Geschichte des Preussischen VolksschulwesensOppenheim, 1873 - 503 Seiten |
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... rath- sam fand . Mönche und andere Geistliche , von den Aebten und Bischöfen zu Vorstehern der Dom- und Klosterschulen berufen , waren natürlich die Lehrer , die Scholastici . Sie ver- walteten , als Gelehrte geschäßt , ein ehrenvolles ...
... rath- sam fand . Mönche und andere Geistliche , von den Aebten und Bischöfen zu Vorstehern der Dom- und Klosterschulen berufen , waren natürlich die Lehrer , die Scholastici . Sie ver- walteten , als Gelehrte geschäßt , ein ehrenvolles ...
Seite 16
... Rath derselben aus den Zünften und aus der Gemeine gewählt wurde , zeigten sich die Städte freundlicher gegen den Bauer , der nun oft unter ihren Mauern als Pfahl- oder Außenbürger Schuß und Rückhalt gegen seine adligen Dränger fand ...
... Rath derselben aus den Zünften und aus der Gemeine gewählt wurde , zeigten sich die Städte freundlicher gegen den Bauer , der nun oft unter ihren Mauern als Pfahl- oder Außenbürger Schuß und Rückhalt gegen seine adligen Dränger fand ...
Seite 17
... Rath und Trost , als Besserung des Lebens und Zuflucht zu Gott . " Demselben Kurfürsten klagte aber Bischof Stephan Bodeker von Brandenburg in einem noch erhaltenen Aktenstücke : „ Daß die Geistlichen seines Sprengels zwar keine Kezer ...
... Rath und Trost , als Besserung des Lebens und Zuflucht zu Gott . " Demselben Kurfürsten klagte aber Bischof Stephan Bodeker von Brandenburg in einem noch erhaltenen Aktenstücke : „ Daß die Geistlichen seines Sprengels zwar keine Kezer ...
Seite 29
... Rath des Pfarrers den Leuten , sonderlich aber den Kindern und Gesinde den kleinen Kate- chismus Lutheri unverändert vorlesen und beten lehren , auch nach 30 Die Visitations- und Konsistorialordnung vom Jahre 1573 . Gelegenheit.
... Rath des Pfarrers den Leuten , sonderlich aber den Kindern und Gesinde den kleinen Kate- chismus Lutheri unverändert vorlesen und beten lehren , auch nach 30 Die Visitations- und Konsistorialordnung vom Jahre 1573 . Gelegenheit.
Seite 44
... Rath zu bestellen " und mit Wohnung von dem Kasten zu versorgen . " „ So sie fromm sind und dem Pastor nicht widerwillig , mag man ihnen aus dem Kasten ein Geschenk geben ; Besoldung aber nehmen sie von ihren Schülern ; die sollen sie ...
... Rath zu bestellen " und mit Wohnung von dem Kasten zu versorgen . " „ So sie fromm sind und dem Pastor nicht widerwillig , mag man ihnen aus dem Kasten ein Geschenk geben ; Besoldung aber nehmen sie von ihren Schülern ; die sollen sie ...
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Beliebte Passagen
Seite 422 - Bestimmungen vorgesehen sind, bekunden hiermit, daß Wir es als eine Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland betrachtet haben, diesem Rufe der verbündeten deutschen Fürsten und Städte Folge zu leisten, und die deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Demgemäß werden Wir und Unsere Nachfolger an der Krone Preußens fortan den Kaiserlichen Titel in allen Unseren Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen Reiches führen...
Seite 417 - Es braust ein Ruf wie Donnerhall, Wie Schwertgeklirr und Wogenprall: Zum Rhein, zum Rhein, zum deutschen Rhein, Wer will des Stromes Hüter sein? Lieb Vaterland, magst ruhig sein, Fest steht und treu die Wacht am Rhein.
Seite 421 - Jahren ruhende deutsche Kaiserwürde zu erneuern und zu übernehmen; und nachdem in der Verfassung des Deutschen Bundes...
Seite 160 - Eine solche wahrhaft religiöse Vereinigung der beiden, nur noch durch äußere Unterschiede getrennten protestantischen Kirchen ist dem großen Zwecke des Christentums gemäß; sie entspricht den ersten Absichten der Reformatoren; sie liegt im Geiste des Protestantismus; sie befördert den kirchlichen Sinn; sie ist heilsam der häuslichen Frömmigkeit; sie wird die Quelle vieler nützlichen, oft nur durch den Unterschied der Konfession bisher gehemmten Verbesserungen in Kirchen und Schulen.
Seite 416 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 277 - Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen. Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religions-Gesellschaften. Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu. Der Staat stellt, unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden, aus der Zahl der Befähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an.
Seite 276 - Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die unteren Volksschulen vorgeschrieben ist.
Seite 359 - Wenn diese Bestrebungen bisher nicht zum Ziele geführt, wenn sie die Zerrissenheit, anstatt sie zu heilen, nur gesteigert haben, weil man sich durch Hoffnungen oder Erinnerungen über den Werth der Gegenwart, durch Ideale über die Bedeutung der Thatsachen täuschen ließ, so erkennen wir daraus die Nothwendigkeit, die Einigung des Deutschen Volkes an der Hand der Thatsachen zu suchen und nicht wieder das Erreichbare dem Wünschenswerten zu opfern.
Seite 419 - Namen des gesamten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung seiner Fürsten ausüben. Ich habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewendet, gemeinschaftlich mit mir bei...
Seite 273 - Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse.