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seitigen Verkehr umfassende, seit Jahren angestrebte Erleichterung gewähren und Anknüpfungspunkte zu weiterer Fortbildung darbieten. Ein Gesetz über Abänderung der Zollordnung soll durch Beseitigung der mit den Formen des Verkehrs nicht mehr verträglichen Formen des Zollverfahrens die Grundlage für eine allgemeine Revision der Zollgesetzgebung feststellen. Eine gleichmässige Besteuerung des Tabacks und eine durchgreifende Abänderung des Zolltarifs sind dazu bestimmt, die Freiheit des Verkehrs im Innern des Vereins und mit dem Auslande zu fördern und den finanziellen Interessen der Vereinsstaaten gerecht zu werden. Ein Handelsund Schifffahrtsvertrag mit Spanien ergänzt die Reihe der Verträge, durch welche der Zollverein im Laufe der letzten Jahre die Rechte der meistbegünstigten Nation erworben und zugestanden hat. Ich bin gewiss, dass Sie, geehrte Herren, an die Lösung dieser wichtigen Fragen mit demselben Geiste herantreten werden, welcher die Regierungen beseelte, als sie sich über den Vertrag vereinigten, auf Grund dessen Ihre Berufung erfolgt ist, und welcher seither die Berathungen des Bundesrathes geleitet hat. Halten Sie das gemeinsame Deutsche Interesse fest im Auge, vermitteln Sie von diesem Gesichtspunkte aus die Einzel-Interessen und ein Erfolg, der Ihnen den Dank der Nation gewinnt, wird Ihre Anstrengungen krönen. Die freundschaftlichen Beziehungen, welche die Deutschen Regierungen mit allen auswärtigen Mächten unterhalten, berechtigen zu dem Vertrauen, dass der Entwickelung nationaler Wohlfahrt, deren Pflege heute die Vertreter der Deutschen Stämme vereinigt, die Segnungen des Friedens gesichert bleiben, zu deren Beschützung die Deutschen Staaten sich untereinander verbündet haben, und mit Gottes Beistand jederzeit auf die geeinte Kraft des Deutschen Volkes werden zählen können.

VII. Zum Schlusse des Deutschen
Zollparlaments

am 23. Mai 1868. Geehrte Herren vom Deutschen Zollparlamente!

Die wenigen Wochen, welche verflossen sind, seit Ich Sie hier willkommen hiess, werden für die Freiheit des Verkehrs nach Aussen, wie im Innern und für die Entwickelung der nationalen Wohlfahrt nicht ohne Segen bleiben.

Durch den von Ihnen genehmigten Vertrag mit Oesterreich ist die Einfuhr von wichtigen Materialien für die Fabrication und von Gegenständen des Verbrauchs erleichtert, die Ausfuhr zahlreicher Erzeugnisse des Bodens und der Gewerbe gefördet und die sofortige Ausdehnung des Zollvereins auf Mecklenbusg ermöglicht. Das im Zusammenhange mit diesem Vertrage stehende Tarifgesetz dehnt die an Oesterreich eingeräumten Verkehrs-Erleichterungen fast ausnahmslos auf alle Länder aus. Die Verträge mit dem Kirchenstaat und mit Spanien sichern dem

Zollvereine in beiden Ländern die Rechte der meistbegünstigten Nation und werden dem Verkehr mit denselben einen neuen Aufschwung geben. Die grössere Einfachheit und Beweglichkeit in den Formen des Zollverfahrens wird dem Verkehr mit allen Ländern und allen Theilen des Vereins zu Gute kommen. Die Herstellung der Gleichmässigkeit in der Besteuerung des Tabacksbaues endlich wird die Aufhebung einer, den Verkehr im Innern des Vereins belästigenden Schranke gestatten.

Den günstigen Wirkungen auf die Entwickelung des Verkehrs, welche diese Maassregeln versprechen, steht jedoch wenigstens für die nächste Zeit, die Besorgniss einer nicht unwesentlichen Verminderung der Zolleinnahmen gegenüber. Einer glücklichen Verschmelzung des finanziellen mit dem wirthschaftlichen Interesse verdankt der Zollverein seine Entstehung und seinen Aufschwung. Die ausschliessliche Wahrung des einen von beiden Interessen müsste seine Entwickelung lähmen.

