Archiv für österreichische Geschichte, Bände 118-120Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1951 |
Im Buch
Ergebnisse 1-3 von 88
Seite 113
... besonders wahrscheinlich , daß die übrigen Herrschaften dies dauernd und schweigend hingenommen hätten , zumal die örtliche Machtverteilung unter den Herr- schaften in der Regel ziemlich gleich war und Herrschaften mit überragendem ...
... besonders wahrscheinlich , daß die übrigen Herrschaften dies dauernd und schweigend hingenommen hätten , zumal die örtliche Machtverteilung unter den Herr- schaften in der Regel ziemlich gleich war und Herrschaften mit überragendem ...
Seite 187
... besonder aus pete ' . Auch die Betonung der Kontinuität des Taidings bei vorüber- gehender Unterbrechung , die besonders in salzburgischen Quellen auf- fällt , I 267 , Mittersill gehört hieher . ( 3 ) VI 26816 St. Peter ; VI 13537 ...
... besonder aus pete ' . Auch die Betonung der Kontinuität des Taidings bei vorüber- gehender Unterbrechung , die besonders in salzburgischen Quellen auf- fällt , I 267 , Mittersill gehört hieher . ( 3 ) VI 26816 St. Peter ; VI 13537 ...
Seite 225
... besonders auf die Betrachtung des Dorfgerichtes als Privateigentum der Grundherrschaft ab und stützte sich hiefür neben Stel- len , aus denen dies wohl kaum zu folgern ist , 12 auch auf tenen Ansichten eine , dualistisch gestaltete ...
... besonders auf die Betrachtung des Dorfgerichtes als Privateigentum der Grundherrschaft ab und stützte sich hiefür neben Stel- len , aus denen dies wohl kaum zu folgern ist , 12 auch auf tenen Ansichten eine , dualistisch gestaltete ...
Inhalt
Einfache Grundgerichtsbarkeit | 116 |
Immunitätsgerichtsbarkeit | 127 |
Die Burgfriede | 146 |
4 weitere Abschnitte werden nicht angezeigt.
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Admont Akademie allgemeinen Amtmann anno Domini Babenberger Banntaiding Bauern Beckmann Bedeutung Befugnisse besonders bestimmt Blutgerichtsbarkeit Burgfried concilio Contin cuius Dachtrauf Donnersbach Dopsch Dorfgericht Ebendorfer ecclesie eciam Einfluß eius erst erwähnt Gebiet Gemeinde Gericht Gerichtsbarkeit Gerichtsverfassung Geschichte gestrichen Greneck Grund grundherrlichen Grundherrschaft Handhaft Hefele Heiligenkreuz Heinrich Herr Herrschaft Herzog Hirsch IIII Immunität ipse ipsum Jahre Jhdt Jhdts Johannem XII Johannes Kaiser Kloster konnte Lambrecht Land Landesfürsten Landgericht Landgerichtsbarkeit Landrichter läßt Leopold VI lichen Lkde Luschin Mell Mittelalter Mödling muß nacione Necr Niedergerichtsbarkeit öffentlichen ÖLR omnibus österr Österreich papa Papst Papstchronik post quam Quellen quia quod Rande Recht Rechtsprechung Richard Meister Richter Sachen Salzburg Sancruc sancti schaft Schismentraktat schließlich scisma sibi später Steiermark steirischen STLR Sunthaym Taiding tamen Thomas Ebendorfers unserer Untertanen Urkunde usque Verbrecher vero Weistümer Wien Wissenschaften wohl Zuständigkeit Zwing und Bann