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Das andere Capitel, von der Quantität des Wassers.

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nach diesen Fall und Wasser Stand würde man, wenn das Gerinne 2 Elle weit gemachet,
und 14 Elle Tieffe bekäme, eine gute Staber Mühle erbauen können. Dannenhero wollen
wir sehen, die nach vorhergehender Rechnung §. 9. und 10. gefundene 1760 Zoll Wasser,
würden von dem Flusse ad Fig. 1. Tab. II. in einer Minute geschüttet; Damit man nun
erfahre, ob diese Quantität Wasser, auf die Oeffnung von 2 Elle breit und 11 Elle tieff, zu
länglich, und der Zweck, eine Staber-Mühle anzulegen, zu erhalten sey, so wird nach obbe
schriebener Art gerechnet, wie folget.
Erempel:

2 Elle oder 60 Zoll, Breite des Gerinnes.
mit 87: zu Pariser Quarten.

5220 Lange des Gerinnes nach Pariser Quarten.

14 Elle oder 30 Zoll, Lieffe des Gerinnes.

mit 87 zu Pariser Quarten.

2610 Tieffe des Gerinnes nach Pariser Quarten.

Diese zwen Producta multipliciret man in einander, so giebet das Facit den superficiellen
Inhalt des Gerinnes in Pariser Quarten.
als vor die Breite

Tieffe

5220.IV

2610.IV

52200 31320..

10440...

13624200 Quarten vor den Flächen-Inhalt des Gerinnes.

§. 14. Diesen Inhalt dividiret man durch 7850V, welches der Quadrat-Inhalt einer Circular-Deffnung, so über den Diametrum einen Pariser Zoll hält, und in einer Minute 14 Kannen schüttet, so giebet das Facit die verlangte Wasser-Zolle, welche durch die Oeffnung, so zu untersuchen gewesen, gehen können.

Oeffnung des Gerinnes,

Erempel:

13'6'2420 | 1736 300l.

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785.. Reft.

kömmt 1736 Zoll 7 und 147 Theil einer Kanne. Diesem nach gåbe unser Fluß a d Fig. 1. Tab. II. 24 Zoll 11 Kannen mehr, als die Deffnung depensiren kan, und könte man also gang sicher eine Staber Mühle bauen, welche sehr gute Dienste thun würde. Wäre aber die Quantitat doppelt, nemlich 3470 Zoll, würde das Wasser auf ein Panster Gerinne, so 5 Ellen weit, und 1 Elle tieff, zulänglich seyn; und kan man also, wenn ein Fluß dergleichen schüttet, gar füglich Panster Zeug anlegen Gabe aber ein Fluß nur 624 Zoll, müste man Strauber Zeug erbauen; Denn ein Strauber Gerinne nach der kleinesten Weite, ist 14 Elle, und die Tieffe Elle, da denn durch eine solche Deffnung just so viel Wasser gehen kan.

"

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S. 15. Des Mariottens Experiment gehet zwar nur die Circular-Deffnungen an, wenn er spricht:,,Eine Circular Oeffnung, so im Diametro einen Pariser Zoll hält, und das Centrum 7 Linien unter Wasser hat, das ist, eine Linie über den Loche stehet, schüttet in einer Minute 14 Kannen oder einen Zoll;,, also wäre die Application auch nur auf grosse Circul zu machen, da denn das Centrum folcher Circular-Deffnügen, nach Proportion ihres Diametri so tieff unter Wasser stehen müste, als das Centrum einer Deffnung von einen Zoll unter Wasser stehet. Diesem nach würde es bey unfern Oeffnungen derer Staber: Straubers und Panster: Gerinne, welche Parallelogramma feyn, nicht statt finden. Allein Beyer hat bey seiner Praxi an unterschiedenen Mühlen wahrgenommen, daß die Quantität des Wassers, so

nach

1

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Das dritte Capitel, von den ans Wasser gebaueten Mahl-Mühlen.

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nach des Mariottens Methode, in den Mühl-Gräben gemessen, und zu Zollen gerechnet worden, mit den Oeffnungen derer Gerinne, welche man nach obbeschriebener Art reduciret, bey nahe einerley gewesen ist; und dieses hat ihm Anlaß gegeben, gegenwärtiges Capitel nach gemeldeter Erfahrung abzuhandeln.

