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Friedrich Wilhelm I.

Friedrich Wilhelms I.
Verdienste um sein Land und Volk.

So o wie Friedrich II. die hohen Verdienste seines großen Ahnherrn, des Churfürsten Friedrich Wilhelm, ehrend anerkannte, als er, an dessen Sarge stehend, zu seinen Begleitern sagte: „Meine Herren, dieser hat Viel gethan," eben so rühmlich erwähnt er der Verdienste seines Vaters, des Königs Friedrich Wilhelms I. in seinen Brandenburgischen Denkwürdigkeiten, wo er von ihm sagt: „Wenn es wahr ist zu sagen, daß man den Schatten der Eiche, die uns deckt, der Kraft der Eichel, welche sie hervorgebracht, zu danken hat; so wird die ganze Welt eins gestehen, daß man in dem arbeitsamen Leben dieses Fürsten und in den klugen Maßregeln, die er ergriff, die Ursache des Wohlstandes findet, dessen sich das Königliche Haus bei seinem Tode erfreuete," und in der That, es ist nicht zu viel gesagt, wenn man ihn den Schöpfer des Preußischen Staatswirthschaftlichen Systems nennt, eines Systems, das sich in seinen Folgen so segensreich für das Land bewährt hat und, nach mannichfaltig eingetretenem günstigen und ungünstigen Wechsel der innern und äußern Verhältnisse des Staats, in seinen Grundzügen auch jezt noch besteht.

Friedrich Wilhelm legte den Grund zu der Preußischen Ordnung, und führte die Etats ein, die ohne seine besondere Bewilligung nicht überschritten werden dürften. Hierdurch und durch die, damit verbundene Sparsamkeit ward es ihm möglich, ein Heer zu schaffen und zu organisiren, ohne welches Friedrich der Große

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nicht gesiegt hätte und der Staat nicht zu der Größe und zu dem Range gelangt wäre, den er jegt unter den Mächten Europens einnimmt.

Doch nicht diese Größe und dieser ehrenvolle Rang allein sind die Folgen von Friedrich Wilhelm's Regierungsthätigkeit; auch der Wohlstand des Volkes, die Fortschritte, welche der Landbau und das Fabrik- und Gewerbwesen bisher gemacht has ben, sind Früchte, zu welchen er den Samen ausgestreut und sorgsam gepflegt hat. Seine großen Kenntnisse in Dekonomies und Kameralsachen beweisen die zweckmäßigen Einrichtungen, welche er bei der Verwaltung der Domänen einführte. Die augens scheinlichen guten Erfolge derselben machten in den Nachbarstaaten kein geringes Aufsehen, und erwarben dem König' einen gros ßen Ruf. Der Professor der Kameralwissenschaft an der Universität zu Leipzig schrieb eine Abhandlung unter dem Titel: Lebensbeschreibung und Anzeige der gemeinnüßigen Anstalten des großen Kammeralisten Friedrich Wilhelm's in Preußen 2c. und in seinem Grundriß zu einer Einleitung zu den Kameralwissenschaften giebt er „Nachricht und Anmerkung von dem Leben, Thaten, Anstalten, Gesetzen und Einrichtungen des bes rühmten großen Wirth's, Friedrich Wilhelm's, König in Preußen, welche noch jezt aufrecht erhalten werden.“ Gleiche Sorgfalt wandte er darauf, den Handel, die Fabriken und Gewerbe in seinen Staaten immer mehr zu heben. Bald nach seis nem Regierungsantritt erschien (d. 3. Juny 1713.) ein Patent, in welchem er diesen Gewerbzweigen bei seinem Königlichen Worte allen möglichen Schuß und Unterstüßung zusagt, diesem folgten mehrere dahin, abzweckende Verordnungen und Einrichtungen; ganz besondere Vorsorge widmete er der Wollfabrikation und befahl daher, daß „die Königlichen Beamten und Vasallen kein anderes roth und blaues Tuch als, das im Lande fabricirt ist, und auch zu den Livreen keine andere als inländische Tücher, Zeuge, Strümpfe und Hüte gebrauchen sollen.“ Seine rastlose Thätigkeit, feine Ordnnugsliebe und Sparsamkeitn wirkte unverkennbar wohlthätig auch auf alle Klassen des Volks. Doch genügte es ihm nicht, auf diese blos durch sein Beispiel zu wirken. Wie ein guter Hausvater wachte und sorgte er für das Wohl seiner Un

terthanen, so daß, wo irgend sich die Gelegenheit fand, er auch sehr oft auf die häuslichen Angelegenheiten einzelner Stände und Familien ordnend, rathend und strafend einzuwirken nicht unterließ. So erschien z. B. unter dem 14. Juný 1723 ein Edict, nach welchem alle Hökerweiber, Handwerksfrauen und Bürgertöchter, welche in öffentlichen Buden auf dem Markte oder den Gassen Waare feil haben, die Zeit mit Wolle- oder Flachsspinnen mit Knütten (Stricken) oder Nähen zubringen und nicht müßig sißen sollten 2c. Den Magisträten ward aufgegeben, ,,alles, in ihrer Stadt vorhandene und Hökerei treibende, Weibesvolk, vorzufordern und ihnen anzudeuten, daß ihnen ihr Gewerbe nicht ferner gestattet werden solle, wenn sie sich nicht vers bindlich machen, wöchentlich gegen gewöhnliche baare Bezahlung ein Pfund Wolle zu spinnen, welches an einen Wollfabrikanten, den der Magistrat zu ernennen hat, abzuliefern ist (in Berlin an das Lagerhaus), denjenigen, welche sich zu solchem Wollspinnen engagiren, soll der Magistrat einen Schein unter seinem Siegel unentgeltlich ausstellen, daß ihnen die Hökerei zu treiben ers laubt sei, so lange sie das Gespinnst gehörig abliefern, worüber fie alle Monat ein Attest des Wollfabrikanten dem Magistrat einzureichen haben. Diejenigen, welche ihr Gespinnst nicht richtig abgeliefert haben, sollen das gewöhnliche Stand- oder Marktgeld auf so viel Wochen, als Pfunde fehlen, doppelt bezahlen 2c., diejenigen aber, so ihre Zahl richtig abliefern und sich vor andern auch gutes feines Gespinnst's befleißigen, sollen nur die Hälfte des gewöhnlichen Stand- oder Marktgeldes entrichten. Die Rathsdiener sollen die feilhabenden Weiber wohl observiren, und die müßigsißenden nach dem Rathhause führen und dem regierenden Bürgermeister zur Examination vorstellen, wenn es Hökerweiber sind. Sind es aber ,,Handwerks- und Bürgerfrauen oder Töchter, sollen die Rathsdiener deren Namen von ihnen oder ihren Nachbarn erfragen, solche aufzeichnen und dem regierenden Bürgermeister täglich eine Liste der müßigsißenden Weibsleute zustellen, welcher deren Männern oder Eltern davon Nachricht zu geben und sie zum ersten Mal' zur Abstellung des MüBiggang's anmahnen zu lassen, zum andern Mal' aber selbige selbst zum Rathhause citiren und öffentlich zu verwarnen und, wenn

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