Archiv für österreichische Geschichte, Bände 118-120Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1951 |
Im Buch
Ergebnisse 1-3 von 42
Seite 50
... Regel sonst als unlösbar betrach- tet wurden ; in den steirischen Quellen ist die Notzucht sowohl in den Hochgerichtsformeln enthalten als auch sonst als todeswürdig bezeichnet.15 Der Regelfall der Lösbarkeit ist die ehrliche Tat , wie ...
... Regel sonst als unlösbar betrach- tet wurden ; in den steirischen Quellen ist die Notzucht sowohl in den Hochgerichtsformeln enthalten als auch sonst als todeswürdig bezeichnet.15 Der Regelfall der Lösbarkeit ist die ehrliche Tat , wie ...
Seite 89
... Regel 72 9.56 An dem Landrichter unmittelbar zukommenden Einnah- men sind ferner verschiedene Gerichtsgebühren anläßlich einzelner Prozeßhandlungen , Verpflegung während der Ge- richtshaltung usw. zu nennen . 57 - VI . Die Erhaltung des ...
... Regel 72 9.56 An dem Landrichter unmittelbar zukommenden Einnah- men sind ferner verschiedene Gerichtsgebühren anläßlich einzelner Prozeßhandlungen , Verpflegung während der Ge- richtshaltung usw. zu nennen . 57 - VI . Die Erhaltung des ...
Seite 176
... Regel an den Burgfried aus- zuliefern , worauf dieser den Verbrecher dem Landgericht zuleitete ebenso bei Dorf- und Gegendgerichten.70 Das Verhältnis vom Gebietsrichter zum Amtmann ist somit wie das vom Landrichter zum Gebietsrichter ...
... Regel an den Burgfried aus- zuliefern , worauf dieser den Verbrecher dem Landgericht zuleitete ebenso bei Dorf- und Gegendgerichten.70 Das Verhältnis vom Gebietsrichter zum Amtmann ist somit wie das vom Landrichter zum Gebietsrichter ...
Inhalt
Einfache Grundgerichtsbarkeit | 116 |
Immunitätsgerichtsbarkeit | 127 |
Die Burgfriede | 146 |
4 weitere Abschnitte werden nicht angezeigt.
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Admont Akademie allgemeinen Amtmann anno Domini Babenberger Banntaiding Bauern Beckmann Bedeutung Befugnisse besonders bestimmt Blutgerichtsbarkeit Burgfried concilio Contin cuius Dachtrauf Donnersbach Dopsch Dorfgericht Ebendorfer ecclesie eciam Einfluß eius erst erwähnt Gebiet Gemeinde Gericht Gerichtsbarkeit Gerichtsverfassung Geschichte gestrichen Greneck Grund grundherrlichen Grundherrschaft Handhaft Hefele Heiligenkreuz Heinrich Herr Herrschaft Herzog Hirsch IIII Immunität ipse ipsum Jahre Jhdt Jhdts Johannem XII Johannes Kaiser Kloster konnte Lambrecht Land Landesfürsten Landgericht Landgerichtsbarkeit Landrichter läßt Leopold VI lichen Lkde Luschin Mell Mittelalter Mödling muß nacione Necr Niedergerichtsbarkeit öffentlichen ÖLR omnibus österr Österreich papa Papst Papstchronik post quam Quellen quia quod Rande Recht Rechtsprechung Richard Meister Richter Sachen Salzburg Sancruc sancti schaft Schismentraktat schließlich scisma sibi später Steiermark steirischen STLR Sunthaym Taiding tamen Thomas Ebendorfers unserer Untertanen Urkunde usque Verbrecher vero Weistümer Wien Wissenschaften wohl Zuständigkeit Zwing und Bann