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Hammer Mühlen,

Drat: Mühlen,
Puch-Wercke,

Blau-Farb-Mühlen,

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Pfeffer Mühlen.

Und da solchergestalt nach der Krafft Eintheilung die Wasser-Mühlen oben an stehen, so müssen wir von selbigen dem geneigten Leser im gegenwärtigen Vorbericht annoch folgendes melden.

Die Wasser-Mühlen, so entweder mit Panster oder Staber oder Straube - Zeug gebauet seyn, werden von Flüssen oder Bächen getrieben, und find theils Pfahl-Mühlen, theils Schiff Mühlen. Jene werden an Teiche, Bäche und Flüsse gebauet, und stehen mit ihrem Grund-Wercke unbeweglich und auf festen Boden. Nach dem unterschiedenen Fall des Wassers, da nemlich dieses bald oben auf die Mühlen Råder fällt, bald unten an dieselben mit Gewalt antreibet, werden sie wieder in Oberschlächtige und Unterschlächtige eingetheilet. Eine ober oder überfblächtige Mühle heisset, wenn das Wasser von oben herab auf das MühlRad fället, und solches vorwärts umtreibet. Dergleichen Mühlen werden an kleinen Bächen, an bergigten Orten, wo das Wasser einen starcken Fall hat, angeleget, und das Wasser obers halb der Mühle in ein enges Gerinne gefasset. Je höher das Rad ist, darauf das Wasser fället, mit desto wenigern Wasser kan man auch mahlen. Eine unterschlächtige Mühle wird genennet, wenn das Wasser unten an das in dem Mühl- Gerinne hängende Mühl-Rad fället, und dasselbe durch seinen immerwährenden Stoß rückwärts umitreißet.

In den Mahl Korn oder Getrayde- Mühlen werden allerley Körner und Getrayde zu Schroth und Mehl gemahlen. Hierzu werden die Wasser-Mühlen, die ein stetsfliessendes Wasser, so niemand ableiten oder hindern kan, und ein ftarckes Gefälle haben, und unter denenselben die Panster-Mühlen in der Haußhaltung vor die besten gehalten, und allen andern vorgezogen. Das Vornehmste, was an einer solchen Mahl und Wasser Mühle zu betrachten ist, bestehet in folgenden: Der Mahl-Mühl-Eich oder Sicher: Pfahl, welcher die Höhe des Wasser: Standes anzeigt; Der Fach: Grund- oder Spund Baum, welcher unmittelbar vor denen Gerinnen der Mühle liegt; Das Grieß Werck mit Grieß Säulen, Docken oder Setzs Pfosten und Spann: Rähmen; Die Schüßen oder Schuß: Breter; Die Lehr Wände; Das wüste Gerinne, wodurch das überflüßige Waffer wegfällt; Das Wasser oder Mahl Gerinne, darinnen die Mühl oder Wasser: Råder hången; Das Wasser: Rad mit seiner Welle, Armen und Schauffeln; Das Stirn: Rad; Der Dreyling oder Drehling; Das Kamm-Rad; Das Getriebe, darinnen die Scheiben und Stäbe oder Triebe Stecken; Das Mühl-Eisen in der Pfanne; Der Bocks; Der Lauffer, in welchem die eiserne Haube; Der Boden oder untere Mühl-Stein; Der Rühr Nagel; Der Schuh; Der Rump oder Rumpf, darinnen das Getrände aufgeschüttet wird, und aus demselben durch den Lauffer auf den Boden Stein läufft, auf welchem es von dem sich umdrehenden Läuffer zerknirschet, oder zerrieben und klein gemahlen wird, heiffet auch an etlichen Orten das Kahr; Die RumpLeiter; Der Laufft oder die Zarg, darinnen die Mühl Steine stehen; Der Beutel Kasten, in welchen vermittelst des Beutels das schöne Mehl von den Kleyen gesondert wird; Das Schiebe: Bret; Das Beutel Tuch;_ Die Krücke; Der Mehl Kasten; Meg Kasten; Schroth Kasten; Die Anschlag oder Set: Welle; Die Kloben: Saule; Die Beutel-Welle mit den zwey Armen, so man insgemein die Råde: Welle und Råde-Arme nennet; Der Steg; Die Trag Banck; Die Hohl Docke; Die Hebe Schiene, daran oben der Arm; Die Launen; Die Keile; Das Zieh Werck; die Zich Scheibe; Das Getriebe; Das Zieh Stirn-Rad; Die Panster: Ketten; Die Weiffe oder Gatter; Die Gatter: Scheiden; Die Stamm Scheere; Die Zapffen Lager; Die Rück Scheere; Der Rück-Baum; Die Stelge; Der Zieh-Boden, der Mehl oder der Staub-Boden.

