Geschichte der Stadt und Landschaft Bern: Vierzehntes Jahrhundert

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Verlag von J. Dalp, 1872
 

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Seite 253 - Thatsachen eines gemeinsam geführten Krieges und eines gemeinschaftlich geschlossenen Friedens gewann die Eidgenossenschaft eine kräftigere Gestalt, als es in der lokeren Form des Buchstabens der Bünde der Fall gewesen war.
Seite 123 - Güterbesiz in der Nähe der Stadt, deren Bürgerrecht er nicht nur für sich selbst angenommen, sondern auch für die Söhne des Grafen von Nidau erworben hatte, deren Pfleger er war. Als der Krieg < nicht wendig werden mochte , do «stund nun doch sin herz harhein zu der statt bern zu sinem wib «und zu sinen kinden zu sinen fründen und gesellen >. Er stellte daher seinem Herrn vor, wie für ihn viel auf dem Spiele stehe ; wenn er ihm in den Krieg folgen würde , < so müsste ich verlieren alles...
Seite 267 - Hit des breken de tzwitzeree nen anderen wech ute deme bergete wol XXX. dusent, unde quemen binden to den hertogen, unde slogen erer dot wol ses dusent. Dar wart de hertoge seghelos mit den sinen ; he wart dar sulven geslagen, als men secht, unde XVIII landes heren mit eme.
Seite 88 - ... Frutigen durch die Berner an Zahlungsstatt in Beschlag nehmen. Dieses gab zu Feindseligkeiten mit dem Sohne des Peter von Turn Anlass, welche der Graf von Savoien als Schiedsrichter schlichtete. Nach der Abbezahlung der Schuld wurde nach unserer Vermuthung die Burg Mülinen , welche die Berner in Besiz genommen hatten, von denselben nicht dem Peter von Turn herausgegeben, sondern den Herren von Weissenburg, welche, wie wir sahen, ebenfalls Ansprüche auf dieselbe machten. Wir schliessen diess...
Seite 83 - Vermutlich sezten sie sich bei dem Tode des Freiherrn von Wädiswyl in den Besiz der Burg Mülinen , und hielten dieselbe als Pfand ihrer Forderung an den Peter von Turn inne. Nach der Chronik hatte Otto Lombard, einer der bernischen Gläubiger, daselbst seinen Wohnsiz genommen. Diese eigenmächtige ßesiznahme hatte zur Folge, dass sowohl Peter von Turn als die Herren von Weissenburg, welche dieselbe als einen Eingriff in ihre Rechte betrachteten , die Burg Mülinen belagerten. Die Berner zogen...
Seite 283 - Tadel ausgesprochen hat 145) , welcher ein feststehender Glaubensartikel der schweizerischen Geschichte geworden ist. < Wer beurtheilt>, sagt er, < was in dieser grossen Zeit in und < nach der Kriegserklärung der Berner geschehen ist, mag rühmen, mit . < welcher Klugheit sie damals Herrschaften eingenommen haben, aber < die Schlacht von Sempach wird ihrem Ruhme alle Zeit fehlen >. Müller ist durch Tschudi in Irrthum eingeführt worden U6), welcher das Datum der Mahnung der Eidgenossen vom Jakobsabend...
Seite 225 - ... der statschriber die guldin hantvesty lass und den artikel, den si gern gehept hetten, nit bald vinden kond, do stund einer bi der gemeinde, hies gnagbein, der warf ein hant vol swartzer, fuler kirsen in die hantvesty daz si vermasgot wart, und derselb beleih darumbe ungestraft.
Seite 146 - ... Unternehmungen stellte Oestreich den Bernera zweihundert Mann zu FUSS ; diese hingegen jenem nur die Hälfte. Wenn, eine Partei die andere mahnte, so fand eine Tageleistung in Zofingen statt ; gingen die Meinungen auseinander , so sollte derjenigen nachgelebt werden, welche Hülfe verlangte. Beide Parteien behielten das Reich und die alten Bünde vor, neue Bündnisse sollten sie ohne gegenseitige Zustimmung nicht abschliessen.
Seite 8 - ... Zöllnern und Cawertschen, «dass sie dir und deinen Erben in allem wie gesagt ist, dienen sollen «und wir gebieten dem Schultheissen ; dem Rath und den Burgern «von Bern, dass sie dich und deine Erben daran nicht beeinträchtigen, «sondern dir vielmehr in dem Bezug mit Rath und That an die Hand «gehen.» Diese Pfandschaft von Reichsgefällen in den eigenen Mauern hätte für die Stadt sehr widerwärtig werden können, wenn es ihr nicht bald gelungen wäre , dieselbe in ihre Hände zu bekommen...
Seite 142 - Einfall der Obwaldner, von welchem weiter oben die Rede war, sich beziehen könnte. Die Berner gaben zwar zu, darin etwas säumig gewesen zu sein , sie warfen aber ihrerseits dem Gottesshause vor, dass es seine Verpflichtungen mit der Herrschaft Weissenau nicht erfüllt habe, und dass, während sie mit den jungen Herren von Weissenburg das Städtchen Unterseen besezt gehabt hätten , die Gotteshausleute dasselbe belagert und die Herrschaft Unspunnen verwüstet hätten. In der Richtung vom 23. Oktober...

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