| 1867
...wird, wenn die königl. preußische es in ihrem Interesse finden sollte, die Führung der schlcsischen Gebirgsbahn nach Glatz über Braunau gestatten, ohne eine Einwirkung auf die Leitung des Betriebs der in ihrem Gebiet belegeneu Strecke diefer Bahn in Anspruch zu »ehmen, wobei jedoch die... | |
| Georg Friedrich Martens - 1873 - 702 Seiten
...gestatten und fördern wird. 2) Die Kaiserlich Oesterreichische Regierung wird, wenn die Königlich Preussische es in ihrem Interesse finden sollte, die...Schlesischen Gebirgsbahn nach Glatz über Braunau gestalten, ohne eine Einwirkung auf die Leitung des Betriebes der in ihrem Gebiete belegenen Strecke... | |
| Henry De Worms (baron Pirbright.) - 1877 - 368 Seiten
...Richtung auf Glatz in'gleicher Weise gestatten und fordern wird. 2. Die Kaiserlich Oesterreichische Regierung wird, wenn die Königl. Preussische es in...gestatten, ohne eine Einwirkung auf die Leitung des Betriebs der in ihrem Gebiete belegenen Strecke dieser Bahn in Anspruch zu nehmen, wobei jedoch die... | |
| |