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" Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der Gesellschaft übereingekommen sind, daß, ungeachtet des, Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter, die Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt die Gesellschaft uur in Beziehung... "
Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handels- und ... - Seite 105
1871
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J. A. Seuffert's Blätter für Rechtsanwendung, Band 58

1893 - 460 Seiten
...Es kann aber, wenn die Gesellschaft aus Mehreren besteht, auch vor der Auflösung vereinbart werden, daß ungeachtet des Ausscheidens eines oder mehrerer...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll. Art. 127 HGB. Besteht jedoch die Gesellschaft nur aus zwei Personeu, und tritt eine nntcr der Verabredung...
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Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung: Zunächst für das ..., Band 27

1866 - 588 Seiten
...ausdrücklich bestätigt und in Art. 127. eine Ausnahme nur dann zugelassen worden, wenn die Gesellschafter vor Auflösung der Gesellschaft übereingekommen sind,...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, indem solchenfalls die Gesellschaft zwar in Beziehung auf den Ausscheidenden endigt, im Nebligen aber...
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Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der ..., Band 5

Switzerland - 1882 - 1034 Seiten
...des kündigenden Privatgläubigers abgewendet werden. 573. Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung übereingekommen sind, daß ungeachtet des Ausscheidens...Gesellschafter die Gesellschaft unter den übrigen fortgesezt werden soll, so endigt dieselbe nur für die Ausscheidenden; im Uebrigen besteht sie mit...
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Zeitschrift für deutsches recht und deutsche rechtswissenschaft. In ...

August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1857 - 984 Seiten
...können, wenn nicht Handelsleute mit entscheidender Stimme zum Urtheil zugezogen werden. Ar». 122: „Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt die Gesellschaft mir in Bezug auf den Ausscheidenden" (Fall des Todes, Art. 119 (2). Folgen...
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Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch: erläutert aus den Materialien ...

Georg Löhr - 1868 - 400 Seiten
...in f. ° G e s. : Preußen : Hannover §. 18, — Hamburg §. 21. — Oldenburg Art. 17. Art. 127. Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der Gesellschaft...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt die Gesellschaft uur in Beziehung auf den Ausscheidenden ; im Uebrigen besteht sie mit allen...
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Zeitschrift für deutsches bürgerliches Recht und französisches ..., Band 16

1886 - 902 Seiten
...Ausscheidenden endige, im übrigen aber mit allen ihren bisherigen Rechten und Vcrbindlichtichkeiten fortbestehe „wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der...Gesellschafter die Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt weiden solle." Gleichwie nun schon nach allgemeinen logischen und rechtlichen Begriffen von der Fortdauer...
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Die Erhaltung der Handelsgesellschaft gegen die Auflösungsgründe des ...

Hugo Keyssner - 1870 - 158 Seiten
...Geschäftsjahres der Gesellschaft geschehen. Art. 127. Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der Gefellschaft übereingekommen sind, daß, ungeachtet des Ausscheidens...Gesellschafter, die Gesellschaft unter den übrigen fortgefetzt werden soll, so endigt die Gesellschaft nur in Beziehung auf den Ausscheidenden; im Uebrigen...
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Justizgesetze fur das groszherzogthum baden, Band 2

Baden (Germany) - 1870 - 770 Seiten
...Geschäftsjahres der Gefcllschaft geschehen. VF. ^.It. 119, 124. 132. 268. Art. 127. Wenn die Gesellschafter uor der Auflösung der Gesellschaft übereingekommen sind,...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt die Gesellschaft nur in Beziehung auf den Ausscheidenden; im Ncbrigcn besteht sie mit allen...
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Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., Bände 3-4

1881 - 638 Seiten
...des kündigenden PrivatglllubigeiZ abgewendet werden. 575. Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung übereingekommen sind, daß ungeachtet des Ausscheidens...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt dieselbe nur für die Ausscheidenden ; im Uebrigen besteht sie mit allen ihren bisherigen Rechten...
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Oesterreichische Justizgesetze: Bd. Allgemeine Wechselordnung ; Allgemeines ...

Austria - 1882 - 578 Seiten
...liJ2. 127. Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der Gesellschaft übereingekommen sind, dass ungeachtet des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt die Gesellschaff !'-'(. Die Kündigung einer i ;.• . ii . N..II ist kein fiegHustand der Eintragung...
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