Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

im Ganzen 101 inficirte Schiffe umfassend. Für die späteren Jahre fehlen mir die specielleren Daten, doch ersieht man leicht, in wie bohem Grade mit dem steigenden Verkehr die Gefahr gewachsen aus der Angabe, dass im Jahre 1856 gleichzeitig etwa 80 Schiffe wegen Gelbfieber in Quarantaine gelegen hätten, dass 1867 75 Schiffe mit 390 Kranken, von denen 112 gestorben, in den Hafen eingelaufen seien*).

Für die 3 Epidemien ist aber jedesmal eine Verletzung der Quarantaine nachgewiesen. Im Jahre 1822 erschien die Krankheit am 10. Juli in der Rector Street, wo in der Zeit vom 28. Juni bis zum 9. Juli die Zuckerladung inficirter aus der Havanna gekommener Schiffe ausgeladen war**); während ich für die beiden Epidemien der Jahre 1856 und 1870, die sich auf die Nähe des Quarantainegrundes beschränkten, allerdings nur die kurze Angabe finde: both instances being plainly traced to an evasion of the quarantine law ***).

Philadelphia, das früher die schwersten Epidemien überstanden, hat sich durch Quarantainen 50 Jahre frei gehalten, mit Ausnahme des Jahres 1853, „when the barque Mandarin was improperly allowed to pass the quarantine" +).

Halifax wird regelmässig von den Schiffen der westindisch - nordamerikanischen Station der englischen Kriegsflotte aufgesucht, wenn Gelbfieber auf denselben ausgebrochen ist um hier gereinigt zu werden. Im Juli 1861 kamen kurz nacheinander 5 Schiffe dort an mit 855 Mann Besatzung, von denen 499 erkrankten und 162 starben. Viele Erkrankungen traten noch in der Quarantaine ein; aber weder diesmal, noch je sonst hat die Stadt von der Krankheit zu leiden gehabt.

Aus Baltimore und vielen nordamerikanischen Städten liegen ähnliche Beispiele vor, doch würde es zu weit führen dieselben sämmtlich zusammenzustellen, und will ich daher nur noch von Spanien berichten, dass dasselbe von 1821 an unter der Herrschaft eines strengen Quarantaine - Systems vor der Krankheit bewahrt blieb, bis im August 1870 ein inficirtes Schiff ungehindert in den Hafen von Barcelona einlief.

Ich wende mich jetzt zu den Quarantaine - Massregeln selbst unter Uebergehung aller im allgemeinen Theil schon motivirten Punkte; nur möchte ich es noch einmal urgiren, dass die Gelbfieber-Quarantainen nur dann erforderlich sind, wenn im Ankunftshafen zur Zeit die Möglichkeit einer andauernd höheren Tempe

*) Second report of the metropolitan board of health. 1867. p. 296. Für das Jahr 1869 findet sich im 4. report des board of health 1. c. p. 29 die Angabe: Vessels from the West-Indies frequently brought yellow fever into port during the summer month, but the care taken at quarantine to cleane and desinfect them was to efficient, that the public health suffered no detriment from this source.

**) Report on quarantine laws 1846. p. 13.

***) Medical Times and Gazette 1873. I. Febr. 15. p. 169. Quarantine. †) ibid.

ratur von 20°C. vorhanden ist, und dass dieselbe für Personen nie auf dem inficirten Schiffe selbst abgehalten werden darf*).

Vielmehr sind nach Ankunft eines inficirten Schiffes möglichst alle Personen sofort von demselben zu entfernen. Die Kranken werden in's Spital gebracht und sollen womöglich vor dem Betreten desselben einem Kleiderwechsel unterworfen werden, um die benutzten Effecten zu reinigen.

Für die Behandlung der Gesunden hat die 3. Quarantaine-Convention in New-York am 30. April 1859 mit 85 gegen 6 Stimmen die Resolution gefasst: „that in absence of any evidence establishing the conclusion that yellow fever has ever been conveyed by one person to an other, it is the opinion of this Convention, that personal quarantine in cases of yellow fever may be safely abolished", wobei übrigens alleitig die Verschleppung durch fomites (fomes, mitis) zugegeben ward.

Nach unsern früheren Erörterungen dürfen wir aber solche theoretische Anschauungen nicht zur Grundlage unserer Handlungen werden lassen, am wenigsten bei einer so eminent practischen Sache wie die Quarantainen es sind. Die Mehrzahl der Schiffe wird denn doch durch den persönlichen Verkehr inficirt, und es ist durchaus noch nicht erwiesen, dass hierbei die Kleider und Effecten der Leute die mit dem Lande communicirten die ausschliesslichen Träger des Giftes bildeten. Es müssen daher einstweilen mindestens 6tägige Quarantainen für die Personen bestehen bleiben, wie es auch nach den meisten Quarantaine - Gesetzen geschieht. Allerdings würden in den Fällen, wo die Krankheit auf ganz bestimmte Theile des Schiffes beschränkt blieb, z. B. auf die Matrosenkojen oder das Zwischendeck, anstandslos die Passagiere der verschont gebliebenen Cajüten sofort frei gegeben werden können, und ebenso die sämmtlichen Personen, wenn das Schiff bei einer länger als 6 tägigen Ueberfahrt vollkommen frei geblieben oder die Krankheit seit mehr als 6 Tagen vollkommen erloschen war.

