Archiv für österreichische Geschichte, Bände 118-120Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1951 |
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Seite 66
... später liegen als die Masse der übrigen . Wenn aber die Schuldfrage der Verwundung nicht so klar ist , wenn der Bezichtigte leugnet , so ist der Landrichter noch 1435 zu- ständig.84 II . Als Ausdruck der später über die Zuständigkeit ...
... später liegen als die Masse der übrigen . Wenn aber die Schuldfrage der Verwundung nicht so klar ist , wenn der Bezichtigte leugnet , so ist der Landrichter noch 1435 zu- ständig.84 II . Als Ausdruck der später über die Zuständigkeit ...
Seite 189
... später von der Herrschaft einen Teil seiner Aufgaben und der entsprechenden Gewalt emp- fängt , besagt ja noch nicht , daß dies auch von Anfang an überall oder in der Mehrzahl so üblich gewe- sen . Die Bindung der Genossenschaft an die ...
... später von der Herrschaft einen Teil seiner Aufgaben und der entsprechenden Gewalt emp- fängt , besagt ja noch nicht , daß dies auch von Anfang an überall oder in der Mehrzahl so üblich gewe- sen . Die Bindung der Genossenschaft an die ...
Seite 244
... später landrichterliche Gerichts- barkeit die Gemeinde nicht tangierte - baute sich doch das Landgericht auf einer Summe einzelner Nachbarschaften zehrte die emporkommende Grundherrlichkeit zweifellos stark an jener ; die Ausbreitung ...
... später landrichterliche Gerichts- barkeit die Gemeinde nicht tangierte - baute sich doch das Landgericht auf einer Summe einzelner Nachbarschaften zehrte die emporkommende Grundherrlichkeit zweifellos stark an jener ; die Ausbreitung ...
Inhalt
Einfache Grundgerichtsbarkeit | 116 |
Immunitätsgerichtsbarkeit | 127 |
Die Burgfriede | 146 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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