Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Aussagen beeidigten Eheleuten Esselsbach, bei dem jener ein Jahr gedient hat, als ihr Eigenthum wie: dererkannt worden sind und deren rechtmäßigen Er: werb der Inculpat nicht hat nachweisen können, er vielmehr in dieser Beziehung verschiedene Angaben gemacht hat, die sämmtlich unwahrscheinlich und nicht als wahr erwiesen sind, indem er die fraglichen Sachen theils von unbekannten Personen im Egidien: markt und auf der Straße, theils aber von namhaft gemachten Personen gekauft haben will, die jedoch in Abrede stellen, solche Sachen überall, oder wenigstens dem Inculpaten verkauft zu haben, so daß der In culpat wegen wiederholt begangenen Diebstahls im höchsten Grade gravirt ist und dieser Diebstahl nicht. nur, da die hier in Betracht kommenden Gegenstände zu reichlich 27 v. Ct. geschäßt sind, ein großer, sondern auch mit Rücksicht darauf, daß er von einem Dienstboten an Sachen seiner Brodherrschaft verübt worden, besonders strafbar ist; und in Erwägung endlich

11) daß überdies in dem Besiße des Inculpaten einige Sachen gefunden sind, die ihm nach der Aus: fage des Gastwirths Esselsbach beziehungsweise zur Ablieferung an andere Personen und zur Aufbewah rung übergeben worden und deren rechtmäßiger Er: werb vom Inculpaten eben so wenig erwiesen ist,

wegen gravirender Umstände hinsichtlich ver: suchten Raubmordes, imgleichen wiederholten großen Diebstahls und begangener Unterschla: gung mit sechsjähriger Zuchthausstrafe zu ber legen, auch zur Erstattung der Untersuchungs: kosten, soweit er des Vermögens, schuldig fei. Hiernach hat der Magistrat das Urtheil zu fassen und zu publiciren, so wie das fernerweitig Erforder: liche wahrzunehmen.

Die Rechnung des Defensors ist von 102 16 ß Ct. zu 55 x 40 ß ermäßigt worden, und ist übri gens derselbe, wegen verzögerter Einreichung der De fensionsschrift, zur Erstattung der auf den Inculpaten während der Dauer von zwei Monaten verwandten Atzungskosten schuldig.

Gegeben im Königl. Schleswigschen Obercrimi nalgericht auf Gottorf, den 12ten Juli 1839.

Nachdem dem Inculpaten in Uebereinstimmung mit diesem Rescript ein Strafurtheil publicirt worden war, interponirte der Inculpat das remedium supplicationis, welches vom Defensor mit der Bitte angezeigt ward, daß ihm zur Fortseßung der Suppli cation ein constitutorium ertheilt, der Inculpat aber sofort in die Strafanstalt abgeführt werden möge.

Auf den dieferwegen erstatteten Bericht ward dem Magistrat unterm 20ften Juli 1839 eröffnet: daß der Defensor des Inculpaten rücksichtlich der zur Pro: sequirung des interponirten remedii supplicationis an das Schlesw. Holst. Lauenb. Oberappellations; gericht erbetenen Frist auf den §. 99 der Instruction

für dieses Gericht vom 15ten Mai 1835 zu verweisen und demselben zu erkennen zu geben sei, wie es zu feiner Legitimation als Anwald in der höchsten Instanz eines besonderen constitutorii nicht bedürfe, so wie daß mit Vollstreckung der Strafe wider den mehr: erwähnten Inculpaten in Gemäßheit des §. 58 der Instruction vom 15ten Mai 1834 bis weiter An: stand zu nehmen sei.

Nach eingereichter Supplicationsschrift erfolgte nachstehende Resolution:

Namens Sr. Königl. Majeståt.

Auf die am 1ften November v. J. eingereichte Supplicationsschrift des Defensors des Inculpaten Claus Friedrich Riecken aus Wankendorf, adelichen Guts Depenau, in puncto angeschuldigten Raub. mordes und mehrfacher Diebstahle principaliter, nunc supplicationis gegen ein von dem Schleswiger Stadtmagistrat am 17tea Juli 1839 abgesprochenes Erkenntniß, f. w. d. a., pro reformatoria, wird in Erwägung,

daß wenn es gleich durch das Ergebniß der Un tersuchung nicht außer allen Zweifel gestellt wird, ob der Inculpat einen Raubmord zu vollführen Willens gewesen ist, dennoch die bis zur richter: lichen Ueberzeugung ermittelten Thatsachen jeden: falls eine von dem Inculpaten in verbrecherischer Absicht begangene, sehr fträfliche Gewaltthätig feit ergeben, wegen welcher, so wie wegen der gegen denselben ermittelten Umstände in Hinsicht vielfältig verübter, den Werth eines großen Dieb: stahls übersteigender Entwendungen und began: gener Unterschlagungen, die erkannte Strafe voll kommen gerechtfertigt erscheint;

und in fernerer Erwägung,

daß die Beschwerde des Supplicanten über die ausgeseßte Vollstreckung, so wie sein Antrag, daß die mittlerweile erlittene Detention im Gefäng nisse als Strafzeit des Zuchthauses angerechnet werde, schon deshalb keine Berücksichtigung finden fann, weil der Defensor in der Supplication seinen Hauptantrag dahin gerichtet hat, daß 'der Inculpat von aller Criminalstrafe, eventualiter aber von der Justanz zu absolviren sei, dem Supplicanten, als Anwald des Inculpaten Claus Friedrich Riecken, zum Bescheide ertheilt:

daß es, der supplicantischen Anträge ungeach tet, bei der durch das von dem Königl. Schles: wigschen Obercriminalgericht am 12ten Juli 1839 abgesprochenen, am 17ten Juli publicir:ten Straferkenntniß angeordneten Strafe sein Bewenden behalte;

indem übrigens, betreffend die eigenen Beschwerden des Defensors, in Erwägung,

daß die Bestimmung der Kostenrechnungen in Criminalsachen von dem Ermessen der Obercri

[blocks in formation]

2. Der Ziegler Michael Petersen zu Holtsee, wiz der den Justizrath Schleth auf Hohenlied, wegen an: geblich fchuldigen Schadenersaßes wegen eines nicht erfüllten Contracts f. w. d. a.

Dienstag den 2ten Februar.

3. Der Justizrath und Obersachwalter Hancke in Schleswig, noie der Königl. Rentekammer, wider den Gutsbesiger Hansen auf Dollrott, wegen Jagd: contravention und daher verwirkter Brüche f. w. d. a.. Eodem dato,

4. Derfelbe in qual. qua, wider den Gutsbesißer Jacob Petersen zu Boelschubye, wegen Jagdcontra vention und daher verwirkter Brüche.

II. Land: Oberconsistorialsachen.
Donnerstag den ten Februar.

1. Marquard Friedrich Köhn in Schleswig, wider seine Ehefrau Henriette Louise Köhn, geb. Wilmer, zu Hohenstein, in Betreff zu trennender Ehe wegen verweigerten Beisammenlebens.

Eodem dato.

[blocks in formation]

fen, geb. Ankersen, betreffend die Annullirung der Ehe s. w. d. a. Eodem dato.

4. Christina Marg. Lorenzen, geb. Helms, in Ra benkirchholz, wider ihren Ehemann Hans Jürgen Lorenzen in Vogelsang, Guts Rundhof, betreffend die Aufhebung der Ehe, jest die Beweisführung. Freitag den 5ten Februar.

5. Andreas Petersen in Westre, wider Anna Mar: garetha Jacobsen auf dem Lütjenhorner Felde, wegen Erfüllung eines Eheversprechens. Eodem dato.

6. Die Wittwe Petersen zu Hemmelmark, wider den Abnahmemann Claus Schnau bei Barkelsbye, wegen Eheversprechens.

(Die Fortsetzung folgt.)

Verzeichniß

der im Neujahrs : Quartdl 1840 bei den Königl. Holsteinischen Oberdicasterien zur Verhandlung kommenden Sachen.

1. Landoberconsistorialgericht.

Montag den 1ften Februar.

Die Ehefrau Ehlers, geb. Drummer, c. cur., Klågerin, Producentin und Deducentin, modo Appel: lantin, wider ihren Ehemann Joh. Ehlers, Beklagten, Producten und Deducten, modo Appellaten, in puncto Ehescheidung, incidenter probationis, hinc deductionis attestatorum, modo appellationis.

[blocks in formation]

gen einer Provisionsforderung wegen Verkaufs der holt, cum cur. const., Klägerin, jest Appellantin, Güter Jersbeck und Stegen.

Eodem.

5. Der Obers und Landgerichts-Advocat Claussen in Kiel, als Bevollmächtigter für die Erben des ver: ftorbenen Senators Conrad Plaßmann, weil. in Lü beck, wider den Landsaffen Sager, Gutsbesiger zu Ro. fenhof, wegen einer Forderung von 3649 #13 oder 1946 Rothlr. 54 Bß. SM. nebst Verzugszinsen vom 1sten Mai 1831. Montag den 8ten Februar.

