Deutsches Fürstentum und deutsches VerfassungswesenB. G. Teubner, 1905 - 155 Seiten |
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Seite 10
... Reichstags erledigt werden " dürften , und der Reichstag erwarb ein wirkliches Zustimmungsrecht bei Be = schlüssen über Reichsgeseze , Reichsheerfahrt , Romfahrt , Reichs- steuern , Veränderungen im Bestande der Reichsfürstentümer ...
... Reichstags erledigt werden " dürften , und der Reichstag erwarb ein wirkliches Zustimmungsrecht bei Be = schlüssen über Reichsgeseze , Reichsheerfahrt , Romfahrt , Reichs- steuern , Veränderungen im Bestande der Reichsfürstentümer ...
Seite 12
... Reichstag von 1867 äußerte z . B. H. v . Sybel : ,, Wenn in einer früheren De- batte Graf Bismarck mit großem Recht sagte , daß die nationale Ein- heit Deutschlands zugrunde gegangen sei durch den Abfall der Welfen und den Sieg der ...
... Reichstag von 1867 äußerte z . B. H. v . Sybel : ,, Wenn in einer früheren De- batte Graf Bismarck mit großem Recht sagte , daß die nationale Ein- heit Deutschlands zugrunde gegangen sei durch den Abfall der Welfen und den Sieg der ...
Seite 15
... Reichstag von 1867 betonte der erste Kenner der deutschen Volksseele , Bismarck , daß im Mittelalter Deutschland vor allen anderen Staaten Europas die größte Aussicht hatte , ein einiges " Reich zu bleiben , und er fand den Grund § 3 ...
... Reichstag von 1867 betonte der erste Kenner der deutschen Volksseele , Bismarck , daß im Mittelalter Deutschland vor allen anderen Staaten Europas die größte Aussicht hatte , ein einiges " Reich zu bleiben , und er fand den Grund § 3 ...
Seite 31
... Reichstag von 1438 legte er das Projekt einer Reichs- einteilung in Kreise vor , in deren jedem ein bestimmter Fürst Versammlungen einzuberufen habe , um einen gemeinen Haupt- - mann zur Handhabung von Frieden und Recht zu wählen . § 4 ...
... Reichstag von 1438 legte er das Projekt einer Reichs- einteilung in Kreise vor , in deren jedem ein bestimmter Fürst Versammlungen einzuberufen habe , um einen gemeinen Haupt- - mann zur Handhabung von Frieden und Recht zu wählen . § 4 ...
Seite 32
... Reichstag von 1495 der Plan , die gesamte un- mittelbare Reichsverwaltung dem König zu entwinden und in die Hände eines ständischen Reichsrats von 17 Mitgliedern zu legen , von denen der König nur den Vorsigenden ernennen sollte , nicht ...
... Reichstag von 1495 der Plan , die gesamte un- mittelbare Reichsverwaltung dem König zu entwinden und in die Hände eines ständischen Reichsrats von 17 Mitgliedern zu legen , von denen der König nur den Vorsigenden ernennen sollte , nicht ...
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Deutsches F¿rstentum und Deutsches Verfassungswesen (Classic Reprint) Eduard Hubrich Keine Leseprobe verfügbar - 2018 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 137 - Staatsleben nicht günstig; nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden - das ist der große Fehler von 1848 und 1849 gewesen sondern durch Eisen und Blut.
Seite 92 - Zu diesem Zwecke sind: a) die Provinzialstände da, wo sie mit mehr oder minder Wirksamkeit noch vorhanden sind, herzustellen und dem Bedürfnisse der Zeit gemäß einzurichten; b) wo gegenwärtig keine Provinzialstände vorhanden, sind sie anzuordnen. § 3. Aus den Provinzialständen wird die Versammlung der Landesrepräsentanten gewählt, die in Berlin ihren Sitz haben soll.
Seite 69 - Alle Rechte und Pflichten des Staats gegen seine Bürger und Schutzverwandten vereinigen sich in dem Oberhaupte desselben. § 2. Die vorzüglichste Pflicht des Oberhauptes im Staate ist, sowohl die äußere als innere Ruhe und Sicherheit zu erhalten und einen Jeden bei dem Seinigen gegen Gewalt und Störungen zu schützen.
Seite 125 - Erklärung, daß es keiner Macht der Erde je gelingen soll, mich zu bewegen, das natürliche, gerade bei uns durch seine innere Wahrheit so mächtig machende Verhältnis zwischen Fürst und Volk in ein konventionelles konstitutionelles zu wandeln...
Seite 151 - ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Seite 84 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souveränen Fürsten besteht, so muß, dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Seite 110 - Ich habe heute die alten deutschen Farben angenommen, und Mich und Mein Volk unter das ehrwürdige Banner des deutschen Reiches gestellt. Preußen geht fortan in Deutschland auf.
Seite 143 - Mains begründen wird, und erklärt Sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibt.
Seite 125 - Gott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt, gleichsam als eine zweite Vorsehung, eindränge, um uns mit seinen Paragraphen zu regieren und durch sie die alte heilige Treue zu ersetzen...