Archiv für österreichische Geschichte, Bände 118-120Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1951 |
Im Buch
Ergebnisse 1-3 von 98
Seite 30
... Landgericht ' vor allem das obere Landgericht : a . 24 ÖLR bestimmt jedoch , daß bei Streit über Leibgedinge der Richter die , umbsessen ' fragen soll , die zu antworten haben , ob Eigen oder Leib- gedinge vorliege . Eine ähnliche ...
... Landgericht ' vor allem das obere Landgericht : a . 24 ÖLR bestimmt jedoch , daß bei Streit über Leibgedinge der Richter die , umbsessen ' fragen soll , die zu antworten haben , ob Eigen oder Leib- gedinge vorliege . Eine ähnliche ...
Seite 31
... Landgericht gebraucht wird.10 Ob sich sagen läßt , daß in früher Zeit vorwiegend das persönliche , Land- richter ' an Stelle von , Landgericht verwendet wurde , kann nicht eindeutig entschieden werden . Aus dem Verbot für den ...
... Landgericht gebraucht wird.10 Ob sich sagen läßt , daß in früher Zeit vorwiegend das persönliche , Land- richter ' an Stelle von , Landgericht verwendet wurde , kann nicht eindeutig entschieden werden . Aus dem Verbot für den ...
Seite 148
... Landgericht über- geben . Auf diesem Recht , das allerdings schon von Beck- mann bestritten wurde , " beruht wohl die spätere Scheidung ( 3 ) Auf den Vorrang des Landgerichts in bezug auf die im ge- schlossenen Gebiet liegenden Straßen ...
... Landgericht über- geben . Auf diesem Recht , das allerdings schon von Beck- mann bestritten wurde , " beruht wohl die spätere Scheidung ( 3 ) Auf den Vorrang des Landgerichts in bezug auf die im ge- schlossenen Gebiet liegenden Straßen ...
Inhalt
Einfache Grundgerichtsbarkeit | 116 |
Immunitätsgerichtsbarkeit | 127 |
Die Burgfriede | 146 |
4 weitere Abschnitte werden nicht angezeigt.
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Admont Akademie allgemeinen Amtmann anno Domini Babenberger Banntaiding Bauern Beckmann Bedeutung Befugnisse besonders bestimmt Blutgerichtsbarkeit Burgfried concilio Contin cuius Dachtrauf Donnersbach Dopsch Dorfgericht Ebendorfer ecclesie eciam Einfluß eius erst erwähnt Gebiet Gemeinde Gericht Gerichtsbarkeit Gerichtsverfassung Geschichte gestrichen Greneck Grund grundherrlichen Grundherrschaft Handhaft Hefele Heiligenkreuz Heinrich Herr Herrschaft Herzog Hirsch IIII Immunität ipse ipsum Jahre Jhdt Jhdts Johannem XII Johannes Kaiser Kloster konnte Lambrecht Land Landesfürsten Landgericht Landgerichtsbarkeit Landrichter läßt Leopold VI lichen Lkde Luschin Mell Mittelalter Mödling muß nacione Necr Niedergerichtsbarkeit öffentlichen ÖLR omnibus österr Österreich papa Papst Papstchronik post quam Quellen quia quod Rande Recht Rechtsprechung Richard Meister Richter Sachen Salzburg Sancruc sancti schaft Schismentraktat schließlich scisma sibi später Steiermark steirischen STLR Sunthaym Taiding tamen Thomas Ebendorfers unserer Untertanen Urkunde usque Verbrecher vero Weistümer Wien Wissenschaften wohl Zuständigkeit Zwing und Bann