Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Bemerkungen.

1. Bei anderweiten als den vorstehend erwähnten Touren hat sich der Fahrgast vor der Abfahrt mit dem Kutscher über die Höhe des Fahrpreises zu verständigen, und ist der Kutscher verpflichtet, den Fahrgast vor dem Einsteigen hierauf aufmerksam zu machen.

2. Nimmt der Kutscher mehr als 4 erwachsene Personen in seinen Wagen auf, so ist er gleichwohl nicht befugt, mehr Fahrgeld zu verlangen, als der Satz für 4 Personen beträgt.

3. Für jeden Koffer oder Kiste sind 6 kr. zu zahlen.

Auszug aus der Polizei-Verordnung,

1

etc. das öffentliche Fuhrwesen in dem Polizeibezirke von Frankfurt a. M., vom 1. November 1871.

In jeder Droschke muss am Rücksitze ein dem Concessionar von dem Polizei-Präsidio ausgehändigter, mit der betreffenden Droschkennummer versehener, amtlich abgestempelter Tarif ang ebracht sein.

fahren. An den betreffenden Tagen haben die später ausfahrenden Nummern alsdann den Dienst bis Abends 11 Uhr, während die um 6 resp. 7 Uhr ausfahrenden bereits um 9 Uhr Abends heimkehren dürfen.

In Droschken, welche für den Eisen- Die Kutscher sind verpflichtet, wähbahndienst bestimmt sind, muss ausser-rend der Dienstzeit und auch nach derdem der für diesen Dienst bestehende be- selben, so lange sie auf den Warteplätzen sondere Tarif angebracht sein. halten, Jedermann die Benutzung Jeder Kutscher ist verpflichtet, wäh-ihrer Droschken zu gestatten. Zum rend des Dienstes stets bei sich zu führen und den Aufsichtsbeamten, sowie den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen:

1. eine richtig gehende Taschenuhr, 2. ein Exemplar des Reglements, und 3. eine ausreichende Anzahl Fahrmarken.

Die Zeit, während welcher die Droschken im Dienst sein müssen, dauert in den Monaten April bis einschliesslich September von Morgens 6 bis Abends 11 Uhr; in den Monaten October bis einschliesslich März von Morgens 7 bis Abends 11 Uhr. Jedoch wird gestattet, dass die Droschken mit graden Nummern an den graden Monatstagen, und dass die Droschken mit ungraden Nummern an den ungraden Monatstagen in den Monaten April bis September erst um 7 und in den Monaten October bis März erst um 8 Uhr aus

耀

Transport von Personen, welche an ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen jedoch die Droschken nicht benutzt werden. Ebenso kann betrunkenen und solchen Personen, von welchen eine Verunreinigung des Wagens zu besorgen ist, die Fahrt verweigert werden. Ohne Zustimmung des Fahrgastes darf dritten Personen die Mitfahrt nicht gestattet werden.

Die Kutscher brauchen keine Fahrten anzunehmen, deren Zeitdauer sie über 11 Uhr Abends in Anspruch nehmen würde oder welche ausserhalb des hiesigen Stadtkreises gehen und eine längere Fahrzeit als zwei Stunden erfordern.

Leere Droschken, müssen im Schritt fahren und auf Anrufen sofort still halten.

So lange die Droschken mit Fahrgästen besetzt sind, müssen sich die Kutscher des Rauchens enthalten.

[blocks in formation]
[ocr errors]
[merged small][ocr errors]

Sobald der Fahrgast die Droschke nicht ausdrücklich für eine Zeitfahrt nimmt, wird bei der einfachen directen Fahrt die Taxe für Tourfahrten berechnet.

Wird eine Droschke vom Warteplatze geholt, um an irgend einem Hause Fahrgäste einzunehmen, so tritt der Zeittarif ein, und die Berechnung der Zeit beginnt alsdann mit dem Augenblicke, in welchem die Droschke vom Warteplatze geholt wird.

Der Kutscher ist nicht verpflichtet, mehr als vier Personen, wobei 2 Kinder unter 10 Jahren für eine Erwachsene gelten und auf dem Bock mitfahrende Dienstboten nicht mitzählen in die Droschke aufzunelimen. Das Aufnehmen von mehreren Personen ist dann verboten, wenn die Kräfte des Pferdes Wenn bei der Zeitfahrt der Kutscher dadurch übermässig angestrengt werden. es unterlässt, dem Fahrgaste beim EinBei der Fahrt hat der Kutscher den und Aussteigen die Uhr unaufgefordert kürzesten Weg zu nehmen, wenn ihm vorzuzeigen und ihm die Zeit nachzunicht (bei der Zeitfahrt) vom Fahrgaste weisen, so ist der Fahrgast nicht ein anderer Weg vorgeschrieben wird. schuldig, Fahrgeld zu bezahlen.

Jede besetzte Droschke hat mit Ausnahme der Fälle, in welchen die Fahrordnung das Schrittfahren vorschreibt, im Trabe zu fahren.

Wird eine Fahrt durch die Schuld des Kutschers oder durch einen in seiner Person oder an dem Wagen oder Pferde sich ereignenden Unfalle unterbrochen, so ist der Fahrgast zu einer Zahlung nicht verpflichtet, beziehungsweise zur Zurückforderung des bereits erlegten Fahrgeldes berechtigt.

Der Kutscher ist verpflichtet, während der Fahrt auf die ihm übergebenen Sachen des Fahrgastes Acht zu haben.

Die Droschkenfahrten sind entweder Tourfahrten oder Zeitfahrten.

Von Nachts 12 Uhr bis zum Wiederbeginn des Droschkendienstes ist die doppelte Taxe zu zahlen. Lichtergeld wird nur bei der 12 Kr.-Zeitfahrt und zwar mit 3 Kr. berechnet.

Jede Ueberschreitung des Tarifes ist den Kutschern verboten. Ebenso ist es ihnen untersagt, Trinkgelder zu verlangen.

Bei Fahrten nach dem Theater, Concerten, Bällen, sowie nach den Eisenbahnhöfen hat die Bezahlung stets beim Einsteigen zu erfolgen.

Bei entstehenden Differenzen über die Höhe des zu zahlenden Fahrgeldes wird der Betrag desselben durch das Polizei-Präsidium festgestellt.

Für ein Kind unter 10 Jahren, Eine Tourfahrt ist eine directe un- auch wenn solches einen besonderen Platz unterbrochene Fahrt auf kürzestem im Wagen einnimmt, ist Fahrgeld nicht Wege zwischen zwei der in dem ange- zu entrichten; zwei solcher Kinder gelten hängten Tarif verzeichneten Punkte. Die einer, drei oder vier aber zwei erBerechnung der Tourfahrten findet nachwachsenen Personen gleich. den in dem Tarife verzeichneten festen Die Entrichtung des Fahrgeldes Sätzen statt.

Zeitfahrten sind solche, bei welchen die Berechnung des Fahrgeldes auf Grund des Tarifes nach der verwendeten Zeit stattfindet.

findet nur gegen Aushändigung von Fahrmarken statt, auf welchen neben der Nummer und der Wohnung des Droschkenbesitzers der entsprechendeGeldbetrag aufgedruckt ist. Bei der Tour

fahrt hat der Kutscher die Marken dem Gegenstande (Stock, Schirm, Handgepäck) Fahrgaste beim Einsteigen zu überreichen. zu belegen. Nur wenn dies geschehen Unterlässt er dies, so ist der Fahrgast ist, kann der Kutscher andern Fahrnicht schuldig, Fahrgeld zu zahlen. Wenn gästen die Fahrt verweigern. der Fahrgast die Fahrmarken nicht annimmt, hat der Kutscher dieselben sofort zu zerreissen.

