| Adolph Lion - 1869 - 564 Seiten
...Blödsinnige genannt. Aus dem Strafgesetzbuch: §. 51. Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich...krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. §. 223. Wer vorsätzlich einen Anderen körperlich... | |
| 1870 - 400 Seiten
...mustergiltigen Weise so: i) Hlllschner i,«, S. «7. „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
| Johann Ludwig Casper - 1871 - 820 Seiten
...Das Norddeutsche Strafgesetzbuch sagt §. 51.: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich...krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war", und gleichlautende Bestimmungen haben, wie... | |
| 1871 - 464 Seiten
...sind kurz zusammengefasst in dem §.51 enthalten: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich...krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie "Willensbestimmung ausgeschlossen war." Es wird sich demnach im gegebenen Falle... | |
| 1871 - 806 Seiten
...welcher lautet: .Eine strafbare Hand„lung ist nicht vorhanden , wenn der Thüter zur Zeit der Begebung der „Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit...befand, durch welche seine freie Willens„bestimmung in Beziehung auf die Handlung ausgeschlossen war,* die Worte „in Beziehung auf die Handlung" zu streichen.... | |
| Johann Ludwig Casper - 1871 - 804 Seiten
...Das Norddeutsche Strafgesetzbuch sagt §. 51.: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bcwusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie... | |
| 1878 - 656 Seiten
...verknüpft, ß. 51 des deutschen R.Str.G. lautet: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder trankhafter Störung der Geistesthntigkeit befand, durch welche feine freie Willensbestimmung... | |
| Bavaria (Germany). - 1873 - 638 Seiten
...dl« Ttlofe «u«> schließen »der mildein. 8 51. Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, dnrch welchen seine freie... | |
| Adolf Schauenstein - 1875 - 660 Seiten
...(Seite 366). Deutsches Reich. Strafgesetz. §. 51. Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich...krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. §. 58. Ein Taubstummer, welcher die zur... | |
| Johann Ludwig Casper - 1877 - 602 Seiten
...einzutreten hätte. Eine strafbare Handlung ist nach § 51 des Strafgesetzbuches nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich...seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war. In Beziehung auf diese Bestimmung hat das Obertribunal (Erkenntniss vom 20. März 1877) den Satz ausgesprochen,... | |
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