6. Der Abschieder Christian Hochmann aus Hans redder, Grafschaft Ranzau, Citant, wider den Erb; landmarschall von Röffing, Citaten, wegen einer rück; ständigen Capitalschuld von 35 5 und 10 8 rückständiger Zinsen. Eodem.

7. Der Dienstknecht Johann Lüth in Kestorf, Be: klagter und Appellant, wider das Dienstmädchen Ca: tharina Margarethe Kibbel in Sierkstorf, Klägerin und Appellatin, iu puncto præt, inprægnationis, hiuc appellationis.

Dienstag den 9ten Februar.

8. Der Obergerichtsadvocat Burchardi in Glück: stadt, als Anwald des vormaligen Pächters Chr. Pe: ter Ehlers zu Treufeld, Guts Echönweide, jest in Gams, Kläger, wider den Landsassen Dr. Heinrich von Hollen auf Schönweide, Beklagten, in puncto Solemnifirung und Vollziehung eines Pachtcontracts. Eodem.

9. Der Hufenbesiger Jacob Marquardsen zu Harig, als curator massa der Wittwe defuncti Christopher Machan und des Pächters Henning Schmidt daselbst, tut. noie der Machan'schen Kinder, wider den Kammerjunker und Landrath von Ahlefeldt, Ritter, zu Olpenis, als Executor der Codicillar: Verfügungen des weil. geheimen Conferenzraths und Klosterprobsten von Ahlefeld, in puncto justificationis einer sub pass 3 prot. prof. ad proclama über den Ahle feldschen Nachlaß beschafften Angabe.

Donnerstag den 11ten Februar.

10. Termimus zur Ablegung von vormundschaft: lichen und Administrations: Rechnungen.

III. Oberconfiftorialgericht.

Montag den 15ten Februar.

1. Johanne Christine Dose, cum curat. jud. const., Klägerin, jeßt Appellantin, wider Kai Hein: rich Steffen auf dem Neuhöfer Felde, Amts Ahrens: bock, Beklagten, jest Appellaten, wegen Eheverspre: chens und Schwängerung, jest Appellation,

Dienstag den 16ten Februar.

2. Das Dienstmädchen Trina Süverkrop zu Bock:

wider Hermann Heinrich Flügge zu Jargstorf, cum tut. Marcus Heinrich daselbst, wegen zn vollziehenden, durch Beischlaf bestätigten Eheversprechens.

Donnerstag den 18ten Februar.

3. Das Dienstmädchen Christine Cath. Schulz aus Hammendorf, jest in Rendsburg, cum cur., Klägerin und Appellantin, wider den Dienstknecht Hinrich Frie drich Heitmann in Rendsburg, Beklagten, und den Arbeitsmann Johann Friedrich Heitmann in Ruhwin. fel, Guts Schönböcken, Intervenienten, beide jest Ap: pellaten, in puncto promissi, hinc consumandi matrimonii, hinc appellationis.

Freitag den 19ten Februar.

4. Margaretha Witten in Sprengé c. c. c., Klá: gerin und Appellantin, wider Hinrich Burmeister in Mollhagen, Beklagten und Appellaten, in puncto promissi, copula carnali confirmati matrimonii, modo appellationis.

Montag den 22sten Februar.

5. Catharina Maria Wilken com cur. aus Bühn: storf, Klägerin, Interventin und Appellantin, wider Marr Hinrich Ahsvahr in Stubben, Beklagten und Appellaten, und dessen Vater Hans Ahsbahr, Inter: venienten, wegen Eingehung der Ehe, hinc appella. tionis.

IV. Obergericht.

Dienstag den 23ften Februar.

1. Der Königl. Schwedische Generalconful G. Malm: ros in Kiel, wider den Hebungsbeamten Kleefamp daselbst, als Testaments: Vollstrecker der verstorbenen Eheleute Hans Zacharias und Anna Elisabeth Gertrud Behrens, geb. Schütt, in puncto justificationis der sub passu 8 zum Proclam über den Nachlaß der Eheleute Behrens beschafften Angabe, modo appellationis.

2. Terminus zur Ablegung der vormundschaft: lichen Rechnung für die Kinder des Zollcontroleurs Johann Christian Nicolaus Böhme in Uetersen pro 1839 et 1840.

