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Prägedruck

Pragmatische Sanktion

von P. von der Verbindung mit Warschau ab, | man in dem Kniehebel, der bekanntlich zu Pressen während die andern Kolonnen sich der Bastionen vorteilhafte Anwendung findet. Das erste Prägund der innern Werke bemächtigten. Unter blu werk nach dem Kniehebelprinzip ist von Nevedomsti tigem Kampfe von Straße zu Straße drangen die zu Petersburg erfunden worden, aber zu keiner Ruffen in die Stadt vor, und um 9 Uhr früh war großen Verbreitung gelangt. Größern Erfolg hatte das dreifach verschanzte P. erstürmt. Der Kom: die von Uhlhorn in Grevenbroich ausgeführte mandant von Warschau, Wawrzecki, hatte die Prägmaschine, die jeßt überall eingeführt ist. (S. Brücke nach Warschau abbrennen lassen; doch unter: Münze und Münzwesen nebst der dazugehöriwarf sich die Hauptstadt schon 8. Nov. gen Tafel, Bd. XI, Š. 942.)

Prägedruck, f. Reliefdrud.

Pragel heißt der Paß der Schwyzeralpen (f. Alpen 22), der das Muotathal im schweiz. Kanton Schwyz mit dem Klönthal im Kanton Glarus verbindet. Kriegsgeschichtlich ist der P. durch die Kämpfe vom 27. bis 30. Sept. 1799 zwischen den Russen unter Suworow und den Franzosen unter Molitor bekannt.

Prager Friede, s. unter Prag.

Prager Kompaktaten, s. unter Calixtiner. Prägeschatz oder Schlagschaz, s. unter Münze und Münzwesen, Bd. XI, S. 9412. Prägmaschine, f. u. Münze u. Münzwesen. Pragmatisch (vom griech. payua, Handlung, Geschäft, Sache), sachlich, der Geschäftskunde ge: mäß, in Geschäften gewandt, erfahren; man spricht demnach von einem pragmatischen Köpfe, einem pragmatischen Genie oder von pragmatischen Regeln, d. h. Ratschlägen der Klugheit, die von den moralischen Grundsäßen verschieden sind. Eine besondere Bedeutung erhält das Wort in der Geschichtschreibung, wo man diejenige Darstellungsweise, welche die Begebenheiten nach ihrem ursachlichen Zusammenhang entwickelt, die pragmatische Darstellung (den historischen Pragmatismus) nennt. (S. Geschichte.) Eine Dienstpragmatik ist eine Verordnung, welche die Regeln für den staatlichen Verwaltungsdienst enthält.

