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suis de reste à Votre disposition, pour en conférer avec Vous, quand
Vous en jugerez le moment venu. Tout à Vous (signé) Benedetti.
Dimanche 5 Août 1866. („Mein lieber Präsident! In Beantwortung der
Mittheilungen, die ich in Folge unserer Unterhaltung vom 26. v. Mts. von
Nikolsburg nach Paris gerichtet habe, empfange ich aus Vichy den Entwurf
zu einer geheimen Convention, von dem Sie anliegend Abschrift finden. Ich
beeile mich, denselben zu Ihrer Kenntniß zu bringen, damit Sie ihn mit
Muße prüfen können. Ich stehe übrigens zur Besprechung desselben zu Ihrer
Verfügung, wenn Sie den Moment dafür für gekommen erachten werden.
Ganz der Ihrige. (gez.) Benedetti. Sonntag, den 5. August 1866.")
S. M. et S. M. etc. Article I. L'Empire français rentre en possession
des portions de territoire qui, appartenant aujourd'hui à la Prusse, avaient
été comprises dans la délimitation de la France en 1814. Article II.
La Prusse s'engage à obtenir du Roi de Bavière et du Grand-Duc de
Hesse, sauf à fournir à ces Princes de dédommagements, la cession des
portions de territoire qu'ils possèdent sur la rive gauche du Rhin, et à
en transférer à la France. Article III. Sont annulées toutes des disposi-
tions rattachant la possession à la confédération Germanique les terri-
toires placés sous la souveraineté du Roi des Pays-Bas, ainsi que celles
relatives au droit de garnison dans la fortesse de Luxembourg. („Ar-
tikel I. Das französische Kaiserreich tritt wieder in den Besitz der Gebiets-
theile, die, heut zu Preußen gehörend, 1814 in die Begrenzung Frankreichs
eingeschlossen worden waren. Artikel II. Preußen verpflichtet sich, von dem
Könige von Bayern und dem Großherzoge von Hessen, vorbehaltlich einer die-
sen Fürsten zu gewährenden Entschädigung, die Abtretung der Gebietstheile zu
erlangen, welche sie auf dem linken Rheinufer besitzen, und deren Besitz an
Frankreich zu übertragen. Artikel III. Es sind aufgehoben die Bestimmungen,
welche die unter der Souveränetät des Königs von Holland stehenden Gebiete
an den deutschen Bund knüpfen, ebenso die, welche sich auf das Besatzungsrecht
in der Festung Luremburg beziehen.“)

„Die Originalien von der Hand des Grafen Benedetti lege ich den Vertretern der neutralen Mächte zur Einsicht vor. Ein photographisches Facsimile derselben werde ich Ew. . zu übersenden mich beehren. Ich erlaube mir, daran zu erinnern, daß nach Ausweis des „Moniteur" der Kaiser Napoleon die Tage vom 28. Juli bis 7. Aug. 1866 in Vichy zugebracht hat. In der amtlichen Unterredung, welche ich mit dem Grafen Benedetti in Folge dieses Schreibens hatte, unterstüßte derselbe die in letterem enthaltenen Forderungen durch die Drohung des Krieges für den Fall der Ablehnung. Der_gleichwohl meinerseits ausgesprochenen Ablehnung folgte das Verlangen nach Luxemburg und dem Mißlingen dieses Geschäftes der größere, Belgien umfassende Vorschlag, welcher in dem von der Times veröffentlichten Vertragsentwurfe des Grafen Benedetti formulirt ist. Ew. . . . . ersuche ich ergebenst, dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten diesen Erlaß vorzulesen und ihm eine Abschrift, beziehungsweise nebst Abschrift der Anlage, zu behändigen, auch das spätere Facsimile der letteren vorzulegen. Der Bundeskanzler. In Vertretung: v. Thile."

11. Aug. (Der Krieg). Der König von Preußen erläßt, bevor er Saarbrücken verläßt und sein Hauptquartier auf französisches Gebiet verlegt, folgende Proclamation an das französische Volk in französischer Sprache:

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Wir Wilhelm, König von Preußen, thun den Bewohnern des französischen, von den deutschen Armeen eingenommenen Gebietes folgendes zu wissen: Da der Kaiser Napoleon die deutsche Nation, welche mit dem französischen Volk in Frieden zu leben wünschte und noch wünscht, zu Wasser und zu Land angegriffen hat, so habe Ich den Oberbefehl über die deutschen Armeen über