§. 16. Mit wenigen ist noch zu erinnern, daß dergleichen Untersuchungen, bey kleinen oder zum wenigsten Mittel- Wassern vorzunehmen sind; allermaßen man die Mühlen mehr nach kleinen als grossen Wasser anlegen muß, damit bey trucknen Zeiten solche nicht so leicht an Wasser Mangel leiden, oder gar unbrauchbar werden.

Das III. Capitel,

Von derer an fliessende Wasser gebaueten Korn- oder Mahl-Mühlen, mit unterschlächtigen Rädern, ihren

§. 1.

Grund - Werd.

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As Grund- Werck ist das vor einer Mühle im Fluß quer über gelegte Wassers Gebäude, wodurch das anlauffende Wasser zu einer solchen Höhe gebracht wird, daß die Mühle ein genugsames Gefälle bekomme, und das Wasser durch seinen gewaltsamen Fall, in den Mühl-Gerinnen die Wasser Råder umtreibe.

§. 2. Solches bestehet nun aus dem Heerd, Grieß- Wercke, Lehr-Wänden, Mahlund Wüsten - Gerinné.

§. 3. Der Heerd oder Ober-Theil des Grund Wercks ist folgender gestalt zu erbauen: Erstlich werden zu Legung des Fach-Baums, vier Ellen weit von einander, 12 Zoll starcke Pfähle doppelt nach der Linie, wie man den Fach-Baum legen will, eingestoffen, wie bey a Tab. IV. Fig.1. zu ersehen, an diese Pfähle werden alsdann Zapffen geschnitten, welche just so eingerichtet seyn müssen, daß der Fach Baume mit seiner Ober Fläche auferwehnte Pfähle accurat einen Zoll höher, als die Höhe des Mehl Pfahls 6 Fig. 2. bezeiget, zu liegen komme; Diese zollige Erhöhung des Fach-Baums eüber den Mahl Pfahl 6, wird bey allen Mühlen (unsers Landes) wo Mahl Pfähle befindlich, verstattet; Die Müller nennen es den Erb oder Zehr Zoll; Der Nahme ist vermuthlich daher zu hohlen, weil das Holz, wenn es eine Zeitlang im Wasser lieget, von demselben nach und nach abgezehret wird. Ferner werden zwischen folche doppelt eingeschlagene Pfähle a vier andere d Fig. 1. und zwar so, daß sie mit den erstern a rechte Winckel machen, eingestoffen, auf diesen werden die Joch-Stücke e, welche 12 bis 16 Zolt starck seyn seyn können, folchergestalt eingezapffet, daß fie mit ihrer Unter Fläche 6 oder 8 Boll tieffer, als die Aechsel derer erstern doppelt gestoffenen Pfähle a zu liegen kommen, und dieses geschiehet deswegen, daß man ben feinen 6 oder 8 Zoll tieffen Einschnitt, nach der Breite des Fach Baums, wie die beyden punctirten Linien g ausweisen, machen kan, unten aber dennoch 8 Zoll Holz-Stärcke übrig bleibe h, wie aus dem Profil Fig. 2. beym Joch-Stücke zu ersehen, durch diese 6 oder 8 Zollige Holz-Stärcke oder Platte, wie es die Werck Leute nennen, gehet der Zapffen bey 6 Zoll durch, damit er so gleich in den Fach-Baum mit eingelochet werden kan. Wenn dieses nun alles, wie beschrieben, verrichtet, so kan man die Weite der Pfähle just und accurat abmessen, und auf der untern Fläche des Fach-Baums K die Löcher nach der Breite und Stärcke derer Zapffen einschlagen, dann solchen Fach-Baum in die Einschnitte fderer Joch Stücke e legen, in welchen er den Druck des Wassers Widerstand zu thun vermögend genug seyn wird. Ferner müssen vier Reihen Pfähle vor den Fach-Baum Fig. 3. gestoffen werden, jeder Pfahl foll sowohl der Länge als Breite nach 2 Ellen von dem andern stehen, wie auf beyden Schwellen und m durch die punctirten Linien gezeiget wird; es müssen auch gedachte Reihen der Pfähle also verschnitten und geächselt werden, daß die zu nächst am Fach-Baum befindliche Schwellen Fig. 2. 9 Zoll niedriger, als der Fach-Baume au liegen komme, die andere o wieder 9 Zoll tieffer, als die erstere n, dann die dritte / gleichs falls um 9 Zoll tieffer, als die andere o, daß also die vierdte m oder äusserste Heerd: Schwelle wenn selbige auch um 9 Zoll tieffer, als die dritte 4, just 13 Elle gesenckter als besagter Fache Baume zu liegen komme; und dieses deswegen, daß der Heerd desto besser mit Sande vers schüttet oder verschlämmet werden könne, damit man sich des Unterwaschens und Durchbrechens destoweniger zu befahren habe.

