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präjudiciren. Diese Waffenstillstandsbedingungen, mit denen man in Deutschland im Allgemeinen sehr unzufrieden war, wurden von der deutschen Reichsversammlung am 16. September 1848 mit 258 gegen 237 Stimmen angenommen. Die demokratische Partei gerieth über diesen Beschluß in solche Aufregung, daß sie am 18. September 1848 in Frankfurt einen Aufstand gegen das deutsche Parlament in's Werk sehte, welcher die Ermordung des preußischen Generals v. Auerswald und des Fürsten Lichnowski zur traurigen Folge hatte.

Die Friedensverhandlungen hatten während dieses siebenmonatlichen Waffenstillstandes keinen Fortgang; die Dänen, von Rußland angeregt, steigerten ihre Bedingungen; am 1. April 1849 kündigten sie den Waffenstillstand und rückten sofort mit 36,000 Mann über die jütländische Grenze in Schleswig ein. Das deutsche Bundesheer in den Herzogthümern unter dem Befehle des preußischen Generals v. Prittwig (Preußen, Bayern, Württemberger, Hannoveraner, Ba= dener, Thüringer) war auf 45,000 Mann gebracht mit 156 Geschüßen. Am 3. April 1849 eröffneten die Dänen die Feindseligkeiten gegen die deutschen Reichstruppen durch einen Angriff von der Insel Alsen aus auf die in der Gegend von Gravenstein aufgestellten deutschen Vorposten. Am 5. April begannen das dänische Linienschiff Christian VIII, von 84 Kanonen, die Fregatte Gefion von 46 Kanonen und der Dampfer Skirner von 10 Kanonen in der Bucht von Eckernförde die beiden schleswig-holsteinischen Strandbatterien zu beschießen, von denen jede nur mit 4 Kanonen bescht war. Es kommandirte in dieser Gegend der Herzog Ernst von Sachsen-Gotha. Der Artilleriekampf begann morgens acht Uhr; eine in der Nähe befindliche nassauische Feldbatterie von 4 Kanonen kam den Strandbatterien zu Hülfe und schoß so glücklich, daß sie gleich anfangs den dänischen Dampfer durch Zerstörung des einen seiner Radkästen kampfunfähig machte. Der Tag lieferte für die 12 in Thätigkeit befindlichen deutschen Kanonen gegen die große feindliche Uebermacht ein sehr glänzendes Resultat. Der Gefion wurde das Steuerruder entzwei geschossen; sie konnte sich nicht mehr vom Plaz bewegen und mußte sich, von den glühenden Kugeln arg zugerichtet, ergeben; das Linienschiff Christian gerieth_Mittags 1 Uhr auf den Grund, von dem es sich nicht mehr frei machen konnte, wurde gleichfalls mit glühenden Kugeln beschossen und flog Abends sieben Uhr in die Luft. Die Deutschen machten die ganze Bemannung der Schiffe Christian und Gefion, 1023 Mann, darunter die beiden Kapitäne, zu Gefangenen; die übrigen 277 Dänen waren im Kampfe und beim Auffliegen des Linienschiffes umgekommen. Ein anderes für die Deutschen günstiges Gefecht fiel am 13. April 1849 bei Düppel vor; 5000 Bayern und 6000 Sachsen mit 30 Geschüßen warfen die

