Archiv für österreichische Geschichte, Bände 118-120Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1951 |
Im Buch
Ergebnisse 1-3 von 55
Seite 26
Gerichtswesen hervorhob , aus . Nach den großen Kodifika- tionen des 16. Jhdts . trat eine Erstarrung der eigentlichen gesetzgebenden Tätigkeit ein , die bis gegen das Ende des 18. Jhdts . anhielt.31 IV . Zur Bedeutung auswärtiger ...
Gerichtswesen hervorhob , aus . Nach den großen Kodifika- tionen des 16. Jhdts . trat eine Erstarrung der eigentlichen gesetzgebenden Tätigkeit ein , die bis gegen das Ende des 18. Jhdts . anhielt.31 IV . Zur Bedeutung auswärtiger ...
Seite 58
... Jhdts . beweist nicht das Überwiegen des Sühneprinzips , sondern erklärt sich bereits aus der Art der überlieferten Urkunden , die ja meist über Schenkung , Stiftung , Besitzübertragung usw. handeln , Vor- gänge also , bei denen zu ...
... Jhdts . beweist nicht das Überwiegen des Sühneprinzips , sondern erklärt sich bereits aus der Art der überlieferten Urkunden , die ja meist über Schenkung , Stiftung , Besitzübertragung usw. handeln , Vor- gänge also , bei denen zu ...
Seite 92
... Jhdts . verlegt . Indes scheint ein Zeugnis für das Bestehen ent- sprechender banngerichtlicher Beziehungen zwischen dem Landgericht Wolkenstein und Aussee schon am Anfang des 15. Jhdts . gegeben : 1409 setzt Herzog Ernst fest , daß ...
... Jhdts . verlegt . Indes scheint ein Zeugnis für das Bestehen ent- sprechender banngerichtlicher Beziehungen zwischen dem Landgericht Wolkenstein und Aussee schon am Anfang des 15. Jhdts . gegeben : 1409 setzt Herzog Ernst fest , daß ...
Inhalt
Einfache Grundgerichtsbarkeit | 116 |
Immunitätsgerichtsbarkeit | 127 |
Die Burgfriede | 146 |
4 weitere Abschnitte werden nicht angezeigt.
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Admont Akademie allgemeinen Amtmann anno Domini Babenberger Banntaiding Bauern Beckmann Bedeutung Befugnisse besonders bestimmt Blutgerichtsbarkeit Burgfried concilio Contin cuius Dachtrauf Donnersbach Dopsch Dorfgericht Ebendorfer ecclesie eciam Einfluß eius erst erwähnt Gebiet Gemeinde Gericht Gerichtsbarkeit Gerichtsverfassung Geschichte gestrichen Greneck Grund grundherrlichen Grundherrschaft Handhaft Hefele Heiligenkreuz Heinrich Herr Herrschaft Herzog Hirsch IIII Immunität ipse ipsum Jahre Jhdt Jhdts Johannem XII Johannes Kaiser Kloster konnte Lambrecht Land Landesfürsten Landgericht Landgerichtsbarkeit Landrichter läßt Leopold VI lichen Lkde Luschin Mell Mittelalter Mödling muß nacione Necr Niedergerichtsbarkeit öffentlichen ÖLR omnibus österr Österreich papa Papst Papstchronik post quam Quellen quia quod Rande Recht Rechtsprechung Richard Meister Richter Sachen Salzburg Sancruc sancti schaft Schismentraktat schließlich scisma sibi später Steiermark steirischen STLR Sunthaym Taiding tamen Thomas Ebendorfers unserer Untertanen Urkunde usque Verbrecher vero Weistümer Wien Wissenschaften wohl Zuständigkeit Zwing und Bann