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" Ist der Zehntertrag nach Urkunden zwar bekannt, haben aber dabei erwiesenermaßen Umstände obgewaltet, nach welchen derselbe als zu hoch oder zu nieder angesehen werden kann, so soll er (§,. 30) durch Schätzung berichtigt werden. "
Die Zehnt-Ablösung im Grossherzogthum Baden, ihr Fortgang und ihre Folgen ... - Seite 135
von Vollrath Vogelmann - 1838 - 308 Seiten
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Alphabetisches Real-Repertorium der Großherzoglich Badischen ..., Band 1

Friedrich Finck - 1834 - 630 Seiten
...mangeln, durch Schätzung zu bestimme». . , : . , '<-,.. 8> 20. Ist der Zehendertrag nach Urkundm zwar bekannt, haben aber dabei erwiesenermaßen Umstände...obgewaltet, nach welchen derselbe als zu hoch oder zu nieder angesehcn werden kann, soll er durch Schätzung berichtigt werden. §. 2l. Eine solche Berichtigung...
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Instruktion für verwaltungs-, kassen-und rechnungsbeamte

Johann Friedrich Wehrer - 1842 - 314 Seiten
...angemessen ist. 8. 76. Jst der Zehntertrag nach Urkunden zwar bekannt, haben aber dabei erwiesener» maßen Umstände obgewaltet, nach welchen derselbe als zu...kann, so soll er durch Schätzung berichtigt werden. Es könnte zwar die Erwägung der Frage, ob der wirkliche Ertrag eines Jahres der Durchsehuittsperiode...
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Grossherzoglich-Badisches Staats- und Regierungs-Blatt

Baden (Germany) - 1833 - 408 Seiten
...Pachtkontrakte oder sonstige urkundliche Nachweisungen vorliegen, aus diesen entnommen. 272 z, 3<x Ist der Zehntertrag nach Urkunden zwar bekannt, haben...erwiesenermaßen Umstände obgewaltet, nach welchen derselbe «ls zu hoch oder zu nieder angesehen werden ?ann, so soll er durch Schätzung berichtigt werden. §...
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