Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

des dritten Theils der Handschrift (vgl. Lib. cane. I, 4 [322]) zum Opfer gefallen ist.

Auf den Blättern 103 bis 167 finden sich nun von einer Hand, und zwar von einer andern als im ersten Theil, die hundert vier und fünfzig Schreiben, welche wir hier mittheilen. Auch diese zweite Hand (Hd. B) des Codex wird auf den übrigen Blättern nicht wiedergefunden. Auf der Kehrseite von Blatt 167 steht unter dem Titel: Ad judicatoria eine von Albert Malski abgehaltene Gerichtsverhandlung von einer Hand (Hd. C), welche einiges von der bunten Masse und das Inhaltsverzeichniss des dritten Theils geschrieben hat. Auf der Vorderseite von Blatt 168 setzt dieselbe Hand (Hd. C) unter den Rest der gedachten Gerichtsverhandlung zwei sogenannte Credentialen, Briefanfänge und eine Briefschlussformel; Schreiberübungen. Auf der Kehrseite von Blatt 168 ist wieder von einer andern Hand (Hd. D) und mit anderer Tinte noch eine Gerichtsverhandlung Albert Malski's abgeschrieben, formelhaft wie die erste, ohne Datum und mit blossen Buchstaben statt der Eigennamen. Auf beiden Seiten des Blattes 169 und auf der Vorderseite des Blattes 170 steht wieder von anderer Hand (Hd. E.) die Confirmation eines Privilegs Kasimirs des Grossen. für die Tuchscherer und Weber von Kalisch vom Jahre 1343, welche wir hier im Anhange unter A mittheilen, sowie ein Geleitsbrief Albert Malski's für den Breslauer Bürger und Kaufmann Alexius Bank zur Reise nach Polen. Auf der Kehrseite von Blatt 170 und der Vorderseite von Blatt 171 findet man unter der Ueberschrift in Fractur: Erectio ecclesie cum confirmacione wieder von einer neuen Hand (Hd. F) die Confirmation durch den Bischof Andreas (Bninski) von Posen über eine Schenkung des Nicolaus de Oczansz venator Caminensis für die Kirche zu Ostrow vom Jahre 1442. Von derselben Hand (Hd. F) steht auf der Kehrseite von 171, auf der Vorderseite und auf der halben Kehrseite von Blatt 172 unter der Ueberschrift in Fractur: Composicio Clenodiorum die ungemein wichtige und interessante Urkunde, welche ich im

Ueber diesen Alexius Bank, einen der reichsten und angesehensten Bürger von Breslau, s. Wattenbach's Aufsatz in der Zeitschrift für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd. IV, S. 192. Er starb im Mai 1454 und ist in der Elisabethkirche in Breslau beerdigt. Luchs, Denkmäler der Elisabethkirche, p. 172.

Anhange unter B vorlege. Auf der untern Hälfte der Kehrseite von Blatt 172 hat die schon oben bei Blatt 167 erwähnte Hand (Hd. C) unter der Ueberschrift in Fractur: Priuilegium qua(n)do spiritualis commuttat cum agro pertinenti ad ecclesiam cum herede quod archiepiscopus consentit et confirmat in hunc modum, diesen erzbischöflichen auf die Kirche von Janiszewo bezüglichen Consens vom Jahre 1446 aufgeschrieben. Derselbe reicht bis in die Mitte der Kehrseite des Blattes 173. Hierauf folgt von derselben Hand (Hd. C) unter der Ueberschrift: Investitura ad canonicatum per commuttacionem pro scolasticia das Notariatsinstrument über eine Investitur des Scholasticus Nicolaus de G. mit dem von Johannes de Milouicze aufgegebenen Canonicat durch den Bischof Johann von Włocławek vom Jahre 1451. Der Investiturbrief reicht bis in die Mitte der Kehrseite von Blatt 174. Da aber, wie wir schon bemerkten, zwischen Blatt 173 und 174 drei Blätter glatt weggeschnitten sind, deren Reste im Falz sich befinden, das Schriftstück aber nicht unterbrochen ist, so geht daraus hervor, dass letzteres eingetragen wurde, als das Buch schon gebunden war. ' In der Mitte der Kehrseite des Blattes 174 findet sich von derselben Hand (Hd. C) eine: Investitura per procuratorem ad prebendam W. sicut prius seruandis seruatis auch vom Bischof Johann von Włocławek, abgekürzt durch ein,ut supra und ohne Datum, und endlich auf der Vorderseite des Blattes 175 eine: Investitura ad altare uel ad prebendam simpliciter, von derselben Hand (Hd. C.) gleichfalls von Bischof Johann. Die letzten Zeilen dieses Investiturbriefs stehen auf der Kehrseite des Blattes 175 und schliessen mit den Worten: Datum sicut se habet res condicionibus et modis seruatis seruandis. Unmittelbar darauf folgen die Worte: in einer Zeile von derselben Hand (Hd. C) Indulgenciarum de sinodo pro Gywanowicze.