Prägen (frz. estamper, frapper; engl. stamping, coining) heißt im allgemeinen das Verfahren, einem Körper durch Druck oder Stoß eine voraus bestimmte Gestalt zu geben, sofern es mittels einer Maschine (Prägmaschine, Prägstock oder Brägwert) und mit Hilfe entsprechend vertieft gravierter, regelmäßig gehärteter stählerner Formen (Bragstempel) geschieht. In den meisten Fällen liegt dem P. die Absicht zu Grunde, auf plattenförmigen oder ähnlichen flachen Gegenständen Reliefzeichnungen, Aufschriften u. dgl. hervorzubringen; nicht selten jedoch erzeugt man durch P. selbst die ganze Gestalt eines Gegenstandes, wie 3. B. bei der Herstellung silberner, neusilberner und Pragmatische Sanktion (Sanctio pragmastählerner Gabeln, neufilberner Eßlöffel, Gardinen- tica) hat man eine Reihe von Staatsgrundgesehen halter u.s.w. der Fall ist. (S. unter Blechbearbei genannt, welche unverleßlich sein und für ewige tungsmaschinen und Fallwerk.) Seine Zeiten in Kraft bleiben sollten. Die wichtigste dieHauptanwendung findet das P. in der Verarbei-ser Urkunden ist das Geseß, durch welches Kaiser tung der Metalle, aber auch Papier (zu Visiten: Karl VI., da er ohne männliche Nachkommen war, farten, verziertem Briefpapier), Leder (zu Tapeten die Nachfolge unter seinen weiblichen Nachkommen und Büchereinbänden) u. s. w. werden geprägt. Die ordnete. Dieselbe wurde von Karl VI. bereits allerwichtigsten Erzeugnisse der Prägkunst find die 19. April 1713 als Hausgeseß erlassen, aber später, Geldstücke, Jetons und Medaillen. da sie nicht bloß Hausgeset, sondern ein StaatsIn alter Zeit geschah das P. in der Weise, daß grundgeses sein sollte, den Landtagen aller österr. man den untern Stempel auf einem Blocke fest Länder vorgelegt. Von den Ständen Niederöster: stellte und auf den mit der Hand gehaltenen Ober- reichs und Böhmens wurde sie 1720, vom ungar. stempel mit einem Hammer schlug; dieses Verfahren Landtage, unter Verwahrung der ungar. Verfaswar natürlich mangelhaft, verursachte viel Zeit- sungsrechte, 1722, von den übrigen Landtagen in verlust und lieferte eine schlechte Prägung. Daß den J. 1720-24 angenommen und darauf 6. Dez. man später den Oberstempel mit seinem Stiele 1724 als Grundgeset proklamiert. In diesem Ge: schieberartig in einer Führung auf- und niedergehen set war bestimmt, daß die gesamten österr. Staaten ließ (bei dem sog. Klippwerke), konnte wohl das P. immer ungeteilt beisammen bleiben und zunächst etwas bequemer machen, das Produkt aber nicht auf die männlichen Nachkommen des regierenden verbessern. Die Prägmaschine, das sog. Stoßwerk | Kaisers, in deren Ermangelung auf seine weiblichen mit starker eiserner Schraubenspindel, welche, von | Nachkommen, bei deren Abgang auf die Töchter seiz mehrern Menschen bewegt, selbst die größten Geldnes Bruders Joseph und deren männliche und weib: stücke mit einem einzigen Stoße vollendete und eine liche Nachkommenschaft jederzeit nach dem Rechte weit größere Schnelligkeit in die Operation des P. der Erstgeburt fallen sollten. Um die Gewährbrachte, soll bereits 1558 in Frankreich gebraucht, leistung sowohl des Deutschen Reichs als der ausnach andern erst Ende des 17. Jahrh. erfunden wärtigen Mächte wurden keine Bemühungen und worden sein. Selbst in seinem vollkommensten Zu-| Opfer gescheut, ja es ließ sogar Karl VI. zur gröstande, auf welchen es von Mechanikern des Bern Sicherstellung die beiden Josephinischen Erz19. Jahrh. erhoben worden war, hat das Stoßwerk | herzoginnen, die als Töchter des ältern Bruders fühlbare Mängel; es nimmt wegen der Kreis: die nächsten Erbrechte hatten, bei ihrer Vermählung bewegung seines langen Schwengels einen großen mit dem Kurprinzen von Sachsen und dem von Raum in Anspruch, erfordert viel Menschenhände Bayern auf die Erbfolge in Österreich eidlich Ver und erzeugt bei seinem Gange erschütternde Stöße. zicht leisten. Troß dieser Vorkehrungen wurde diese Man strebte deshalb nach Prägwerken, welche bei Pragmatische Sanktion doch nach Karls VI. Tode geringem Raumbedarfe leicht in Verbindung mit die Ursache zu dem Österreichischen Erbfolgekrieg einem Motor gesezt werden konnten und durch mit Maria Theresia, indem namentlich Bayern inDrud (nicht durch Stoß) das P. bewirken. Ein zu folge seines verwandtschaftlichen Verhältnisses Andiesem Ziele führendes Maschinenelement entdeckte fvrüche auf einen Teil der österr. Erbländer machte.

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Prägnant

Berühmt ist ferner die von Karl VII. von Frank reich 1438 zu Bourges nach den Beschlüssen des Bafeler Konzils gegebene Pragmatische Sanktion, auf welcher die Freiheit der Gallikanischen Kirche (f. d.) beruhte; ebenso der Beschluß des deutschen Reichstags zu Mainz von 1439 zur Annahme derselben Beschlüsse; endlich auch das vom König Karl III. von Spanien, als er 1759 den Thron beider Si: cilien seinem dritten Sohn und dessen Nachkommen abtrat, erlaffene Erbfolgegefeß.

Prägnant (lat., «schwanger»), bedeutungsvoll, inhaltsschwer; prägnant heißt besonders ein Ausdruck, wenn er in einem übertragenen, die gewöhnliche Bedeutung gleichsam potenzierenden Sinne gebraucht wird; Prägnanz, Gedanken: reichtum, Begriffsfülle.

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denen viele Deutsche sind. P. hat eine Hochschule, ein kath. College, sechs Kirchen, eine Bank, eine Maschinenwerkstatt, eine Mahl und eine Säge mühle und mehrere Pflug- und andere Fabriken.

Prairie Grove, Postdorf in Washington County_im_nordamerik. Staate Arkansas, hat (1880) 994 E.; im Dez. 1862 fand hier ein blutiger Kampf zwischen Unionstruppen und Konföderierten statt, in welchem lettere unterlagen.

Prairiehund, s. unter Murmeltiers

Präjudiz (lat. praejudicium), eigentlich eine vorgefaßte Meinung oder ein Vorurteil, in der Rechtslehre die nachteilige Folge, die einer Partei daraus erwächst, daß sie einer geseßlichen Vorschrift oder richterlichen Verordnung nicht Genüge leistet.

