Die ungewollte Diskriminierung in der internationalen Rechtsanwendung: zur Anwendung, Berücksichtigung und Anpassung von Normen aus unterschiedlichen Rechtsordnungen

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Mohr Siebeck, 2004 - 528 Seiten
English summary: Cases connected to different legal systems can get a rough ride, simply because applicable rules are not dovetailed to each other. This is frequently the case if one of the systems involved belongs to the common law and the other to the civil law world. In combination, they can produce results which are not intended by either system involved - insufficient maintenance or benefits, heirs receiving more or less than they should, criminals punished too harshly, marriages which cannot be divorced, cases which no court wants to hear. It is argued that courts are empowered to modify or ignore applicable rules in order to avoid such accidental discrimination, to the degree that legislators would be prevented from deliberately discriminating international cases under higher ranking principles of equality of treatment. On the other hand, the author criticizes Continental doctrine and court practice which seeks to give the same far-reaching powers to courts in other complex international situations. German description: Internationale Rechtsfalle verfangen sich leicht zwischen schlecht aufeinander abgestimmten Regeln aus unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zusammen produzieren sie Ergebnisse, die keine beteiligte Rechtsordnung will - Falle von unterversorgten Arbeitslosen, ubervorteilten Erben, zu schwer bestraften Kriminellen, unscheidbaren Ehen, Streitigkeiten ohne zustandiges Gericht. Der Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz verbietet, solche ungewollten Diskriminierungen hinzunehmen und befugt zugleich Richter und Behorden, sich dafur uber niederrangigere Rechtsnormen hinwegzusetzen. Eine solche eAnpassung' von Rechtsnormen ist entgegen gangiger Praxis aber kein Allheilmittel bei der Uberwindung sonstiger komplexer Probleme in internationalen Fallen. Hier bleiben auch Richter an das Gesetz gebunden. Vor dem Hintergrund dieser Problematik gelangt Gerhard Dannemann zu einem neuen Verstandnis zur Anwendung auslandischen Rechts und ihrer Abgrenzung zur blossen Berucksichtigung nicht anwendbarer Rechtsnormen. Er befasst sich mit Grundfragen des Internationalen Privatrechts und bezieht volkerrechtliche und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte ausfuhrlich mit ein.
 

Inhalt

Einleitung
1
Berücksichtigung kollisionsrechtlich nicht anwendbaren Rechts
2
Anpassung von Rechtsnormen a Bedeutung von Anpassung
3
b Ungewollte Ungleichbehandlung
4
c Ungewollte Diskriminierung
5
d Anpassungslage 4 Gang der weiteren Darstellung
6
Ausgangsfälle
9
Das unterhaltslose Kind
11
40
87
26
99
Gründe für die Berücksichtigung nicht anwendbaren Rechts
121
E Kollisionsrechtliche Gründe für die Berücksichtigung
142
Die ungewollte Ungleichbehandlung als Anpassungslage
153
40
166
51
172
E Der Vergleich zwischen der AnsichRechtslage
174

Die anspruchslosen Hinterbliebenen
12
Das sorgelose Kind
13
Die unscheidbare hinkende Ehe
14
Das nicht legitimierbare Kind
15
Der lachende benachteiligte Erbe
16
Der unbezifferbare Unterhaltsanspruch
17
Der unvollstreckbare Unterhaltstitel
18
Der machtlose Insolvenzverwalter
19
Der Rechtsstreit ohne Gericht 220
20
Ein allgemeines allseitiges Kollisionsrecht
25
Die Anknüpfung von Teilfragen aus anderen Sachgebieten
45
Völkerrechtliche Gründe für die Anwendung ausländischen Rechts
51
d Allgemeine Dienstverpflichtung
65
Zusammenfassung
73
Berücksichtigung nicht anwendbaren Rechts
75
Der nicht verlängerbare Pass
79
23
81
71
178
F Ungleichbehandlung nicht beabsichtigt
193
32
194
G Drei und mehr beteiligte Rechtsordnungen
208
77
209
Vermeintliche Anpassungslagen
219
Regelungslücken als Anpassungslagen?
233
E Substitutionsprobleme als Anpassungslagen?
253
F Zusammenfassung
262
Die Auslöser von Anpassungslagen
265
Fragmentierung durch Rechtsanwendung in mehreren Rechts
293
E Fragmentierung durch Rechtsanwendung in mehreren Rechts
308
Anpassungslagen und Grundrechtsschutz
341
Die Beseitigung von Anpassungslagen
419
Zusammenfassung
493
Urheberrecht

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Autoren-Profil (2004)

Gerhard Dannemann, Geboren 1959; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Bonn; 1993 Promotion; 1994-2002 Hochschullehrer an der Universitat Oxford; seit 2003 Professor fur rechtliche, wirtschaftliche und soziale Strukturen Grossbritanniens an der Humboldt-Universitat zu Berlin.

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