Sie Alle, geehrte Herren, haben den ernsten Willen, diese Entwickelung fördern zu helfen, und wenn es bisher nicht gelungen ist, eine Verständigung über den Weg, auf welchem jene beiden berechtigten Interessen auszugleichen sind, herbeizuführen, so vertraue Ich, dass bei Ihrem nächsten Zusammentreten den vereinten Bemühungen der verbündeten Regierungen und des Zollparlamentes der Erfolg auch nach dieser Seite hin nicht fehlen werde.

Nicht minder darf Ich hoffen, dass die Session des Deutschen Zollparlaments, welche Ich heute schliesse, dazu gedient hat, das gegenseitige Vertrauen der Deutschen Stämme und ihrer Regierungen zu kräftigen und manche Vorurtheile zu zerstören oder doch zu mindern, die der einmüthigen Bethätigung der Liebe zu dem gemeinsamen Vaterlande, welche das gleiche Erbtheil aller Deutschen Stämme ist, etwa im Wege gestanden haben; Sie werden Alle die Ueberzeugung in die Heimath mitnehmen, dass in der Gesammtheit des Deutschen Volkes ein brüderliches Gefühl der Zusammengehörigkeit lebt, welches von der Form, die ihm zum Ausdrucke dient, nicht abhängig ist, und welches gewiss in stetigem Fortschreiten an Kraft zunehmen wird, wenn wir allseitig bestrebt bleiben, in den Vordergrund zu stellen was uns eint, und zurücktreten zu lassen, was uns trennen könnte.

Nachdem Ich durch den übereinstimmenden und vertragsmässig bekundeten Willen der dazu berechtigten gesetzgebenden Gewalten unseres Deutschen Vaterlandes zu dieser hervorragenden Stellung in demselben berufen bin, betrachte Ich es als Ehrenpflicht, vor den zu diesem Parlamente erwählten Vertretern des Deutschen Volkes zu bekunden, dass Ich die Mir übertragenen Rechte als ein heiliges, von der Deutschen Nation und ihren Fürsten Mir anvertrautes Gut in gewissenhafter Achtung der geschlossenen Verträge und der geschichtlichen Berechtigungen, auf welchen unser vaterländisches Gemeinwesen beruht, handhaben und verwerthen werde. Nicht die Macht, welche Gott in Meine Hand gelegt hat, sondern die Rechte, über welche Ich mit Meinen Bundesgenossen und den verfassungsmässigen Vertretungen ihrer Unterthanen in

freien Verträgen übereingekommen bin, werden Mir jetzt und in Zukunft zur Richtschnur Meiner Politik dienen.

In dieser Richtung und in fester Zuversicht auf Gottes Beistand die Lösung unserer gemeinsamen Aufgaben erstrebend, sehe Ich der Wiedervereinigung des Deutschen Zollparlaments entgegen, sobald neue Arbeiten dasselbe zu erneuter Thätigkeit berufen werden.

VIII. Zum Schlusse des Norddeutschen

Reichstages,

1. Legislatur-Periode, 2. Session, am 20. Juni 1868.

Geehrte Herren vom Reichstage des Norddeutschen Bundes!

Sie stehen am Schlusse einer Session, welche reich an Mühen, aber auch reich an Ergebnissen war. In hingebender Thätigkeit haben Sie im Verein mit den verbündeten Regierungen die Einrichtungen des Bundes ausgebaut und befestigt und wichtige Reformen der gemeinsamen Gesetzgebung theils eingeleitet, theils zum Abschluss gebracht.

Die finanziellen Fragen, welche einen hervorragenden Gegenstand Ihrer Berathungen bildeten, sind in befriedigender Weise gelöst. Indem Sie die Verwaltung der in der vorigen Session für die Entwickelung der Marine und die Vervollständigung der Küstenvertheidigung beschlossenen Anleihe der bewährten Verwaltung der Preussischen Staatsschulden anvertrauten, haben Sie die Fortbildung dieses Zweiges unserer Wehrkraft gesichert, welchem ebenso sehr Meine eingehende Sorgfalt, als die Sympathien der Nation zugewendet sind. Die Verständigung über die Verwaltung dieser Anleihe hat es gestattet, in dem von Ihnen angenommenen Bundes-Haushaltsetat, ohne eine wesentliche Erhöhung der fortdauernden Ausgaben, für die Förderung der Aufgaben des Bundes in ausreichendem Maasse Fürsorge zu treffen.

