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außerordentlicher Sihung eine Adresse an den König für den Frieden. Eine Reihe von anderen Städten der Rheinproving und Westphalens folgt dem Beispiele Kölns.

14. Mai. Conferenz der Mittelstaaten in Bamberg. Es sind dieselben 9 Staaten dabei vertreten wie bei der vorhergehenden Conferenz in Augsburg.

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(Hannover und Kurhessen) erklären sich gegenüber dem Andringen Preußens zu einer neutralen Haltung_bezüglich des obschwebenden Conflictes zwischen Desterreich und Preußen bereit, jedoch ohne eine formelle Verpflichtung dazu eingehen zu wollen und nur unter Vorbehalt von Bundesbeschlüssen.

(Baden). I. Kammer: Geh. Rath Bluntschli begründet die von ihm vorher angekündigte Interpellation, deren Antrag dahin geht, sich möglichst lange neutral zu verhalten und zu versuchen, sich für diese Neutralität mit den übrigen süddeutschen Staaten zu ver ständigen. Die Kammer debattirt über den Antrag und beschließt hierauf, die weitere Diskussion zu vertagen.

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S. den Wortlaut der Anträge Ergänzungsheft S. 73.

Versammlung des Ausschusses des Nationalvereins in Berlin. Derselbe beschließt eine Ansprache an seine Mitglieder.

S. dieselbe Ergänzungsheft S. 72.

(Preußen). Die Einberufung der gesammten Landwehr erregt großen Widerwillen, der in vielen Theilen der Monarchie, namentlich aber in den Rheinlanden und in Ostpreußen, an manchen Orten zu den gewaltthätigsten Excessen von Seite der Einberufenen führt. (Preußen). Im Gegensaße gegen die Adresse der rheinischen und westphälischen Städte beschließen der Magistrat und die Stadtverordneten von Breslau eine Adresse an den König,

welche die S. M. zum Krieg veranlassenden Gründe anerkennt und Opferwilligkeit wie im 3. 1813 zusichert, da die Weisheit S. M. Mittel finden werde, durch Beseitigung des inneren Conflicts die Kampsbegeisterung zu wecken.

(Sachsen). Eine Volksversammlung in Chemnitz erklärt sich für Neutralität, für ein deutsches Parlament und für Herstellung des sächsischen Wahlgeseßes von 1848.

(Schleswig). Die preuß. Besatzung erhält fortwährend starke Zuzüge aus Preußen.

(Preußen). In Trier läßt der Oberbürgermeister einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung auf Erlaß einer Friedens= petition in Folge ihm zugegangener Instruction" nicht zu.

(Kurhessen). Der Kriegsminister v. Ende wird ohne sein Ansuchen plößlich entlassen, angeblich weil allzupreußisch gesinnt. (Hessen-Darmstadt). Die Regierung ordnet die vollständige Mobilmachung der Armeedivision an.

(Baden). II. Kammer: Allgemeine Debatte über das Ministerverantwortlichkeitsgeseß.

16. Mai. (Nassau). Ausschußfißung der Ständeversammlung: Anfragen an die Regierung bezüglich der angeordneten Mobilmachung der Truppen und der Mittel dazu.

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(Oesterreich). Der Stadtrath von Prag beschließt einstimmig (Deutsche und Czechen) in einer dem Kaiser durch eine Deputation zu überreichenden Adresse neben sehnsüchtigen Wünschen für den Frieden auch die muthvollste Opferwilligkeit für den Fall des zur Erhaltung des Rechts und der Ehre Desterreichs unvermeidlichen Kriegs auszusprechen.

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(Nassau.) Der Landtag wird plößlich bis zum 4. Juni vertagt, wodurch jede Opposition gegen die angeordnete Kriegsbereitschaft vorerst unmöglich gemacht wird.

(Desterreich). Veröffentlichung des vom 12. d. M. datirten ersten Tagsbefehls Benedeks als Oberbefehlshaber der Nordarmee. S. denselben im Ergänzungsheft S. 76.

(Desterreich). Zur Sicherung Wiens gegen mögliche Wechselfälle des Kriegs sind bei Floresdorf 20,000 Arbeiter mit der Errichtung von Erdforts und eines befestigten Brückenkopfes beschäftigt. (Bundestag). Die auf der Bamberger Conferenz vertretenen 9 Staaten Sachsen ausgenommen - stellen am Bunde den gemeinsamen Antrag auf gleichzeitige Abrüstung sämmtlicher Bundesglieder und zwar an einem von der Bundesversammlung zu vereinbarenden Tage. Mißtrauenserklärung Desterreichs gegen Hannover. S. den Wortlaut Ergänzungsheft S. 77.