Dänen von den Düppeler Höhen; den Brückenkopf, welcher die Schiffbrücke nach der Insel Alsen schüßte, konnten sie jedoch nicht nehmen, da die Dänen denselben mit überlegener Artillerie besetzt hatten und die Kanonenboote vom Ufer aus ein sehr wirksames Feuer gegen die Angreifenden unterhielten. Die schleswig-holsteinische Armee unter General Bonin war am 20. April 1849 über die jütländische Grenze gegangen und wurde am 23. April in ihrer Stellung bei der Stadt Kolding von den Dänen unter General Bülow, welche noch von den Geschützen einer im Hafen liegenden dänischen Corvette und zweier Kanonenboote unterstüßt wurden, mit Uebermacht angegriffen. Wiewohl die Dänen um ungefähr 6000 Mann stärker waren, als die SchleswigHolsteiner, mußten sie doch auf allen Punkten weichen und wurden bis gegen Veile verfolgt; die Stadt Kolding brannte nieder, der dänische Agitator Orla Lehmann wurde gefangen. Nach diesem Siege machte sich die schleswig-Holsteinische Armee an die Belagerung der jütländischen Festung Fridericia. Einige Abtheilungen Bundestruppen waren zwar nach Jütland nachgerückt; aber es war der preußischen Regierung kein Ernst mit der Kriegführung; die fremden Kabinete, die unter der revolutionären Bewegung in Deutschland die Macht Preußens in bedenklicher Weise wachsen sahen, übten einen Druck auf das preußische Kabinet; auch England verlangte jezt die Einverleibung Schleswigs in Dänemark; und daneben schien es, daß der König Friedrich Wilhelm IV. selbst der schleswig-holsteinischen Bewegung mehr und mehr ungünstig geworden war, da er sie, als gegen den Landesregenten gerichtet, für revo= lutionär ansah. In Deutschland ohnehin gingen die Dinge eilends rückwärts; der König hatte die preußischen Abgeordneten am 14. Mai 1849 vom deutschen Parlament abgerufen. Am 18. Mai 1849 machte eine preußische Depesche dem Reichsverweser bekannt, daß Preußen von nun an die Kriegführung und die Verhandlungen mit Dänemark selb= ständig an sich nehmen werde, da die Reichsgewalt in diesem Augenblick kein Gewicht mehr weder in die Schale des Friedens noch in die des Krieges legen könne. Am 26. Mai 1849 schloß Preußen mit Hannover und Sachsen das Dreitönigsbündniß, am 30. Mai löste sich das Frankfurter Parlament auf, am 18. Juni 1849 auch das Rumpfparlament in Stuttgart. Unter diesen Verhältnissen hatte weder der Wunsch der Nation noch der Wille der deutschen Mittelstaaten irgend Gewicht mehr. Es war unter den Bundestruppen nur eine Stimme, daß man sie mit Absicht an Erfolgen verhindere. Während die Schleswig-Holsteiner unter General v. Bonin seit dem 7. Mai 1849 ziemlich unthätig vor der Festung Fridericia lagen und der Krieg auf Seite der Bundestruppen völlig ruhte, benüßten die Dänen diese Zeit, um im Stillen von der See her ihre Truppen in der Festung

ansehnlich zu verstärken, brachen in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 25,000 Mann stark unter General v. Bülow gegen die Belagerer, die nur 11,000 Mann zählten, aus der Festung hervor und brachten ihnen eine ansehnliche Niederlage bei. Die Schleswig-Holsteiner verloren 28 Kanonen, 1500 Gefangene und hatten 2800 Tobte und Verwundete. Auf Seite der Dänen zählte man 1300 Todte und Verwundete, unter ersteren war der dänische General Rye.