§. 4.

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§. 4. Wann nun der Fach Baum benebst den Heerd Schwellen in richtige Lage gebracht, so werden vor denselben die gespündeten Pfähle p Fig. 3. welche man Heerd-Pfähle nennet, bis eine Strecke in beyde Ufer hinein geschlagen, damit die Erde fest zu halten, daß fie nicht durchbrechen könne, und dieses geschiehet auch beŋ m vor der äussersten Heerds Schwelle, wo der Druck des Waffers am stärcksten ist; Befagte Heerd Pfähle können 4 bis 63oll starck, 12 bis 14 Zoll breit seyn, die Länge ist so genau nicht zu beschreiben, und wird ein jeder selbige nach Beschaffenheit des Grundes einzurichten wissen; Man halt auch vor dienlich, die Heerd oder Spund Pfähle p nach einer Seite anzufpigen, und sollen sie sich auf diese Art im Stoffen besser an einander treiben lassen, wie bey q Fig. 4. zu ersehen. 9

§. 5. Auf dem Fach Baume Fig. 3. kommt das Grieß: Werck, Fig. 4. zu stehen, die Grieß-Säulen sind nach Proportion des Wercks und des Fach-Baums 16 bis 20 Zoll starck, fie stehen vor denen Weyde Banckens, und haben die Weite derer Gerinne, find oben mit dem Spann Rähmen bedeckt, und unten mit Falgen versehen, daß die Schuß Breter darzwischen eingesetzt werden können; Wo die Grieß: Säulen zu weit von einander stehen, daß die Schuß Breter zu lang und ungangbar würden, pfleget man darzwischen Säulen v zu sehen, und solche mit den Grieß: Säulen durch die Spann: Riegel zu verbinden; Diese Säulen werden 6 bis 8 Zoll starck, und Set Pfosten genennet. Die Schuß Breter u, so zwischen den Grieß-Säulen - und See-Pfosten stehen, und vermöge der Mühl- Ordnung in gewisser und accurater Höhe gehalten werden müssen, find nur mit schlechten SchüßSchenckel versehen, und können also leicht aus den Fälgen gerücket, und heraus genommen werden.

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§. 6. Vor die äussersten zwey Grieß- Säulen werden nach den Linien y Fig. III. zit jeder Seite des Ufers fünf, 10, bis 11 Zoll starcke Pfähle z Fig. 2. eingeschlagen, über welche nachgehends die Platt Stücke A hingeleget, und bey in die Grieß: Säulen eingezapffet werden, die Wände des Heerds oder die sogenannten Lehr Wände B zu formiren. Endlich wird der gange Heerd mit guter lettiger Erde beschüttet, und den Schwellen gleich eben, wohl ausgestoffen, auch mit starcken wohlgefügten kiefernen Pfosten beleger; Die Lehr-Wände B werden ebenfalls an den in und auswendigen Seiten derer Pfähle, mit solchen Pfosten beschlagen, zwischen denselben aber annoch mit Lettig oder Thon ausgerammelt, so ist der Heerd oder obere Theil des Grund-Wercks fertig.

§. 7. Hierbey nun ist auch dieses sonderlich in Acht zu nehmen, daß nicht allemahl die Fach Bäume und Heerde obangezeigter maßen also gewaltig mit groffen Unkosten zu befestigen nöthig ist, weil das Erdreich, dahin man bauet, an einen Orte viel hårter und fester, als am andern befunden wird; Begåbe sichs nun also, daß an einen Orte guter fester Grund, auf welchen gebauet werden soll, befindlich wäre, da man nicht so leicht sich eines Durchbruchs zu befahren, auf solchen Fall könnte man den Fach Baum ohne alles Bedencken, nur auf etliche Pfähle legen, und mit schwachen Heerd: Pfählen, so nur glatt gefüget, verstoffen, und den Heerd mit Mooß und Steinen auspflastern. An kleinen Bächen, wo Straubers Mühlen befindlich, pfleget man vor die Fach-Bäume derselbigen, nur 3 oder 4 gefügete und gespündete Pfosten quer auf einander zu sehen, und an den Pfählen derer Fach Bäume anzunageln e Tab. V. welche denn mit lettiger Erde oder Thon verrammelt, und die Heerde davor mit Steinen ausgepflastert werden, so ist es an solchen kleinen Bächen schon genügsam verwahret und befestiget.