(Preußen). Antwort des Königs auf die kriegerische Breslauer Adresse. Die Friedensadressen dagegen werden nicht beantwortet. S. Ergänzungsheft S. 76.

(Preußen). Der Stadtrath von Köln beschließt eine Friedensadresse an den König zu richten.

Versammlung des Abgeordnetentages in Frankfurt. Es nehmen daran Theil aus: Frankfurt 36, Baden 35, Nassau 34, Kurhessen 31, Schleswig-Holstein 29, Darmstadt 26, Preußen 18, Bayern 13, Thüringen 4, Mecklenburg 4, Hannover 3, Bremen 3, Oldenburg 2, Württemberg 2, Sachsen 2, Lippe-Detmold 1, Homburg 1. Die Gesammtzahl beträgt sonach 235.

Der Antrag des Ausschusses „verdammt den drohenden Krieg als einen nur dynastischen Zwecken dienenden Cabinetskrieg“ und fordert „die Staaten der südwestdeutschen Gruppe auf, ihre Kraft_ungeschwächt zu erhalten, um gegebenen Falls für die Integrität des deutschen Gebiets einzustehen". Ein Gegenantrag von Passavant - Müller aus Frankfurt fordert die gesammte beutsche Nation zu aktivem Widerstande mit den äußersten Mitteln gerechter Nothwehr und zu Unterstüßung der Regierungen auf, wofern die jeßige preußische Regierung der selbständigen Conftituirung der Herzogthümer sich widerseße und statt des Rechts ihren Eigenwillen mit Gewalt durchseßen wolle“.

Erregte Debatte: Referat des Abg. Völk aus Bayern, Rede des Abg. Schulze-Delißsch und des Abg. Frese aus Preußen (gegen die Haltung der Majorität des preuß. Abg.-Hauses in der schleswig

holsteinischen Frage). Bei der Abstimmung wird der Antrag Passavant-Müller abgelehnt und der Antrag des Ausschusses mit überwiegender Mehrheit angenommen. Die Schleswig-Holsteiner (29 an der Zahl) erklären, sämmtlich gegen den Ausschußantrag gestimmt zu haben.

Eine nach dem Schluß des Abgeordnetentages zusammengetretene demokratische Volksversammlung erklärt die von der Majorität des Abgeordnetentages befürwortete Neutralität geradezu für Feigheit oder Verrath, findet den bewaffneten Widerstand Deutschlands gegen die die friedensbrecherische Politik der preuß. Regierung für geboten und verwirft den Parlamentsantrag desselben unbedingt.

S. den Wortlaut der Anträge an den Abgeordnetentag im Ergänzungsheft S. 78.

21. Mai. (Bayern).

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Eine Besprechung der bayerischen Fortschrittspartei in Gunzenhausen geht gegen eine unbedingte Neutralität, für Volksbewaffnung und Einberufung eines Parlaments nach dem Reichswahlgesete von 1849.

(Sachsen). Die Einberufung des Landtags auf den 23. d. M. wird mit Rücksicht auf die Congreßaussichten verschoben, alsbald aber wieder auf den 26. d. M. angesezt.

(Preußen). Eine Depesche an Württemberg wirst demselben. vor, neben Desterreich und Sachsen zuerst gegen Preußen gerüstet und damit die ganze jezige Verwickelung wesentlich mit verschuldet zu haben.

S. den Wortlaut Ergänzungsheft S. 81.

(Hannover). Der österreichische General Prinz Solms trifft in besonderer Mission in Hannover ein.

(Kurhessen). Der österr. Oberst Baron Wimpffen trifft in außerordentlicher Mission in Kassel ein.

(Bayern). Prinz Karl wird zum Höchstcommandirenden der bayerischen Armee, General v. d. Tann zu seinem Generalstabschef

ernannt.

(Württemberg). Eröffnung des Landtags. Thronrede des Königs. Die Regierung legt dem Landtage zwei Gesetzesentwürfe vor, deren einer dem Kriegsminister die gesammte Landwehr zur Verfügung stellt, der andere einen außerordentlichen Militärcredit von 7,700,000 fl. verlangt.