Diese Indulgenzbriefe selbst sind aber nicht von derselben Hand geschrieben, sondern von einer neuen, bisher noch nicht vorgekommenen (Hd. G). Der erste füllt die Kehrseite des Blattes 175, ist ausgestellt vom Erzbischof Janisław von Gnesen, Bischof Nanker von Cracau, Bischof Florian von Plock, Bischof Mathias von Włocławek und Bischof Johannes von Posen, und

1 Unter den Heftfäden der einzelnen Lagen sind schmale Papierstreifen untergelegt, die beim Auseinanderdrücken Schrift des XV. Jahrhunderts zeigen.

schliesst mit den Worten: Datum in Uneyow VIII° Klns. Marcii anno domini Mi° CCC° vicesimo sexto. 1 - Auf dem obern Rande der Kehrseite des Blattes 175 hat die Hand C die Worte in Fractur hingedrängt: Sequuntur littere Indulgenciarum eclesie In Gywanowicze de Sinodis celebrantibus. Auf beiden Seiten des Blattes 176 und auf der Hälfte der Vorderseite des Blattes 177 stehen die übrigen drei Indulgenzbriefe von 1409, 1418 und 1444, alle geschrieben von Hd. G unter nachträglich hineingedrängten Ueberschriften in Cursiv von Hd. C. In der Mitte der Vorderseite von Blatt 177 bis gegen Ende der Kehrseite desselben findet sich das interessante Schreiben, (Hd. C.) welches wir im Anhange unter G. abdrucken lassen. Unmittelbar unter den Unterschriften steht in schöner Fractur die Ueberschrift: Inscripcio regis Kazimiri cum Lithwanis Barronibus de Regno polonie jungendo lithwanos in fres et ad vniom ipos assumedo etc., ohne dass der Text folgte. Darunter ist dann mit Bleistift ungeschickt ein Laus deo gezeichnet.

Ehe ich jedoch aus dieser Beschaffenheit des Theil II unseres Codex meine Schlüsse ziehe, will ich, um mit der Handschrift aufzuräumen, noch von dem dritten Theile derselben ein Wort reden. Wie schon bemerkt, sind hinter Blatt 177 fünf Blätter ausgerissen, deren zipflige Reste sich am Falz befinden. Dabei ist ein Blatt des Inhaltsverzeichnisses des paginirten Theils (Lib. canc: I, 4 [322]) verloren gegangen. In Bezug auf die aus dem XV. Jahrhundert noch stammende alte Paginirung habe ich aber zu bemerken, dass jede (arabische) Ziffer zwei Mal da steht, und zwar nicht auf der Vorder- und Kehrseite desselben Blattes, sondern auf der Vorderseite des einen und auf der Kehrseite des voraufgegangenen Blattes, so dass die beim Aufschlagen des Buches entgegentretenden beiden Seiten dieselbe Ziffer tragen. Hinter dem Inhaltsverzeichnisse vor S. 1 sind zwei Seiten leer, auf denen einige Zeilen eines Erlasses Kasimirs an die Gemeinde Thorn angefangen sind. Drei oder vier verschiedene Hände lassen sich in dem ganzen Convolut des dritten Theils unterscheiden. Die Schriftstücke selbst kann man in zwei durcheinander geworfene Kategorien bringen; die eine besteht aus humanistischen Spielereien, bei denen die Anhaltspuncte

Aus Gründen, die unten angeführt werden, theile ich die Indulgenzbriefe im Anhang C. D. E. F. mit.

für Zeit und Personen vollständig ausgeschlossen sind, die andern aus ganz formelhaften Kanzleipiecen eines Landgerichtsund Consistorialbureau's, deren sehr spärliche Namens-, Zeitund Ortsbezeichnungen die Folgerung begründen, dass die Sammlung zur Zeit der Regierung des Władysław Jagiełłonczyk angefertigt worden ist. Darüber hinaus geht kein einziges Stück.

Wir wenden uns nun aber wieder dem zweiten Theile zu, dessen obige Beschreibung Jedem sofort klar gemacht haben wird, dass es ein Buch war, dessen letzte zehn Blätter ursprünglich leer gelassen, später aber von verschiedenen Händen beschrieben worden sind. Weder die äusserlichen Merkmale noch der innere Charakter der Schriftstücke lassen auch nur im Entferntesten den Gedanken an eine Verwandtschaft dieser Lückenbüsser mit den auf den ersten 67 Blättern stehenden und hier abgedruckten Schreiben zu. Diesem Grundstock des zweiten Theils richten wir nunmehr unsere Aufmerksamkeit zu. Ueber den Gesammtcharakter der Schrift haben wir das Urtheil einer in solchen Sachen gewiss erfahrenen Autorität anzuführen. Johannes Voigt hat nämlich in seinem Buche Erwerbung der Neumark' etc. die unten unter Nr. XLVII folgende Urkunde als Beilage I (S. 406) aus unserer Handschrift abgedruckt, und dazu die Bemerkung angefügt: In dieser überaus schlecht geschriebenen Urkunde will ich für die völlige Richtigkeit jedes Wortes nicht einstehen'. Indessen ist diese Urkunde noch nicht einmal eine von den schlechtesten; nur sehr wenige, und zwar namentlich die päpstlichen Schreiben sind ein klein wenig besser richtiger geschrieben, die meisten sind noch viel flüchtiger, lässiger, lüderlicher hingeworfen. Es wimmelt förmlich von Schreibfehlern, ungleich mehr noch als im ersten Theil. Dazu kommen unzählige Missverständnisse der Vorlage durch