Unter allen andern Umständen aber sollen die Passagiere in einem geeigneten**) Locale eine 6tägige Quarantaine überstehen, wobei die Ueberfahrtszeit seit dem Erlöschen der Epidemie mit

*) Haenisch (1. c. p. 301) hat neuerdings noch einen entgegengesetzten Vorschlag gemacht.

**) Selbstverständlich wird man wenigstens in warmen Gegenden nur im Nothfall hierzu ein anderes Schiff nehmen.

in Anrechnung zu bringen ist.

Womöglich vorher sollten alle während der Fahrt und im inficirten Abfahrtshafen benutzten Effecten einer ausgiebigen Reinigung unterworfen werden.

Nach allen über die Verschleppbarkeit durch Effecten bekannt gewordenen Erfahrungen scheint hierzu eine energische Lüftung ausreichend zu sein, doch möge man Sicherheits halber eine Desinfection folgen lassen, die jedenfalls bei nicht voluminösen Gegenständen am rationellsten und billigsten durch Kälte bewirkt wird. Diese Methode ist bei jeder Art Effecten anwendbar, ohne je dieselben beschädigen zu können und überall durch geeignet construirte Eiskeller leicht ins Werk zu setzen. Vor Allem möchte ich auf eine solche Behandlung für die Effecten Verstorbener aufmerksam machen, die aus Westindien oder von Schiffen in wohlgeschlossenen Koffern oder Kisten an die Angehörigen versandt werden, die jedenfalls in ganz besonders hohem Grade verdächtig sind, da sie in den meisten Fällen nicht nur von dem Kranken, sondern auch aus einer inficirten Atmosphäre stammen. Hier liegt gerade die Gefahr in der Eröffnung des Behälters, die nicht mehr durch eine nachfolgende Desinfection des Inhalts gehoben werden kann. Will man daher solche selbst bei den strengsten Gesetzen nie ganz zu vermeidende Ankünfte nicht vollständig vernichten, so möge man die Koffer, Kisten, Bündel etc. auf 24 Stunden in einen Eiskeller setzen, dort öffnen, die Effecten auflockern, später lüften und jetzt eventuell noch eine chemische Desinfection nachfolgen lassen.

Die Hauptaufgabe aller Gelbfieber-Quarantainen bleibt immer die Behandlung des Schiffes, und muss diese selbstverständlich auch in den Fällen, wo das Gelbfieber zur Zeit der Ankunft längere Zeit erloschen war, mit derselben Sorgfalt geleitet werden, als wenn die Krankheit noch auf demselben herrschte, ja bei besonders verdächtiger Herkunft und in besonders gefährdeten Häfen könnte sogar die Reinigung eines von der Krankheit vollständig frei gebliebenen Schiffes eine gewisse Berechtigung haben.

Wegen der grossen Gefahr die mit der Behandlung des Schiffes verbunden ist haben John Simon und Dutroulau vorgeschlagen, man solle hierzu nur solche Leute verwenden, die schon einmal Gelbfieber gehabt haben, deren es ja in jedem Hafen genug gäbe. Leider aber erlischt diese Immunität ausserhalb des Gelbfieberbereiches zu rasch um von Werth sein zu können, und kaum

eine Anstalt (höchstens die von New-York) ist glücklicher Weise so beschäftigt, um im Quarantainedienst selbst den Leuten die Bedingungen zur Conservirung der Immunität zu gewähren. Caeteris paribus wird man immerhin annehmen können, dass die Mannschaften die schon die Reise auf dem inficirten Schiffe gemacht mehr gesichert seien als gedungene Arbeiter aus dem Ankunftsorte.

Unter allen Umständen erfordert die Behandlung des Schiffes möglichste Vorsicht, und mit Recht fordern daher alle neueren Gesetze wesentlich übereinstimmend mit den Vorschriften des Déchargement sanitaire von Mélier, dass vor dem Ausladen Massnahmen getroffen werden, die die Gefahr für die Arbeiter bei diesem Geschäfte verringern. Vor Allem sind nach Entfernung der Passagiere alle Luken zu öffnen und ist durch Fortnehmen einzelner Planken, Anbringung von Ventilatoren etc. ein möglichst ausgiebiger Luftzug durch das Schiff herzustellen besonders in den Theilen, die man als besondere Krankheitsheerde anzusehen Grund hat, während die einer Ventilation nicht zugänglichen Theile durch Chlor und Carboldämpfe desinficirt werden sollen. Gleichzeitig ist für eine gründliche Reinigung des Kielraums zu sorgen. Man hat zu diesem Zweck mancherlei Vorschläge gemacht, Mühry will Eis in die Räume schaffen, Mélier Chlorkalk, das schwedische Reglement Eisen vitriol; doch scheint nach Allem eine reichliche Spülung mit Seewasser nicht nur hinreichend, zumal in kühleren Breiten, sondern auch technisch allein genügend ausführbar zu sein. Zu dem Ende muss durch die Pumpen abwechselnd Wasser ein- und ausgeleert werden, bis dasselbe klar und geruchlos wieder abfliesst und dabei dies abfliessende Wasser durch Schläuche bis unter den Seespiegel geleitet werden.