Preußen schloß wenige Tage nach dieser Niederlage der schleswigholsteinischen Armee Waffenstillstand mit Dänemark (10. Juli 1849) unter Bedingungen, welche der Sache der Herzogthümer durchaus keine günstige Entscheidung in Aussicht stellten. Die schleswig-holsteinischen und preußischen Truppen sollten binnen 25 Tagen das Herzogthum Schleswig räumen, lehteres sollte von Holstein vollständig getrennt werden und später eine eigene Verfassung erhalten, inzwischen aber von einem dänischen (v. Tillisch), preußischen (Graf Eulenburg) und englischen Commissär (Oberst Hodges) regiert werden. Zur Aufrechthaltung der neuen Regierung waren für den nördlichen Theil des Herzogthums Schleswig schwedische, für den südlichen preußische Garnisonen bestimmt. Die schleswig-Holsteinische Landesvertretung und Statthalterschaft erklärten, sie nähmen diesen Waffenstillstand nicht an und bewilligten 4%1⁄2 Millionen Thaler zur Vermehrung der schleswig-Holsteinischen Armec. Dagegen wurde ihnen vom preußischen Ministerium bemerklich gemacht, daß Preußen seine Offiziere aus der Armee der Herzogthümer abrufen werde, wenn dieselbe Schleswig nicht räume. Nun zog sich diese Armee nach Holstein zurück, die schleswigHolsteinische Statthalterschaft verlegte ihren Sit von Schleswig nach Kiel, erklärte sich aber am 25. August 1849, an demselben Tage, wo in Flensburg die neuen Commissäre eingesetzt wurden, für die in den Herzogthümern allein berechtigte Regierung, wogegen die neue schleswigische Regierung am 17. Sept. 1849 die Geltung des neuen am 15. September 1848 eingeführten Staatsgrundgeseßes für die Herzog thümer und verschiedene inzwischen eingeführte Geseze aufhob und gegen renitente Beamte mit Gewaltmaßregeln vorging. Der preußische Com= missär Graf Eulenburg ließ in dieser Beziehung den dänischen v. Tillisch ungehindert gewähren; bis zur Mitte des Jahres 1850 waren bereits 150 schleswigische Beamte, darunter 35 Geistliche, aus dem Lande getrieben. Am 17. Januar 1850 wurden in Berlin biz recte Friedensverhandlungen zwischen Preußen und Dänemark eröffnet. Preußen, damals mit Süddeutschland uneinig und in der Bildung der deutschen Union begriffen, für welche auf den 20. März 1850 ein Reichstag nach Erfurt ausgeschrieben wurde, war voraussichtlich wenig geneigt, sich zu Gunsten der Herzogthümer in ernste Hän

del mit Dänemark und den Großmächten zu verwickeln; es suchte auf dieser Seite Frieden und schloß denselben am 2. Juli 1850 zugleich im Namen des deutschen Bundes unter Bedingungen ab, welche Schleswig dem König von Dänemark völlig überließen und ihn bezüglich der Differenzen mit Holstein auf die Entscheidung des deutschen Bundes verwiesen; der Frieden sette beide streitenden Mächte wieder in das Verhältniß wie vor dem Kriege. Die Schleswig-Holsteiner erkannten auch diesen Frieden nicht an, sie brachten ihre Armee auf ungefähr 30,000 Mann mit 72 Geschüßen, seßten derselben, da General v. Bonin von dem König von Preußen abberufen worden war, den General v. Willisen vor, der deßhalb seine Stellung in der preußischen Armee aufgegeben hatte, und versuchten noch einmal die Entscheidung durch die Waffen. Bei Jdstedt kam es am 24. und 25. Juli 1850 zu einer blutigen Schlacht; 26,000 Schleswig-Holsteiner unter Willisen standen 40,000 Dänen unter General Krogh gegenüber; die Schles: wig-Holsteiner mußten der Uebermacht weichen; fast der zehnte Mann war auf beiden Seiten tødt oder verwundet; die Dänen hatten ungefähr 3800, die Schleswig-Holsteiner 2800 Verwundete und Todte. Ohne verfolgt zu werden, zog sich Willisen auf Rendsburg zurück. Er wollte vor der Hand keine zweite Schlacht mehr wagen. Dieser Verlust, verbunden mit der Erfahrung, daß Preußen auf seine Machtstellung, welche ihm die deutsche Bewegung angewiesen, mehr und mehr verzichte, veranlaßte die londoner Conferenz (England, Frankreich, Rußland und Schweden) am 2. August 1850 zu der Erklärung, „daß der Besißstand der jetzt unter Sr. Majestät des Königs von Dänemark Herrschaft vereinigten Lande in seiner Integrität aufrecht erhalten werden müsse." kolle trat Desterreich am 23. August 1850 bei.