Die Eisenbahndroschken sind ausser der laufenden Nummer, an den Wagenschlägen mit der Inschrift,,Eisenbahn" mit mindestens 8,5 Centimeter hohen Buchstaben zu bezeichnen und auf den vorderen Laternenscheiben mit einer gemalten Locomotive statt der Nummer zu versehen.

In der Zeit zwischen den Zügen, zu welchen sie beordert sind, brauchen die Eisenbahndroschken Fahrten nicht anzunehmen.

Beim Auflegen und Abladen des Passagiergepäckes hat der Kutscher, soweit ihm dies die Leitung und Beaufsichtigung des Fuhrwerkes gestattet, hülfreiche Hand zu leisten, ohne dafür besondere Bezahlung beanspruchen zu dürfen.

Droschken, welche ausschliesslich den Verkehr zwischen hier und den benachbarten Orten vermitteln sollen (Thordroschken), dürfen sich nur an den ihnen hierzu anzuweisenden, im Amtsblatte zu veröffentlichenden Plätzen aufstellen.

Die Thordroschken sind auch den Be: Wird der Kutscher von einem Fahr-stimmungen der Verordnung für das öfgaste angenommen, ohne dass dieser so-fentliche Fuhrwesen in dem Polizei-Befort den Wagen besteigt, so hat der zirke von Frankfurt a. M. vom 1. NoLetztere den Wagen mit irgend einem | vember 1871 unterworfen.

[ocr errors]

"

[ocr errors]
[ocr errors][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors]
[merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small]

zur leichteren Auffindung der Strassen etc. in dem beigefügten Plane

und des

Polizei-Reviers und Stadt-Bezirks.

Einem jeden Polizei-Reviere steht ein Polizei-Commissarius vor, welcher in dem Revier sein Revier bureau und eine Wache hat und welchem die erforderliche Schutzmannschaft zur Disposition steht.

1. Revier: Bergmann, Polizei-Commissarius. Revier-Bureau: Brückhofstrasse 81.
2. Revier: Walther-Brauer, Polizei-Commissarius. Revier-Bureau: Hammelsgasse 6.
3. Revier: Gehr, Polizei-Commissarius. Revier-Bureau: Paulsg. 51.

4. Revier: Zinsch, Polizei-Commissarius. Revier-Bureau: Hochstrasse 46.

5. Revier; Bücking, Polizei-Commissarius. Revier-Bureau: Zimmerweg 9p.

6. Revier: Schuhmacher, Polizei-Commissarius. Revier-Bureau: Hanauer Landstr. 48p. 7. Revier: Benkendorff, Polizei-Commissarius. Revier-Bureau: am Affenthor 12.

Stadt-Bezirke:

1. Bezirk. Vorsteher: Heinrich Ludwig Mertz, Fahrgasse 38.

Stellvertreter: vacat.

2. Bezirk. Vorsteher: Friedr. Carl Tausent, Brönnerstrasse 6.

Stellvertreter: Adam Capitain, gr. Eschenheimerstrasse 41. 3. Bezirk. Vorsteher: Adolph Zehner, Borngasse 6. Gl. daselbst 4.

Stellvertreter: Alex. Voltz, gr. Kornmarkt 20.

4. Bezirk. Vorsteher: Chr. Louis Marx, Schillerplatz 9.

Stellvertreter: Wilh. Carl Friedrich v. Arand, gr. Bockenheimerstr. 23.

5. Bezirk. Vorsteher: Franz Jos. v. Nebell, Grüneburgweg 12.

Stellvertreter: Ad. Wilh. Russmann-Schmidt, Leerbachstr. 19.

6. Bezirk. Vorsteher: Ph. Bauer, Oberweg 40.

Stellvertreter: Alexander Vogelsang, Friedberger Landstrasse 25.

7. Bezirk. Vorsteher: Martin Kasten, Darmstädter Landstr. 54. Stellvertreter: Joh. Chr. Fr. Reiser, gr. Rittergasse 20.

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]
[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][subsumed][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][subsumed][merged small][subsumed][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][subsumed][merged small][merged small][merged small][merged small]
« ZurückWeiter »