Nun folgen die Gerinne oder untern Theile des Grund-Wercks.

§. 8. Man hat der Gerinne vornemlich zweyerley, als Mahl-und Wüste: Gerinne. Die Mahl-Gerinne bekommen ihren Nahmen von der Art des Zeuges, darauf die Mühle erbauet ist, oder derer Mühl Råder, so darinnen ihren Umlauff haben, und daher hat man die Staber-Gerinne, die Strauber - Gerinne, und Panster: Gerinne.

§. 9. In unserm Riffe Tab. IV. stellen wir vornemlich ein Panster- und Wüstes Gerinne vor: So weit nun ein solches Gerinne seyn soll, werden auch die davor zu stehen kommenden Grieß Säulen aus einander gefeßet; Hinter diesen werden 10 bis 11 Zoll starcke Pfähle D Fig. 2. in der Weite von 2 Ellen 16 Zoll nach den Liniens Fig. 3. eingestoffen; auf diese Pfähle D werden hernach die Platt Stücken E F oder sogenannte Weyde Bancke aufgeleget, und in die andern Seiten derer Grieß-Säulen, gleich wie die Lehr: Wände A auf den erstern derselben, eingezapffet und verbunden. Die Boden Schwellen können durch? gehends auf zwey Pfähle, (wie bey G Fig. 3. anpunctiret) geleget werden; Ihre Eintheilung

betreffend,

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betreffend, so ist hauptsächlich auf die Creuß - Schwelle H und Kropff-Schwelle J Fig. 2. zu
mercken: wie in einem aparten Risse von der Kropffung oder Inclination der unterschlächtigen
Gerinne, abgehandelt werden foll: Die übrigen Schwellen L können, wenn die Creuß- und
Kropff-Schwellen J H richtig geleget worden, in der Weite von 2 Ellen nach einander folgen,
und endlich werden Pfähle und Schwellen mit Pfosten Mbeschlagen, so ist das Gerinne fertig.
§. 10. Ferner werden vor die Crenß - Schwellen H an die Seite der andern Weyder
Banck Fig. 3. drey oder vier Pfähle, wie in Profil Fig. 2. bey N anpunctiret ist, eingestoffen,
und zwar so, daß wenn die Schwellen Paufdiese geleger worden, zwischen denselben und der Wey-
de: Banck biß Elle Spatium bleibe; auf besagte Schwellen feßet man die Zieh Ercker
oder Gatter Scheiden Q, damit die Panster Wellen samt ihren Wasser Rädern, durch
Hülffe der Ausziehe Gatter R, und dem darzu bereiteten Zieh Zeuge, aufgezogen werden kön
nen; welches an seinen Ort deutlicher zu erklären ist. Hinter die übrigen zwey Grieß- Säulen
foll man ferner nach den Linien ST in der Weite von zwey Ellen 16 Zoll, Pfähle D Fig. 2.
einstoffen, auf diese kommen die Wende: Bancke S Toder EF, Fig. 2. und 3. wie bey den Pan
fier Gerinne aufzuliegen, welche dann das wüste Gerinne einschliessen; die zum Boden dieses
Gerinnes benöthigten Schwellen werden durchgehends auf zwey Pfähle G aufgeleget, da denn
in Ansehung des Fach-Baums immer einer tieffer als der andere zu liegen kommet, daß also die
lezte Schwelle dem Todten Waag gleich komme; der Weite nach können sie, wie im Panster
Gerinne, 2 Ellen von einander geleget werden.

§. 11. Dergleichen Gerinne dienen darzu, daß man bey Eißfahrten und grossen Wassern die davor stehende Schuß: Bretter ziehen, und dem Eiß und Waffer Lufft machen kan, daß es dadurch seinen behörigen Lauff nehmen könne.