nommen, um den Angriff zurückzuweisen, und bin Ich durch die kriegerischen Ereignisse über die Grenzen Frankreichs geführt worden. Ich führe Krieg gegen die Soldaten, und nicht gegen die französischen Bürger; diese werden daher nach wie vor für ihre Person, für ihr Hab und Gut so lange Sicherheit genießen, als sie Mich nicht durch feindselige Unternehmungen gegen die deutschen Truppen des Rechtes berauben, Ihnen Meinen Schutz angedeihen zu lassen. Die commandirenden Generale der verschiedenen Corps werden durch specielle Verfügungen, welche zur Kenntniß des Publicums gebracht werden, diejenigen Maßregeln bestimmen, welche gegen Gemeinden oder Individuen zu treffen sind, die sich in Widerspruch mit den Regeln des Kriegs setzen sollten; dieselben werden gleicher Weise alles regeln, was sich auf Requisitionen bezieht, die für die Bedürfnisse der Truppen für nothwendig erach= tet werden; sie werden endlich den Cursunterschied zwischen den deutschen und französischen Geldwerthen festsetzen, um den persönlichen Verkehr zwischen den Truppen und den Einwohnern zu erleichtern."

12. Aug. (Der Krieg). Die franz. Regierung erklärt im gesetzgeb. Körper, sie bereite die Ausweisung aller Deutschen aus dem franz. Gebiete vor.

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Die Vorhut der deutschen Armeen hat bereits die Linie der Vogesen überschritten. Vier preußische Uhlanen nehmen von der Lothringischen Hauptstadt Nancy Besitz. Die zahlreiche deutsche Cavallerie schwärmt den anrückenden deutschen Armeen überall voraus und ist der sich zurückziehenden französischen Armee auf den Fersen. (Nordd. Bund). Eine Circulardepesche an die Gesandten bei den süddeutschen Höfen

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in Bezug auf die Depesche des Herzogs von Gramont vom 3. August, wonach Graf Bismarck geäußert haben sollte, daß er die Allianz der füdd. Staaten mit Desterreich fürchte, erklärt diese angebliche Aeußerung für durchaus erfunden: bei den Verhandlungen über den von England zu Anfang des Jahrs an Preußen gerichteten Entwaffnungsvorschlag sei der südd. Staaten auch mit keiner Silbe erwähnt worden.

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(Der Krieg). Die französische Regierung ernennt den General Trochu zum Oberbefehlshaber der bei Chalons an der Marne in Bildung begriffenen Corps und den General Vinch zum Oberbefehlshaber des bei Paris zu bildenden Corps.

(Der Krieg). Schlacht bei Courcelles vor Mez: Tie Avantgarde der deutschen Armee hält die französische Armee unter Bazaine, die von Metz abziehen will, daselbst fest. Der Kaiser verläßt mit dem kaiserlichen Prinzen Met, um über Verdun nach Chalons zu gehen.

Das französische Geschwader hat sich bei Helgoland aufgestellt; der Commandant desselben erklärt die deutsche Nordwestküste südlich von Baltrum vom 15. August an in Blokadezustand und bewilligt den neutralen Schiffen eine zehntägige Frist zum Auslaufen. Die Blokade tritt thatsächlich erst am 18. ein und ist in Wahrheit niemals eine effective.

15. (Der Krieg).

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Auch die deutschen Ostseehäfen werden von Frankreich in Blokadezustand erklärt.

16. Aug. (Der Krieg). Blutige Schlacht von Mars la Tour oder Vionville vor Mez: Marschall Vazaine wird neuerdings daran ver-hindert, mit seiner ganzen Armee von Metz nach Verdun zurückzugehen.

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21.

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(Der Krieg). Die Ausweisung aller Deutschen aus Frankreich wird bereits massenhaft ins Werk gesetzt. General Trochu wird zum Gouverneur von Paris und Chefcommandanten aller Streitkräfte zur Vertheidigung der Hauptstadt ernannt. Der Mar: schall Mac Mahon reorganisirt seine geschlagenen Truppen in Cha= lons und zicht dazu alle nur möglichen Verstärkungen an sich. Der Kaiser trifft mit dem kais. Prinzen bei ihm ein.

Der König von Preußen ernennt den Generallieutenant Grafen v. Bismarck-Bohlen zum Generalgouverneur des Elsasses, den General v. Bonin zum Generalgouverneur von Lothringen. Die öffentliche Meinung in Deutschland beschäftigt sich bereits lebhaft mit der Wiedererwerbung von Elsaß und Lothringen.

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(Der Krieg). Große, entscheidende Schlacht bei Gravelotte vor Met: Die französische Armee unter Bazaine wird aus allen ihren festen Positionen vertrieben, von der Verbindung mit Paris abgeschnitten und definitiv innerhalb der Befestigungslinien von Metz zurückgeworfen.

(Der Krieg). Die erste und zweite deutsche Armee unter dem Prinzen Friedrich Karl bleiben vor Meß, das eng eingeschlossen wird. Die dritte deutsche Armee unter dem Kronprinzen von Preußen und eine neugebildete vierte unter dem Kronprinzen von Sachsen sehen ihren Marsch auf Paris fort.

Italien und England haben ein schriftliches Uebereinkommen stipulirt, das die gegenseitige Verpflichtung enthält, nicht ohne vorhergehenden Austausch von Erklärungen aus der Neutralität herauszutreten. Die andern neutralen Mächte sollen eingeladen werden, dem Ucbereinkommen beizutreten. Rußland erklärt sich einverstanden und etwas später tritt auch Oesterreich bei.

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(Der Krieg). Der „preußische Staatsanzeiger" protestirt entschieden gegen die Einmischung der neutralen Mächte beim künftigen Friedensschluß. Die Kreuzztg." erklärt: „Deutschland hat den Krieg allein geführt, es will darum Frankreich die Rechnung auch allein ausschreiben“.

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(Der Krieg). Mac Mahon verläßt Chalons mit seiner Armee, steckt das Lager in Brand und schlägt die Richtung nach Rheims, wohin ihm der Kaiser mit dem kaiserlichen Prinzen schon vorausgegangen ist, ein, um von da entweder dem Marschall Vazaine die Hand reichen zu können, oder sich zum Schuße der Hauptstadt nach Paris zurückzuziehen.

Ein Erlaß des Königs von Preußen zweigt den deutschen Theil Lothringens und ebenso Stadt und Festung Metz vom Generalgouvernement Lothringen ab und vereinigt dieselben mit dem Generalgouvernement Elsaß, das nunmehr alles das umfaßt, was Deutschland beim Friedensschluß behalten zu wollen scheint.

23. Aug. (Der Krieg). Straßburg wird von Badensern und Preußen belagert und beschossen.

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Die Umgegend von Paris beginnt massenhaft nach der Hauptstadt hinein zu flüchten. Die Regierung macht bekannt, daß die Vorbereitungen zur Vertheidigung von Paris nunmehr beendigt, die Nationalgarde vollständig bewaffnet und die Stadt mit Lebensmitteln. und Kriegsmunition ausreichend versehen sei.

25. (Der Krieg). Der Marschall Mac Mahon, der bei der Ungewißheit, ob es Bazaine gelingen könne, aus Meß gegen Norden auszubrechen, sich zum Schutz der Hauptstadt nach Paris wenden will, wird von der Kaiserin-Regentin und dem Cabinet Palikao ge= zwungen, sich von Rheims aus nach Nordosten zu wenden und schlägt die Richtung gegen Sedan zu ein.

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Die kleine Festung Vitry ergibt sich.

Versammlung einer Anzahl hervorragender katholischer Theologen aus Nord- und Süddeutschland in Nürnberg, um sich über weitere Echritte gegen die Anerkennung der päpstlichen Unfehlbarkeit zu be rathen. Dieselben vereinbaren sich über eine gemeinsame Erklärung zu der weitere Unterschriften gesammelt werden sellen (s. Bayern). „Wir sind der Ueberzeugung, daß ein längeres Schweigen gegenüber den in Folge der Mehrheitsbeschlüsse der vaticanischen Bischofsversammlung vom 18. Juli 1870 durch die Bulle,,Pastor aeternus" fundgemachten päpstlichen Decreten weder uns ziemt, noch zum Nutzen der Kirche gereichen kann. In dem dritten Capitel dieser ,,Constitutio dogmatica prima de ecclesia Christi" wird als Glaubenssay aufgestellt: der römische Bischof habe nicht blos das Amt der Oberaufsicht und der höchsten Leitung über die Kirche, sondern sei Inhaber der ganzen Machtfülle und besize über alle Kirchen und jede einzelne, über alle Kirchenvorsteher und jeden einzelnen und über jeden Christen die ordentliche und unmittelbare Gewalt. Im vierten Capitel wird gelehrt: es sei von Gott geoffenbarter Glaubensjah, daß der römische Bischof als Lehrer für die ganze Kirche (,,ex Cathedra") in Gegenständen des Glaubens und der Sitten die der Kirche von Christus verheißene Unfehlbarkeit besite, und daß deshalb derartige Entscheidungen irreformabel seien aus sich selbst, nicht aber auf Grund der Zustimmung der Kirche. Diese Sätze vermögen wir nicht als Aussprüche eines wahrhaft öcumenischen Concils anzuerkennen; wir verwerfen sie als neue, von der Kirche niemals anerkannte Lehren. Von den Gründen, deren streng wissenschaftliche Ausführung vorbehalten wird, machen wir folgende namhaft: 1) Eine Constituirung der Lehre der Kirche über diese Punkte ist auf der Synode zufolge der Verheimlichung vor ihrer Eröffnung, so wie durch Verhinderung vollständiger Zeugnißabgabe und freier Meinungsäußerung mittelst vorzeitigen Schlusses der Debatte nicht erfolgt. Damit ist die wesentliche Aufgabe eines öcumenischen Concils bei Seite gesetzt worden. 2) Jene Freiheit von jeder Art moralischen Zwanges und jeder Beeinflussung_durch höhere Gewalt, welche zum Wesen eines öcumenischen Concils gehört, ist auf