Die im Raum eines Seeschiffes stehenden Wassermengen sind viel zu bedeutend, um durch andere als sehr grosse Quantitäten chemischer Mittel geschweige denn Eis wirksam desinficirt werden zu können, ganz abgesehen von der Beschädigung des Metalls und Leders der Pumpen durch Eisenvitriol etc. und von dem im Kielraum gesetzten Niederschlag.

Ueber die Dauer dieser Massregeln lässt sich principiell nichts entscheiden. Verschiedene Umstände werden die Entschlüsse vielfach modificiren, nur wird man im Allgemeinen statuiren können, dass je kühler die Jahreszeit, je bewegter die Luft, der Erfolg ein um so rascherer sein werde.

Erst jetzt darf zum Löschen der Ladung geschritten werden unter Fortdauer der besprochenen Vorsichtsmassregeln.

[ocr errors]

Nach dem Ausladen hat man mit dem Schiffe selbst die ungeheuerlichsten Manipulationen vorgenommen und gut geheissen. Radical wenigstens waren die vollständigen Versenkungen der Schiffe in Barcelona oder das Verbrennen der Donastiara im Hafen von Passage; aber was soll man zu jenem Sabordément Mélier's sagen, der die Anne Marie" im Hafen von St. Nazaire bei geöffneten Planken versenkte und 16 mal von der Fluth durchströmen liess, um sie dann voll Schlamm und Unrath wieder zu heben und mit unendlichen Kosten reinigen und trocknen zu lassen; oder gar zu jenem Vorschlage Laparant's*), die gesammten Schiffsräume durch eine portable Gasflamme oberflächlich zu verkohlen, der Lecadre zu dem weiterem Rathschlage begeistert, die Quarantaine - Anstalten in der Nähe von GasFabriken anzulegen!

Wir wissen ja gar nicht, was auf dem Schiffe den fruchtbaren Boden für das Gift bildet; ob die Wandungen des Schiffes selbst (der eisernen?) denn wirklich so viel bedeutungsvoller sind als der Inhalt des Raumes. Können wir Waaren und Effecten durch Lüftung und Desinfection unschädlich machen, dann wird dasselbe auch bei dem Schiffe von Erfolg sein. Die vielen Schiffe der englischen Marine, die fast alljährlich den Hafen von Halifax wegen Ausbruch des Gelbfiebers aufsuchen, kehren von dort nach einer systematischen Reinigung gesund zurück ohne deswegen einem Sabordément oder Aehnlichem unterworfen gewesen zn sein; die Häfen der Vereinigten Staaten erreichen ihre glücklichen Quarantaine - Erfolge ohne eine derartige Inscenirung.

Es genügt daher nach dem Ausladen fortgesetzt ausgiebig zu ventiliren und mit Chlor und Carboldämpfen zu räuchern, wobei die vielen Winkel und Ecken eines Schiffes durch Lösen einzelner Planken, Verrücken und Ausräumen von Utensilien etc. möglichst den desinficirenden Dämpfen zugängig zu machen sind.

Wie lange man hiermit fortfahren solle, ob das Schiff nachher, wie Haenisch will, noch einer dreiwöchentlichen Quarantaine zu unterwerfen sei ist schwer zu entscheiden. Mir scheint jedoch, dass wenn 6 Tage nach Beendigung des Löschgeschäfts und der Reinigung alle beschäftigten Arbeiter gesund geblieben, kein Grund mehr vorhanden ist das Schiff von der freien Praxis zurückzuhalten.

[ocr errors]

Für die Behandlung der Ladung sind folgende Gesichtspunkte massgebend. Baumwolle, Caffee, Taback, Zucker die Hauptausfuhr-Artikel Westindiens werden schon auf dem Lande, auf den Pflanzungen, also ausserhalb der Gelbfieber-Atmosphäre verpackt und schliessen den Verdacht aus, dass im Innern der Collis Krankheitsgift angehäuft sei. Es ist daher nur eine Reinigung

*) Pappenheim 1. c. p. 206. Auch Pappenheim ist diesem Vorschlage nicht abgeneigt!

« ZurückWeiter »