Wer eine solche Wasser- und Mahl-Mühle kauffen will, hat insonderheit auf folgende Stücke sein Absehen zu machen;

1) Ob die Mühle mit beständig und genugsamen Wasser versehen sey, und das Mahlen Sommers und Winters ungehindert seinen Fortgang haben könne?

2) Soll man in Acht nehmen: Wie viel Gånge die Mühle habe? all....

Ob

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1

und ihren Eintheilungen überhaupt,

Ob eine Del- und Schneide-Mühle dabey?

3

Ob auch Stampffen, und wie viel vorhanden, Grüße zu machen, Hiersen zu stampffen? 3) Muß man nachfragen:

Ob es eine Zwang oder Bann Mühle sey, wo die Leute zu mahlen genöthiget find ?
Oder, ob sonsten viele Mahl: Gäste dahin zu mahlen kommen? Ingleichen

Ob man gute Gelegenheit habe, das Mehl, Grüße, Graupen, Kleyen, Del. u. d. g.
in Städte oder andere volckreiche Orte zu verführen und zu verkauffen? Oder
Ob man solches auf der Stelle gegen baare Bezahlung an- und loß werden könne?
Ob zu der Mühle auch Feld Güter, als Accker, Wiesen und Weyde gehören, damit
der Müller, in Abgang und Mangel des Wassers, etwan mit dem Feld - Bau
und der Vich Zucht sich helffen könne?

5) Was vor Herrschafftliche Onera auf der Mühle liegen? und

Was der Müller, wenn die Mühle nicht sein Eigenthum, jährlichen Pacht gebe ?
Oder aber, ob er um einen gewissen Theil der Mese fise?

Ob er auch Schweine von der Herrschafft in die Mastung zu nehmen schuldig?

6) Ob es Fisch-Wasser bey der Mühle gebe, oder der Müller doch zum wenigsten in den Gräben, Wehr-Wasser und Mühl-Waag Macht zu fischen habe ?

7) Ob das Mühl und Waffer: Gebäude, Dämme, Wehre, und anderes Zugehör in gutem Stande und baulichen Wesen?

Ob sie leichtlich Schaden nehmen; und was sie ohngefähr zu erhalten kosten?

8) Ob die Mühlen auch von Ueberschwemmungen und Wasser-Güssen Noth haben ?
9) Muß man sehen:

Was vor Zeug, Geschirre, Schirr Holß, und an andern Sachen, so zu einer
Mühle gehören, vorhanden? Und endlich

Was die Mühle vor Nachbarn und Angränger oder Anstösser habe ohne deren
Freundschafft und guten Willen, in Ueberlassung des Wassers, der Müller in
schlechten Stand sich befinden wird.

Der Wasser Mühlen, so auf festen Lande erbauet find, und welche man, wie obgedacht, zum Unterschied der Schiff Mühlen auch Pfahl-Mühlen nennet, giebt es in Ansehung derer Waffer Råder zweyerley Haupt-Sorten, als:

1) Unterschlächtige, da das Wasser unten in die Räder fällt, und solche gleichsam rückwärts treiber, und

2) Oberschlächtige, da das Wasser oben auf die Råder fällt, und solche umtreibet.

