Beiträge zur geschichte des deutschen buchhandels, Band 1

Cover
J.C. Hinrichs, 1851
 

Ausgewählte Seiten

Andere Ausgaben - Alle anzeigen

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 249 - fuissent adprobati. 25. (Reich, Ph. E.,) zufällige Gedanken eines Buchhändlers über Herrn Klopstocks Anzeige einer gelehrten Republik, o. 0. 1773. 8. 26. Nachricht und Fundations-Gesetze von der Buchhandlung der Gelehrten, die in der Fürstl. Anhalt. Residenzstadt Dessau errichtet ist. Dessau 1781. 8. — Berichte der allgemeinen Buchhandlung der Gelehrten, vom Jahre 1781—1784.
Seite 208 - Vortrage zu bringen und zur Remedur auszustellen, da denn 6. Wenn nach Verlauf dieser Ostermesse 1765 räuberische Nachdrücke sich ereignen sollten, alle Mitglieder dieser Societät, als welche dem Bücherdiebstahl nachdrücklich entgegen zu arbeiten Muth genug besitzen, und welche jeder Nachdrucker so schlechterdings nicht wird entbehren können, sich hierdurch schriftlich anheischig machen, von einer jeden räuberischen Ausgabe
Seite 7 - 8. oder 9. gl. Vor ein gantz Doctrinale, das man nennet einen gantzen Text, eine halbe Marck. Vor primam partem 8. gl. Welch reich Kind von seinem Locato nicht kauffet ein Buch, das gebe ihm 2. gl. im
Seite 207 - eigenthümlich gehören , wider alle hergebrachte Treue und Glauben dem einen Handlungsgenossen zu einem geringern, dem andern in einem höhern Preisse ansetzen, wodurch denn, bey der unvermeidlichen Ungleichheit der benachbarten Catalogen, manche unschuldige Buchhandlung nicht wenig beschimpft wird; bald endlich in Ansehung ihres Metiers sich so weit vergessen, dass sie zwar auf Messen Buchhändler vorstellen, und die bey dem Buchhandel vorzügliche
Seite 207 - in jedem Falle geben können; jedoch muss derjenige, der für einzelne Handlungsgenossen oder für die Buchhändler einer ganzen Stadt, oder wohl gar einer ganzen Provinz als Deputatus mit Gültigkeit votiren will, mit specieller und von jedem Buchhandlungssocietäts-Mitgliede eigenhändig unterschriebener Vollmacht versehen seyn.
Seite 5 - berücksichtigt. Diese Notiz findet sich auf dem ersten Blatte einer deutscheu Handschrift der Legende von den heiligen drei Königen in Westphalen und beginnt mit der Ueberschrift: Item welcher hande bücher man gerne hat, gross oder clein, geistlich oder weltlich, hübsch gemolt, die findet man alle by
Seite 215 - oder nicht gebrauchet, durch eine schlechte Ausgabe oder l'ebersetzung bloss eine bessere zurückgehalten, oder auch der Preiss insonderheit derer zum Goltes-Dienst und Schulwesen gehörigen Bücher, über die Gebühr und Billigkeit erhöhet werden wollte, Wir Uns vorbehalten, nach vorgängiger hinlänglicher Untersuchung der Sache, jenes Befugniss wiederum aufzuheben, und entweder auf einen anderen billigeren.Verleger zu
Seite 207 - da es bisher auf den Messen bloss dabey sein Bewenden gehabt, dass einer dem andern einzeln diesen oder jenen Unfug zwar geklaget, indessen aber durch gemeinschaftliche Zusammenkünfte, Unterredungen und Maassregeln dargegen keine hurtige und wirksame Gegenmittel angewendet worden: so wird es
Seite 207 - und der Chicane feind sind, in eine gemeinnützige Societät zusammentreten, und zur Beförderung ihrer gemeinschaftlichen Wohlfahrt die Hände einander zu bieten anfangen, als worzu Endesunterzeichnete einen jeden rechtschaffen denkenden Mann hiermit geziemend eingeladen, und gebeten haben wollen, den Beytritt zu dieser
Seite 3 - gemält Item die gulden bull Item der akermann vnd belyal gemalt, Item daz guldin spil, vnd von allen spilen gemalt, Item die 2 teil der heyligen leben. Item der heyligen dryer küng buoch gemalt Item *) Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins herausgegeben von FJ Mone. 3. Hfl. pag. 312. ") Wilken 1. c. pag. 406, 407. l* die 24 alten

Bibliografische Informationen