1 Das eigentliche Formulare consistorii etiam publici notarii formarum erudiciones beginnt unter dieser Ueberschrift mit S. 43 und geht bis S. 83. Dann folgen die schon im Thl. I erwähnten versificirten Stücke, dann wieder drei humanistische Briefe (,socius ad socium'), dann folgen zwei Anfänge von Briefen des Erzbischofs Vincentius (Kot) an den Papst, dann ein Brief wieder des socius an den socius, hierauf ein Schreiben des Königs Wladislaw Jagiello an das Baseler Concil, welches ich im Anhange unter H mittheile; dann folgt eine kirchliche Visitationsordnung, aus der ich die auf die Verfolgung husitischer Bücher bezügliche Stelle abdrucken lasse, und endlich auf der letzten Seite das Epitaphium auf Peter Wlast, das ich schon im Thl. I gegeben habe.

den Abschreiber, und die unverantwortliche Sorglosigkeit in der Bezeichnung der Casus, welche zuweilen es geradezu nicht gestattet, einen vernünftigen Sinn in den Text hineinzubringen. Wenn nun Voigt, der Geübtesten Einer, schon so über eine Urkunde urtheilt, dann werde ich, wie sich von selbst versteht, bei allen noch viel weniger Lust haben,für die völlige Richtigkeit jedes Wortes einzustehen.'1

Dass dem Abschreiber nicht Originale sondern nur Entwürfe vorgelegen haben, geht aus zwei bezeichnenden Stellen hervor. Am Schluss des Briefes Nr. XXIV, der beiläufig so

-

[ocr errors]

1 Unter solchen Umständen hatte Liske in seinen zwei Kritiken meiner Ausgabe des ersten Theils (im Przewodnik naukowy i literacki 1873. II, 641, und in Sybel's Historischer Zeitschrift 1874. III, S. 230) wohl nicht nöthig zu den Varianten in den Anmerkungen herabzusteigen, um Lesefehler aufzuspüren. Er imputirt mir, meduzezensi statt medzirzecensi, und Bekhensi statt Biecensi gelesen zu haben (Lib. cane. I, S. 25 [343] Note) wo ich die Varianten des Voigt'schen Abdrucks gegen den unsrigen mittheile. Seine Verbesserung am Schluss der Urkunde Nr. CXVI (S. 203 [521] statt sig(nificamus) sig(illa) zu lesen, erkenne ich an. Auch in einer wohlwollenden Anzeige des Literarischen Centralblattes von Zarncke 1873 Nr. 14 sind Lesefehler angegeben: davon ist terminatus statt imitatus (S. 5 [323]) unzweifelhaft richtig und possi statt possit, minor statt minori (S. 19 [337]) Fehler des Drucks, bei welchem die beiden Randbuchstaben aus der Druckform fielen. Ferner hat Palacky in den 18 Documenten, welche er aus dem Liber cancell. in seine ,Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Hussitenkrieges' aufgenommen hat, einige anerkennenswerthe Berichtigungen. Er schlägt vor statt (S. 136 [454]) evellent des MS. rebellent, und (S. 35 [353]) statt pro ostra, was ich schon bezweifelte, postea zu lesen. Ausserdem verbesserte er sinngemäss richtig S. 32 [350] Zeile 2 von unten vestre in nostre und S. 33 [351] Zeile 4 von oben valentem in valentes. Die Schreiben Nr. VI und Nr. XIII (S. 32 [350]) und 43 [361] haben Palacky auch durch Pelzel (Abhandlungen der böhm. Gesellsch. d. Wissensch. 1786, p. 390), der sie aus dem Originale des Plassenburger Archivs gab, vorgelegen. Wenn nun Palacky den Text des Lib. canc. als,minder vollständig bezeichnet, so bezieht sich das blos auf das Datum und die höfliche Schlussformel des zweiten Briefes. Im übrigen stimmen sie völlig überein; nur wo ich das Nic. de G. (allerdings mit dem Ausdrucke des Zweifels) mit de Gara ergänzte ist Nic. de Gauders secretarium nostrum dilectum zu lesen. Auf ein sehr bedauerliches Versehen in dem Verzeichniss der Urkunden machte mich zuerst mein Freund Dr. Aug. Mosbach aufmerksam. S.216 [534] bei Nr. XXXIII ist die Schreiberin des Briefes mit der Empfängerin verwechselt, die Königin Sophia schreibt an die Königin Barbara; im Buche selbst ist das Verhältniss richtig angegeben.

« ZurückWeiter »