Donnerstag den 24sten Februar.

3. Der Advocat Wiggers in Rendsburg, mand. noie der im Namen der Direction des Schleswig: Holsteinischen Bankinstituts in Altona handelnden Königl. Landschreiberei in Heide, wider den Eingesessenen Hein: rich Reese in Ohrfee, wegen schuldiger Bankhaftssumme von 185 Rbthlr. 38 Bß., cum usuris, modo appellationis.

4. Terminus zur Ablegung der Administrations: Rechnung über das Pflugsche Familienlegat. (Die Fortseßung folgt.)

Schleswig Holsteinische Anzeigen.

Redigirt von den Obergerichtsräthen Schirach und Nickels.
Gedruckt bei Augustin in Glückstadt.

4. Stück. Den 25. Januar 1841.

Finanzbericht für das Jahr 1859.

Nachdem Sr. Majestät dem Könige ein allerunterthänigster Bericht über den Betrag der Einnahmen und Ausgaben, insoweit selbige von den Finanz: Deputirten, von der Direction für die Staatsschuld und den Finkenden Fond, von der Direction für die allgemeine Pensionskasse und von der General Postdirection ver: waltet werden, nach den abgelegten Rechnungen für das Jahr 1839 vorgelegt worden, haben Allerhöchst dieselben allergnädigst befohlen, daß der Inhalt der vorgedachten Berichte durch dessen Einrückung in die Col legial Zeitung und in die Schleswig-Holsteinischen Anzeigen zur öffentlichen Kunde gebracht werden solle. In Uebereinstimmung hiemit theilt die Redaction Folgendes mit.

Allerunterthänigster Bericht.

Gleichwie für die verflossenen vier Jahre 1835-1838 wird hiedurch in Folge Ew. Majestät allergnädig: stem Befehle eine allerunterthänigste Erklärung darüber abgegeben, wie viel die Staats-Einnahmen und Aus: gaben nach den abgelegten Rechnungen im Jahre 1839 betragen haben, insoweit dieselben die Finanz: Depu tirten und die Direction für die Staatsschuld und den sinkenden Fond angehen, welcher Erklärung jedoch, gleich wie für das Jahr 1838, eine ähnliche Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Postwesens und der allgemeinen Pensionskasse in dem Jahre 1839 hinzugefügt ist.

Diese Erklärung liefert, gleich wie die für die verflossenen Jahre bekannt gemachten ähnlichen Berichte, eine gedrängte aber genaue Uebersicht über alle Jahres: Einnahmen und Ausgaben, welche durch die beiden Hauptkassen des Staats, die Finanzkasse und die Staatsschuldenkasse, gegangen sind, unter Hinzufügung der Postkasse und der allgemeinen Pensionskasse. Denn erst mit dem Jahre 1841 wird die in dem an Ew. Ma: jestät erstatteten, seinen Resultaten nach den Provinzialständen mitgetheilten allerunterthänigsten Berichte er: örterte größere Centralisation und bessere Ordnung des gesammten Ausgabewesens, obgleich dieselbe bereits zum Theil im Laufe des Jahrs 1840 ins Werk gefeßt worden ist, vollständig ins Leben treten können, so daß insbesondere alle die abgesonderten Fonds, welche als Theile der allgemeinen Staatskaffe anzusehen sind, dann entweder in dieselbe werden eingezogen fein, oder, insoweit dieses nach dem Ursprunge der Fonds oder aus arderen Gründen nicht hat geschehen können, in die allgemeine Uebersicht der Staats: Einnahmen und Aus: gaben werden aufgenommen werden. Die in dem gedachten Berichte erwähnten umfassenden und detaillirten, auf der sorgfältigsten Untersuchung dessen, was der Staatsdienst in jedem einzelnen Zweige unumgänglich erfordert, bafirten Normal: Reglements sind bereits für mehrere Verwaltungszweige ausgearbeitet und von Ew. Majestät genehmigt und insofern dieses noch nicht für alle Theile der Verwaltung hat erreicht werden fönnen, so wird es doch so zeitig geschehen, daß dieselben vom 1sten Januar 1841 an in Kraft treten können, gleich wie die zugesicherte Publication des Hauptinhalts derselben und des hiemit in Verbindung stehenden vollständigen Budgets für das Jahr 1841 innerhalb einer sehr kurzen Zeit wird stattfinden können. Erst für das Jahr 1841 und die folgenden Jahre werden dann auch die Bekanntmachungen über den wirklichen Be trag der Staats-Einnahmen und Ausgaben nach den abgelegten Rechnungen den größeren und allgemeineren Umfang erhalten können, welcher sich daraus ergeben wird, daß dieselben sich den Normal: Reglements und den Badgers anschließen werden. Allein schon so, wie der Bericht jeßt für das Jahr 1839, im Wesent: lichen auf dieselbe Weise, wie für die früheren Jahre, abgegeben wird, wird die auf die abgelegten Rechnun gen gebaute zuverlässige Uebersicht, welche dieselbe über den Zustand der Finanz-Balance des Staats mittheilt, die beruhigende Gewißheit geben, daß die Finanz-Verfassung im Jahre 1839, gleich wie in den zwei vorher gehenden Jahren, in einem bedeutend und fortdauernd verbesserten Zustande gewesen ist, so daß. des Jahres

