Archiv für österreichische Geschichte, Bände 118-120Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1951 |
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Seite 78
... schaft heraus , als bloßes Objekt herrschaftlichen Willens betrachtet , sieht man etwa von Grimm und Maurer ab , denen man noch vor kurzem , falsche Romantik ' nachsagte . Beruht nicht letzten Endes auch die landrichterliche Gewalt auf ...
... schaft heraus , als bloßes Objekt herrschaftlichen Willens betrachtet , sieht man etwa von Grimm und Maurer ab , denen man noch vor kurzem , falsche Romantik ' nachsagte . Beruht nicht letzten Endes auch die landrichterliche Gewalt auf ...
Seite 189
... schaft gehörig dar , der Richter ist hier sodann nur Beauf- tragter . Daß der Richter später von der Herrschaft einen Teil seiner Aufgaben und der entsprechenden Gewalt emp- fängt , besagt ja noch nicht , daß dies auch von Anfang an ...
... schaft gehörig dar , der Richter ist hier sodann nur Beauf- tragter . Daß der Richter später von der Herrschaft einen Teil seiner Aufgaben und der entsprechenden Gewalt emp- fängt , besagt ja noch nicht , daß dies auch von Anfang an ...
Seite 24
... schaft bei einer unter den bestehenden Verhältnißen allerdings nothwendigen Überwachung nicht auch eine wissenschaftliche Ver- tretung bedarf , ist eine Frage die sich hier aufdringt , und eine nähere Erwägung zu verdienen scheint.m Die ...
... schaft bei einer unter den bestehenden Verhältnißen allerdings nothwendigen Überwachung nicht auch eine wissenschaftliche Ver- tretung bedarf , ist eine Frage die sich hier aufdringt , und eine nähere Erwägung zu verdienen scheint.m Die ...
Inhalt
Einfache Grundgerichtsbarkeit | 116 |
Immunitätsgerichtsbarkeit | 127 |
Die Burgfriede | 146 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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