dieser Versammlung nicht vorhanden gewesen, unter Anderm: a) weil der Versammlung von dem Papste im Widerspruche mit der Praxis der frühern Concilien eine die Freiheit hemmende Geschäftsordnung auferlegt, trot Protestes einer großen Anzahl von Bischöfen belassen und nachher wiederum ohne Zustimmung der Versammlung modificirt und gegen den abermaligen Protest aufrechterhalten wurde; b) weil in einer erst zu entscheidenden und den Papst persönlich betreffenden Lehre durch die mannigfaltigsten, dem Papste zu Gcbote stehenden Mittel ein moralischer Druck auf die Mitglieder ausgeübt worden ist. 3) Wenn bisher stets in der Kirche als Regel gegolten, daß nur das immer, überall und von Allen Bekannte Glaubensjah der Kirche sein könne, so ist man auf der vaticanischen Versammlung von diesem Grundsage abgewichen. Der bloße Bruchtheil einer Bischofsversammlung hat gegen den beharrlichen und noch zulegt schriftlich erneuerten Widerspruch einer durch ihre Zahl sowohl, als durch die Dignität und den Umfang ihrer Kirchen überaus gewichtigen Minderheit eine Lehre zum Dogma erhoben, von der es notorisch und evident ist, daß ihr von den drei Bedingungen keine, weder das Immer, noch das Ueberall, noch das von Allen, zukomme. In diesem Vorgange liegt die thatsächliche Anwendung des völlig neuen Sakes: daß als göttlich geoffenbarte Lehre eine Meinung erklärt werden könne, deren Gegentheil bis dahin frei gelehrt und in vielen Diöcesen geglaubt wurde. 4) Indem das dritte Capitel gerade die ordentliche Regierungsgewalt in den einzelnen Kirchenspren geln, welche nach katholischer Lehre den Bischöfen zukommt, auf den Papst überträgt, wird die Natur und Wesenheit des Episcopats als göttlicher, in dem Apostolat gegebener Institution und als integrirenden Bestandtheils der Kirche alterirt, beziehungsweise völlig zerstört. 5) Durch die Erklärung, daß alle an die ganze Kirche gerichteten doctrinellen Aussprüche der Päpste unfehlbar seien, werden auch jene kirchenpolitischen Säße und Aussprüche älterer und neuerer päpstlicher Erlasse für unfehlbare Glaubensnormen erklärt, welche die Unterwerfung der Staaten, Völker und Fürsten unter die Gewalt der Päpste auch in weltlichen Dingen lehren, welche über Duldung Andersgläubiger und Standesrechte des Clerus Grundsätze aufstellen, die der heutigen Ordnung der Gesellschaft widersprechen. Hiermit wird das friedliche Einvernehmen zwischen Kirche und Staat, zwischen Clerus und Laien, zwischen Katholiken und Andersgläubigen für die Zukunft ausgeschlossen. Angesichts der Verwirrung, welche durch diese neuen Lehren in der Kirche jetzt schon eingetreten ist und sich in der Zukunft voraussichtlich noch steigern wird, setzen wir in jene Bischöfe, welche diesen Lehren entgegengetreten sind und durch ihre Haltung auf der Versammlung den Dank der kathol. Welt verdient haben, das Vertrauen und richten zugleich an sie die Bitte: daß sie in gerechter Würdigung der Noth der Kirche und der Bedrängniß der Gewissen auf das baldige Zustandekommen eines wahren, freien und daher nicht in Italien, sondern diesseits der Alpen abzuhaltenden öcumenischen Concils mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln hinwirken mögen." Als Theilnehmer der Versammlung werden ge= nannt: v. Döllinger, Professor zu München; Reinkens, Professor der Kirchengeschichte zu Breslau; Dittrich, Profeffor der Moraltheologie zu Braunsberg; Michelis, Professor der Philosophie zu Braunsberg; Knoodt, Professor der Philosophie zu Bonn; Mayer, Profeffor der Theologie zu Prag; Löwe, Professor der Philosophie zu Prag; Friedrich, Professor der Theologie zu München; Weber, Privat-Docent der Philosophie zu Breslau; Balker, Professor der Dogmatik zu Breslau; v. Schulte, Professor des canonischen Rechtes zu Prag, ferner die Professoren der Theologie Reischl zu München und Langen und Reusch zu Bonn.

Die Erklärung findet in kurzer Zeit einige dreißig Unterschriften, soll jedoch nicht sofort veröffentlicht werden.

26. Aug.

(Der Krieg). Die deutschen Armeen sind in rascher

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