Die unterschlächtigen Mühlen sind wiederum in dreyerley Sorten unterschieden, nemlich in

1) Staber-Mühlen, und

2) Straube Mühlen, deren Wasser Råder immer in gleichen Stande unverändert liegen bleiben, das Wasser steige oder falle, und

3) Panster Mühlen, deren Wasser Råder nach dem wachsenden oder abnehmenden Waffer gestellet werden können.

Hierzu kommt annoch die 4te, jedoch in hiesigen Landen unbekannte Art, mit Horizontalliegenden Muschel Rädern, und stehenden Wellen.

Damit wir nun, so viel möglich ist, ordentlich gehen, wollen wir in demt

Ersten Capitel,

Von Untersuchung des Gefälles in den Bächen und Ströhmen, und wie selbige in aparten Gräben, nach denen Mühlen, oder andern Maschinen, so von Wasser getrieben werden, abzuleiten, und das Wasser abzuwägen sey,

§. 1.

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ausführlich handeln.

Eil das Wasser in den Flüssen und Bächen von Natur felten einen solchen Starcken Fall, die Mühlen umzutreiben, hat; so muß man vors erste unters suchen, wie viel der Fluß oder Bach, an welchen die Mühle gebauet werden soll,

A 2

auf

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auf eine gewisse Distang Gefälle habe? Vors andere, ob solcher unbeschadet des daran liegenden Landes entweder aufgedammet, oder in einen aparten Graben abgeleitet werden könne? damit er an einem gewiffen Orte, wo nemlich die Mühle oder Maschine,” am füglichsten anzubringen ist, ein gehlinges Gefälle bekomme, und die Wasser Räder umzutreiben vermögend wird.

§. 2. Diese Untersuchung geschiehet durch Hülffe eines gewissen Instruments, welches man die Wasser oder Schrod-Waage nennet.

§. 3. Die Conftruction dieses Instruments bestehet aus zwey Ståben A, einem WaageScheid B, und einer Seß oder Bley: Waage C, vid. Tab. 1. Fig. 1. Die Stäbe A müssen von guten harten eichenen Hols, 3 Ellen lang, und ins Gevierdte 13 Zoll starck, wohl gearbeitet feyn, unten bey D ståhlerne Spigen haben, oben aber mit eisernen Ringen E gebunden seyn. An jeden Stab A kommt eine Hülse F, welche man auf und nieder schieben, und mit einer Stell Schraube G befestigen kan: diese Hülsen sollen 3 Zoll lang, 4 Zoll starck seyn. Oben an diesen Hülfen gehen Arme H heraus, so nach rechten Winckeln angelöthet, 3 Zoll lang, und Zoll starck seynd, auch am Ende einen Schenckel / haben, daß das Waage-Scheid nicht abschammet, wie aus der 1 Fig. zu ersehen. Das Waage-Scheid B muß wohl und accurat 6 Zoll gleich breit abgefüget, 1 Zoll starck und 16 Fuß lang seyn. Die Bley-Wage C wird 1 Elle lang, und 1 Elle und 3 bis 6 Zoll hoch gemachet, auch öfleget man sie, wo die Perpendicular-Linie K aufgerissen wird, mit Elephanten-Bein, so wohl poliret ist, auszulegen, damit das Pendulum L leicht und ungehindert in gedachter Perpendicular-Linie K einspiele: erwehntes Pendulum wird auch vor dem Winde mit einer hellen Glas: Tafel verdecket.

§. 4. Ehe man die Arbeit antritt, muß die Waage rectificiret werden: das ist, man muß untersuchen, ob sie eine Horizontal oder Wasser gleiche Linie zeiget; dieses wird auf eine gar leichte Art folgendergestalt gefunden: Man sege die Waage C auf das Waage-Scheid B, und läffet die eine Hülse F so lange auf oder unterwärts rucken, bis der Faden des Penduli L in die Perpendicular- Linie K einspielet: so bald dieses geschehen, muß man die Hülse Ffest anschrauben, und die Waage umwenden. Zeiget sich nun im verwendeten Stande ein Unter schied, daß der Faden des Bley - Gewichts nicht wie zuvor einspielet, so ist sie unrichtig. Diese nun völlig in Richtigkeit zu bringen, muß man mercken, nach welcher Seite das Pendulum ausschläget: zum Erempel, in unserer Figur wiche es nach der Seite M, so folget, daß die Waage bey Nzu hoch sey, derohalben stösset man unten nach N hinaus einen zarten Spahn loß, und dieses wird so lange continuiret, bis endlich der Faden des Penduli in allen Wendungen (fo auf einer Horizontal-Fläche mit der Waage gemacht werden können,) die PerpendicularLinie decket.

§. 5. Nachdem nun die Waage zur Richtigkeit gebracht, so probiret man ferner, ob auch bey Verwendung des Waage: Scheids B die Faden des Bley- Gewichts oder Penduli L, die Perpendicular-Linie K auf der Waage decke? Denn zeiget sich da ein neuer Unterschied, so fan er feines weges von der Waage, die zuvor richtig befunden war, herrühren, sondern die Ursache muß lediglich am Waage-Scheide liegen; dannenhero suchet man auch diesen Fehler vollends abzuhelffen, und das Waage Scheid durchgehends, nach geraden Linien gleich breit zu machen. Wenn nun alles seine Richtigkeit erlanget, und die Waage sammt dem WaageScheid, auf alle Fälle und Verwechselungen, so damit vorgenommen werden können, richtig befunden wird, so kan man die Arbeit vor sich nehmen.

§. 6. Bey Antretung der würcklichen Operation nimmt man nebst obbeschriebener Waffer Waage annoch folgendes Werckzeug mit sich. Als, erstlich einen Maaß: Stab T Fig. 3.fo in Schuh und Zolle eingetheilet, 6 Ellen lang und 1 Zoll starck ist: an diesem MaaßStabe ist eine Hülse O, von welcher ein Schenckel P 1 Zoll lang, recht wincklich heraus. gehet und vermittelst der Schraube Q nach besagten Zellen fest gestellet werden kan; 2) ein Beil das in Weg kommende Gesträuche abzuhauen; 3) einen Hammer zu Einschlagung der Waage: Ståbe; 4) einen Bogen Papier Fig. 4. auf welchen währender Operation das Steigen und Fallen aufgeschrieben wird.

§. 7. Wenn nun alles beschriebener maßen vorhanden, nimmt man zwey Personen zu sich, und gehet mit obberührten Instrumenten an den Ort, wo man zu wågen anfangen will: zuvor aber probiret man die Waage nochmahls; ist sie richtig? so wird bey R Fig. 5. wo der Anfang gemacht werden soll, ein Pfahl S just dem Wasser gleich eingeschlagen, auf diesen Pfahl Slaffet man den Maaß: Stab Trecht perpendicular auffeßen, und von einem Gehülffen fest halten, zuvor aber die daran befindliche Hülfe O so weit in die Höhe schieben, und fest stellen, daß sie ein Stück über das Ufer des Wassers vorrage, dann schläget man den erstern

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1

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Von Untersuchung des Gefälles.

