Archiv der politischen Ökonomie und Polizeiwissenschaft, Band 9

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C. F. Winter., 1851
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 261 - Mittheilungen über Handel, Gewerbe und Verkehrsmittel, so wie aus dem Gebiete der Statistik überhaupt I.
Seite 186 - Gesetz vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse (Gesetz-Samml.
Seite 237 - Tafeln zur Statistik der österreichischen Monarchie zusammengestellt von der Direction der administrativen Statistik im kk Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten. Neue Folge.
Seite 170 - Beiträge zur Beantwortung der Frage: Sind große oder kleine Landgüter zweckmäßiger für das allgemeine Wohl? 1847. — ^. K»f, IK« »uoi»l «olläitiou, »ncl e<lu«»tinn ul tbe people in Hnßl»i»l »uä Nurope, I,on<l. 1850, Ir Bd. — äe <3»«p»lin, i!nur« ä'llzriculwre, V, 247 (». »,) — Rau, lieber den geringsten Umfang eine« Bauerngutes, l85I, auch im Archiv, NF IX, 145.
Seite 251 - Verkehr mit dem Auslande und über den Zwischenverkehr von Ungarn und Siebenbürgen mit den anderen österreichischen Provinzen in den Jahren 1831 bis 1840.
Seite 170 - Unterhaltsfläche einer schuldenfreien Familie von gewisser Kopfzahl. Die zweite dieser Gränzgrößen ist die kleinere. Zwischen beiden giebt es Mittelglieder, die den verschiedenen Graden von Verschuldung und Belastung entsprechen, mit denen aber sich weiter zu beschäftigen nicht belohnend wäre. Die Unterhaltsgränze kommt...
Seite 184 - Ueber die Lasten des Grundeigenthums und Verminderung derselben in Rücksicht auf das Königreich Hannover.
Seite 139 - Forstwirthe im Jahre 1846 war unter anderen folgende Frage zur Berathung aufgestellt worden: Wie läßt sich aus der Natur der landwirthschaftlichen Beschäftigung das Minimum des Besitzstandes im Allgemeinen nachweisen, wenn der Besitzer bloß als Landwirth, und nicht zugleich als Hold (Keuschler) oder Taglöhner sein Auskommen finden soll? Diese Frage hatte auffallend wenig Beachtung gefunden.
Seite 181 - Vorausfetzung einer besseren und fleißigeren Benutzung des Landes und fällt da hinweg, wo zwischen den Besitzern kleiner, mittlerer und großer Güter in der ganzen Art des Anbaus kein Unterschied besteht, oder vielleicht sogar auf den letzteren durch Anwendung von Kunstmitteln ein größerer Rohertrag...
Seite 180 - Unterhaltsfläche ohne Verschlimmerung im Einkommen der Besitzer gestatten. Die im Vorstehenden versuchte Entwicklung der beiden Arten von Untergränzen der Besitzverkleinerung kann zur Beilegung mancher : wissenschaftlichen Streitverhandlungen dienen. Die sogleich anfangs anerkannte Möglichkeit, daß ein Gut zu klein sein könne, schneidet den Vorwurf ab, als werde von der einen Seite eine unendliche Zertheilung für unschädlich gehalten, und es bleibt nur darüber noch eine Meinungsverschiedenheit,...

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