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der den Kaiser eingelassen habe, ihn noch beharrlich fort: feße, auch in andern Stücken zu eigenmächtig, und wis der seine Wahlkapitulation gehandelt habe, des Erzstifts verlustig. Dann wählte oder postulirte es in aller Eile, den, seit, 1625 zum Coadjutor ernannten, 2ten Prinzen des Churfürsten Johann Georg zu Sachsen, August, möge des ihm als Coadjutor zukommenden Successionss rechts, am 25. Jan. 1628 zum Erzbischof von Magde: ließ ihn sogleich im Lande proclamiren, und seis nem Vater die geschehene Wahl anzeigen. Kaum waz dieß geschehen; so kam nun zu spåt ein strenges kaiferlis ches Verbot der Wahl vom 1. Febr. d. J. Der Kaiser erließ an eben dem Tage ein sehr ernstliches Abmahnungs: schreiben an den Churfürsten von Sachsen, die Wahl für seinen Sohn nicht anzunehmen, um die den Katholischen fchuldige Restitution der geistlichen Güter, und den Ers sah der vom Kaiser im Erzstifte verwandten Kriegskosten aus demselben, nicht zu sehr zu hindern und zu erschwer ren. Der Churfürst aber gab sogleich zur Antwort: daß er die rechtmäßig geschehene Wahl seines Sohns zum Erzbischof schon angenommen habe, die auf keinen andern ́als auf ihn, den rechtmäßig erwählten Coadjutor, hätte fallen können. Er bat zugleich den Kaiser dringend, diese Wahl zu genehmigen, und seinen Sohn bey dem Erzi stifte zu schüßen, Das Domkapitel bat den Kaiser ebens falls darum, und beklagte sich zugleich über die harten Kriegsbedrückungen, über die, zum Nachtheil, der Rechte und des Gebiets des Erzstifts, der Stadt Magdeburg bewilligte , zu weite Ausdehnung ihres Vestungsrechts, und über die Vermehrung ihrer Privilegien, so wie über Die Verschenkung des zum Erzstifte gehörigen Amts und

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Der

Schlosses Querfurt an den Grafen von Schlick. Kaiser antwortete darauf: ihre unbefugte Wahl könne er nicht bestätigen; die Kriegsbedrückungen sollten möglichst abgestellt werden; der Stadt Magdeburg habe man nur für jeßt, und beym gegenwärtigen Kriege, die Erweiterung ihrer Vestungswerke zugestanden, ihr übrigens keine neuen ungebührlichen Privilegien bewilligt, und der Graf Schlick habe Querfurt nur Pfands: Weise für verwandte Kriegss kosten erhalten; das Erzstift bliebe aber Lehnherr. Uns geachtet aller wiederholten Gegenvorstellungen des Dom; fapitels blieb der Kaiser bey dieser Resolution, ließ aber die Sache noch eine Zeitlang ruhen, um den Churfürsten von Sachsen zu schonen. Der Churfürst hielt aber doch für nöthig, dem zu Egeln im Nov. d. J. abermals ver: sammleten Domkapitel dringend vorzustellen: daß es nun bey der von ihm angenommenen Wahl seines Sohns stand: haft beharren, und keinen andern wählen möchte. Nach dem Gutachten der kaiserlichen Minister und seines Beichtvaters, des Jesuiten Lamermanns, vom 19. Dec. 1628, welches dem Kaiser rieth: das Erzstift nicht láns ger in protestantischen Hånden, und so viele Seelen nicht långer in tåglich zunehmender Gefahr, wie es hieß, zu

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beschloß man endlich, die Sache ernstlich vors

laffenzunehmen. *)

Die katholischen Churfürsten hatten überdem schon auf dem Churfürstentage zu Mühlhausen im Oct. 1627 dem Kaiser gerathen: daß er jegt unter so günstigen Ums

*) Theatr. Europ. T. 1. S. 1082

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1087. Drenh. Th.

