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ihm unter den großen Nationen gebührenden Rang einzunehmen... Wenn, wie ich das feste Vertrauen hege, die Bevölkerung Italiens es nicht an der Thätigkeit fehlen läßt, welche unsern Vorfahren Reichthum und Macht verschafft hat, so bedarf es keiner langen Zeit, um das öffentliche Vermögen endgültig ins Gleichgewicht zu bringen. Meine Herren Senatoren und Deputirten! Italien ist nunmehr sich selbst anheimngegeben. Seine Verant: wortlichkeit ist gleich der Macht, die es erworben hat, und der vollen Freis heit zur Benüßung seiner Kräfte. Was wir Großes in kurzer Zeit vollbracht, erhöht für uns die Pflicht, nicht hinter unserer Aufgabe zurückzubleiben, die darin besteht, uns mit der durch die socialen Bedingungen des Königreichs geforderten Kraft und mit der durch unsere Institutionen geforderten freien Bewegung zu regieren. Die Freiheit in unseren politischen Einrichtungen, die Autorität der Regierung, die Thätigkeit des Bürgerthums, die Herrschaft des Gesetzes über alles und über alle werden Italien auf die Höhe seiner Geschicke, auf die Höhe, auf welcher die Welt cs erwartet, emportragen.“ 18. Dec. General Fleury verläßt Florenz wieder und kehrt nach Paris zurück.

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Abg.-Kammer: Vorlage des Budgets für 1867. Dasselbe zeigt ein Deficit von 186 Mill.

Die Abg.-Kammer nimmt das provisorische Budget für das erste Halbjahr von 1867 an.

Antwort Ricafoli's auf eine Zuschrift der wieder in ihre Diöcesen zurückgekehrten Bischöfe, in welcher sie ihm die Freiheit gerühmt und empfohlen hatten, deren die katholische Kirche sich in den Vereinigten Staaten Amerika's erfreue:

Nachdem Ricasoli die Hoffnung ausgesprochen, daß bald auch in Italien die Kirche sich gleicher Freiheit erfreuen werde wie in Amerika, fährt er also fort: „Ich bitte aber Ew. Herrlichkeiten beachten zu wollen, daß dieses be: wundernswerthe Schauspiel durch die Freiheit hervorgerufen wird, durch die Freiheit, die von allen, im Princip und in den Thatsachen, in ihren allerweitesten Beziehungen auf das politische, bürgerliche und sociale Leben an= gerufen und geachtet wird. In den Vereinigten Staaten ist jeder Bürger frei, den Glauben zu bekennen, der ihm der beste dünkt, der Gottheit zu dienen in den ihm geeignet scheinenden Formen; neben der katholischen Kirche erhebt sich der protestantische Tempel, die Moschee des Muselmanns, die chinesische Pagode; neben dem römischen Clerus ist das Genfer Consistorium und die Methodistenversammlung thätig. Dieser Zustand bringt weder Verwirrung noch Reibungen mit sich. Und warum? weil keine Religion vom Staat speciellen Schuß oder Privilegien begehrt; jede lebt, entwickelt sich, wird ge: übt unter dem Schuße des allgemeinen Geseßes, und das von allen gleich beobachtete Gesez verbürgt jedem die gleiche Freiheit... Bemerken Sie die Verschiedenheit zwischen der Lage der Kirche in Amerika und der Lage der Kirche in Europa. In jenen jungfräulichen Ländern hat sich die Kirche inmitten einer neuen Gesellschaft niedergelassen, welche aber aus dem Mutterland alle Elemente der bürgerlichen Gemeinschaft mitbrachte; indem sie selbst das reinste und heiligste der socialen Elemente repräsentirte, das religiöse Gefühl.. hat sie dort nur das Reich Gottes, das Reich der Geister gesucht; gekommen mit der Freiheit und in ihrem Schatten erwachsen, hat sie dort gefunden, was sie zu ihrer freien Entwicklung brauchte und zur ruhigen und ersprießlichen Ausübung ihres Amtes, und hat andern die Freiheit, die sie selbst genoß, weder zu weigern, noch die sie beschüßenden Einrichtungen zu ihrem ausschließlichen Vortheil auszubeuten gesucht. In Europa dagegen ist die Kirche mit dem Fall des großen Reichs entstanden, welches die ganze

Erde unterjocht hatte; sie hat sich unter den politischen und socialen Trüm: mern_barbarischer Jahrhunderte gebildet und hat daran denken müssen, sich eine Organisation zu geben, stark genug, um dem Untergang aller Civilijas tion inmitten des Waltens der rohen Gewalt zu widerstehen. Aber während die aus dem Chaos des Mittelalters emporgestiegene Welt sich neu bildete und den von Gott vorgezeichneten Weg des Fortschritts einschlug, wollte die Kirche allem, was mit ihr zusammenhing, die Unbeweglichkeit des Dogma's, dessen Hüterin sie ist, mittheilen, betrachtete mit Mißtrauen die Entwicklung der Geister, der Vervielfältigung der socialen Kräfte und erklärte sich als Feindin aller Freiheit, indem sie die erste und unanfechtbarste aller Freiheiten läugnete, die Gewissensfreiheit. Daraus entstand der Conflict zwischen der kirchlichen und der staatlichen Gewalt; denn jene vertrat die Unterwerfung und die Unbeweglichkeit, diese die Freiheit und den Fortschritt. Der Conflict hat in Folge besonderer Umstände besonders schwere Verhältnisse in Italien, weil die Kirche, glaubend, daß, um unabhängig von jeder Laienautorität ihr geistliches Amt auszuüben, sie eines Königthums bedürfe, hier ein solches besaß und verwaltete. Die Kirchengewalt befindet sich also hier nicht nur im Widerspruch mit der staatlichen Gewalt, sondern mit dem nationalen Recht... Die Bischöfe können sich bei uns nicht als einfache Seelenhirten betrachten, weil sie zugleich Vorkämpfer und Werkzeuge einer Macht sind, welche die nationalen Bestrebungen befeindet; die Laiengewalt ist also gezwungen, sie solchen Vorkehrungen zu unterwerfen, welche erforderlich sind, um ihre Rechte und die der Nation zu wahren.“

Rom.

27. Dec. 1865. Vorfall zwischen dem Papst und dem russischen Gesandten v. Meyendorff.

Jan. Die päpstliche Regierung verständigt sich mit der französischen über die Errichtung einer französischen Legion, die aus gedienten Soldaten bestehen und in Antibes formirt werden soll.

9. Febr. Der russische Gesandte v. Meyendorff erklärt der Curie, daß seine politische Mission nach den Befehlen seiner Regierung bes endet sei.

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Die päpstliche Regierung knüpft nach verschiedenen Seiten Unterhandlungen über ein neues Anlchen zu Deckung des jährlichen De= ficits an, begegnet aber großen Schwierigkeiten.

Das Budget für 1866 zeigt ein Deficit von 6,181,195 Scudi oder mehr als 30 Mill. Fr. Dennoch soll die stehende Armee mit Rücksicht auf den eventuellen Abzug der Franzosen von 8 auf 12,000 Mann gebracht werden.

13. März. Der bisherige russische Gesandte v. Meyendorff verläßt Rom insalutato papa. Sein Ansuchen an Cardinal Antonelli, einen Herrn Kaprinid als „Delegaten für die russischen Angelegenheiten" zu bestätigen, wird abgelehnt.

7. April. Durch ein päpstliches Breve wird ein aus der Mitte der Gesellschaft Jesu gewählter Ausschuß zu einer Art oberstem Revisionshof für die gesammte Presse in und außer Italien (im Anschluß an die Civiltà cattolica) ernannt.

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in Paris übernimmt dieselbe im Betrage von 60 Millionen zum Curse von 66

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12. Juni. Ein päpstliches Breve entzieht dem unbotmäßigen Cardinal Andrea jede weltliche und geistliche Jurisdiction in seiner Diöceje Sabina und in seiner Abbatie Subiaco.

25.

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Die päpstliche Regierung sett den Werth ihres eigenen Kupfergeldes herab. Große Unzufriedenheit der Bevölkerung.

25. Juli. Ein Tagsbefehl des französischen Generals Polhès verhängt über Nom eine Art Belagerungszustand.

Aug. Die Noten der römischen Bank sinken im Verkehr unter den Nennwerth herab und die Bank greift zu den niedrigsten Mitteln, um die Einlösung al pari zu beschränken. Täglicher Scandal vor dem Bankgebäude. Wachsende Unzufriedenheit der Bevölkerung.

20. Sept.

22.

Der Obercommandant der französischen Occupationsarmee, General Montebello, trifft nach längerer Abwesenheit wieder in Rom ein.

Die neue französische Legion zicht in Rom ein und wird nach Viterbo verlegt, das von den Franzosen geräumt wird.

3. Oct. Durch die Rückkehr des französischen Bataillons aus Viterbo sind nunmehr die Provinzen Velletri, Frosinone und Viterbo gänzlich von den französischen Truppen geräumt und sind die 8000 Mann Franzosen in Rom und Civitavecchia concentrirt.

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General Montebello notificirt der Curie, daß am 14. Dec. d. J. der Kirchenstaat vollständig von den Franzosen geräumt sein werde. Die päpstliche Regierung spricht eine Garantie der entwertheten Noten der römischen Bank aus :

„Art. 1. Um mehr und mehr das öffentliche Vertrauen auf die Billete der Staatsbank zu sichern, werden dieselben, obwohl sie ihre Caution in dem Actienbestand und dem Capital der Bank haben, noch vollständig durch die Regierung garantirt. Art. 2. Diese Garantie dauert bis die Auswechslung der Billete ohne Beschränkung der Summe hergestellt sein wird. Art. 3. Eine Commission von achtungswerthen Personen, welche von der Regierung ernannt wird, soll vollkommene Macht haben, im Einverständniß mit der Commission die Zahl der Bankbillete zu beschränken, alle Operationen der Bank zu überwachen, daran theilzunehmen und deren Resultate zu constatiren. Art. 4. Um den Kleinverkehr zu erleichtern, kann die Bank, außer den Billeten zu 1 Scudo, auch solche zu 1⁄21⁄2 Scudo ausgeben, und die einen wie die andern sind dazu bestimmt, diejenigen von höherem Werth zu erseßen, welche außer Curs kommen."

Die Maßregel bleibt selbstverständlich ohne allen Erfolg. Die Banknoten bleiben unter pari und die scandalösen Auftritte bei der Einlösung derselben dauern nach wie vor fort.

29. Oct. Allocution des Papstes im geheimen Consistorium; Drohung, Rom zu verlassen Beschwerden gegen Rußland:

Jhr begreift leicht, mit welchem Schmerze Wir täglich erfüllt werden, da Wir sehen, daß die piemontesische Regierung mit täglich größerer Heftigkeit die katholische Kirche, deren heilsame Geseße und geheiligten Diener unablässig befehdet. Die Bischöfe und die tüchtigsten Männer der Welt- und Klostergeistlichkeit und andere ehrenwerthe katholische Bürger werden ohne Rücksicht auf Religion, Gerechtigkeit und selbst auf Menschlichkeit von der genannten Regierung täglich zahlreicher in die Verbannung getrieben, ins Gefängniß geworfen oder zu einem Zwangsaufenthalt verurtheilt und auf jede unwürdige Weise gequält; die Bisthümer werden, zum großen Nachtheil des Seelenheiles, ihrer Hirten beraubt, die gottgeweihten Jungfrauen aus den ihnen gehörigen Klöstern vertrieben und gezwungen, von Almofen zu leben, die Tempel Gottes entweiht, die bischöflichen Seminarien geschlossen, die Unterweisung der armen Jugend christlicher Zucht entrissen und dafür Lehrern des Irrthums und des Bösen anvertraut, das Kirchengut geraubt und verschleudert. Nachdem die genannte Regierung mit Mißachtung der kirchlichen Censuren und Unserer sowie der italienischen Bischöfe gerechten Beschwerden mehrere Geseße erlassen hat, die der katholischen Kirche, ihrer Lehre und ihren Rechten feindlich sind und daher von uns verworfen wurden, nahm sie keinen Anstand, auch ein Gesetz über die sogenannte Civil-Ehe zu erlassen, das nicht nur der katholischen Lehre, sondern auch dem Wohle der bürgerlichen Gesellschaft aufs äußerste zuwiderläuft. Durch dieses Gefeß wird die Würde und Heiligkeit des Sacraments der Ehe mit Füßen getreten, deren Einrichtung untergraben und das schmählichste Concubinat befördert. Denn zwischen den Gläubigen kann keine Ehe bestehen, die nicht zugleich ein Sacrament ist und daher steht es durchaus der Kirche zu, über alles das zu entscheiben, was zum Sacrament der Ehe gehören kann. Dieselbe Regierung hat sich nicht gescheut, mit offener Verleßung des Standes, der sich die Befolgung der evangelischen Räthe zum Lebensberuf gemacht und in der Kirche Gottes immer geblüht hat und blühen wird, und mit Verachtung der großen Wohlthaten geistlicher Orden, die von heiligen Männern gegründet und von dem apostolischen Stuhle genehmigt, durch so ruhmwürdige Leistungen, durch fromme und nüßliche Werke um die christliche und bürgerliche Gesellschaft und um die Wissenschaft sich hochverdient gemacht, ein Gesetz zu genehmigen, wodurch sie auf dem ganzen ihr unterworfenen Gebiete alle Ordensfamilien unterdrückte, deren gesammtes Eigenthum und viele andere Kirchengüter an sich riß und die Veräußerung anordnete. Noch bevor sie in den Besiß der venetianischen Provinzen gelangt war, nahm sie keinen Anstand, jene Geseze und Erlässe auch auf diese Gebiete auszudehnen und gegen alles Geseß und Recht zu verordnen, daß die von Uns mit Unserem geliebten Sohne in Christo, dem Kaiser Franz Joseph von Oesterreich eingegangene Convention feine Kraft und Geltung mehr habe. Wir erheben daher gemäß der ernsten Pflicht Unseres apostolischen Amtes in Eurer erlauchten Versammlung Unsere hohe= priesterliche Stimme für die Religion, für die Kirche und ihre heiligen Geseze, für die Rechte und das Ansehen des Stuhles Petri und beklagen und verwerfen aufs entschiedenste Alles und Jedes, was in diesen oder anderen die Kirche und ihre Rechte betreffenden Dingen gegen die Kirche, ihre Rechte und Geseße von der piemontesischen Regierung gethan oder versucht worden ist. Auch erklären Wir kraft Unserer apostolischen Autorität jene Decrete und was daraus folgte, für Vergangenheit und Zukuuft für ungültig und wirkungslos. Ihre Urheber aber, die sich des Christennamens rühmen, mögen bedenken und ernstlich erwägen, daß sie in die Censuren und geistlichen Strafen verfallen sind, welche die apostolischen Constitutionen und die Decrete der allgemeinen Kirchen-Versammlungen über die Berlezer der Rechte der Kirche ipso facto verhängen...

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