Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 6

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Theodor Hartleben
Johann Andreas Kranzbühler., 1827
 

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Seite 427 - Journal, . eine Zeitschrift zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse im Gebiete der Naturwissenschaft, der Chemie, der Pharmacie, der Mechanik, der Manufakturen, Fabriken, Künste, Gewerbe, der Handlung, der Haus» und Landwirtschaft ». Herausgegeben von Nr.
Seite 177 - von welcher Natur und Beschaffenheit die „tödtlichen Verletzungen und Mißhandlungen sind? „nämlich: 1) ob dieselben nothwendig «tödtlich sind, „oder nur zuweilen den Tod zu bewirken pflegen? „2) ob dieselben ihrer allgemeinen Natur nach den „Tod bewirkten, oder nur in gegenwärtigem Falle „wegen ungewöhnlicher Leibesbeschaffenheit des Ve„schädigten, oder wegen zufälliger äußerer Umstände, „Ursache des Todes gewesen sind?
Seite 252 - Herrschaft andre häusliche Verrichtungen mit übernehmen, wenn das dazu bestimmte Neben-Gesinde durch Krankheit, oder sonst, auf eine Zeitlang daran verhindert wird. § 61. Wenn unter den Dienstboten Streit entsteht, welcher von ihnen diese oder jene Arbeit nach seiner Bestimmung zu verrichten schuldig sey; so entscheidet allein der Wille der Herrschaft.
Seite 52 - Jahrbücher für wissenschaftliche Kritik, herausgegeben von der Societät für wissenschaftliche Kritik zu Berlin.
Seite 253 - Auch außer seinen Diensten ist das Gesinde schuldig, der Herrschaft Bestes zu befördern, Schaden und Nachtheil aber, so viel an ihm ist, abzuwenden. § 71. Bemerkte Untreue des Nebengesindes ist es der Herrschaft anzuzeigen verbunden.
Seite 281 - . .;, . .•-•:•• '.h ; 2) Da jedoch diese Verbindlichkeit immer nur subsidiarisch bleibt , so ist der verursachte Aufwand in dem Falle nach billiger Berechnung zu ersetzen , wenn...
Seite 553 - ... kaum je mehr auf einem Throne schlagen. Wie Ich gesinnt bin, wie Ich für gesetzliche Freiheit, des Thrones Rechte und die eines jeden schützende Verfassung bin, dieses jetzt noch zu versichern, wäre hoffentlich überflüssig, desgleichen daß ich Religion als das Wesentlichste ansehe und jeden Teil bei dem ihm Zuständigen zu behaupten wissen werde.
Seite 318 - Frage : ob und in wie weit ein in Bezug genommener Staatsvertrag überhaupt an und für sich als völkerrechtlich gültig anzusehen sei ? unter den Parteien entgegengesetzte Behauptungen aufgestellt werden, so sollen die Gerichte, ohne Unterschied, ob der Preussische Staat bei der Anschliessung solcher Verträge konkurrirt hat, oder nicht, verbunden sein, vor Abfassung des Erkentnisses die Äusserung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten einzuholen, und sich darnach bei der Entscheidung...
Seite 317 - Staatsministerii hiermit Folgendes fest : Wenn im Laufe eines Prozesses über den Sinn einer in einem Staatsvertrage enthaltenen, zur Entscheidung der Sache beitragenden Bestimmung, oder über die Frage : welcher von mehreren zugleich in Betracht kommenden...
Seite 281 - Vermögenslosigkeit, häufig nur die Bedürfnisse des Augenblicks die Mittel solcher Erkrankten oder Verunglückten auf der Reise übersteigen, so ist der verursachte Aufwand in dem Falle nach billiger Berechnung zu ersetzen, wenn der...

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