Mit Präjudiz bezeichnet man auch die gePrägring heißt der stählerne Ring, innerhalb richtliche Entscheidung einer Rechtsfrage, welche die dessen die Münzplatten während des Brägens ein Nichtschnur für künftige gleichartige Fälle abgibt. geschlossen sind, um völlig runde Form, genau die Eine besondere Autorität kommt naturgemäß den Größe und eine glatte oder verzierte und mit In-P. des höchsten Gerichts zu; doch ist diese Autorität schriften versehene Randfläche zu erhalten. Der jezt eine nur thatsächliche; ältere Bestimmungen, Ring ist zuweilen aus drei Teilen bestehend (der welche den P. oberster Gerichtshöfe eine weiter gebrochene Brägring), meist aber voll (d. h. nicht | gehende Bedeutung, sogar Gesekeskraft, beilegten, geteilt). Eine besondere Art P. ist der Kerbring, find durch die Reichsjustisgefeßgebung beseitigt. der dem Rande der Münzen eine gerade gestreifte oder feingerippte Beschaffenheit erteilt.

Prägstempel, s. unter Brägen. Prägstock, soviel wie Prägstempel oder auch soviel wie Prägmaschine, f. unter Münze und Münzwesen und unter Brägen.

Praguerie (fr3.) hieß der Aufstand der franz. Großen 1440 gegen Karl VII. wegen Errichtung eines kleinen stehenden Heeres. Der Name kam von dem Hussitenaufstand in Prag 1419.

Prägwerk, f. unter Münze und Münz wesen nebst Tafel: Münzwesen, Bd. XI, S. 942, und unter Prägen. [schichte. Prähistorisch, vorgeschichtlich. (Vgl. Urge Brahm, ein flaches, niedriges Fahrzeug, das in Seehäfen und auf Flüssen zum Fortschaffen schwe: rer Lasten dient und je nach seiner Bestimmung verschiedene Namen, z. B. Fährprahm, Kanonen prahm u. f. w. enthält.

Prairial (fr.), «Wiesenmonat» des franz. re: publikanischen Kalenders (20. Mai bis 18. Juni). Prairie (frz. prairie, Wiese, Aue) ist der Name, welchen die franz. Erforscher den großen frucht baren, baumlojen Ebenen Nordamerikas, die zwi schen Ohio und Michigan im Often und den dürren Ebenen im Westen liegen, beilegten. Die großen Grasebenen erstreden sich über den westl. Teil von Ohio, über Indiana, Illinois und Jowa, den füdl. Teil von Michigan, den nördl. Teil von Missouri und Teile von Wisconsin, Nebraska und Kansas. Sie sind teils flach und teils wellenförmig (rolling prairies), meist holz und wasserleer, mit einem üppigen Graswuchs versehen, sodaß der Horizont auf allen Seiten in einem Grasmeer untertaucht, das, vom Winde bewegt, wie in Wogen auf und niedersteigt. Die Prairiebrände, welche teils durch zufälliges, teils absichtliches Anzünden des dürren Prairiegrases entstehen, vernichten jedes Pflanzenleben, mit Ausnahme der Wurzeln des Grafes, die bald wieder ausschlagen.

Prairie du Chien, Hauptort von Crawford County im nordamerik. Staate Wisconsin, liegt am Mississippi, 5 km oberhalb der Mündung des Wisconsinflusses, an der Chicago-, Milwaukee: und St. Pauleisenbahn und hat (1880) 2777 E., ven

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Präjudizieren des Wechsels bedeutet die Lähmung desselben in seiner Wechselkraft, beson ders durch Verjährung und durch Versäumung der Protesterhebung. Obwohl in diesen Fällen der aus dem Wechsel Verpflichtete nicht mehr wechselmäßig haftet, so bleibt er doch insoweit dem Inhaber des Wechsels haftbar, als er sich mit dessen Schaden bereichern würde (Wechselordnung, Art. 83).

Präklusion (lat.) bedeutet in der Rechtssprache, daß mit einem bestimmten Zeitpunkt eine Person von der Vornahme einer Rechtshandlung ausgeschlossen sei, sie nicht mehr vornehmen könne, was zur Folge haben kann, daß sie eines ihr zustehenden Rechtes verlustig geht, wenn zur Wahrung dieses Rechts jene Rechtshandlung erforderlich war. P. sind namentlich im Prozeß nicht zu entbehren, um seine Erledigung sicher zu stellen. Aber auch außer halb des Prozesses finden sie und fanden von alters her Verwendung zur Sicherung rechtlicher Verhältnisse. (S. Aufgebotsverfahren.) Präkonisieren, f. unter Praeco.

