Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von... Geschichte des Preussischen Volksschulwesens - Seite 273von Friedrich Eduard Keller - 1873 - 503 SeitenVollansicht - Über dieses Buch
| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 Seiten
...gewährleistet. Der Genuß der bürgerüch» und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von de« religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit lein Abbruch geschehen. Art. 13. Die Religionsgesellschaften, sowie die geistlichen Gesellschasten,... | |
| Ignaz Beidtel - 1849 - 354 Seiten
...religiösen Bekenntnisses und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung ist Gewähr geleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnlsse und der Theilnahme an irgend einer Religionsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen... | |
| 1850 - 930 Seiten
...religiösen Bekenntnisses, die Vereinigung zu Neligionsgescllschaften (Art. 28 und 29) und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet....unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.... | |
| Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - 1850 - 866 Seiten
...Freiheit des religiösen Bekenntnis« ses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet....staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekennt« nisse und der Theilnahme an irgend einer Religionsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 Seiten
...-Gesellschaften (Art. 31 und 32) und der gemeinsamen häuslichen und össentlichen Religions -Uebung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen...staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem retigiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung... | |
| Guido Görres, George Phillips - 1850 - 832 Seiten
...die Berliner Debatten, DaS Endergebniß war, daß durch Beschluß beider Kammern die Worte blieben: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntniß," Gestrichen wurden nur die Worte: „und die Theilnahme an irgend einer Religionsgesellschaft."... | |
| Johann Georg Krünitz - 1851 - 760 Seiten
...religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 28. und 29.) md der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet....Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und derTheilnahme an irgend einer Neiigiönsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen... | |
| 1852 - 688 Seiten
...Verfassung und sodann von der Verfassungsurkunde vom 31. Januar vorigen Jahrs in folgenden Worten recipirt: »der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Belenntniß" Diese Fassung, namentlich der Ausdruck Genuß bezeichnet offenbar nur die Berechtigungen... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 Seiten
...Bestimmungen der Verfassungsurkunbe in Betracht: Art. 12: Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, die Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30 und...Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pslichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 13: Die Religionsgesellschaften... | |
| Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - 718 Seiten
...Angelegenheiten. Art. xn. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen...Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. XIII. Die Religionsgesellschaften,... | |
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