Das Griechische Volk in öffentlicher, kirchlicher und privatrechtlicher Beziehung, vor und nach dem Freiheitskampfe, bis zum 31 Juli 1834: nebst Anhang: Interessante Neugriechische Urkunden, Gesetze und Verordnungen der früheren und späteren Zeit enthaltend, Band 2

Cover
 

Ausgewählte Seiten

Andere Ausgaben - Alle anzeigen

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 158 - Gebäude ; endlich die Ausübung der Gerichtsbarkeit in rein geistlichen Sachen , nämlich in Sachen des Gewissens oder der Erfüllung der Religions - und Kirchenpflichten , nach ihren Dogmen , dogmatischen Büchern und ihrer darauf gegründeten Verfassung, (Art.
Seite 158 - Die Glaubenslehre; die Form und Feier des Gottesdienstes; die geistliche Amtsführung ; der religiöse Unterricht; die Kirchendisciplin ; die Prüfung und Ordination der Kirchendiener ; die Einweihung der zum...
Seite 340 - die rein Französische Basis für die Griechischen Verhältnisse, so wie ich sie erkannte, für nicht gehörig gerechtfertigt, sogar für nicht ganz passend"27.
Seite 529 - Ps.54.9. 8. *Es ist gut auf den Herrn vertrauen, und sich nicht verlassen auf Menschen.
Seite 300 - Geiste desselben wirklich administrirt, die einzelnen Verwaltungen nach den bestehenden Gesetzen, Verordnungen, Instruktionen und Etats gewissenhaft geführt, Einnahmen und Ausgaben gehörig nachgewiesen, und die den Verwaltungen bewilligten Summen bestimmungsmäßig verwendet werden, und 2. nach den aus den Rechnungen sich ergebenden Resultaten der , Verwaltung zu beurtheileu , ob und wo zur Beförderung des Staatszwecks Abänderungen nöthig oder doch räthlich sind.
Seite 33 - Hier sahen sie nun, wie eine Regierung schnell auf die andere folgte. Hier wurden sie mit dem revolutionären Wesen aufs innigste vertraut. Statt etwas Tüchtiges zu lernen, um das Gelernte in der Heimath wieder zu lehren oder im Leben zur nützlichen Anwendung zu bringen, statt dessen beschäftigten sie sich — mit einigen sehr löblichen Ausnahmen jedoch, — mit der Theorie von den Menschenrechten, von dem Widerstand gegen die bestehenden Regierungen, von Constitutionen u.
Seite 340 - Ähnlichkeit zu finden. Dagegen fand ich ein ungemein großes Hinneigen zu germanischer Sitte, so wie auch die Altgriechen schon und zumal die Pelasger, wie ich bei einer anderen Gelegenheit zu erweisen gedenke, mit den Altgermanen sehr nahe verwandt waren. Ich griff daher zur altgermanischen, auch mit dem älteren französischen Recht in gar mancher Beziehung verwandten Basis. Und mehr als im französischen Recht wird man in meinem Buche über die Geschichte des altgermanischen Gerichtswesens den...
Seite 45 - ... dieses ganz unendliche Chaos nun Ordnung zu bringen. Die feindseligen Elemente zu vereinigen. Was nicht zu vereinigen war, auszuscheiden. Mit fester kräftiger Hand alle diese widerstrebenden Elemente zu beherrschen. Dasjenige, was bei dem Unternehmen unangenehm war, aber dennoch geschehen mußte, vorzunehmen. Insbesondere die Finanzen, Justiz, Administration, das Kirchen- und Schulwesen, das Kriegs- und Seewesen in Ordnung zu bringen, und auf diese Weise den Grund für eine bessere Zukunft zu...
Seite 17 - Unkenntnifs der Griechischen Verhältnisse und Bedürfnisse, so wie der wahren Lage des Landes. Die Königl. Bayr. Regierung hatte versäumt , ehe sie die Krone annahm, an Ort und Stelle selbst Erkundigungen einzuziehen.
Seite 159 - Kirche , welche zwar die Kirche, allein nicht das Dogma selbst betreffen , welche vielmehr , ohne zu den rein weltlichen Dingen zu gehören, irgend eine Beziehung auf den Staat und auf das weltliche Wohl der Einwohner haben , von der Competenz der Synode seyn.

Bibliografische Informationen