Geschichte des Preussischen VolksschulwesensOppenheim, 1873 - 503 Seiten |
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... sondern für Jeden , der Interesse nimmt an der Entwickelung des öffentlichen Lebens , wie es in Staat und Gemeinde , Kirche und Schule sich darstellt , von hoher Wichtigkeit , gerade jezt , da wir an einem Wendepunkte unserer Geschichte ...
... sondern für Jeden , der Interesse nimmt an der Entwickelung des öffentlichen Lebens , wie es in Staat und Gemeinde , Kirche und Schule sich darstellt , von hoher Wichtigkeit , gerade jezt , da wir an einem Wendepunkte unserer Geschichte ...
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... sondern für Jeden , der Interesse nimmt an der Entwickelung des öffentlichen Lebens , wie es in Staat und Gemeinde , Kirche und Schule sich darstellt , von hoher Wichtigkeit , gerade jezt , da wir an einem Wendepunkte unserer Geschichte ...
... sondern für Jeden , der Interesse nimmt an der Entwickelung des öffentlichen Lebens , wie es in Staat und Gemeinde , Kirche und Schule sich darstellt , von hoher Wichtigkeit , gerade jezt , da wir an einem Wendepunkte unserer Geschichte ...
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... sondern auch Wissenschaft und Kunst werden inmitten allgemeiner Zuchtlosigkeit und Rohheit in ihren Mauern gehegt und gepflegt ; Rathhäuser und Kirchen erheben sich , die , noch heute bewundert , Zeugniß von dem starken Gemeinsinne und ...
... sondern auch Wissenschaft und Kunst werden inmitten allgemeiner Zuchtlosigkeit und Rohheit in ihren Mauern gehegt und gepflegt ; Rathhäuser und Kirchen erheben sich , die , noch heute bewundert , Zeugniß von dem starken Gemeinsinne und ...
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... sondern im Namen dessen , von dem der Richter das Gericht zu Lehen trug , und der Schulze mußte in solchen Dörfern diesem sein Lehnpferd oder die für dieses bestimmte Abgabe leisten . Noch bestand freilich das Erbrecht des Schulzenamtes ...
... sondern im Namen dessen , von dem der Richter das Gericht zu Lehen trug , und der Schulze mußte in solchen Dörfern diesem sein Lehnpferd oder die für dieses bestimmte Abgabe leisten . Noch bestand freilich das Erbrecht des Schulzenamtes ...
Seite 17
... sondern rühm- ten sich höchlichst , Väter zu sein , bäten bei der Taufe benachbarte Geistliche und Weltliche zu Gevattern und feierten Feste . Wären die Kinder erwachsen , so verheirathete ein Priester seinen Sohn mit der Tochter des ...
... sondern rühm- ten sich höchlichst , Väter zu sein , bäten bei der Taufe benachbarte Geistliche und Weltliche zu Gevattern und feierten Feste . Wären die Kinder erwachsen , so verheirathete ein Priester seinen Sohn mit der Tochter des ...
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Beliebte Passagen
Seite 422 - Bestimmungen vorgesehen sind, bekunden hiermit, daß Wir es als eine Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland betrachtet haben, diesem Rufe der verbündeten deutschen Fürsten und Städte Folge zu leisten, und die deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Demgemäß werden Wir und Unsere Nachfolger an der Krone Preußens fortan den Kaiserlichen Titel in allen Unseren Beziehungen und Angelegenheiten des Deutschen Reiches führen...
Seite 417 - Es braust ein Ruf wie Donnerhall, Wie Schwertgeklirr und Wogenprall: Zum Rhein, zum Rhein, zum deutschen Rhein, Wer will des Stromes Hüter sein? Lieb Vaterland, magst ruhig sein, Fest steht und treu die Wacht am Rhein.
Seite 421 - Jahren ruhende deutsche Kaiserwürde zu erneuern und zu übernehmen; und nachdem in der Verfassung des Deutschen Bundes...
Seite 160 - Eine solche wahrhaft religiöse Vereinigung der beiden, nur noch durch äußere Unterschiede getrennten protestantischen Kirchen ist dem großen Zwecke des Christentums gemäß; sie entspricht den ersten Absichten der Reformatoren; sie liegt im Geiste des Protestantismus; sie befördert den kirchlichen Sinn; sie ist heilsam der häuslichen Frömmigkeit; sie wird die Quelle vieler nützlichen, oft nur durch den Unterschied der Konfession bisher gehemmten Verbesserungen in Kirchen und Schulen.
Seite 416 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 277 - Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen. Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religions-Gesellschaften. Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu. Der Staat stellt, unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden, aus der Zahl der Befähigten die Lehrer der öffentlichen Volksschulen an.
Seite 276 - Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die unteren Volksschulen vorgeschrieben ist.
Seite 359 - Wenn diese Bestrebungen bisher nicht zum Ziele geführt, wenn sie die Zerrissenheit, anstatt sie zu heilen, nur gesteigert haben, weil man sich durch Hoffnungen oder Erinnerungen über den Werth der Gegenwart, durch Ideale über die Bedeutung der Thatsachen täuschen ließ, so erkennen wir daraus die Nothwendigkeit, die Einigung des Deutschen Volkes an der Hand der Thatsachen zu suchen und nicht wieder das Erreichbare dem Wünschenswerten zu opfern.
Seite 419 - Namen des gesamten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung seiner Fürsten ausüben. Ich habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewendet, gemeinschaftlich mit mir bei...
Seite 273 - Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse.