Württemberg weist die Anklagen Preußens wegen seiner angebl. Rüstungen energisch zurück. „... Die kgl. württ. Regierung kann zuvörderst den Ausdruck ihres größten Erstaunens darüber nicht zurückhalten, daß die königlich preußische Regierung keinen Anstand nimmt, sie als eine solche zu bezeichnen, welche unter Beiseitseßung bundesgrundgeseßlicher Bestimmungen durch ihr Vorgehen die Rüstungen der kgl. preußischen Regierung veranlaßt habe. Der fgl. württemb. Regierung wäre es sehr leicht, den Nachweis zu liefern, daß von ihr auch nicht Eine vorbereitende militärische Maßregel ergriffen worden war, als bereits die in der fgl. preußischen Depesche vom 24. März angekündigten Rüstungen in vollem Gange waren; allein sie findet in dem gegen sie er: hobenen Vorwande hiefür keinen genügenden Grund. Sie glaubt sich aber schuldig zu sein, den im Schooße der Bundesversammlung, öffentlich, im Angesichte Deutschlands gegen sie geschleuderten Vorwurf einer Verlegung ihrer Bundespflicht und dadurch verschuldeter Theilnahme an der Herbeiführung der gegenwärtigen traurigen Lage Deutschlands öffentlich als einen völlig unberechtigten auf das Entschiedenste zurückzuweisen.“ Bayern stellt bezüglich der Bundesfestungen den Antrag: „es wolle die Bundesversammlung a) die Regierungen von Lesterreich und Preußen ersuchen, ihre Truppen aus den Bundesfestungen Mainz und Rastatt, sowie aus Frankfurt a. M. zurückzuziehen; b) aussprechen, daß für alle Eventualitäten die Bundesfestungen Mainz und Rastatt von allen Bundesregierungen als neutrale Plätze zu betrachten seien." Die Einladung zur Friedensconferenz in Paris wird von der Bundesversammlung angenommen und zu ihrem Vertreter einstimmig mit Ausnahme Oldenburgs, dessen Gesandter „ohne Instruction" ist der bayerische Staatsminister v. d. Pfordten gewählt. 1. Juni. (Italien) nimmt die Einladung zur Pariser Friedensconferenz an. " " (Desterreich) nimmt die Einladung zur Pariser Friedensconferenz an, jedoch nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß keine Combination auf derselben zur Verhandlung komme, welche einem der eingeladenen Staaten Gebietserweiterung oder einen Machtzuwachs zuzuwenden berechnet sei". Gerne lassen wir der Gesinnung, die zu dem Schritte der drei Mächte Anlaß gegeben hat, unsere Anerkennung widerfahren. Desterreich namentlich legt zu großen Werth auf die Wohlthaten des Friedens, um nicht mit Befriedigung auf die Bemühungen zu blicken, mit denen man die Calamitäten des Krieges von Europa abzuwenden versucht. Troß den an unsere Stellung Angesichts der gegenwärtigen Conjuncturen sich knüpfenden Schwierigkeiten, troß der sehr natürlichen Einwendungen, die der Gedanke einer Zusammentretung, welche berufen sein würde, Fragen, die für die kaiserliche Regierung von sehr heifler (délicate) Natur sind, zu discutiren, in uns wachrufen könnte, lehnen wir es gleichwohl nicht ab, an jenen Bemühungen Theil zu nehmen. Wir wollen damit einen neuen Beweis für die versöhnlichen und uneigennütigen Absichten geben, von denen unsere Politik fortwährend geleitet wird. Nur wünscht die kais. Regierung früher die Zusicherung zu erhalten, daß alle Mächte, welche an der projectirten Zusammentretung Theil nehmen sollen, gleich ihr bereit seien, dort kein Sonderinteresse zum Nachtheil der allgemeinen Ruhe zu verfolgen. Zum Gelingen des von den Cabinetten im Auge gehaltenen Friedenswerkes erscheint es uns unerläßlich, im vornhinein festzustellen, daß von den Berathungen jede Combination aus geschlossen bleiben werde, die darauf abzielen würde, einem der jezt zur Zusammentretung eingeladenen Staaten eine territoriale Vergrößerung oder einen Machtzuwachs zu verschaffen. Ohne diese vorläufige Bürg schaft, durch welche ehrgeizige Ansprüche beseitigt werden und welche nur gleichmäßigen für alle billigen Vereinbarungen Raum läßt, müßte es uns unmöglich erscheinen, auf einen glücklichen Ausgang der vorgeschlagenen Berathungen zu zählen....“ 2. Juni. (Holstein). Der österr. Statthalter v. Gablenz beruft die Ständeversammlung des Herzogthums auf den 11. Juni nach Jßehoe. (Bayern) ordnet eine außerordentliche Heeresergänzung von 18,610 Conscribirten aus den Altersklassen von 1843 und 1844 an. Die Aushebung soll am 18. Juni beginnen und am 2. Juli beendigt sein. Reise des Großherzogs von Baden nach Pillniz zu einer Conferenz mit dem König von Sachsen: mißlungener Versuch einer Verständigung mit Preußen. " " " H H " (Preußen) protestirt in einer Dep. an Oesterreich gegen den Schritt desselben am Bunde v. 1. d. M. und erklärt denselben für einen Bruch der Gasteiner Convention. (Württemberg). Die II. Kammer genehmigt nach dem Antrage der Mehrheit ihres Ausschusses den von der Regierung verlangten Militärcredit mit 82 gegen 8 Stimmen und stellt die Landwehr ersten und zweiten Aufgebots der Regierung zur Verfügung. (Frankreich) erklärt seinerseits, daß die österr. Vorbehalte die beabsichtigte Friedensconferenz unmöglich machen. (Preußen). Eine Circulardep. des Grafen Bismarck sucht zu constatiren, daß der Krieg in Wien eine beschlossene Thatsache sei und daß es sich dort nur noch darum handle, die Gelegenheit zu demselben zu finden. (Preußen). Der officielle Staatsanzeiger" erklärt: „In der zwischen Desterreich und Preußen unter dem 16. Januar 1864 unterzeichneten (geheimen und bis jetzt noch nicht veröffentlichten) Convention heißt es im 6. Artikel: „Falls es zu Feindseligkeiten in Schleswig kommt, behalten sich Preußen und Oesterreich vor, die künftigen Verhältnisse der Herzogthümer nur im gegenseitigen Einverständnisse festzustellen. Sie werden gleichfalls die Erbfolgefrage in den Herzogthümern nicht anders als im gemeinsamen Einverständnisse entscheiden“". Es bedarf keines Beweises, daß durch die Erklärung Desterreichs in der Bundestagssitzung vom 1. Juni d. 38. sowohl die angeführten Bestimmungen, als auch die der Gasteiner Convention verlegt sind". " (Sachsen). Die II. Kammer bewilligt einstimmig den von der Regierung geforderten Militärcredit, indem sie die Ueberzeugung ausspricht, die Regierung werde, fern von einseitiger Parteinahme, die Interessen des nähern wie des Gesammkvaterlandes wahren und sie zu energischer Betreibung der allgemeinen directen Wahlen für das Parlament, wo möglich nach dem Reichswahlgesetze von 1849, auffordert. Die Regierung erklärt sich damit einverstanden. (England). Gladstone erklärt im Unterhaus, England stimme mit Frankreich darin überein, daß die österr. Vorbehalte die Con ferenz unmöglich machen. 6. Juni. (Preußen). Der preußische Gouverneur von Schleswig, Gen. v. Manteuffel, notifizirt dem österr. Statthalter von Holstein, FML. v. Gablenz, daß seine Regierung die Gasteiner Convention durch die Erklärung Desterreichs am Bunde v. 1. d. M. für dahin gefallen betrachte und daß er demgemäß den Auftrag habe, seine Truppen auf Grundlage des früheren Condominats schon am folgenden Tage in Holstein einrücken zu lassen. " " " " 11. " " (Holstein). Die Preußen rücken in Holstein ein und beseßen Rendsburg, Kiel und Jhehoe. Der österr. Statthalter v. Gablenz protestirt und zieht sich mit seinen Truppen (ca. 3000 Mann gegen circa 20,000 Preußen), der Landesregierung und dem Herzog Friedrich nach Altona zurück. (Frankreich). Der Moniteur" constatirt mit dem Ausdruck des Bedauerns, daß die beabsichtigte Friedensconferenz an den österr. Vorbehalten gescheitert sei. (Oesterreich). Dep. an Preußen in Antwort auf die preuß. Dep. v. 3. Juni bez. schleswig-holsteinische Frage. Dieselbe soll in Form und Inhalt nahezu den Character einer Kriegserklärung tragen. (Bayern). II. Kammer: Adreßdebatte. Rede v. d. Pfordtens. Der Entwurf der vereinigten Linken wird mit 97 gegen 44 Stimmen verworfen und der Commissionsentwurf (des Centrums und der Rechten) mit 96 gegen 45 Stimmen angenommen. (Preußen). Der preuß. Gouverneur, Gen. v. Manteuffel, löst einseitig die bisherige holsteinische Landesregierung auf und ernennt ebenso einseitig den (feudalen) Frhrn. Karl v. Scheel-Plessen zum Oberpräsidenten beider Herzogthümer mit dem Wohnsize in Kiel. Das Vereinswesen wird unterdrückt, die Freiheit der Presse beschränkt. Eine Proclamation Manteuffels an die Holsteiner erklärt, daß der König von Preußen beabsichtige, einseitig eine Gesammtvertretung Schleswig-Holsteins gemäß dem Princip der Zusammengehörigkeit beider Herzogthümer ins Leben zu rufen, behufs deren Anbahnung auf gesetzlichem Wege bereits Einleitungen zur Einberufung der Stände jedes Herzogthums getroffen seien. " (Baden). Die Regierung verlangt vom Landtag 3,813,000 fl. für Mobilmachung der Armee. (Holstein). Der Zusammentritt der Stände in Izehoe wird von den Preußen gewaltsam verhindert. Die Mittelstaaten unterhandeln mit Desterreich bez. einer Bundesreform (directe Wahlen zum Parlament und Dreier-Directorium mit Turnus im Präsiðium unter allen dreien). (Oesterreich) erklärt die Besetzung Holsteins durch Preußen für einen Vertragsbruch und trägt, gestüßt auf Art. XIX der Wiener Schlußacte, auf schleunige Mobilmachung des ganzen Bundes: heeres, mit Ausnahme der zur preußischen Armee gehörigen Corps an. Die Bundesversammlung beschließt, schon am 14. d. M. über diesen Antrag abzustimmen. Register. Abgeordnetentag, V 12, 20 (Antrag des Ausschusses, Antrag Passavant-Müller). Actenstücke: V 14 (Antrag Bluntschli's in der 1. Kammer) S. 73. Bayern: II 31, IV 2, 21, V 6, 6, 10, 13, 21, 23, 27, 29, VI 2, 9. Belgien: V 9. Bundestag: IV 9, 21, 26, V 5, 9, 11, 19, 24, VI 1, 11. Frankfurt: V 20 (Resolutionen der democrat. Volksversammlung) S. 80. Hannover: IV 4, V 7, 22, 25, 29. Actenstücke: V 29 (Antrag Bennigsens gegen d. Ministerium) S. 89. Actenstücke: V 25 (Erklärung Dalwigks gegen Neutralität) S. 86. Holland: V 14. Italien: I 2, II 19, III 1, 8, 15, 21, 27, 28, 31, IV 1, 6, 26, 26, 28, 29, 30, Actenstücke: III 27 (angeblicher Inhalt des Allianzvertrages mit Preußen) S. Kurhessen: V 13, 16, 22. Mittelstaaten: II 22, III 27, IV 22, V 11, 14, VI 11. Nassau: V 12, 27. Nationalverein: V 14 (Ansprache des Autschusses) S. 72. Preußen: I 15, 26, 29, 29, II 3, 6, 18, 28, III 2, 6, 10, 14, 16, 19, 20, 21, zeitige Abrüstung nur mit Vorbehalt ein) S. 41; IV 26 (Resolutionen - der Sachsen. III 16, IV 29, V 5, 7, 8, 8, 11, 12, 13, 15, 21, 27, 27, 28, 29, VI 5. Sechsunddreißiger Ausschuß. IV 7 (Erklärung des Ausschusses) S. 33. Württemberg. I 6, IV 3, 5, 19, 22, V 7, 11, 14, 23, 24, 26, VI 3. IV 3 (Aufruf der Volkspartei) S. 29; IV 19 (Resolutionen der Stuttgarter Zollverein. II 12. |