. Es 10 Tage vor dem Friedensfeste den Herrn Cultus versteht sich, daß das Statut, auch wie es aus der zweiminister, um zu fragen, ob denn auch die Juden das maligen Berathung der Commission hervorgegangen, Friedensfest feiern sollten, und wenn ja, warum nicht Bestimmungen enthalten wird, über welche sich streiten eine Aufforderung an die Vorstände deßhalb ergangen läßt, und die eine andere Auffassung und Meinung sei? Der Cultusminister bejahte die erste Frage und zulassen. Dies liegt in der Natur alles Menschlichen. erklärte, es würde durch die zuständigen Behörden oder Die Commission hat sich aber sorgfältig an die GrundOberpräsidien die Aufforderung an die jüdischen Gesäße gehalten, welche von der Versammlung zu Cöln meinden ergehen. In der That erhielt der Vorstand aufgestellt worden. Möge es uns vergönnt sein, recht unserer Gemeinde im Auftrage des Ministers durch | bald Erfreuliches von den Resultaten berichten zu das Ober-Polizeipräsidium diese Aufforderung. Dem zu können.

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Birnbaum, im Dezemb. (Privatmitth.) An die von dem Redakteur d. 3. unterm 11. v. M. im Auftrage von mehr als 300 Gemeinden eingereichte Petition wegen Aufhehung des verfassungswidrigen Gesetzes vom 23. Juli 1847 haben sich 25 Mitglieder des „Vereins zur Unterstüßung jüdischer Cultusbeamten in Preußen" in einer besonderen, unterm 6. d. M. dem Hause der Abgeordneten eingereichten Petition angeschlossen und gleichzeitig, mit Rücksicht auf die durch die Ver= fassung ausgesprochene Gleichberechtigung aller Culte, auf legislative Regelung der Verhältnisse der israelitischen Cultusbeamten angetragen, wie solches in minder constitutionellen Staaten längst geschehen ist, in denen für den jüdischen Cultus, im Budget für die Cultusminister, gewisse Summen festgesetzt sind.

Auf den Antrag des Vorstandes um Genehmigung der unterm 7. Mai c. festgesetten Statuten des gedachten Vereins, ist von der Königlichen Regierung zu Posen folgender Bescheid erfolgt:

Auf den Antrag vom 4. d. M. eröffnen wir Ihnen, daß das uns mittelst desselben überreichte Statut des Vereins zur Unterstügung hilfsbedürftiger Cultusbeamten und Lehrer, dessen wohlthätige Absicht wir gern anerkennen, einer besonderen Genehmigung unsererseits nicht bedarf.

Posen den 7. December 1866.

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3. B. heute noch den politischen Gemeinden in der Pfalz frei, zum Gehalt des Lehrers etwas beitragen zu wollen, und betrachten sie es, namentlich noch auf dem | Lande, vielfach als eine Gnade, wenn sie uns 150 oder 200 fl. zum Gehalt des Lehrers gewähren. Welche große Lasten wir dadurch zu tragen haben, läßt sich leicht ermessen. - In Frankreich, England, Belgien und Italien ist man über diese Frage schon längstens einig und in Bayern wird es uns jetzt ganz gewiß gewährt, wenn wir darum ansuchen. Regierung und Volk sind uns wohlgesinnt. Wir haben fürwahr im Volke das nicht zu fürchten, was sich im vorigen Jahre in der Schweiz ereignete. Die Vorurtheile verschwinden nach und nach ganz. Also, ihr Männer, die ihr ein Herz habt für eure Glaubensgenossen, verfasset unverzüglich eine Petition, lasset sie alsbald zur Unterschrift circuliren, denn die Zeit ist kurz. Ihr werdet gewiß den Dank eurer Nachkommen ernten.

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וכל העוסקים עם הצבור יהיו עוסקים עמהם לשם שמים שזכות אבותם מסיעתס•

Es kann auf ähnliche Weise geschehen, wie es der hochwürdige Herr Redakteur dieser Zeitung gethan hat, alle Gemeinden Bayerns können durch Vollmacht ihre Zustimmung zu der Petition ertheilen.

An Männern, welche die Petition verfassen wollen, fehlt es uns nicht. Wir haben davon in der Pfalz,

Königliche Regierung Abtheilung des Innern. wie auch im jenseitigen Bayern. gez. v. Seltzer.

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Aus der Pfalz, 19. Dezember. (Privatmitth.) Unser hoher Landtag wird sicherem Vernehmen nach den 5. Januar in München wieder tagen. Es gilt daher, jetzt zu zeigen, daß noch Männer von Thatkraft unter uns weilen. Die hohe Staatsregierung, so wie die Kammer der Abgeordneten sind uns geneigt. Also ist es Zeit, recht bald eine Petition an das hohe Haus der Abgeordneten zu richten, worin wir die volle bürgerliche Gleichstellung verlangen. Es ist mit innigem Danke anzuerkennen, was unsere hohe Staatsregierung schon gethan hat. Allein, so lange nicht durch ein Gesetz ausgesprochen ist, was unser Recht ist, sind wir nicht völlig emancipirt. Es steht

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Darum also nicht gesäumt; in diesen geschätzten Blättern wolle sich der weitere Meinungsaustausch kund geben, und es wird, so hoffen wir, recht bald zu einem glücklichen Resultat führen.

Ehrlich, Lehrer.

Frankreich.

Paris, 20. Dezember. Vor kurzem wurde hier der Lehrstuhl der Therapie und Materia medica erledigt; die Facultät hatte drei Candidaten in Vorschlag zu bringen, nnd stellte den Dr. Sée an die Spize. Dr. Sée ist Israelit. Als ein Zeichen, daß selbst in Frankreich nach so langer Zeit und so vielen Beispielen unter Umständen das alte Vorurtheil immer noch hervorgeholt wird, machte es sich bemerklich, daß als. bald einige Blätter betonten, Sée sei Israelit. Der legitimistischen und klerikalen Gazette de France mußte man dies schon nachsehen; es liegt in ihrem System.

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