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erstern Waage Stab bey Ụ am Ufer des Waffers ein, und leger das Waage: Scheid B an der Hülfe X auf den Arm F des Waage: Stabes U, und an der Hülse O auf den Schenckel P des Maaß-Stabes Tauf, alsdann feget man die Wadge Cauf besagtes Waage Scheid B, und befiehlet dem andern Gehülffen, die Hülse X am Stabe Uso lange auf und nieder zu schieben, bis der Faden des Penduli an der Waage C die Perpendicular Linie decket, so bald solches ge schiehet, lässet man die Hülse X fest anschrauben, und den andern Waage: Stab W von den erstern Unach der Länge des Waage Scheids B am Ufer des Wassers, oder in der Linie, nach welcher die Operation geschehen soll, einschlagen, und das Waage: Scheid gleichfalls auf die an den Hülsen X und befindlichen Arme FF auflegen, auch durch Hülfe der Hülse (wie beym erstern Waage Stabe durch die Hülfe X geschehen,) so lange erhöhen oder nieder schie: ben, bis der Faden des Penduli ebenfalls die Perpendicular Linie, auf der Waage C decket, und das Waage Scheid die wahre Horizontal-Linie zeiget; nach diesen ziehet man den ers stern eingeschlagenen Stab Uheraus, und schläget ihn von den legtern wieder nach der Weis te des Waage-Scheids bey Z ein, auch wird in allen, wie vormahls verfahrën, und die Ars beit bis zu Ende der Messung continuiret.

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§. 8. Das Steigen und Fallen wird bey der Operation jedes apart, auf einen Bogen Papier (wie Fig. 4. und hier im Tert zu sehen) aufnotiret. Als zum Erempel bey Fig. 6. und 5. wo man zu wägen angefangen, ist am Maaß-Stabe die Hülfe O mit ihren Schenckel P, 6 Fuß 8 Zoll von Wassers bis in p erhöhet worden, diese 6 Fuß 8 Zoll schreibet man auf den bey sich habenden Bogen Fig. 4. und sehet das Wort, Steigen darüber; von p ist die Linie bis a gerade fort gezogen, bey a aber ist das Land etwas erhaben, und sind wir allda wieder um 2 Fuß 4 Zoll in b gestiegen, von b gehet die Linie wieder Waage recht bis C, bey e find wir, weil daselbst das Erdreich niedrig, um 3 Fuß 8 Zoll bis in d gefallen: diese 3 Fuß 8 Zoll schreibet man bey Fig. 4. unter das Wort Fallen, von d gehet die Linie ferner gerade bis e, bey e hat der Schenckel am Maaß-Stabe, von der Fli che des Wassers fbis im Punct e4 Fuß 3 Zoll abgeschnitten, oder wir find um so viel gefallen; dieses wird alles fo, wie gegenwärtiges Täflein zeiget, auf den Bogen Fig. 4. Tab. 1. aufgeschrieben; alsdenn die Summa des Fallens, von der Summa des Steigens abgezogen, so ist der Ueberrest das zu untersuchen gewesen.

Steigen, Fallen,
6 Fuß 8 Zoll 3 Fuß 8 Zoll

2 = 4 : 4 = 3
9 Fuß 2 Zoll 8 Fuß I
8: I:

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1 Fuß 1 Zoll wahres Gefälle.