E. 350
358 Haberlin Th. 25. S. 662 667. Abels
Halberst. Chronik S. 536.

stånden, bey seiner Macht und bey seinen Siegen, die Protestanten anhalten möchte, die seit dem Passauischen Vertrag den Katholiken entzogenen geistlichen Güter wie der herauszugeben. Man hielt dies auch zu Rom, und im Kardinalscollegium für ein sehr wirksames Mittel, die katholische Religion zu verbreiten, die Protestanten aber zu schwächen und zu unterdrücken. Dem Kaiser machte man es nun, besonders durch den påbstlichen Nuntius Carafa, und durch seinen Beichtvater, zur dringen Den Gewissenssache. Er ließ also endlich nach langem Bes denken das berüchtigte unglückselige ́ Reftitutions › Edict ausfertigen, es aber vor der Bekanntmachung den kaths: lischen Churfürsten zur Einsicht mittheilen, und ihr Gut? achten darüber verlangen. Diese, besonders die Churs fürsten von Mainz und von Bayern, billigten esTM sehr, und riethen, den jeht so günftigen Zeitpunct dazu, da die Protestanten überall besiegt, ihre Union zernich tet, der Niedersächsische Kreis bezwungen, auch der Kös nig von Dänemark geschwächt, und zum Frieden geneigt fel), nicht unbenut zu lassen, da man ihn schwerlich je wieder so gut bekommen würde. Sie versprachen auch dem Kaiser ihren kräftigen Beystand zur Vollziehung des Edicts. So sehr also auch einsichtsvolle Räthe, selbst Generale, dem Kaiser dessen Bekanntmachung wiederries then, so sehr es die Protestanten in Furcht und Schrekt ken sehen, sie zur neuen verzweifelten Gegenwehr nöthi gen, sie zum Umsehen und Bemühen nach fremder Hülfe zwingen, folglich den unseligen Krieg verneuen, verlåns gern, und dessen Ende unabsehlich machen mußte; so ließ der Kaiser sich doch durch seinen Religionseifer, und durch die Hoffnungen und Aussichten zur Vergrößerung seines

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Hauses und seiner Macht, zur Bekanntmachung des Edicts am 6. März 1629 bewegen. Durch dasselbe ward den Protestanten, bey-Strafe der Acht, die Zurückgabe der 2. Erzstifter, Magdeburg und Bremen, und der 12 Bis: thümer, Halberstadt, Minden, Verden, Lübock, Rakes burg, Merseburg, Meißen, Naumburg, Brandenburg, Havelberg, Lebus uud Camin, und einer Menge mittels barer eingezogener geistlicher Güter, an die Katholiken, befohlen. Zugleich ward in diesem Edicte verordnet, daß katholische Landesherren nicht schuldig wären, ihren pros testantischen Unterthanen ferner freye Religionsübung zu gestatten, sondern sie aus ihrem Gebiete vertreiben, und zur Auswanderung zwingen könnten. So wurden zwey seit dem Passauischen und Augsburgischen Religionsfrieden zwischen den Protestanten und Katholiken streitig gewesene. wichtige Puncte : 1) ob der von den Katholiken mit Widerspruch der Protestanten in den Friedensartikeln eins gerückte geistliche Vorbehalt, — wornach ein Erzbis schof, Bischof oder anderer Geistlicher seine geistlichen Güter sogleich durch den Uebertritt zur Protestantischen Religion verlieren sollte, gültig sey? und 2) ob ein katholischer Landesherr seine protestantischen Untertha: nen nicht nöthigen könne, aus dem Lande zu ziehen? durch dies Edict, ganz zum Vortheil und nach dem Wunsch der Katholiken, vom Kaiser entschieden. Man kann sich vorstellen, welch ein Donnerschlag dies Edict für die Protestanten war, und welches Frohlocken es bey den Jesuiten und andern kurzsichtigen katholischen Eiferern verursachte? Zur Vollziehung des Edicts wurden sor gleich kaiserliche Commissarien ernannt, und damit in Augsburg, im Herzogthum Würtenberg und in andern

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Reichsgegenden, unter großem Wehklagen und mit unbes schreiblicher Bedrückung und Verfolgung der Protestanten, der Anfang gemacht. Vergebens protestirten die evanger lischen Stände des Fränkischen und Schwäbischen Kreises und andere Protestanten dawider. Vergebens that auch der Churfürst von Sachsen die dringendsten Vorstellungen Dagegen. Vielmehr ließ der Kaiser nun, da er nach dem am 12. May d. J. mit Dånemark geschlossenen Frieden den Churfürsten nicht mehr so, wie bisher, fürchten und schonen zu müssen glaubte, durch den Papst die Wahl des Sächsischen Prinzen August zum Erzbischof von Mags deburg, förmlich kassiren, und durch ein påbstliches Breve seinen Prinzen Leopold Wilhelm zum Erzbischof von Magdeburg erklären, welcher schon Bischof zu Pass sau, Straßburg und Halberstadt war, und auch Erzbis schof von Bremen werden sollte. Im Erzstifte Magdes burg ward bald nachher, unter dem Schuß der im Lande herum liegenden kaiserlichen Truppen, hin und wieder für ihn die Huldigung eingenommen, auch schon manche Kld: fter den Katholiken wieder eingeräumt, *)~

Unter diesen Umstånden, und da die Kaiserlichen das ganze Erzstift im Besiß hatten, håtte Wallenstein gern auch die Stadt Magdeburg in seiner Gewalt gehabt. Nach seinem Plan wollte er so vieler Hansestädte als möglich, sich bemächtigen, um mit ihnen große Dinge auszuführen. Rostock und Wismar hatte er schon wegges nommen, und wandte jezt alle seine Kräfte, aber zu seis nem großen Verdruße vergeblich, an, um auch Stral:

*) Theatr. Europ. Th. II. S. 7 46. Drenh. Ch. 1. S. 358 369. Håberlin Ch. 26. S. I Sagitt, hift, Magdeb. lib. 7. P. 118. 119.

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