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mit der kaiserlichen Regierung in Mexico fast ihre gesammte Baareinnahme ab.

Juarez verlegt den Sit seiner Regierung von Chihuahua zunächst nach Durango.

Der Minister des Auswärtigen des Kaisers Max richtet eine sehr ausführliche Denkschrift über die nunmehrige Lage der Dinge an die fremden Regierungen:

Die Denkschrift beginnt mit einer Darlegung der mißlichen Lage, in welche das Land hauptsächlich dadurch versezt worden ist, daß ihm aus politischen Gründen die Unterstüßung Frankreichs an Truppen und Geld entzogen wird, auf welche die mericanische Regierung fest gerechnet hatte. „Die Bewegung der verbündeten Truppenmacht, die sich aus den wichtigsten Puncten zurückziehen, welche sie ausschließlich beseßt hält; die Nachricht ihrer nahe bevorstehenden Abreise aus dem Lande, die Nachricht, daß demselben hinfürder nicht mehr von Frankreich geholfen werden würde, belebten natürlich den Muth der Diss sidenten und verminderten ebensosehr denjenigen der Freunde und Vertheidiger der jezigen Regierung. Die Revolution nahm eine Entwicklung, die sie nicht etwa ihren eigenen Elementen verdankte, sondern dem vertheidigungslosen Zustande, in welchem die Bevölkerung verblieb, und der Zuversicht, welche den Feinden der jeßigen Ordnung der Dinge eingeflößt wurde durch die Ueberzeugung, daß sie nicht mehr die franz. Truppenmacht zu bekämpfen nöthig haben würden. Der blutige Kampf nahm zu; der Bürgerkrieg bezeichnete feine Spuren durch Vernichtung des Eigenthums, Vrand und Zerstörung der Dörfer. Inmitten dieser beklagenswerthen Krisis beutete man die Haltung der Ver. Staaten aus, welche stets der monarchischen Regierungsform und einer europäischen Intervention zuwider sind; man ließ Se. Maj. den Kaiser wissen, daß zwischen der franz. Regierung und derjenigen der Ver. Staaten Unterhandlungen angeknüpft seien, um eine franco-amerikanische Vermittlung zu sichern, mittelst welcher man sich versprach, dem Bürgerkrieg, der das Land verwüstet, ein Ziel zu sehen; man fügte hinzu, daß, um zu diesem Ziele zu gelangen, man für unerläßlich halte, daß die durch diese Vermittlung errichtete Regierung die republikanische Form und den liberalen Geist habe. Die Hoffnungen der Regierung, welche sich zum Theile auf ein festes und aufrichtiges Bündniß mit Frankreich gründeten, um die jeßige Ordnung der Dinge dauerhaft zu machen, fanden sich solchergestalt getäuscht. Weit das von entfernt, die Pacification vollendet zu haben, hatte man im Gegentheil den Bürgerkrieg verlängert; die vertheidigungslosen Bevölkerungen waren den Dissidenten preisgegeben, das Blut der Mericaner floß fruchtlos; die Militärausgaben hatten alle Hülfsquellen erschöpft, die Unterhandlungen, welche, wie es hieß, wegen einer franco-amerikanischen Vermittlung an= geknüpft worden waren, nahmen als Grundlage eine Bedingung, die mit der Existenz des Kaiserreichs und der Integrität des nationalen Gebiets uns vereinbar sind. Nachdem Se. Majestät der Kaiser mit einer unparteilichen Aufmerksamkeit die Bedenklichkeit einer so außergewöhnlichen Lage geprüft hatte, hielt er es für seine Pflicht, der Nation wieder die Macht zurückzuerstatten, welche dieselbe ihm übertragen hatte, da die in Vorschlag gebrachte Combination, um Mexico den Frieden wieder zu geben, die Monarchie ausschloß. Da er nicht ein Hinderniß für die Ausführung dieser Maßregel sein wollte, gedachte er, mit einer Selbstverleugnung, die noch größer war als diejenige, die er bei Annahme des Thrones gezeigt hatte, diesen zu verlassen und dies Opfer auf dem Altar des Vaterlandes niederzulegen. Da er übrigens in einer Angelegenheit von so ungeheurer Wichtigkeit nicht handeln wollte, ohne die Ansichten seines Ministerraths und seines Staatsraths zu kennen, berief er sie nach der Stadt Orizaba, wo er sich aus Gesundheits

rücksichten seit einigen Wochen aufhielt. Er unterwarf der Prüfung dieser beiden Körperschaften alle gewichtigen Betrachtungen, welche weiter oben auseinandergesezt sind; beide sprachen sich entschieden dahin aus, daß unter den gegenwärtigen Umständen seine Abdanfung, weit davon entfernt, den Uebeln, die man beweinte, ein Ziel zu sehen, unfehlbar der völlige Ruin des Landes sein, und den Verlust der Unabhängigkeit und der Nationalität, die vollständige Zerstörung unserer Race zur Folge haben würde.“ Bezüglich der practischen Lösung der verschiedenen Fragen der Politik und Administration spricht sich das Document des mexicanischen Ministers folgendermaßen aus:

„Unter diesen Fragen stehen die folgenden in erster Linic: Einberufung eines Nationalcongresses auf der breitesten Grundlage, an dem alle Bürger aller Parteien und politischen Färbungen theilzunehmen hätten, um zu erklären, ob das Kaiserreich fortdauern soll, oder welche Regierungsform die Nation für die Zukunft annehmen wird; Vorschläge für alle Maßregeln, die zeitgemäß und angemessen sind, zu dem Zwecke, die vollständige und definitive Organisation des Landes zu sichern; die Schaffung der nöthigen Hilfsquellen, um das Budget zu decken; die Ausarbeitung der nöthigen Geseße für ein mächtiges System der Colonisation. Nachdem die beiden Räthe die Nothwendigkeit erkannt hatten, alle diese Puncte einer so vitalen Wichtigkeit in reifliche Ueberlegung zu nehmen, übernahm der Staatsrath es, sie einer Prüfung zu unterwerfen, und die geeigneten Maßregeln in Vorschlag zu bringen. Indem Se. Majestät sich den Ansichten seiner Räthe gefügt hat, ist er entschlossen, die Macht, die ihm die Nation anvertraut hat, zu bewahren.“ Schließlich bemerkt das Document noch: "Se. Majestät der Kaiser hat in diesen Tagen von Sr. Excellenz dem Marschall Bazaine in Gemäßheit der Befehle seines Herrschers die deutlichste Versicherung erhalten, daß er zur Befestigung der Ordnung und des Friedens beitragen werde, indem er die Maßregeln Sr. Maj. unterstüßen werde, so lange noch die französ. Truppen auf mericanischem Boden sind.“ 15. Dec. Die Regierung des Kaisers Max führt eine Reihe neuer Steuern ein, die in monatlichen Raten bezahlt werden sollen, um wenigstens den dringendsten Bedürfnissen zu genügen. Die imperialistischen Streitkräfte sind in 3 Corps abgetheilt: unter Mejia in S. Luis Potosi, unter Miramon in Guadalajara, unter Marquez in Puebla.

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Die Concentration der franz. Streitkräfte geht ihrer Vollendung entgegen. 6000 Franzosen stehen in Mexico, die übrigen sind staffelförmig auf der Straße nach Veracruz aufgestellt, wo ein ver schanztes Lager für 22,000 Mann hergerichtet wird.

Kaiser Maximilian geht von Orizaba nach Puebla, wo er mit dem Gen. Castelnau und dem franz. Gesandten Dano conferirt.

Der Versuch, auch eine Anzahl Führer der Liberalen zur Theilnahme an einer Nationalversammlung zu gewinnen, muß als geschei tert betrachtet werden. Das Kaiserreich ist auf Mexico und die zunächst gelegenen Provinzen, sowie auf die Straße nach Veracruz, so lange diese noch von den Franzosen besezt bleibt, beschränkt. Der ganze Norden und der größere Theil des Südens ist bereits wieder in den Händen der Republikaner, die mit ihren Guerillas jeden von den Franzosen oder von den Kaiserlichen geräumten Punkt sofort beseßen und selbst zu beiden Seiten der Linie Mexico-Veracruz schwärmen.

Ergänzung

zum Anhang S. 278 u. fgg.

X.

Schuß- und Trukbündnisse zwischen Preußen und Bayern, Württemberg und Baden.

Art. 1. Zwischen Sr. Maj. dem Könige von Preußen und Sr. Maj. dem Könige von Bayern (Württemberg und Baden) wird hiermit ein Schuß- und Truzbündniß geschlossen.

Es garantiren Sich die hohen Contrahenten gegenseitig die Integrität des Gebietes Ihrer bezüglichen Länder, und verpflichten sich im Falle eines Krieges Jhre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen.

Art. 2. Ee. Maj. der König von Bayern (Württemberg und Baden) überträgt für diesen Fall den Oberbefehl über Seine Truppen Sr. Maj. dem Könige von Preußen.

Art. 3. Die hohen Contrahenten verpflichten Sich, diesen Vertrag vorerst geheim zu halten.

Art. 4. Die Ratification des vorstehenden Vertrages erfolgt gleichzeitig mit der Ratification des unter dem heutigen Tage abgeschlossenen Friedensvertrages, also bis spätestens zum 3. f. Mts.

Zu Urkund dessen haben die Eingangs genannten Bevollmächtigten diesen Vertrag in doppelter Ausfertigung am heutigen Tage mit ihrer Namensunterschrift und ihrem Siegel versehen.

Der Wortlaut aller drei Bündnisse ist derselbe und trägt für Württemberg das Datum vom 13. Aug., für Baden dasjenige vom 17., für Bayern vom 22. Aug. 1866. Die Veröffentlichung erfolgte jedoch erst und zwar zunächst von Seite Bayerns am 19. März 1867. Mit dem Großh. Hessen wurde ein solches Schuß und Truzbündniß dagegen da

mals nicht und erst am 7. April 1867 eine Militärconvention und am 11. April auch ein Schuß- und Trußbündniß wie mit den übrigen süddeutschen Staaten abgeschlossen.

XI.

Luxemburg.

Actenstücke aus dem J. 1866, soweit sie bisher veröffent licht wurden.

In der Situng der luxemburgischen Stände am 13. Nov. las der Staatsminister, Baron de Tornaco, einen großen Theil der Correspondenz vor, welche zwischen den preußischen und luremburgischen Regierungen über die luxemburgische Frage gewechselt worden ist. Der Courier du Gran duché führt diese Schriftstücke auf, wie folgt:

21. Juni. Die luxemburgische Regierung erhielt Mittheilung des Circulars über die Reform des Bundes vom 10. Juni. Diese Mittheilung ist ohne Antwort geblieben, da die Ereignisse sie übereilten. Am selben Tage erhielt die Regierung eine Depesche aus dem Haag, worin mitgetheilt wird, daß der preußische Gesandte, Graf v. Perponcher, verlangt hat, der König-Großherzog solle seinen Gesandten am Bundestage abberufen. Am 22. Juni fragt der Staatsminister durch Telegramm bei dem preußischen Gesandten an, wie die preußische Regierung den Bruch des Bundesverhältnisses mit der Anwesenheit der preußischen Besaßung in Luxemburg in Einklang zu bringen gedächte. Diesem Telegramme folgt eine Depesche desselben Inhalts. Am 24. Juni benachrichtigt eine Depesche vom Secretär des Königs die Regierung, daß nach einer Erklärung des Grafen v. Perponcher, Preußen die Neutralität des Großherzogthums nicht anerkennen werde, solange dessen Gesandter bei dem Bundestage verbleibe. Dagegen gibt Preußen die Versicherung, daß die Neutralität anerkannt und gewahrt werden würde, sobald derselbe sich vom Bundestage zurückziehe. Am 1. Juli Depesche des Grafen v. Perponcher, welche ausführt, daß die preuß. Garnison in Luremberg nicht nur als Bundesbesaßzung dort sei, sondern auf Grund der internationalen Verträge zwischen Preußen und den Niederlanden von 1816 und 1856. Es wird besonders bemerkt, daß der Bundestag erst 1820 die Unterhaltung der Bundesfestungen übernommen habe, daß also die preußische Garnison damals schon vier Jahre lang in Luxemburg gestanden habe, ohne die Eigenschaft einer Bundesbesaßung, nur lediglich auf Grund der Stipulationen von 1816. Der Vertrag von 1856 ändert darin nichts und die preußische Regierung ist der Ansicht, daß die Frage in der Note vom 23. Juni sich darin löst, daß die Conventionen zwischen den Cabinetten von Berlin und dem Haag bezüglich auf die Garnison von Luxemburg nicht berührt werden durch die Auflösung des Bundes, da die außerhalb des Bundes stipulirten Rechte und Verpflichtungen bestehen bleiben. Am 2. Juli antwortet die Regierung an den Grafen von Perponcher, daß sie diese Lösung nicht annehmen könne, da sie auf einer ungenauen Erklärung der europäischen Verträge und der besonderen Vereinbarung über die Garnison beruht. Luremburg sei zur Bundesfestung erklärt durch Verträge, die bereits vor 1816 bestanden. Der Vertrag von 1814, die Schlußacte des Wiener Congresses und das Pariser

Protokoll von 1815 erklären Luxemburg zur Bundesfestung und gewähren dem König-Großherzog das Recht, den Gouverneur und den Commandanten zu ernennen. Obgleich der Bund erst 1820 die Unterhaltung der Festungen übernommen habe, sind die contrahirenden Parteien schon durch Vertrag vom 8. Nov. 1816 übereingekommen, daß diese Unterhaltung dem ganzen Bunde zukomme. Die luxemburgische Regierung glaubt, daß die endgültige Regelung dieser Frage noch verschoben werden könne, muß aber schon jezt die Reformationen und Proteste kundgeben, welche sich aus den vorhergehenden Bemerkungen ergeben. Am 12. Juli zeigt die großherzogl. Regierung dem preuß. Gesandten an, daß der König-Großherzog sich verpflichtet, seinen Gesandten am Bundestage abzuberufen, wenn die preußische Regierung die officielle Erklärung zusichere, die Neutralität des Großherzogthums anerkennen und reguliren zu wollen. Am 5. Aug. antwortet der preuß. Gesandte, daß, nachdem er die vorhergehenden Depeschen seiner Regierung mitgetheilt habe, er erklären könne, wie bereits mündlich geschehen, daß die preuß. Regierung die Neutralität des Großherzogthums anerkennen und respectiren werde, wenn der König-Großherzog seinen Gesandten beim vormaligen Bundestage zurückberufend, constatire, daß die Beziehun= gen zwischen diesem und dem Großherzogthume Luxemburg aufgehört haben zu be= stehen. Er sagt schließlich, daß diese Antwort verzögert worden sei, weil der König und Hr. v. Bismarck der Armee nach Böhmen gefolgt seien. Am 7. Aug. schreibt der Staatsminister an den Grafen v. Perponcher, daß der König-Großherzog sich entschlossen habe, seinen Gesandten in Frankfurt abzuberufen und alle Verbindungen mit dem Bundestage abzubrechen. Endlich hat der Staatsminister der Versammlung noch mitgetheilt, daß eine Depesche vom 12. Oct., bezüglich auf die Garnison von Luremburg, von ihm abgesandt worden sei, er hat aber dieselbe nicht vorgelesen, auch sei sie bisher ohne Antwort geblieben.

XII.

Die Verfassung des norddeutschen Bundes.

(Obwohl sie nicht mehr ins Jahr 1866 fällt, glauben wir doch die Verfassung des norddeutschen Bundes ausnahmsweise schon dem dießjährigen Geschichtskalender einverleiben zu sollen. Die mit gesperrter Schrift gedruckten Stellen enthalten die vom norddeutschen Reichstag in dem ursprünglichen Entwurf Preußens und den mit ihm verbündeten Regierungen gebrachten Veränderungen und Erweiterungen.)

Se. Maj. der König von Preußen, Se. Maj. der König von Sachsen, Se. f. Hoh. der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, Se. k. Hoh. der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Se. k. Hoh. der Großh. von Öldenburg, Se. Hoh. der Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Sc. Hoh. der Herzog von SachsenMeiningen und Hildburghausen, Se. Hoh. der Herzog zu Sachsen-Altenburg, Se. Hoh. der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha, Se. Hoh. der Herzog von Anhalt, Se. Durchl. der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt, Se. Durchl. der Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen, Se. Durchl. der Fürst zu Waldeck und Pyrmont, Jhre Durchl. die Fürstin Reuß älterer Linie, Se. Durchl. der Fürst Reuß jüngerer Linie, Se. Durchl. der Fürst von Schaumburg-Lippe, Se. Durchl. der Fürst zur Lippe, der Senat der freien und Hansestadt Lübeck, der Senat der freien Hansestadt Bremen, der Senat der freien und Hansestadt Hamburg, jeder für den gesammten Umfang ihres Staatsgebiets, und Se. k. Hoh. der Großh. von Hessen und bei Rhein für die nörds

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