Die Einrichtungen, deren es bedarf, um über die Verwendung der Einnahmen des Bundes die verfassungsmässige Rechnung zu legen, sind vorläufig geordnet.

Durch das Gesetz über die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Befugniss zur Eheschliessung ist die durch vieljährige Erfahrung in Preussen bewährte Freiheit in der Begründung eines Hausstandes und einer Familie verallgemeinert und das in Ihrer letzten Session begründete Institut der Freizügigkeit ergänzt. Dieses Gesetz, sowie die Gesetze über die Aufhebung der Schuldhaft und die Schliessung der öffentlichen Spielbanken beweisen, dass die sittlichen und die wirthschaftlichen Momente in den Aufgaben des Bundes Hand in Hand gehen.

Durch eine Reihe von Postverträgen, welche Ihre Zustimmung erhalten haben, ist die in der vorigen Session geordnete Ermässigung der Porto-Taxe aut die auswärtige Correspondenz ausgedehnt.

Das Gesetz über die Quartierleistungen im Frieden sichert eine gerechtere Vertheilung und innerhalb der durch die unerlässlichen Rücksichten auf die Finanzlage gebotenen Grenzen, eine angemessenere Vergütung dieser Leistung.

Durch die, den Angehörigen der vormaligen Schleswig-Holsteinischen Armee bewilligten Pensionen und Unterstützungen wird eine Schuld getilgt, in deren Anerkennung Sie sich mit den verbündeten Regierungen vereinigten.

Die Maass- und Gewichts-Ordnung eröffnet die Aussicht auf die Herstellung eines einfachen und einheitlichen Systems für ganz Deutschland und führt einer Einigung aller civilisirten Nationen auf diesem Gebiete näher. Die Bildung des Deutschen Volkes bürgt dafür, dass die von der Ausführung dieses Systems unzertrennlichen Schwierigkeiten in nicht allzulanger Zeit zu überwinden sein werden.

Auf dem Gebiete des Steuerwesens ist die Gleichmässigkeit der Besteuerung der wichtigsten Artikel des Verbrauchs innerhalb des Bundes hergestellt und der letzte Schritt geschehen, welcher für den Eintritt Mecklenburgs und Lübecks in die gemeinsame Zolllinie erforderlich war.

Und so entlasse Ich Sie, geehrte Herren, mit Meinem und Meiner Hohen Verbündeten Danke für die Mitwirkung, welche Sie sowohl Unserem gemeinsamen Werke, als auch den grossen Interessen zugewendet haben, zu deren Pflege Wir mit den Süddeutschen Staaten verbunden sind. Ich entlasse Sie mit der Zuversicht, dass die Früchte Ihrer Arbeiten bei uns und in ganz Deutschland unter dem Segen des Friedens gedeihen werden.

Staatshandbuch des Nordd. Bundes etc.

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Hamburgs Handel und Verkehr.

Nach den Uebersichten des handelsstatistischen Bureaus und der Handelskammer.

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Bei der Einfuhr in Hamburg sind jetzt von allen
Abgaben befreit: Speditionsgüter jeder Art und die
sonst unter den Begriff Transitogut" fallenden
Waaren, sowie überhaupt Getreide, Kartoffeln,
frisches Obst und Gemüse, frische Fische, Bau-
und Brennholz, Steinkohlen, Dachschiefer, Zink,
Kupfer, Messing, Gelbmetall, Rapp- und Rübsaat,
Oelkuchen, Guano, Baumwolle, Wolle, Flachs, Garne,
Lumpen, Leinen und Segeltuch, gedruckte Bücher
und Musikalien, leere Fustagen, Passagier-Effecten,
Contanten und noch verschiedene andere Artikel.

Die übrigen Gegenstände unterliegen bei der Ein-
fuhr einer städtischen Handelsabgabe („Zoll“ ge-
nannt) von % des Werthes nach Declaration des
Importeurs. Vor 1865 betrug diese Abgabe %.