S. Ergänzungsheft S. 82.

(Preußen). Die Stadtverordneten-Versammlungen in Königsberg, Stettin, Köslin, Kolberg, Magdeburg 2. richten Friedensadressen an den König. Dem Kreistage von Thorn wird von 14 Mitgliedern ein Protest überreicht gegen jede Bewilligung von Steuern und Lasten, denen die Zustimmung des Abg.-Hauses fehle, zumal weder in der Gesezsammlung noch im Staatsanzeiger ein Befehl des Königs zur Mobilmachung veröffentlicht sei. Die Berathung des Protestes wird vom Landrath verweigert. Die Stadtverord

neten von Thorn beschließen einstimmig eine Friedensadresse an den König und fordern den Magistrat zum Beitritt auf; der Oberbürgermeister verweigert die Berathung im Magistrat. Siebzehn Handelskammern von Rheinland und Westphalen richten eine Collectivpetition gegen den Krieg an den König.

S. Ergänzungsheft S. 83 u. fgg.

24. Mai. (Bundestag). Der mittelstaatliche Antrag vom 19. d. M. auf allseitige Abrüstung wird von der Bundesversammlung einstimmig angenommen. Desterreich und Preußen erklären, in der nächsten Sihung die Voraussetzungen mitzutheilen, unter denen sie abrüsten wollen. Hannover erklärt bezüglich seiner Verhandlungen mit Preußen, es werde die Bundespflichten streng einhalten. Oldenburg stellt den Antrag (gegen Oesterreich), die schleswig - holsteinische Frage an ein Aufträgalgericht zu weisen.

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26.

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27.

(Württemberg). II. Kammer: Feßer trägt auf allgemeine Volksbewaffnung und Herstellung der deutschen Grundrechte an; Hölder interpellirt bez. der Verfassungsreform, Zeller bez. des Waffentragens des Militärs außer Dienst, Hopf bez. Vereidigung des Militäre auf die Verfassung.

(Hannover). 44 Mitglieder der II. Kammer treten den Be schlüssen der Mehrheit des Abgeordnetentages v. 20. d. M. durch öffentliche Erklärung bei.

(Hessen-Darmstadt). II. Kammer: Die Regierung fordert einen außerordentlichen Militärcredit von 4,150,500 fl. Rede Dalwigts zu Begründung desselben:

Es bedarf keiner Versicherung, daß die großherzogliche Regierung einer jeben Parteinahme für einen oder den anderen der beiden zunächst streitenden Theile fern steht, daß sie nur geleitet wird von dem Gefühle ihrer Pflichten gegen den Bund und die Vundesgenossen, von ihrer Treue gegen das gemeinsame Vaterland. Aber eben deßwegen muß andererseits die großherzogliche Regierung jeden Gedanken an eine neutrale Stellung in dem großen Kampfe, der sich vorbereitet und der wesentlich auch die von ihr seit zwanzig Jahren vertretene Sache der Elbherzogthümer berührt, als mit jenen Pflichten unvereinbar zurückweisen.“

(Desterreich).

Das ganze Hauptquartier der Nordarmee unter Benedek wird von Wien zunächst nach Olmüß verlegt. (Württemberg). Die württ. Regierung erklärt in ihrer Antwortsdepesche auf die preuß. Dep. v. 22. d. M., daß die Beschuldigungen derselben in ihr die peinlichste Ueberraschung erregt hätten:

„... Es wäre der f. württ. Regierung ein Leichtes mit Zahlen und Daten nachzuweisen, daß sie nicht einmal Eine vorbereitende militärische Maßregel ergriffen hatte, als bereits die in der k. preußischen Depesche vom 24. März angekündigten Rüstungen im vollen Gang waren; sie zieht jedoch vor, sich einfach auf das Zeugniß von Deutschland und Europa zu berufen, 2c........“ (Württemberg). Königin Olga kehrt von St. Petersburg statt über Berlin über Wien nach Stuttgart zurüď.

(Preußen). Eine Circulardepesche Bismarcks sucht nochmals

die Nothwendigkeit einer Bundesreform und die Bescheidenheit der preuß. Forderungen dießfalls nachzuweisen :

„Ueber Preußens Stellung zur Bundesreform und die Absichten, von denen Se. Maj. der König bei der jüngsten Wiederausnahme derselben erfüllt sind, finden Ew. 2c. in folgendem einige Betrachtungen allgemeiner Natur, deren geeignete Verwerthung bei sich darbietendem Anlaß sich empfehlen dürfte. Wenn wir in der jeßigen Gestaltung des Bundes einer großen Krisis entgegengehen sollten, so ist eine vollständige revolutionäre Zerrüttung in Deutschland bei der Haltlosigkeit der gegenwärtigen Zustände die wahrscheinlichste Folge. Einer solchen Katastrophe kann man lediglich durch eine recht zeitige Reform von oben her vorbeugen. Es ist nicht die Masse der unbe: rechtigten Forderungen, welche den revolutionären Bewegungen Kraft verleiht, sondern gewöhnlich ist es der geringe Antheil der berechtigten Forderungen, welcher die wirksamsten Vorwände zur Revolution bietet und den Bewegungen nachhaltige und gefährliche Kraft gewährt. Unbestreitbar ist eine Anzahl berechtigter Bedürfnisse des deutschen Volks nicht in dem Maße sicher gestellt, wie es jede große Nation beansprucht. Die Befriedigung derselben im geordneten Wege der Verständigung herbeizuführen, ist die Aufgabe der Bundesreform. Die lettere ist recht eigentlich im Interesse des monarchischen Princips in Deutschland nothwendig. Eie soll durch die Initiative der Regie: rungen den Uebelständen abhelfen, welche in bewegten Zeiten die Quelle und der Vorwand für gewaltsame Selbsthülfe werden können. In dieser Nichtung bewegen sich die Reformvorschläge der preußischen Regierung. Sie werden sich auf das allernothwendigste beschränken und den Bundesgenossen auf das bereitwilligste mit den ihnen erwünschten Modificationen entgegenkommen. Das Ziel verlangt allerdings Opfer, aber nicht von einzelnen, sondern von allen gleichmäßig. Was Se. Maj. den König persönlich anbetrifft, so liegt Allerhöchstdemselben nichts ferner als Seine Bundesgenossen, die deutschen Fürsten, beeinträchtigen oder unterdrücken zu wollen. Aller, höchstderselbe will mit ihnen als einer ihresgleichen gemeinsam für die gemeinsame Sicherheit nach innen und außen sorgen, aber besser als bisher. Wer diesen ernsten Willen und das längst auf jenes Ziel gerichtete Bestreben Sr. Majestät als Ergebniß persönlichen Ehrgeizes schildert, der entstellt die Thatsachen, welche von Allerhöchstdessen Handlungs- und Sinnesweise offenes Zeugniß ablegen. Se. Maj. der König sind stets weit davon entfernt ge= wesen, einen Ehrgeiz zu hegen, der auf Kosten der Nachbarn und Bundesgenossen Befriedigung gesucht hätte, wenn Allerhöchstdieselben auch nach mannig= fachen Erfahrungen darauf verzichten müssen, die Verleumdungen zum Schweigen zu bringen. Se. Majestät beabsichtigen auch jezt, mit der Bundesreform nicht den deutschen Fürsten Opfer anzusinnen, welche Preußen nicht ebenso im Interesse der Gesammtheit zu bringen bereit wäre. Die Verweigerung der in den Reformvorschlägen der königlichen Regierung aufgestellten verhältnißmäßig geringen und von allen Theilnehmern Preußen nicht ausgeschlossen gleichmäßig zu machenden Zugeständnisse würde, unserer Ansicht nach, eine schwere Verantwortung für die Zukunft involviren. Wir haben zunächst mit einzelnen Regierungen über unsere Vorschläge eine Vorverstän= digung versucht, sodann im Neuner-Ausschuß in Frankfurt a. M. diese Vorschläge näher, wie folgt, bezeichnet. 1) Die Organisation des Bundes wird durch Combinirung mit einer periodisch einzuberufenden Nationalvertretung in der Weise gestaltet, daß die Beschlußfassung der letteren auf den dafür bezeichneten Gebieten der Bundesgesetzgebung die Stimmeneinheit erseßt. 2) Die Competenz der also neugestalteten Bundesgewalt wird zunächst auf solche Materien ausgedehnt, welche bisher im Wege der gelegentlich zusammen= tretenden Conferenzen behandelt zu werden pflegen oder Commissionen überwiesen werden, wie z. B. das Münz-, Maß- und Gewichtswesen, die Patentgesetzgebung, die gemeinsame Civilproceßordnung, das Heimathswesen

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