wahre Gefälle des Flusses, so

§. 9. Die Operation mit einer selchen Waage ist etwas langsam, aber doch richtig, und fan man so leicht keinen Fehler, als etwa bey einer Waage mit Dioptern oder Visiren zu geschehen pfleget, begehen: Denn bey Viftrung grosser Distangen oder Gesichts-Linien, hat man wohl Acht zu geben auf die Refraction der Lufft, welche verursachet, daß man die Objecta höher fiehet, da es denn fast niemahls ohne Fehler abgehen kan: Hiernächst ist auch zu mercken, daß die scheinbahre Horizontal Linie, so durch die Visir abgesehen wird, sich über die wahre erhebet, wie solches aus der slebenden Figur Tab. I. leicht zu begreiffen, da g das Centrum der Erde bedeutet, hi die scheinbahre Horizontal-Linie, m/ ein Begen aus g ges zogen, die wahre Horizontal: Linie, (welche eine Circular: Linie ist,) anzeiget, da denn klahr, daß hi die scheinbare fich über m / die wahre Horizontal: Linie umi erhebet; woraus erbel let, daß bey allen Distansen so gemessen werden, von der gefundenen Höhe etwas gewisses, die ächte Horizontal, Linie zu überkommen, abzuziehen ist. Von diesen allen ist unsere Schrodt: Waage befreyet, fie zeiget so gleich die wahre Horizontal: Linie, welche aus lauter kleinen scheinbaren dergleichen Linien bestehet, oder nach Linien von 16 Fussen, so lang nem lich das Waage-Scheid ist, zusammen gefeßt wird: da nun nach Bions Anweisung zum Was fer: Wågen, Cap. X. die Erhebung der scheinbahren Horizontal-Linie, über die wahre auf 50 Toifes oder 6 Füßige Ruthen nur einer Linie betråget, so muß folgen, daß auf 16 Fuß gar kein mercklicher Unterscheid zu spühren. Dieses wird also Beweises genug seyn, daß unsere Schrodt: Waage so gleich die wahre Horizontal: Linie zeiget, nur ist sie der einzigen Schwierigkeit unterworffen, daß die Operation etwas langsam von statten gehet, und kan man des Tages über ein Viertheil-Weges nicht messen. Und so viel haben wir von Wasser Wäaen hier beyzufügen vor nöthig zu seyn erachtet, hoffen also, daß es bey Erbauung einer Mühle oder andern Bedürfniß zulänglich seyn werde; Wer aber mehr Nachricht von dieser Kunst verlanget, und kosbahre Instrumenta anzuschaffen vermögend, kan in Bions Mathemati fcher Werck-Schule, item in des Herrn L. C. Sturms Tractat von Nivelliren oder WasserB

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Wågen,

Wägen, ingleichen aus vielen andern, so diese imitiret haben, ausführliche Nachricht erhalten.

§. 10. Ferner ist auch nöthig zu wissen, daß bey Untersuchung des Gefälles eines Flusses, deffen Biegungen, so er in fliessen machet, zugleich mit zu Paviere gebracht werden, damit man sehen könne, wie er am füglichsten nach der Maschine, so daran gebauer werden soll, abzuleiten: dieses wird von einem so der Geometrie kundig, mit dem Aftrolabio oder Menfula leicht gefunden werden. Hier wollen wir versuchen, ob es nicht so gleich mit unserer Waffers Waage beyläufftig ins Werck zu richten wäre, damit Leute, so der Geometrie unerfahren, fich in diesem Falle zu helffen wissen.

§. 11. Zum Erempel, es wäre ein Fluß von a bis d, Tab. II. Fig. 1. nicht allein nach der Höhe des Falles zu untersuchen gegeben, sondern man soll auch die Krümme des Flusses zu Papiere bringen, und dieses würde, wie folget, zu bewerckstelligen seyn.

§. 12. Das Waag-Scheidt ist an statt einer Meß-Ruthe folgender Gestalt zu gebrauchen; Man giebet selbigen demnach, über die oben angenommene Länge der 16 Fuß annoch 4 Zoll zu, welche aber in Messen nicht mitgerechnet werden, massen sie nur deswegen angenommen find, daß dem Waag: Scheidt von seiner ordentlichen Länge der 16 Fuß nichts abgehe, son dern hinter sich eine freye Auflage bekomme; dannenhero auch daselbst ein Arm oder Absaß z Tab. 1. Fig. 1. (wie ich es nennen will,) von Eisen oder Hols, durch ein paar Schrauben bes festiget wird, durch diesen Absaß wird die rechte Länge derer offt erwehnten 16 Fuß bestimmet; dergleichen Arm, wird auch auf der andern Seite angebracht, wie bey O zu ersehen, damit es lincks und rechts gebraucht werden kan; und endlich theilet man an jeden Ende einen Fuß nach 10 Zollen ab, wie bey q und u vorgestellet, so ist es zum Gebrauch fertig.