4

Einnahmen die Ausgaben desselben sogar um mehr als 2 Millionen Reichsbankthaler überschritten ha ben. Der Bericht giebt imgleichen eine Aufklärung über die im Jahre 1839 von Anfang gethanen Schritte, einen fruchttragenden und zugleich augenblicklich disponiblen oder leicht realisablen Reserve: Fond für die Staatskasse zu bilden, um sich gegen unvorhergesehene größere Staatsausgaben, wenn solche etwa nothwendig werden sollten, zu sichern, ebenfalls giebt derselbe eine Aufklärung über die Veränderungen, welche im Jahre 1839 sowohl mit der Staatsschuld, als auch mit den Staats:Activen vorgegangen find, so wie über die Größe der Kaffebehalte und der ausstehenden Steuer: und Abgaben-Rückstände am Schlusse des Jahrs. Um die Uebersicht zu erleichtern, sind Silbermünze und Zettel, welche unter dem fortdauernden Pari: Verhält niffe einen gleichen Werth haben, überall unter Eins zusammengelegt und aufgeführt.

Einnahme.

1. Die Dänischen Provinzen.

An Landsteuer (uach Liquidation von der Bankhaftzinsen für Land und Zehnten in
Dänemark und nach Abzug der durch die Verordnungen vom 23sten Mai 1838 und
8ten Juni 1839 bewilligten Nachlässe) mit Inbegriff der Extra:Auflage nach der Ver:
ordnung vom 12ten Januar 1827, so wie an Fourage: Steuer und für Marschgelder
An Ståndesteuer (insoweit selbige im Jahre 1839 erhoben worden ist)
An Haussteuer

Un Zoll und Comfumtions: Intraden, nach Abzug der Ausgaben, welche davon befon:
ders abgehalten sind

An Rangs und Procenten:Steuer

An Stempelpapiers und Kartenstempei: Intraden

An Abgaben von Erbschaften und Eigenthums: Uebertragungen

An Departements: und Gerichtssporteln

An Königlichen Erdbuchs: Pacht und Forst: Jutraden und an Einnahmen von anderen
Königlichen Befihungen, insoweit selbige nicht zu den Activen gehören, welche mit
dazu bestimmt sind, zur Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld verwandt zu werden,
Von der Zahlenlotterie

Von der Claffenlotterie

An verschiedenen Einnahmen

[blocks in formation]

Summa

7,146,919 9

2. Die Herzogthümer Schleswig und Holstein.

An Contribution, Landsteuer und Magazin: Pråstanden (nach Abzug der durch die Pa:
tente vom 23sten Mai 1838 und 8ten Juni 1839 bewilligten Nachlässe)
An Ständestener (insoweit selbige im Jahre 1839 erhoben worden ist)
An Haussteuer

[merged small][subsumed][merged small][subsumed][ocr errors]

An Zoll-Intraden (mit Inbegriff der Einnahmen vom Schleswig Holsteinischen Canal)
nach Abzug der davon besonders abgehaltenen Ausgaben, unter welchen allein 137,884
Rbt. 90 ß. für die neue Zoll-Einrichtung in den Herzogthümern verbraucht worden sind,
An Kopf und Rangsteuer und an Gagen: und Accidentien: Steuer

959,204 5.9

422,062 71

[merged small][ocr errors]

An Abgaben für Erbschaften und Eigenthums: Uebertragungen

An Departements und Gerichtssporteln

An Königlichen Erdbuchs: Pacht; und Forst Intraden und an Einnahmen von anderen
Königlichen Besitzungen

[blocks in formation]

Von der Zahlenlotterie

[blocks in formation]

134,280

[blocks in formation]
« ZurückWeiter »