Prakrit bedeutet im weitern Sinne den ganzen Kompler ind. Sprachen, welche eine mittlere Stellung zwischen dem Sanskrit und den heute gesprochenen arischen Dialekten Indiens einnehmen und sich zeitlich von etwa 500 v. Chr. bis 1000 n. Chr. erstrecken. In diesem Sinne umfaßt es auch das Pâli (f. d.), welches höchst wahrscheinlich mit den nordöstl. Dialekten Indiens verwandt ist. Gewöhnlich aber versteht man unter B. nur eine beschränkte Anzahl von mittelind. Dialekten, welche wie das Pali schon frühzeitig litterarische Verwendung ge= funden und eine Grammatik im Gegensaz zum Sanskrit firiert haben. Es ist besonders die Sprache der Dschainas (f. d.) und einige Dialekte, welche von den Dichtern, namentlich Dramatikern, verwandt worden sind, besonders die Caurasení (das prosaische Dramenpräkrit), die Mähârâshtrî (das poetische P.), Magadhi und Apabhramça. Von der sehr umfangreichen Litteratur der Dschainas ist erst wenig in Europa veröffentlicht worden in We bers «über ein Fragment der Bhagavati» (2 Tle., Berl. 1866-67); Jacobi, «The Kalpasûtra of Bhadrabâhu» (Lp3. 1879). Vgl. Ed. Müller, «Beiträge zur Grammatit des Jainaprâkrit» (Berl. 1876).

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Praktik

Prämie (Belohnung)

Präliminärien (neulat.), das Vorhergehende, Vorläufige, nennt man insbesondere solche Verein barungen, welche die fernere Verhandlung einleiten und ermöglichen. Bei dem Vorhaben eines Frie densschlusses bestimmen die P. den Ort der Besprechung, die dabei zuzulassenden Mächte und diejeni gen Zugeständnisse, von welchen der eine oder andere Teil das Eingehen auf Weiteres abhängig gemacht hat. über Präliminarfriedens. Friede. Pralinées, s. unter Canditen. Präludium, f. Vorspiel.

Aus der poetischen Prakritlitteratur sind zu nennen: | als reines Vermächtnis, nicht mehr, wie nach röm. « Râvanaha oder Setubandha» (prâfrit und Anschauung, zum einen Teil nur als Vermächtnis, deutsch, herausg. von S. Goldschmidt, 2 Lfgn., zum andern als Erbteil. Straßb. 1880-83); Weber, «liber das Saptaçatakam des Hâla» (Lpz. 1870 u. 1881). Die Dramen | find meist in Sanskrit und P. geschrieben, aus- | schließlich in P. die «Karpûramanjari» des Ra: jacekhara» (herausg. im «Pandit», Bd. 7). Das B. ist frühzeitig schon in Indien grammatisch be: handelt worden, die wichtigsten europ. Arbeiten darüber sind: Lassen, «Institutiones linguae Pracriticae» (Bonn 1837); Delius, «Radices Pracriticae» (Bonn 1839); Cowell, «The Prâkrita Prakaca of Vararuci» (Lond. 1862); Pischel, «De grammaticis pracriticis» (Bresl. 1874); derselbe, «Hemacandras Grammatik der Prâkritsprache» (mit übersehung, 2 Bde., Halle 1877-80); Bühler, «The Paiyalacchi Nâmamâlâ» (Gött. 1879); der selbe und Pischel, «The Decinâmamâlê of Hemacandra» (Bomb. 1880).

Pram (Christen Henriksen), dän.-norweg. Dichter und staatsökonomischer Schriftsteller, geb. in Gudbrandsdalen in Norwegen 4. Sept. 1756, war seit 1781 beim Ökonomie- und Kommerzkollegium angestellt, bis er 1816 bei Aufhebung dieses Depar tements seinen Abschied erhielt. Er redigierte die Praktik, die Ausübung oder Anwendung einer | «Handelszeitung» 1782-87 und lieferte mehrere auf Kunst oder Wissenschaft; auch veraltete Bezeichnung staatswissenschaftliche Gegenstände bezügliche Preisdes Kalenders; Bauernpraktik, die bei Landschriften, z. B. über die Nationaltracht (1798) und leuten geltenden Wetterregeln; welsche Praktif, über die Anlegung einer Universität in Norwegen ein Verfahren, sich durch Zerlegen einer größern (1796). Als Dichter begründete er seinen Ruhm Zahl in kleine das Rechnen zu erleichtern; Prak: durch das romantische Epos «Stärkodder» (1785); tiken (vom franz.), schlaue Kunstgriffe, Ränke. auch seine dramatischen Stücke und eine Reihe klei Praktikant, ein zur Beihilfe oder zur Einübung ner Erzählungen bekunden viel Lebensfrische und des praktischen Dienstes bei einer Behörde u. s. w. Humor. Mit Rahbek unternahm er 1785 die ZeitAngestellter. schrift «Minerva», welche auf die Gestaltung der dän. Litteratur einen bedeutenden Einfluß ausübte. Im J. 1819 ging er als Zollverwalter nach der westind. Insel St. Thomas, wo er aber schon 25. Nov. 1821 starb. Seine belletristischen Werke gab Rahbet heraus (mit Biographie, 6 Bde., Kopenh. 1824-29).

Praktisch (vom griech. πρâkıs), den Zwecken des thätigen Lebens gewidmet, dazu brauchbar und ge: schickt, im Gegensaß zum bloß Theoretischen.