Diesem Proto

In Deutschland war um diese Zeit die nationale Bewegung völlig unterdrückt. Die deutsche Frage war auf einem Punct angekommen, wo es sich nur noch um die Rivalität der Häuser Habsburg und Hohenzollern bezüglich der Hegemonie in Deutschland handelte. Preußen hatte mit den Nordstaaten die deutsche Union gegründet, Desterreich mit den Südstaaten verlangte Aufgeben derselben und Rückkehr zum deutschen Bunde. Das arme Kurhessen war zum Kriegsschauplatz bestimmt; am 24. Oktober 1850 war ein preußisches Armeecorps unter General von der Gröben in diesem Lande eingerückt, am 1. November 1850 eine bayrisch-österreichische Armee unter General Fürsten Taxis. Bei Bronzell standen sich am 8. November beide Heere gegenüber; aber statt der erwarteten Schlacht wurden nur ein Paar Schüsse ge= wechselt; die Preußen erhielten Befehl zum Rückzug; der König hatte bereits nachgegeben und in die Auflösung der Union gewilligt. Am 29. November 1850 wurde zwischen dem preußischen Minister v. Man

teuffel, dem österreichischen Minister Fürsten Schwarzenberg und dem russischen Gesandten v. Meyendorf zu Olmüß die vielgenannte Conferenz abgehalten, auf welcher das preußische Kabinet, um Oester= reich zufrieden zu stellen, seine ganze bisherige Politik preisgab, indem es sowohl auf die Union als auf eine fernere Vertretung SchleswigHolsteins verzichtete. Bezüglich der Herzogthümer wurde festgesezt, daß die schleswig-holsteinische Armee sich hinter die Eider zurückziehe und auf ein Drittheil vermindert werde, daß auch die Dänen im Herzogthum Schleswig nur so viele Truppen behalten sollten, als zur Aufrechthaltung der Ruhe nöthig seien; im Uebrigen sollten Desterreich und Preußen je einen Commissär in die Herzogthümer schicken, um die dor tigen Verhältnisse zu ordnen. Auf diese Beschlüsse hin nahm der General Willisen als Befehlshaber der schleswig-holsteinischen Armee am 9. Dezember 1850 seine Entlassung. General von der Horst trat an seine Stelle und hätte gerne schnell einen Schlag gegen die Dänen ausgeführt, um den olmüßer Beschlüssen zu begegnen; unaufhörlicher Regen verhinderte aber jede Unternehmung. Am 6. Januar 1851 trafen die österreichisch-preußischen Commissäre v. Thümen und v. Menßdorf in Kiel ein und drangen auf Ausführung der Bestimmungen der olmüßer Conferenz; im Weigerungsfalle wurde mit dem Einrücken einer österreichisch-preußischen Executionsarmee von 50,000 Mann ge= droht; bis zum 11. Januar 1851 sollte sich die Statthalterschaft entscheiden; am 10. Januar setzten sich auch bereits die österreichischen Truppen, welche in Kurhessen standen, nach den Elbherzogthümern in Marsch. Die Statthalterschaft legte das Verlangen der beiden deutschen Großmächte der schleswig-holsteinischen Landesversammlung vor; leßtere erklärte am 11. Januar 1851 nach heftigen Debatten, daß sie sich den Punctationen der olmüßer Conferenz fügen wolle. Jezt legten die beiden Statthalter Graf Reventlow und Beseler und der General von der Horst ihre Stellen nieder; die Landesversammlung ging auseinander; das schleswig-Holsteinische Heer wurde aufgelöst und ein neues Corps von 3500 Mann gebildet, dem der General Bardenfleth vorgesetzt wurde. In Holstein wurde das Grundgesetz vom 15. September 1848 aufgehoben und im Namen des Königs von Dänemark und des deutschen Bundes eine neue Regierung unter dem Vorsiz des Barons Blome eingesetzt. Schleswig wurde dem dänischen Regierungscommissär v. Tillisch völlig überlassen. Um der Herstellung der Ruhe förderlich zu sein, erließ der König Friedrich von Dänemark am 10. Mai 1851 eine Amnestie für Schleswig; von derselben waren jedoch die Herzoge von Augustenburg mit ihren Familien, der Statt=" halter Beseler, die Mitglieder der aufgelösten schleswig-holsteinischen Regierung und des Obergerichts sowie eine große Zahl anderer Beamten

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