1867
R 317,433,000
92,225,000

"

R 409,658,000

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R 231,280.

"

62,521,000

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R 186,639,000 100,0 %
R 313,120.

Nach der Herkunft und den Ausfuhrplätzen gestaltete sich die Einfuhr im Jahre 1867, ver-
glichen mit derjenigen im Jahre 1851, wie folgt:

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meinen Rubrik

*) Die nicht Europäischen Häfen am Mittellän lischen Meer ind hierbei indess nicht einbegriffen, sondern unter der allge-
aus andern Ländern seewärts" mit enthalten

Die hauptsächlichen Gegenstände der Einfuhr waren, nach der Summe ihrer Werthbeträge geordnet, in den beiden verglichenen Jahren 1867 und 1851:

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Die Bewegung der Einfuhr bei einer Reihe von wichtigen Artikeln geht aus folgenden Uebersichten hervor (Die Preise der verschiedenen Artikel in den Zeitabschnitten 184150, 1851-60 und 1861-67 finden sich S. 1090)

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1866 1865-61 31,592,000 20,219,000 1867 1860-56 25,521,000 16,343,000 1866 1855-51 19,568,000 12,475,000 1865

grosses Hornvieh

Kälber Schweine

Schaafe u. Hammel

Gesammtwerth

Stück

Stück

Stück

Stück

Re

63,699

34,325

225,962

209,603 11,094,500

81,059

36,653

Um den Umfang und die Lebhaftigkeit des Waarenverkehrs in Hamburg anschaulich zu machen, werden folgende Notizen über die zu verschiedenen Zeiten hierüber versuchten Ermittelungen nicht ohne Interesse sein.

Die im Jahre 1865 in Hamburg angekommenen verpackten Güter bestanden in etwa 13 Millionen Colli, nämlich 1 Million Fässer, Tonnen und Gebinde, 3 Mill. Kisten und Körbe, 64 Mill. Ballen, Säcke und Packen, 23 Mill. diverse andere Colli, was für den Arbeitstag ca. 44,700 Colli ausmacht; hierzu sind nun noch zu rechnen alle unverpackt und lose verladenen Güter sowie die für die Wochenmärkte bestimmten Vegetabilien u. s. w.

Die Zahl der Versandfrachtbriefe betrug im Jahre 1865 auf der Berlin-Hamburger Eisenbahn ab Hamburg 325,000, nach Harburg 10,000, nach der Ober-Elbe 26,000.

An einem lebhaften Tage der Herbstsaison 1866 betrug die Anzahl der angekommenen Colli (ermittelt nach den auf Transito-, Zoll- und Passirzettel gemachten Declarationen), abgesehen von den unverpackt und lose verladenen Gütern und den verpackten wie unverpackten Marktgegenständen, see

64,560

234,513 299,109 13,849,000 34,591 317,175 269,050 13,548,500

wärts und über Altona 21,520 Colli, land- und flusswärts 43,494 Colli, zusammen 65,014 Colli.

Eine viertägige Beobachtung des Waarenverkehrs in seinen verschiedenen Richtungen wurde im Juni 1867 durch Beamte der indirecten Steuern angestellt. Das Resultat derselben war dieses: Es wurden befördert in der Richtung: 1) zur Stadt 422,975 Ctr. 2) zur Berliner und Lübecker Bahn 63,711 Ctr. 3) zum Hafen 104,294 Ctr. 4) nach der Ober-Elbe 184,438 Ctr. 5) zum Quai 920 Ctr. 6) nach Harburg 2,362 Ctr. 7) zum Theermagazin 930 Ctr. 8) zur Kieler Bahn 1,977 Ctr.9) innerhalb der Stadt von einem Haupt-Canal zum andern 19,571 Ctr. Zusammen also S01,179 Ctr.

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Mithin befanden sich durchschnittlich 200,000 Ctr. Kaufmannsgut täglich im Verkehr. Es kann dieses Quantum als der ungefähre Jahresdurchschnitt der täglich in Hamburg sich bewegenden Gütermassen angesehen werden; denn wenn auch in den Monaten December bis Februar der Waarenverkehr in Hamburg ein geringerer sein wird, so beläuft sich derselbe in den Monaten September-October und März April doch häufig auf das Doppelte des angegebenen Quantums.

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