so dass der Nettoertrag der Rübenzuckersteuer für 1868 veranschlagt werden kann zu (Hierzu die Tabelle S. 195-198.) Zoll-Ertrag pr. Kopf. 52,100 Thlr. unbesteuert. 52,100 Thlr. 4,000 48,100 Thlr. 1,60 Gesammt-Zollertrag 1864 1865 pr. Kopf Brutto 2Thlr.19Sg. Kosten- 18 " Netto 2Thlr. 18g Nach der Berechnung auf S. 195-198 sind im Zollverein in den Jahren 1864-1866 nach Abzug der Verwaltungskosten durchschnittlich jährlich zur Vertheilung gekommen 9,770,604 Thlr. Von diesem Betrage haben erhalten: a) die Süddeutschen Staaten und Luxemburg nach Massgabe ihrer Bevölkerung b) die zum Zollverein gehörigen Staaten des Norddeutschen Bundes (27,171,584 Köpfe) c) diese Beträge, von denen auf den Kopf der Bevölkerung 8 Sgr. 2,03 Pf. 2,371,065 7,399,539 251,700 10,022,304 Thlr. Ertrag der Eingangszölle und der Rübenzuckersteuer im Zollverein 1854-1866. (Vgl. die Tabelle auf S. 199.) 29,414,000 20,609,000 7,891,000 28,500,000 21,878,000 7,567,000 29,445,000 22,843,000 7,922,000 30,765,000 22,726,000 8,942,000 31,668,000 21,485,000 9,395,000 30,880,000 21,040,000 10,356,000 31,396,000 18,300,000 9,561,000 27,861,000 zur Abrechnung 32,559,000 33,542,000 BruttoEinnahme Netto. nach Abzug der Ausfuhr- Ertrag. Bonificationen. *) An Bonification für ausgeführten Rübenzucker wurden vergütet: 1864: 365,447 Thlr., 1865: 362,991 Thlr., Ertrag der Eingangszölle und der Rübenzuckersteuer in Grossbritannien und in Frankreich 1854-1865. (Vgl. auch die Tabelle auf S. 194.) Erhebungs- Pr. R 8,240,000 Grossbritannien.*) Netto Ertrag. Pr. Re 139,947,000 8,380,000 146,380,000 7,387,000 148,493,000 5,627,000 150,253,000 5,627,000 154,360,000 5,587,000 157,020,000 5,487,000 149,700,000 5,133,000 152,821,000 4,887,000 155,373,000 4,847,000 150,046,000 4,947,000 145,240,000 5,060,000 136,953,000 Bei Grossbritannien ergiebt sich der Bruttoertrag im Ganzen einfach durch Addition der Erhebungskosten und des Nettoertrags. **) Bei Frankreich sind die Steuern von Tabacksverbrauch (Monopol, wie vom Spirituosen- und Weinverbrauch (Getränkesteuer) in den Eingangszöllen nicht mit enthalten. |