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§. 13. Bey dieser Messung bedienet man sich nebst der Bley: Waage C des Waage: Scheids B der Waag Ståbe A des Maaß Stabs T und übrigen Geräths Tab. 1. ingleichert annoch 6 bis 8 Abstecke: Stäbe, welche 3 Ellen lang, 1 Zoll starck, und unten zugespiget seyn; auch sollen etliche dieser Stäbe oben rothe Fahnen haben, und diese wollen wir um mehrerer Deutlichkeit halber, Meß Fahnen nennen.

§. 14. Wenn man die Operation vornimmt, stecket man erstlich den Fluß mit Meß-Fah nen nach geraden Linien ab, wie die Buchstaben ab, bc, cd, Tab. II. Fig. 1. zeigen, denn zeich net man die Linien, wie sie durch die Meß: Fahnen auf dem Lande abgestecket werden, auf einen Bogen Papier Fig. 2. mit Bleyftifft ohngefehr auf, alsdann schläget man bey a am Ufer des Waffers an statt der daselbst befindlichen Meß Fahne einen Waage Stab ein, und mißt die Höhe des Ufers, wie oben gelehret, aus: Wir wollen zum Erempel, 8 Fuß 9 Zoll vor die gefundene Höhe feßen, diese 8 Fuß 9 Zoll schreibet man nach obiger Anleitung Fig. 4. auf, wenn dieses geschehen, wird der andere Waage Stab e von den erstern a ohngefähr nach der Länge des Waag: Scheidts bene solcher gestalt eingeschlagen, daß er mit dem ersten a und der Meß- Fahne b in gerader Linie zu stehen kömmt, welches bey allen Stationibus, so in einer geraden Linie mit denen Waage Stäben gemacht werden können, wohl in acht zu neh men ist. Damit man nun erfahre, wie viel jede Linie so gemessen werden soll, an Ruthen, Schuhen und Zollen halte, so mercket man am Waag Scheidt B Tab. I. Fig. 1. wann es vors her bey jeden Stande vermittelst der Waage C in Horizontal-Lage gebracht, und mit den uns terwerts gekehrten Absag ʼn an den Arm y des hintern Waage Stabes angerücket worden ist: Die Zoll, so der Arm x am fordern Waage Stabe auf den in Zoll eingetheilten Fuße U des Waage: Scheidts B abschneidet, diese Zolle schreibet man bey allen Ständen auf den bey sich habenden Bogen; wo die Figur so gemessen werden soll, nach den Linien ab, bc, cd, Fig. 1. ohngefähr nachgezeichnet worden, auf, wie bey Fig. 2. zu ersehen. Z. E. Bey dem ersten Stande hätte der Arm auf dem Waag-Scheidt am Stabe e, Fig. 1. Tab. 2. 3 Zollabgeschnit ten, diese 3 Zoll schreibet man am Rande der Linic a b Fig. 2. zwischen à e auf, und so vers fähret man auch bey den übrigen Stånden oder Stationibus, da ben ƒ Fig. 2. 4 Zoll, bey g 5 Zoll, und bey b wieder 3 Zoll, so wie sie bey denen Stationibus a e, ef, fg, gb Fig. 1. Tab. 2. gefunden worden, aufgeschrieben stehen.

§. 15. Der Station e f gegen über, nimmet man wahr, daß der Fluß die gröste Biegung hat: diefe genau zu überkommen, stecket man in die Krümme bey einen Abstecke: Stab, und misset mit den bey fich habenden Maaß- Stabe die Linie e h und f h findet e h 1o. 2. 3′′. und fh, 1°. 4. 5". diese Maaße schreibet man gleichfalls auf den Bogen Fig. 2. zwischen e k und f h auf: die Ruthen zeichnet man mit (°) die Schuhe mit einem einzigen Strichelgen ('). und die Zolle mit zweyen Strichelgen, (") welches einmahl vor allemahl zu mercken. Nach

diesen

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