Archiv für österreichische Geschichte, Bände 118-120Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1951 |
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Seite 73
... Mittelalter , nicht berührt , sondern ist ihr im wesentlichen gleichwertig . Daß der Landesfürst seine aus- schließliche Hoheit zu erreichen suchte , und zwar eben durch die Bannverleihung , ist verständlich und steht dem nicht entgegen ...
... Mittelalter , nicht berührt , sondern ist ihr im wesentlichen gleichwertig . Daß der Landesfürst seine aus- schließliche Hoheit zu erreichen suchte , und zwar eben durch die Bannverleihung , ist verständlich und steht dem nicht entgegen ...
Seite 237
... Mittelalter passende Scheidung von , öffentlich und , privat hätte z . B. bei Werunsky nicht dazu führen dürfen , die Gemeinde als , private ' Institution anzusehen , der keine weitere , öffentliche oder staatliche Be- deutung zukomme ...
... Mittelalter passende Scheidung von , öffentlich und , privat hätte z . B. bei Werunsky nicht dazu führen dürfen , die Gemeinde als , private ' Institution anzusehen , der keine weitere , öffentliche oder staatliche Be- deutung zukomme ...
Seite 239
... Mittelalter hätten die in Betracht kommenden Genossenschaften bäuerlicher Art nicht gehabt . - Dagegen scheint einzuwenden : Hat die Genossen- schaft der älteren Zeit , z . B. der LBai , nicht auch , Hoheit ' , d . h . besser als seine ...
... Mittelalter hätten die in Betracht kommenden Genossenschaften bäuerlicher Art nicht gehabt . - Dagegen scheint einzuwenden : Hat die Genossen- schaft der älteren Zeit , z . B. der LBai , nicht auch , Hoheit ' , d . h . besser als seine ...
Inhalt
Einfache Grundgerichtsbarkeit | 116 |
Immunitätsgerichtsbarkeit | 127 |
Die Burgfriede | 146 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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