| 1890 - 460 Seiten
...verursacht, wird mit Geldstrafe bis zu 300 Thalcrn oder mit Gefängniß bis zu 2 Jahren bestraft. War der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufs oder Gewerbes besonders verpflichtet , so kann die Strafe bis auf 3 Jahre Gefängniß erhöht... | |
| 1880 - 442 Seiten
...Zufall streifen würde. Noch weniger wird eine Indignität alsdann als vorhanden z» bezweifeln sein, wenn der Thäter zu der Aufmerksamkeit welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Anck, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet war, z, 3 wenn er als angestellter Jäger ^) die... | |
| Adolph Lion - 1869 - 564 Seiten
...Fahrlassigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Gefängniss bis zu drei Jahren bestraft. Wenn der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet war, so kann die Strafe bis auf fünf Jahre erhöht werden.... | |
| Norddeutscher Bund (1866-1870). Reichstag - 1870 - 628 Seiten
...nicht über das erste Alinea, das Niemand angefochten hat, sondern über das zweite, welches lautet: Wenn der Thä'ter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet war, so kann die Strafe bis auf fünf Jahr Gefängnih... | |
| Johann Ludwig Casper - 1871 - 820 Seiten
...Ort, über die Nützlichkeit und Nothwendigt keit der Annahme von Graden der Zurechnung zu discntiren, aber wir können uns doch nicht enthalten, gegen die...besonders verpflichtet war. Thatsache ist, dass nach Schwärze's f) Ausspruch die Bestimmungen über verminderte Zurechnung in den Ländern, wo sie bestand,... | |
| Germany - 1871 - 120 Seiten
...Fahrlässigkeit dm Tod eines Menschen verursacht, wird mit Gefangniß bis zu drei Jahren bestraft. Wenn der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet war, so kann die Strafe bis auf fünf Jahre Gefangniß... | |
| 1871 - 464 Seiten
...und 230 enthalten in ihrem zweiten Absatz eine nicht unansehnliche Straferhöhung für den Fall, dass der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet war. Nachdem so der Schutz, welcher für die angeschuldigten... | |
| 1895 - 1160 Seiten
...tödtlichen Unglücksfällen durch CO, die im Gewerbebetrieb vorkommen, wenn sich nachweisen lässt, dass „der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet war", wenn z. B. der betreffende Gewerbetreibende bestimmte... | |
| Bavaria (Germany). - 1873 - 638 Seiten
...Fahrläßigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wirb mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft. Wenn der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes «der Gewerbe« besonders verpflichtet war, so kann die Strafe bis «uf fünf Jahre Gefängniß... | |
| F. C. Oppenhoff - 1873 - 846 Seiten
...Fälle, für welche der § 230 Abs. 2 eine Straferhöhung anordnet, die Fälle nämlich, in welchen der Thäter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amts, Berufs oder Gewerbes besonders verpflichtet war. Allein der Begriff der besonderen Verpflichtung... | |
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