§. 12. Leßlich leget man noch bey 1. nach den punctirten Linien die Eiß-Brücken, welche Winters-Zeit zu Abeisung der Wasser Räder höchst nöthig sind bey 2. die Schuß-Brücke, zu Ausziehung der Schuß-Breter; und bey 3. die Eiß- Pfähle, so ist das gange Grund Werck fertig.

§. 13. Nun ist noch übrig das Staber- und Strauber- Gerinne: diese beyden Gerinne wers den von den Panster-Gerinne unterschieden durch die Weite, und Legung derer Wellen,

§. 14. Die Panster Gerinne werden aufs höchste 7 Ellen, und wenigstens 4 Ellen weit; da im Gegentheil ein Staber-Gerinne selten über 24 Elle oder unter 1 Ellen breit gemachet wird; Die Strauber Gerinne find gemeiniglich 1 Ellen, man findet zwar dann und wann auch einige, so weiter, sehr selten aber welche, die enger sind; Und dieses ist der allgemeine Unterscheid der Panster-Staber- und Strauber-Gerinne in Ansehung ihrer

Weite.

§. 15. Zum andern werden sie durch Legung derer Wellen unterschieden: Denn bey einem Panfter Gerinne sind die Lagen der Wellen veränderlich, maßen sie in den Gatter-Scheiden Fig. 2. vermittelst des Zieh Gatters R und Zieh Zeuges aufgezogen werden können; da hins gegen selbige ben einen Staber: und Strauber Gerinne unveränderlich liegen bleiben, und an statt der Gater. Scheiden & Tab. IV. nur auf ein paar über das wüste Gerinne gestreckte HöL Bet a Tab. V. Fig. 1. und das Angewåge b aufgeleget sind; welches der andere Unterschied derer Staber und Strauber- Gerinne gegen das Panster Gerinne ist.

§. 16. Von denen Mühl-Gerinnen haben wir überhaupt annoch zu erinnern, daß zu beyden Seiten, zwischen den Weyde Bancken und den Wasser Raded Tab. V. Fig. 1. 12 bis 14 Zoll Raum bleiben muß, damit zu Winters Zeit die Wasser- Råder nicht so leicht an frieren können; unten aber auf dem Boden des Gerinnes werden diese Räume durch die soges nannten Wasser: Bancke fFig. 1. und 2. ausgefüllet, daß nur zwischen dem Rade und den Wasser-Bancken ƒ 11 Zoll Răum g bleibe, damit das Wasser nicht vergeblich neben dem Ra De weglauffen kan.

§. 17. Bey Strauber Gerinne, welche an und vor sich selber nicht überley weir gemachet werden, wie auch bey Staber Gerinnen, so nur mittelmäßige Breite haben, kan man vor dergleichen Raum über 6 biß 8 Zoll nicht laffen, wornach auch die Wasser-Bäncke eingerichtet werden müssen; Die Höhe gedachter Wasser: Båncke frichtet sich nach der Höhe des Wassers, so hoch nemlich dasselbige in den Gerinnen feinen Lauff hält, so hoch müssen auch die Wasser-Bancke seyn. Nachdem nun ein jeder durch diese Beschreibung genugsamen Un terricht hat, auch das übrige unten im 7den Cap. mit mehrern finden wird; so müssen wir vor allen Dingen auch nöthigen Unterricht von denen Wehren geben. Es folget demnach D2

Das

§. 1.

Das IV. Capitel,

Von denen Wehren.

►in Wehr ist gleichsam ein im Wasser befestigter Damm von Steinen oder
Hole, vermittelst deffen ein fliessender Strohm aufgedämmet, daß er höher und
tieffer wird, und feinen Lauff durch einen daben gemachten Graben, nach einer

Neben Gegend nehmen muß.

§. 2. Zum Erempel: Wenn von einem groffen Strohm ein Mühl-Graben soll abgeleiter werden, sowird nicht so viel Wasser vom Strohm hinein lauffen, als man nöthig hat; dannenhero durch dergleichen Wehre offters alles Waffer in die Gräben gebracht wird; es giebt aber derselben hauptsächlich zweyerley Arten, nemlich Aufziehe-Wehre und Ueberfall Wehre.

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§. 3. Was nun des Aufziehe: Wehrs eigentliche Conftruction anlanger, so bestehet folches aus einem Heerd und Fluth Bette. Der Heerd wird auf eben dergleichen Art, wie beym Grund Wercke Tab. IV. gezeiget worden, erbauet; hinter den Heerd kommt das Fluth Bette g Tab. V. Fig. 3. dieses wird 6 bis 8 Ellen lang gemachet, damit das herabschiessende Wasser nicht sogleich an den Fach Baume 1⁄2 niederfället, und selbigen sammt den Heerd Pfählen unterwäschet, sondern seinen Abschuß bey über das Fluth Bette nehmen muß. Auf den Fach Baum kömmt das Grieß: Werck w x y z Fig. 4. zu stehen, und werden die duffersten Grieß-Säulen und mit den Lehr- Wänden kw und ebenfalls, wie bey dem Grund Werck gelehret worden, verbunden. Ist der Fluß sehr breit, daß ein solch groß Wehr, wie unser Riß vorstellet, erfordert wird, so müssen zwischen die beyden an den Ufern gefeßte Grieß-Säulen und Fig. 4. noch andere zu stehen kommen, und pfleget man gemeiniglich von in der Weite nach 7 oder 8 Ellen die andere Grieß-Säule 4 zu sehen, dann die dritte m nach eben der Weite, neben diese die vierdte n, und zwar so, daß nur ein Schug Bret vor beyden stehen kan, u. s. w. zwischen w / und 7 m kommen zwey Set, Pfosten o zu stehen, diese werden mit dem Spann Riegel p verbunden, damit_man die Schuß Breter nach Belieben cinseßen, und wieder heraus nehmen kan; Ferner soll man hinter die doppelt stehenden Grieß Säulen m und n drey Pfähle Fig. 5. stoffen, auf solche die Joch-Stücke • legen, und im Mittel der Grieß- Säulen m und n einzapffen, damit das Grieß-Werck dem Drucke des Wassers widerstehen möge, und dieses thut man auch auf dem Heerd, wenn man die Grieß- Säulen m und n gleichsam an die Joch Stücke mit Schwalben geschwängten Zapffen, anhänget øder anckert; über diese Joche wird endlich die Schuß, Brücke « geleget, so ist das Wehr fertig.

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§. 4. Dergleichen Aufziehe: Wehr findet man gemeiniglich an Dertern, wo das Land niedrig, und die Flüsse wenig Gefälle haben: Denn man auf solchem Erdreich flüffende Wäffer gemeiniglich so spannet oder dåmmet, daß sie bey nahe den Ufern des Landes gleich zu stehen tommen; damit nun bey amwachsenden Wassern das daran liegende Land, als Felder, Wiesen, Hölger, und dergleichen, nicht so leicht überschwemmet und ersäuffet werden können, so bauet man ein dergleichen Wehr, welches auch gar gute Dienste thut, maßen man den Fach-Baum deffelbigen so tieff zu legen pfleget, als des Fluffes Grund oder untere Fläche ist, so hoch nun der Fluß aufgedammet werden kan, (welches durch Hülffe der Waffer Waage Cap. 1. gefunden wird, so hoch müssen die Schuß Breter gemachet, und auf den Fach-Baum gefeßet seyn; diese können denn nach Proportion des anwachsenden Wassers, wenig und viel, nachdem sich der Fluß geschwinde oder langsam ergieffet, ausgezogen werden, wodurch der Fluß so lange in seinen Ufern erhalten wird, biß endlich das Wasser sich so ergieffet, daß es auch das Land überschwemmen würde, wenn gleich kein Wehr oder Mühle allda wäre.

Von hölzernen Ueberfall-Wehren.

§. 5. Ferner werden die Wehre auch so angeleget, daß alles übrige Waffer über dieselben hinweg schieffen kan.

§. 6. Die eigentliche Erbauung und Beschaffenheit hat keine weitläufftige Erzehlung nöthig, nachdem das Aufziehe-Wehr umständlich beschrieben worden: Dieses bestehet nun aus dem Heerd, Fach: Baum, Fluth: Bette und Lehr Wänden wenn man demnach bey vorigen Riffe Tab. V. das Grieß: Werck w x y z Fig. 4. weg läffet, so stellet selbiger ein Ueberfall-Wehr vor, nach welchen man den Heerd, das Fluth Bette, und Lehr Wände, wie bey dem Grund-Werck und Aufziehe-Wehr gelehret worden, befestigen kan, so ist geschehen was man verlanget. §. 7.

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