Praktizieren, etwas ausübend betreiben (z. B. die Thätigkeit eines Arztes, Rechtsanwalts); etwas gewandt und unmerklich ins Werk sehen, an eine Stelle bringen, von einer Stelle weg bringen.

Prälat (Getränk), s. unter Bischof. Prälaten (kirchenlat.) heißen in der kath. Kirche die Inhaber eines mit wirklicher Jurisdiktion ver: bundenen Kirchenamts (Dignität). Dieses waren ursprünglich nur die Bischöfe, Erzbischöfe, die Batriarchen und der Papst. Später erhielten auch die Kardinäle und Legaten, die übte und Vorsteher der Klöster durch Privilegien und Herkommen eine gewisse Jurisdiktion, auch wird zuweilen der Prä: latentitel ohne damit verbundene Jurisdiktion verliehen (Ehrenprälaten). In Deutschland gab es bis zur Säkularisation zahlreiche P., welche, frei von der Landeshoheit, unmittelbar unter dem Reiche standen. Viele hatten auch weltliche Regie: rungsrechte, selbst die fürstl. Würde und Siß und Stimme auf den Reichstagen. In England, Schwe: den und Dänemark hat sich die Prälatür auch nach der Reformation erhalten.

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Prämie (lat. praemium) bezeichnet eine besondere Belohnung für verdienstliche Leistungen. B. werden bei vielen Gelegenheiten gewährt, z. B. Schülern in Form von Büchern und andern Dingen für bewiesenen Fleiß und gutes Betragen, Arbeitern für ausgezeichnete Leistungen, für kleinere Erfindungen und Abkürzungen des Verfahrens bei der Arbeit, Landwirten für Zucht bester Haustiere, gu ter Getreide: und Obstsorten, sowie für Kultur bisher unbenußter Ländereien u. s. w. Ferner gibt es B. für Tötung schädlicher Tiere, namentlich der eigentlichen Raubtiere, für Erzeugung ausgezeich neter Produkte, Herstellung von Fabrikaten in gu ter Qualität oder großen Quantitäten, für Einführ von Getreide bei Teuerung oder von neuen Rohstoffen, für Aktlimatisation von Tieren und Pflanzen, bei Ausstellungen aller Art u. dgl. Bekannt find die Ausfuhrprämien, welche denjenigen gewährt werden, die gewisse gewerbliche und andere Produkte des Landes ausführen. In der Regel bestehen dieselben in der Erstattung der Zölle und Ab: gaben, welche von den bei der Produktion verwen: deten Rohstoffen erhoben wurden. Bei Anleihen werden oft denjenigen P. gewährt, welche die ge Prälegāt (lat.), Vorvermächtnis, heißt im tech- zeichnete Summe vor der bestimmten Zeit einzah nisch juristischen Sinne das Vermächtnis an jemand, len. Außerdem gibt es Prämienanleihen (f. d.), der zugleich Erbe ist. Dieses Vermächtnis hatte die sich von den übrigen Anleihen dadurch unter: nach röm. Recht Eigentümlichkeiten, wenn, was scheiden, daß sie denjenigen, die sich bei ihnen betei: zum Begriff der P. erforderlich war, der Erbe ligen, neben einem mäßigen Zins noch P., die un selbst mit der Entrichtung des Vermächtnisses an ter sämtlichen Zeichnern verlost werden, in Aussicht sich zu einem Teil belastet war. Jedoch ist gerade stellen. Beim Versicherungsgeschäft heißen P. (Verdiese Eigentümlichkeit in den neuern Landesrechten sicherungsprämie) die Beträge, welche die meist beseitigt und der Erbe erhält das ganze P. | Versicherten an die Versicherungsgesellschaften für

Im prot. Deutschland blieb der Name P. vor: zugsweise in den Domstiftern; in Baden und Hesfen ist P. noch jezt der höchste Würdenträger der evang. Landeskirche; in Württemberg ist P. der Titel der Generalsuperintendenten.

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Prämie (im Lieferungsgeschäft)

die übernahme des Risiko zahlen. (S. Prämien versicherung.)

Prämie (im Lieferungsgeschäft), s. unter Brä miengeschäft und Zeitkauf.

Prämienanleihen sind solche Anleihen von Staaten, Korporationen, Gesellschaften u. f. w., welche den Gläubigern außer einem bestimmten Zins auch noch Aussicht auf den Gewinn von zum Leil sehr großen Geldprämien gewähren, die jähr lich nach einem bestimmten Plane verlost und den Inhabern der Stücke mit den gezogenen Nummern ausgezahlt werden. In andern Fällen wird nur den jährlich zur Amortisation gezogenen Stücken durch das Los eine größere oder geringere Prämie zugeteilt. Nach dem deutschen Reichsgeseh vom 8. Juni 1871 dürfen Inhaberpapiere mit Prämien in Deutschland nur auf Grund eines Reichsgefeßes und zwar zum Zweck der Anleihe eines Bundesstaates oder des Reichs ausgegeben werden. Von ausländischen Papieren dieser Art dürfen fortan | nur diejenigen Stücke in den Verkehr gebracht wer den, welche in einer am 15. Juli 1871 abgelau: fenen Frist abgestempelt worden sind. (S. Anleiben, Lotterieanlehen.)

Prämiengeschäft nennt man eine eigentüm liche Art des Lieferungskaufs, welche sich dadurch | charakterisiert, daß dem einen Kontrahenten, Käufer | oder Verkäufer, gegen eine Vergütung (Prämie), | die er dem andern Kontrahenten zahlt, ein Wahl recht zusteht in Bezug auf die Erfüllung überhaupt (also ein Rücktrittsrecht) oder auf Zeit, Art, Objekt der Erfüllung. Der Wahlberechtigte büßt also die Brämie ein, sichert sich aber dadurch die Möglich- | teit, von dem Geschäft gänzlich zurückzutreten (Empfang oder Lieferung der Ware zu verweigern) | oder zu einer andern Zeit ein anderes Quantum zu empfangen oder zu liefern u. f. f. Den Gegen stand des P. bilden regelmäßig Wertpapiere.

Prämienpapiere sind solche Wertpapiere, die dem Berechtigten die Chance eröffnen, daß wenn seine Nummer behufs Amortisierung ausgelöst wer: den sollte, er außer dem Nominalbetrage noch eine bald höhere, bald niedrigere Summe (Prämie) er: halten würde. (S. Prämienanleihen.)

Prämienversicherung nennt man im Gegen sah zur Versicherung auf Gegenseitigkeit denjenigen Versicherungsvertrag, bei dem die Leistung des Ver: ficherten genau firiert ist, sich also nicht wie dort nach dem Umfange der zu ersehenden Schäden richtet. Bei der P. lufriert der Assekuradeur (regelmäßig eine Aktiengesellschaft) den überschuß der gesamten Prämien über die gesamten Schadensbeträge, trägt aber auch allein den Verlust, wenn jene hinter die fen zurückbleiben. Die P. ist stets Handelsgeschäft. (Handelsgesetzbuch, Art. 271, Nr. 3.)

Prämiffen (lat.), in der Logik die Vordersäße eines Schlusses (1. Syllogismus), überhaupt die Urteile, aus welchen man einen Schluß zieht.

Praemissis praemittendis (lat., meist ab gekürzt P. P. oder p. p.), nach Vorausschickung des Vorauszuschickenden, d. h. mit Weglassung aller Kurialien, des Titels u. dgl.

Praemisso titulo (lat., abgekürzt P. T.), mit Voraussetzung (Weglassung) des Titels.

Prämonstratenser, Norbertiner, weiße Kanoniter, ein geistlicher Orden, gestiftet von Norbert, einem Chorherrn aus Xanten im Kleve: schen, der sich durch kirchlichen Eifer später als Erzbischof von Magdeburg (seit 1127) die Kanonisation

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erwarb und 1134 starb. Im Walde von Coucy, zwischen Rheims und Laon, sammelte Norbert auf einer ihm nach seinem Vorgeben vom Himmel ges zeigten Wiese (pré montré, pratum monstratum, daher der Name des Ordens) seine ersten Schüler 1120 und baute 1121 das erste Kloster, dem er die verschärfte Regel Augustins gab. Deshalb rechnen sich die P. zu den regulierten Chorherren, obwohl sie ihrer Verfassung nach wirkliche Mönche sind. Der Orden wuchs schnell; auch entstanden mehrere Nonnenklöster derselben strengen Regel, nachdem zuerst die Prämonstratenserchorfrauen in denselben Klöstern wie die Männer, nur durch eine Mauer getrennt, gelebt hatten. Der Abt des Stammklosters Prémontré bei Coucy führte den Titel General und bildete mit drei andern franz. Prämonstratenseräbten den Hohen Rat der Väter des Ordens. Infolge der Reformation verminder ten sich die Klöster des Ordens um mehr als die Hälfte. Um die verfallene Klosterzucht herzustellen, vereinigten sich die Klöster in Spanien 1573 zu einer noch strengern Observanz; doch blieben sie mit den Klöstern von der gemeinen Observanz in Or densgemeinschaft, welche 1630 durch neue Statuten für alle Klöster beider Gattungen befestigt wurde. Im 18. Jahrh. hatte sich der Orden in Frankreich bis auf 42 männliche Klöster vermindert; die weib lichen waren eingegangen. Jeßt besißt er nur noch eine geringe Zahl von Klöstern in Polen und den österr. Staaten, besonders in Böhmen. Die Tracht der P. ist durchaus weiß und besteht aus Tunika, Stapulier und vieredigem Barett, darüber im Chor ein weißes Chorhemdchen und auf der Straße ein weißer Mantel und breitkrämpiger weißer Hut. Vgl. Winter, «Die P. des 12. Jahrh.» (Berl. 1865).

Prämortāl (neulat.), dem Tode vorhergehend; prämortale Temperatursteigerung ist in der patholog. Thermometrie die Bezeichnung für die Steigerung über 42° C. hinaus; sie ist ein Zeichen des herannahenden Todes. (S. unter Fieber, Bd. VI, S. 791.)

Präneste, Stadt in Latium, f. Palestrina. Pranger oder Schandpfahl (palus infamans, numella; engl. pillory) nennt man den steinernen oder hölzernen Pfahl, an welchem Verbre cher nach gerichtlichem Urteil durch den Gerichts fron oder gar den Henker zur Schau gestellt und der öffentlichen Beschämung preisgegeben werden. Die Prangerstrafe hatte sonst mancherlei Grade und örtliche Formen, wurde auch häufig mit Auspeit: schen verbunden. Sie zählte zu den sog. beschimpfenden und darum grundsäßlich verwerflichen Strafen. Eine jeder vernünftigen Kriminalpolitik widersprechende Eigentümlichkeit dieser Strafe war, vorzüglich in England, die unbeschränkte Freiheit, mit welcher die Zuschauer dabei ihre Gesinnung äußern durften. War der am P. Stehende dem Pöbel verhaßt, so lief er Gefahr, durch Steinwürfe und andere Mißhandlungen an seiner Gesundheit Scha den zu nehmen oder selbst das Leben einzubüßen, während die Strafe, wenn ihn das Volk entschuldigte, sich in eine Art Triumph verwandelte. Bej: fere Einsichten haben alle Prangerstrafen beseitigt. Praenomen (lat.), Vorname.

Prautl (Karl von), namhafter Historiker der Philosophie, geb. 28. Jan. 1820 in Landsberg am Lech, studierte in München und Berlin und habili tierte sich 1843 an der münchener Universität, we er 1847 außerord. und 1859 ord. Professor der

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Pränumerando Präsentation

Philosophie wurde. Außer übersehungen einiger
Dialoge Platos und einer übersicht der griech.
röm. Philosophie (Stuttg. 1854) veröffentlichte er
eine Ausgabe der Schrift des Aristoteles über die
Farben (Münch. 1849) und in der Engelmannschen |
Sammlung die «Physik des Aristoteles» (Lpz. 1854)
und desselben «Bücher über das Himmelsgebäude
und über Entstehen und Vergehen» (Lpz. 1857),
ferner «Die gegenwärtige Aufgabe der Philosophie»
(Münch. 1852) und noch einige andere philos.
Schriften. Sein Hauptwerk ist: «Geschichte der
Logik im Abendlande» (Bd. 1—4, Lpz. 1855-70).
Auch verfaßte er «Geschichte der Ludwig-Marimi
lians-Universität in Ingolstadt, Landshut, Mün:
chen» (2 Bde., Münch. 1872). Von seinen tleinern
Schriften find zu nennen: «Die Philosophie in den
Sprichwörtern (Münch. 1858), «Michael Psellus
und Petrus Hispanus» (Lpz. 1867), «Verstehen
und Beurteilen» (Münch. 1877) u. s. w.

Bränumerando (lat.), durch Vorausbezahlung (d. h. vor Empfang einer Sache oder vor Gewäh rung einer Leistung), im Gegensatz zu postnumé: rando, durch Nachbezahlung (d. h. nach Empfang oder Gewährung).

Bränumeration (lat., d. i. Vorausbezahlung) heißt die sofortige Gewährung der Gegenleistung für eine erst zu erfüllende Verbindlichkeit. Dies tann bei verschiedenen Geschäften bedungen wer- | den, z. B. bei Mietverträgen, Verkäufen; vorzüglich kommt aber P. im Buchhandel vor, im deut: schen gewöhnlich nur bei Zeitschriften. Meist genie: Ben die Pränumeranten für die zum voraus er füllte Leistung den Vorzug eines geringern Preises, als spätern Käufern nach Verlauf der bestimmten Frift bewilligt wird. Von der P. ist die Subskription (f. d.) verschieden.

Präparand (lat.), «der Vorzubereitende», Schüler einer Vorbereitungsschule; Präparanden anstalt, Vorbereitungsanstalt zur Aufnahme in ein Schullehrerseminar.

Präparat (anatomisches), s. unter Anatomie, Bd. I, S. 612".

Präparat (chemisches), s. Chemische Präparate, Bd. IV, S. 232. [leitend. Präparatorisch, vorbereitend, vorläufig ein: Präparieren (anatom.), Präpariersaal, s. unter Anatomie.

