| 1893 - 460 Seiten
...Es kann aber, wenn die Gesellschaft aus Mehreren besteht, auch vor der Auflösung vereinbart werden, daß ungeachtet des Ausscheidens eines oder mehrerer...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll. Art. 127 HGB. Besteht jedoch die Gesellschaft nur aus zwei Personeu, und tritt eine nntcr der Verabredung... | |
| 1866 - 588 Seiten
...ausdrücklich bestätigt und in Art. 127. eine Ausnahme nur dann zugelassen worden, wenn die Gesellschafter vor Auflösung der Gesellschaft übereingekommen sind,...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, indem solchenfalls die Gesellschaft zwar in Beziehung auf den Ausscheidenden endigt, im Nebligen aber... | |
| Switzerland - 1882 - 1034 Seiten
...des kündigenden Privatgläubigers abgewendet werden. 573. Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung übereingekommen sind, daß ungeachtet des Ausscheidens...Gesellschafter die Gesellschaft unter den übrigen fortgesezt werden soll, so endigt dieselbe nur für die Ausscheidenden; im Uebrigen besteht sie mit... | |
| August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1857 - 984 Seiten
...können, wenn nicht Handelsleute mit entscheidender Stimme zum Urtheil zugezogen werden. Ar». 122: „Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt die Gesellschaft mir in Bezug auf den Ausscheidenden" (Fall des Todes, Art. 119 (2). Folgen... | |
| Georg Löhr - 1868 - 400 Seiten
...in f. ° G e s. : Preußen : Hannover §. 18, — Hamburg §. 21. — Oldenburg Art. 17. Art. 127. Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der Gesellschaft...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt die Gesellschaft uur in Beziehung auf den Ausscheidenden ; im Uebrigen besteht sie mit allen... | |
| 1886 - 902 Seiten
...Ausscheidenden endige, im übrigen aber mit allen ihren bisherigen Rechten und Vcrbindlichtichkeiten fortbestehe „wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der...Gesellschafter die Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt weiden solle." Gleichwie nun schon nach allgemeinen logischen und rechtlichen Begriffen von der Fortdauer... | |
| Hugo Keyssner - 1870 - 158 Seiten
...Geschäftsjahres der Gesellschaft geschehen. Art. 127. Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der Gefellschaft übereingekommen sind, daß, ungeachtet des Ausscheidens...Gesellschafter, die Gesellschaft unter den übrigen fortgefetzt werden soll, so endigt die Gesellschaft nur in Beziehung auf den Ausscheidenden; im Uebrigen... | |
| Baden (Germany) - 1870 - 770 Seiten
...Geschäftsjahres der Gefcllschaft geschehen. VF. ^.It. 119, 124. 132. 268. Art. 127. Wenn die Gesellschafter uor der Auflösung der Gesellschaft übereingekommen sind,...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt die Gesellschaft nur in Beziehung auf den Ausscheidenden; im Ncbrigcn besteht sie mit allen... | |
| 1881 - 638 Seiten
...des kündigenden PrivatglllubigeiZ abgewendet werden. 575. Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung übereingekommen sind, daß ungeachtet des Ausscheidens...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt dieselbe nur für die Ausscheidenden ; im Uebrigen besteht sie mit allen ihren bisherigen Rechten... | |
| Austria - 1882 - 578 Seiten
...liJ2. 127. Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der Gesellschaft übereingekommen sind, dass ungeachtet des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter...Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt die Gesellschaff !'-'(. Die Kündigung einer i ;.• . ii . N..II ist kein fiegHustand der Eintragung... | |
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