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neues, schon das dritte in diesem Jahre, aus dem Schooße der Kammer zu berufen.

22. Dec. (Nordd. Bund: Preußen). Das Abg.Haus vertagt sich nach Erledigung der größern Hälfte des Budgets für 1871 bis nach Neujahr.

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(Deutsch franz. Krieg). General Manteuffel schlägt bei Amiens neuerdings die franz. Nordarmee unter Faidherbe. (Deutschland Württemberg). Die II. Kammer nimmt die Verfassungsverträge mit dem norddeutschen Bunde mit 74 gegen 14, resp. mit 81 gegen 7 Stimmen an.

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(Spanien). Die Cortes beschließen mit 137 gegen 14 Stimmen die Auflösung der constituirenden Cortes, sobald der neue König eingetroffen und den Eid auf die Verfassung geleistet haben werde.

(Schweiz). Beide eidgenössische Räthe erklären sich gegen eine Trennung des Kantons Tessin in zwei Halbkantone.

(Frankreich). Ein Decret Gambetta's löst auch die Generalräthe der Departements, die letzten gewählten Vertreter des Volks, auf und behält die Ernennung neuer der Regierung, auf Vorschlag der Präfekten, vor.

(Italien u. Frankreich). Glückliche Vollendung des großen Mont-CenisTunnels.

(Desterreich-Ungarn). Graf Beust geht lebhaft auf die von Graf Bismarc in seiner Depesche vom 14. d. M. in Aussicht gestellte freundschaftliche Annäherung zwischen Oesterreich und dem deutschen Reich ein und zwar ausdrücklich auch im Namen des Kaisers.

(Spanien). Attentat auf Prim. Derselbe wird von mehreren Kugeln lebensgefährlich verwundet.

(Deutsch-franz. Krieg). Die Pariser Belagerungsarmee beginnt die Beschießung des befestigten Mont Avron als Einleitung für das Bombardement von Paris selber. Die Franzosen räumen ihn am folgenden Tage.

(Nordd. Bund: Preußen). Der Cult- und Unterrichtsminister v. Mühler weist die Uebergriffe des Fürstbischofs von Breslau in seiner Maßregelung von Professoren, welche das Unfehlbarkeitsdogma nicht anerkennen wollen, zurück.

(Deutsch-franz. Krieg). General Bourbaki rückt mit großer Uebermacht von Lyon und Besançon zum Entsage von Belfort heran. Die Deutschen unter General Werder räumen eiligst Dijon und ziehen sich zurück, um sich bei Belfort zu concentriren.

(Deutsch-franz. Krieg). Beginn des Bombardements der Forts und zwar zunächst derjenigen der Ostseite von Paris.

(Deutschland). Die Verfassungsverträge zwischen dem norddeutschen Bund und Württemberg, Baden und Hessen werden als perfect geworden ratifizirt in Berlin ausgewechselt. Bayern steht noch aus, bis die II, Kammer entschieden haben wird, in der die sog. patriotische Partei die Entscheidung absichtlich verzögert.

(Nordd. Bund: Preußen). Minister v. Mühler nimmt auch die Professoren der Universität Bonn gegen die Uebergriffe des Erzbischofs von Köln in Schutz. (Deutschland Bayern). Die I. Kammer nimmt ihrerseits die Verfassungsverträge mit dem nordd. Bunde mit allen gegen 3 Stimmen an. (Spanien). Prim †. Der neue König, Amadeo I., landet in Cartagena. (Deutschland). Das norddeutsche Bundesblatt verkündet die mit Württemberg, Baden und Hessen vereinbarte neue deutsche Verfassung mit Kaiser und Reich, ohne auf die Zustimmung auch Bayerns zu warten.

(England). Der Umschlag der öffentlichen Meinung zu Gunsten Frankreichs ist nachgerade ein vollständiger. Die Armeereorganisation tritt mehr und mehr in den Vordergrund. Das Cabinet Gladstone ist bereits geneigt, darüber zu transigiren.

31. Dec. (Italien). Der König hat den glücklichen Einfall, eine in Rom eingetretene Ueberschwemmung zu einen kurzen Besuche der hl. Stadt zu benützen, und dadurch die Absichten der Curie und der Clerikalen bez. allerlei Demons strationen bei seinem angekündigten feierlichen Einzuge in die Stadt zu vereiteln.

II.

Deutschland,

Preußen und Oesterreich.

I.

Nord- und Süddeutschland.

1. Preußen und der norddeutsche Bund.

1. Jan. (Nordd. Vund). Die ausw. Angelegenheiten Preußens gehen mit diesem Tage auf den nordd. Bund über.

Offic. Prov.-Korr.: Das preußische Ministerium der ausw. Angelegenheiten wird also fortan unter diesem seinem bisherigen Titel nur noch die Geschäfte zu besorgen haben, welche aus den Beziehungen des preußischen Staats zu den übrigen Bundesstaaten hervorgehen, ohne nach der Bundesverfassung einer der Behörden des Bundes obzuliegen. Für den gesammten übrigen Geschäftsbetrieb tritt das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten mit seinem bisherigen Personalbestand und unter der Bezeichnung „Auswärtiges. Amt des Norddeutschen Bundes" unter die unmittelbare Leitung des Bundeskanzlers. Der bisherige Unterstaatssecretär behält zum Bundeskanzler die Beziehungen, in welchen er zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten gestanden hat, und führt den Titel „Staatssecretär des Auswärtigen Amts." Die Vertreter im Bundes-Ausland werden den Titel „Gesandtschaft (Botschaft, Geschäftsträger) des Norddeutschen Bundes", und als Wappen den preußischen Adler mit der Umschrift: „Gesandtschaft des Norddeutschen Bundes" führen, wie es dem Artikel 11 der Bundesverfassung entspricht, welcher die völkerrechtliche Vertretung des Bundes der Krone PreuBen überträgt."

Auch die bisherigen preuß. Gesandten an den südd. Höfen über: geben nunmehr ihre Creditive, die sie als Gesandte des norddeutschen Bundes beglaubigen.

3-7. (Preußen). Der letzte im großen Waldenburger Strike

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gemachte Vermittlungsversuch scheitert.

Die Arbeiter sollten auf die formelle Anerkennung des Gewerkvereins seitens der Arbeitgeber, diese dagegen auf die Reverse und alle Maßregelungen verzichten. Die Arbeitgeber lehnen jedoch sofort entschieden ab.

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