Präparierfalz, f. Grundierfalz. Präponderanz (lat.), übergewicht; präponderieren, überwiegen, das übergewicht haben. Präpofition (lat., Vorwort, Verhältniswort) bezeichnet in der Grammatik eine Wortklasse, die ursprünglich identisch ist mit dem Adverbium, d. h. zur nähern Bestimmung eines andern Saßteils, namentlich des Verbums dient. Das von der P. näher bestimmte Verbum erfordert einen bestimm: ten Cafus des zu ihm konstruierten Nomens, welcher Casus also eigentlich vom Verbum abhängig ist, sehr früh aber hat sich das Sprachgefühl daran gewöhnt, den Casus als von der P. abhängig zu fühlen (daher der grammatische Ausdruck: die P. regiert den und den Casus). Wir können das ursprüngliche Verhältnis noch nachfühlen, wenn wir 3. B. den Say «er spricht zu mir» umstellen in «er spricht mir zu», in ersterm Falle beziehen wir den Dativ «mir» auf «zu», im zweiten auf «spricht», während die Säge derart ursprünglich ganz iden tisch sind. Eine sehr weite Ausdehnung hat zum Teil auch schon in früher Zeit der Sprachgeschichte

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| der Gebrauch der B. dadurch erlangt, daß sie zur Bezeichnung des Verhältnisses zweier Substantiva (oder der durch sie bezeichneten Vorstellungen) verwendet wurden, während ursprünglich dazu wesent: lich die Deklinationsformen (Casus) dienten; vergleiche z. B. im Deutschen «Liebe zum Vaterlande» mit lat. amor patriae. Sprachen, welche durch lautlichen Verfall ihre Casus ganz oder teilweise eingebüßt haben, pflegen dieselben durch präpositionale Verbindungen zu ersehen, vergleiche z. B. den franz. Genitiv agneau de Dieu, buchstäblich lat. agnus de deo mit echt lat. agnus dei.

Präputium (lat.), die Vorhaut des männlichen Gliedes.

Präraffaëliten, Name einer Gruppe engl. Måler, welche inhaltlich und technisch die Vorgänger Rafaels nachzuahmen suchen. Die Hauptmaler dieser um 1850 entstandenen, jezt nur noch schwach vertretenen Richtung sind: John Everett Millais, William Holman Hunt, Rosetti, Stanhope.

Prärogativ (das), Prärogative (die, lat.), Vorrecht, insbesondere Bezeichnung für die Vorrechte des Monarchen, namentlich derjenigen Rechte, hinsichtlich deren den parlamentar. Körpern eine Mitwirkung nicht zusteht (z. B. Berufung, Eröff nung, Schließung, Auflösung der Kammer), sowie derjenigen, welche dem Monarchen den parlamentar. Körpern selbst gegenüber zustehen (z. B. das Recht, der Kammer Vorlagen zu machen, Sanktion der Kammerbeschlüsse, Publikation derselben u. s. w.). Prafem, der lauchgrüne Quarz (f. d.).

Bräfens (lat.), in der deutschen Grammatik gewöhnlich gegenwärtige Zeit, Gegenwart genannt, heißt eine Form des Verbums, die ursprünglich nicht die zeitliche Beziehung der Gegenwart ausdrückt, sondern bezeichnet, daß die angegebene Handlung eine dauernde sei. Daher die Anwen dung der Präsensform in allgemeinen Sentenzen und Säßen, z. B. «die Sprache dient zum Ausdruck des Gedankens». Da die Begriffe von Dauer und Gegenwart für den Redenden sehr oft zusammenfallen, dient diese Verbalform im Gegensatz zu andern Formen, die besondere Elemente zur Be zeichnung der Vergangenheit enthalten, z. B. das Imperfektum, zugleich zum Ausdruck der gegen wärtigen Zeit. Zu unterscheiden von dem tempus praesens ist der in der neuern Grammatik üblich gewordene Ausdruck Präsensstamm; man versteht darunter diejenige Form des Verbalstamms, welche, abgesehen von allen zeitlichen Verhältnissen, die dauernde Handlung bezeichnet, während der Perfettstamm die vollendete, der Aoriststamm die mo mentane Handlung ausdrüdt. (S. Tempus.)

Präsentation (lat.) heißt der Vorschlag eines oder mehrerer Kandidaten zu einer erledigten Stelle, welche dem Patron einer Kirche, den Städten in Ansehung ihrer Beamten und in manchen Ländern den höhern Landeskollegien bei den in ihrem Geschäftskreise erledigten Ämtern zusteht (Präsentationsrecht). Die P. ist bloß Vorschlag, denn die eigentliche Verleihung oder übertragung des Amts geht immer von dem aus, welchem präsentiert wird. Wenn der dazu Berechtigte die P. bei kirchlichen Ämtern über sechs Monate verzögert, so tritt nach gemeinen kirchenrechtlichen Bestimmungen Devolution ein, d. h. der Höhere ernennt selbst. (S. Kirchenpatronat.)

Präsentation heißt auch das Vorlegen eines Wechsels (s. d.) an den Bezogenen und zwar, wenn

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